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Bundesverband Tattoo e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R004700
- Ersteintrag: 31.05.2022
- Letzte Änderung: 27.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Am Wehrhahn 1840211 DüsseldorfDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +491803211866
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E-Mail-Adressen:
- info@bundesverband-tattoo.de
- office@bundesverband-tattoo.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,75
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (6):
- Anja Rust
- Claudia Bender
- Urban Slamal
- Stefanie Lamm
- Daniel Rust
- David Sanders
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Gesamtzahl der Mitglieder:
2.156 Mitglieder am 16.06.2024, davon:
- 1.688 natürliche Personen
- 468 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (5):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Kultur; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Viele Bereiche der Tattoo-Branche sind gar nicht oder unzureichend geregelt. Das behindert empfindlich die Tätowierenden dabei, ihre Arbeit optimal ausführen zu können, stört die Behörden und verunsichert zudem auch die große Zahl der Tattookunden und Kundinnen. Hier schlägt der BVT e.V. die Brücke zwischen Tätowierenden, Kundschaft und den Behörden und vertritt somit als geeinte Stimme die Interessen der gesamten Tattoobranche, die mittlerweile eine wirtschaftliche Größe in Deutschland darstellt. Viele namhafte deutsche Tätowierer und Tattoo-Fans wie z.B. Dr. Mark Benecke unterstützen die Arbeit des BVT. Unter dem Dach des Bundesverband Tattoo bündeln wir Fachwissen und Erfahrung und vertreten diese auf Augenhöhe mit den Behörden. Somit entsteht eine ernstzunehmende Interessengemeinschaft, deren Belange nicht einfach ignoriert werden können und befreit die Tätowierenden von ihrem Status als Einzelkämpfer. Unsere Ziele: Die Umsetzung unserer Ziele ist sehr arbeitsintensiv, zeitaufwendig und erfordert meist jahrelange Vorbereitung bis endlich etwas für die Öffentlichkeit sichtbar wird. - Etablierung von bundesweit einheitlichen Arbeits- und Hygienestandards - Zusammenarbeit mit Gesundheitsämtern und staatlichen Institutionen - Einrichtung eines Befähigungsnachweises von Fachkenntnissen - Zusammenarbeit mit Vertretern der Wissenschaft & Forschung auf nationaler und internationaler Ebene - Aufklärung der Tattookundschaft und Verbesserung des Verbraucherschutzes - Angebot an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen - Bildung einer zentralen Anlaufstelle für Tätowierende und Tattookundschaft Wie wir Qualitätsstandards und Befähigungsnachweis verstehen: Um Ihnen ein etwas konkreteres Bild zu vermitteln, was wir unter den beiden Begriffen verstehen, haben wir Ihnen im Folgenden ein kurze Erläuterung zusammen gefasst. Qualitätsstandards Der Bundesverband erarbeitet durchführbare Richtlinien, welche sowohl die Sichtweise der Tätowierenden als auch die der öffentlichen Stellen berücksichtigen wird. Das Wachstum der Branche ist zu erheblich, als dass die öffentlichen Stellen diese noch lange in einem rechtlich weitgehend unregulierten Bereich tolerieren wird. Nur Qualitätsstandards an denen kundige Tätowierende selbst mitgearbeitet haben, können uns davor schützen, dass der Gesetzgeber eigenständig agiert und Regelungen einführt, die realitätsfern und unpraktikabel für Tätowierende sind und die Zukunft der Tätowierkunst in Deutschland gefährden. Befähigungsnachweis Der Bundesverband hat es sich zum Ziel gesetzt, zusammen mit den zuständigen Stellen die Basis für eine Zugangsregelung für Neutätowierende zu erarbeiten. Ein Befähigungsnachweis ist der wichtigste Baustein, um als seriöser Tätowierer*in wahrgenommen zu werden und Tattoofans vor Hobby- und Wohnzimmertätowierenden zu schützen. Die Erteilung eines Gewerbescheins für eine/n Tätowierer*in sollte nach unserem Verständnis nur erfolgen, wenn ein hinreichender Nachweis über spezifische Kenntnisse u.a. in folgenden Bereichen erbracht wurde: - Technisches Handwerk - Hygiene - Dermatologie - Rechtliche Grundlagen
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Schaffung einer Zugangsregelung für den Betrieb eines Tattoostudios
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Beschreibung:
Aufgrund des Umstandes, dass der Betrieb eines Tattoostudios auf Seiten der betreibenden Person keinerlei subjektiven Eignungsvoraussetzungen unterliegt, diese Tätigkeit aber aus Gründen des Infektions- und Verbraucherschutzes gewisse subjektiven Qualifikationen erfordert, welche bis dato keiner Überprüfung unterliegen, sollte eine moderate, an den grundlegenden Fähigkeiten einer Tätowiererin / eines Tätowierers orientierten bundeseinheitliche Einstiegshürde für die Ausübung dieses Berufs bzw. das Betreiben eines Tattoostudios geschaffen werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
50.001 bis 60.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23