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74 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"EU AI Act"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (74)

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... regulations (MDR and EU AI Act) The published FAQ..., ...Clear. Particularly, the EU AI Act is not specific enough..., ...needed Transparency EU AI Act Art. 50: seems not to..., ...economic operators acc. EU AI Act makes it only more complicated..., ...Procedure incl. a NB • EU AI Act and GDPR-related challenges..., ...application of MDR/IVDR, EU AI-Act and GDPR, although different..., ...the MDR • Art. 111 of EU AI Act does not grant any transitional..., ... are addressed by the EU AI Act are already addressed...
    • Angegeben von: Siemens AG am 28.06.2024
    • Beschreibung: Innovations- und wirtschaftsfreundliche Umsetzung des EU AI Act
    • Angegeben von: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. am 23.05.2024
    • Beschreibung: Schaffung einer praxistauglichen und chancenorientierten behördlichen Aufsichtsstruktur, um die Pflichten aus dem EU AI Act national anwenden und durchsetzen zu können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4594 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 - (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 07.06.2024
    • Beschreibung: Der Startup-Verband setzt sich für eine möglichst schlanke und europaweit harmonisierte Durchführung des AI Act (2021/0106 (COD) in Deutschland ein. Dazu gehört die Etablierung einer praxisnahen und innovationssorientierten behördlichen Aufsichtsstruktur, um die Anforderungen des EU AI Act auf nationaler Ebene umsetzen und durchsetzen zu können.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Thermo Fisher Scientific am 03.07.2024
    • Beschreibung: Die KI-Verordnung schafft den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für KI. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens auf EU-Ebene erfolgt die nationale Umsetzung. Die Berücksichtigung der Belange der Industrieunternehmen ist dabei von Interesse das durch die KI-Verordnung keine Doppelregulierung und Zulassungsverfahren entstehen, die sie angesichts des rasanten technologischen Fortschritts in ihrer Innovationskraft bremsen und hohe Zusatzkosten verursachen. Eine schlanke Umsetzung auch durch eine klar geregelte Aufsichtstruktur sowie klare Zuständigkeiten sind notwendig, um insbesondere Zulassungsverfahren nicht unnötig zu verzögern. Harmonisierung der Gesetzgebung IVDR und MDR mit den Neuregelungen aus dem AI Act.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): EU AI Act
    • Angegeben von: FTI Consulting SC GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Deutsche Umsetzung der Europäischen KI Verordnung
    • Angegeben von: OpenAI Ireland Ltd am 12.04.2024
    • Beschreibung: Ziel ist es, innovative und wettbewerbsfähige KI-Regulierung in Deutschland und Europa zu etablieren.
    • Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Schutz des geistigen Eigentums: Unternehmensdaten unterliegen einer besonderen Schutzbedürftigkeit. Wir sehen daher geeignete IT-Sicherheitsmaßnahmen – auch auf Seiten der Marküberwachung – als zwingend erforderlich an. Innovationen: Die im AI Act vorgesehenen Maßnahmen könnten Innovationen behindern. Wir plädieren an dieser Stelle für eine pragmatische Umsetzung Regelmäßige Evaluierung: Wir halten den von der EU-Kommission geplanten Überprüfungszeitraum von drei Jahren für zu lang angesichts der raschen technologischen Entwicklung. Es besteht die Gefahr, dass die EU nicht nur regulatorisch den Anschluss verliert.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: QB International am 28.06.2025
    • Beschreibung: Der EU AI Act (KI-VO) setzt Vorgaben für die Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz. Bei der Umsetzung der KI-VO sollten praxistaugliche Standards zur Steigerung der Qualität und der Effizienz der Versorgung etabliert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Ziel der Interessensvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen des AI Act bzw. nachgelagerter Rechtsakte im Sinne eines möglichst hohen Schutzniveaus mit Blick auf die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen, insbesondere im Hochrisiko-Bereich wie etwa in der Medizin oder im Verkehr, für einen funktionierenden Binnenmarkt auf Basis des wichtigen Beitrags unabhängiger Drittprüfungen / Benannter Stellen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen der konkreten Umsetzung des AI Acts sensibilisiert werden: etwa Festhalten am risikobasierten Ansatz; EU-weite hohe Standards für sichere KI-Systeme; Ausweitung jetziger sektoraler Notifizierung um KI-Aspekt, keine doppelte Notifizierung.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Europe“ Status Quo EU AI Act kommt: Hochqualitative...
    • Angegeben von: BOLDT BPI GmbH am 20.03.2026
    • Beschreibung: Auf nationaler und europäischer Ebene werden derzeit die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz sowie damit verbundene urheberrechtliche Fragestellungen diskutiert. Als Medienunternehmen verfolgen wir diese Entwicklungen. Bei Bedarf teilen wir unsere anwendungsspezifischen Erkenntnisse, um die Debatte um technologische und rechtliche Standards informativ zu unterstützen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4594 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 - (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
    • Angegeben von: TÜV Rheinland AG am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ziel der Interessensvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen des AI Act bzw. nachgelagerter Rechtsakte im Sinne eines möglichst hohen Schutzniveaus mit Blick auf die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen, insbesondere im Hochrisiko-Bereich wie etwa in der Medizin oder im Verkehr, für einen funktionierenden Binnenmarkt auf Basis des wichtigen Beitrags unabhängiger Drittprüfungen / Benannter Stellen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen der konkreten Umsetzung des AI Acts sensibilisiert werden: etwa Festhalten am risikobasierten Ansatz; EU-weite hohe Standards für sichere KI-Systeme; Ausweitung jetziger sektoraler Notifizierung um KI-Aspekt, keine doppelte Notifizierung.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ziel der Interessensvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen des AI Act bzw. nachgelagerter Rechtsakte im Sinne eines möglichst hohen Schutzniveaus mit Blick auf die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen, insbesondere im Hochrisiko-Bereich wie etwa in der Medizin oder im Verkehr, für einen funktionierenden Binnenmarkt auf Basis des wichtigen Beitrags unabhängiger Drittprüfungen / Benannter Stellen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen der konkreten Umsetzung des AI Acts sensibilisiert werden: etwa Festhalten am risikobasierten Ansatz; EU-weite hohe Standards für sichere KI-Systeme; Ausweitung jetziger sektoraler Notifizierung um KI-Aspekt, keine doppelte Notifizierung.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
    • Beschreibung: Fahrzeuge sollen weiterhin in Sektor-spezifischer Regulierung behandelt werden. Der AI-Act soll einen innovationsfördernden Rahmen setzen. Die administrative Bürde darf nicht unverhältnismäßig groß werden.
    • Angegeben von: Akademie für künstliche lntelligenz AKI gGmbH am 30.06.2025
    • Beschreibung: Die KI-Verordnung schafft den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für KI. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens auf EU-Ebene steht nun die nationale Umsetzung im Vordergrund. Wichtig bleibt dabei die Berücksichtigung der Belange der deutschen KI-Unternehmen, die zu einem erheblichen Teil aus Start-ups und KMU bestehen. Für diese Unternehmen ist es entscheidend, dass durch die KI-Verordnung keine Doppelregulierung und Zulassungsverfahren entstehen, die sie angesichts des rasanten technologischen Fortschritts in ihrer Innovationskraft bremsen und hohe Zusatzkosten verursachen. Eine schlanke Umsetzung auch durch eine klar geregelte Aufsichtstruktur sowie klare Zuständigkeiten sind notwendig, um insbesondere Zulassungsverfahren nicht unnötig zu verzögern.
    • Angegeben von: Airbus Aerostructures GmbH am 28.01.2025
    • Beschreibung: Airbus setzt sich für die Sicherstellung eines angemessenen Kontrollrahmens für KI-Systeme im Allgemeinen und insbesondere für generative KI ein, um zu verhindern, dass Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der EU beeinträchtigt werden. Darüber hinaus hat Airbus konkrete Vorschläge zu wichtigen Prioritäten, u.a. Verteidigung, nationale Sicherheit und Systeme zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz, eingebracht.
    • Angegeben von: DXC Technology Deutschland GmbH am 21.01.2025
    • Beschreibung: Der flächendeckende Einsatz von KI-Systemen in der öffentlichen Verwaltung kann durch Automatisierung von Routineaufgaben die Effizienz steigern und Ressourcen für komplexe Aufgaben freisetzen. Politik und Verwaltung müssen für die Herausforderungen der AI-Act-Umsetzung sensibilisiert werden, um Vertrauen und Innovation gleichermaßen zu fördern. Dabei muss der Einsatz von KI nicht nur DSGVO-konform sein, sondern auch Auflagen aus sich entwickelnder Gesetzgebung, wie die nationale Umsetzung des AI Acts, erfüllen.
    • Angegeben von: Bundesverband der Unternehmen der Künstlichen Intelligenz in Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die KI-Verordnung schafft den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für KI. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens auf EU-Ebene steht nun die nationale Umsetzung im Vordergrund. Wichtig bleibt dabei die Berücksichtigung der Belange der deutschen KI-Unternehmen, die zu einem erheblichen Teil aus Start-ups und KMU bestehen. Für diese Unternehmen ist es entscheidend, dass durch die KI-Verordnung keine Doppelregulierung und Zulassungsverfahren entstehen, die sie angesichts des rasanten technologischen Fortschritts in ihrer Innovationskraft bremsen und hohe Zusatzkosten verursachen. Eine schlanke Umsetzung auch durch eine klar geregelte Aufsichtstruktur sowie klare Zuständigkeiten sind notwendig, um insbesondere Zulassungsverfahren nicht unnötig zu verzögern.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Rud Pedersen Public Affairs Germany GmbH am 03.02.2025
    • Beschreibung: Der flächendeckende Einsatz von KI-Systemen in der öffentlichen Verwaltung kann durch Automatisierung von Routineaufgaben die Effizienz steigern und Ressourcen für komplexe Aufgaben freisetzen. Politik und Verwaltung müssen für die Herausforderungen der AI-Act-Umsetzung sensibilisiert werden, um Vertrauen und Innovation gleichermaßen zu fördern. Dabei muss der Einsatz von KI nicht nur DSGVO-konform sein, sondern auch Auflagen aus sich entwickelnder Gesetzgebung, wie die nationale Umsetzung des AI Acts, erfüllen.
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Airbus GmbH am 28.01.2025
    • Beschreibung: Airbus setzt sich für die Sicherstellung eines angemessenen Kontrollrahmens für KI-Systeme im Allgemeinen und insbesondere für generative KI ein, um zu verhindern, dass Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der EU beeinträchtigt werden. Darüber hinaus hat Airbus konkrete Vorschläge zu wichtigen Prioritäten, u.a. Verteidigung, nationale Sicherheit und Systeme zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz, eingebracht.
    • Angegeben von: Airbus Operations GmbH am 28.01.2025
    • Beschreibung: Airbus setzt sich für die Sicherstellung eines angemessenen Kontrollrahmens für KI-Systeme im Allgemeinen und insbesondere für generative KI ein, um zu verhindern, dass Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der EU beeinträchtigt werden. Darüber hinaus hat Airbus konkrete Vorschläge zu wichtigen Prioritäten, u.a. Verteidigung, nationale Sicherheit und Systeme zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz, eingebracht.
    • Angegeben von: Akademie für künstliche lntelligenz AKI gGmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die KI-Verordnung schafft den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für KI. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens auf EU-Ebene steht nun die nationale Umsetzung im Vordergrund. Wichtig bleibt dabei die Berücksichtigung der Belange der deutschen KI-Unternehmen, die zu einem erheblichen Teil aus Start-ups und KMU bestehen. Für diese Unternehmen ist es entscheidend, dass durch die KI-Verordnung keine Doppelregulierung und Zulassungsverfahren entstehen, die sie angesichts des rasanten technologischen Fortschritts in ihrer Innovationskraft bremsen und hohe Zusatzkosten verursachen. Eine schlanke Umsetzung auch durch eine klar geregelte Aufsichtstruktur sowie klare Zuständigkeiten sind notwendig, um insbesondere Zulassungsverfahren nicht unnötig zu verzögern.
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: The Stepstone Group am 24.06.2024
    • Beschreibung: Die KI-Verordnung schafft den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für KI und gilt nach Verabschiedung direkt in allen Mitgliedstaaten. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens auf EU-Ebene steht nun die nationale Umsetzung in den Mitgliedsstaaten an. Die Bunderegierung arbeitet derzeit an einem Referentenentwurf für ein Durchführungsgesetz, um die praktische Umsetzung und Überwachung zu regeln. Dies umfasst u.a. die Benennung zuständiger Behörden. Eine harmonisierte Anwendung in allen Mitgliedstaaten ist entscheidend, um unterschiedliche Auslegungen zu verhindern. Angesichts der kurzen Umsetzungsfrist ist eine klare Regelung der Aufsicht notwendig, um schnell für Rechtssicherheit zu sorgen.
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