Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (36)
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- Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e.V. am 21.01.2025
- Beschreibung: Wir befürworten, dass in § 36 Abs. 1 VSBG die bisherige überschießende Umsetzung der ADR-Richtlinie zurückgenommen werden soll und das in § 37 Abs. 1 VSBG die Pflichten unter Nutzung des Spielraums der mindestharmonisierenden ADR-Richtline moderat modifiziert und angepasst werden sollen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des § 36 Absatz 1 Satz 1 VSBG-E zurückgenommen werden...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Der bpa begrüßt die Intention des Gesetzgebers, Erleichterungen für Unternehmende im Rahmen des VSBG zu ermöglichen und unnötige Bürokratie abzubauen. Daher ist die in dem Referentenentwurf vorgesehene Entbürokratisierung ausdrücklich als richtiger Schritt zur Steigerung der Attraktivität des Verbraucherstreitbeilegungsverfahrens zu begrüßen. Insbesondere der Wegfall der Kostenlast für die vollständig obsiegenden Unternehmenden sowie die Reduzierungen der Informationspflichten, die in der Vergangenheit nicht selten zu Abmahnungen von Unternehmenden führten, sind grundsätzlich positiv hervorzuheben, wenn auch einzelne Punkte aus Sicht des bpa noch verbesserungsbedürftig sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG) Berlin, 29. November..., ... 1, Nr. 4 - § 31 Abs. 2 VSBG 5 Artikel 1 Nr. 5a - § 36 VSBG 7 Artikel 1 Nr. 6 - § 37 VSBG 7 Weitere Vorschläge..., ...Verbraucherstreitbeilegungsge-setz (VSBG) Vorbemerkung Der..., ...Unternehmende im Rahmen des VSBG zu ermöglichen und unnötige..., ... 1, Nr. 4 - § 31 Abs. 2 VSBG Beabsichtigte Neuregelung..., ...Artikel 1 Nr. 5a - § 36 VSBG Beabsichtigte Neuregelung..., ...Infor-mationen nach § 36 Abs. 1 VSBG zu geben haben. Die vorgesehene..., ...Informa-tionspflichten nach § 37 VSBG, so dass eine erneute Information..., ... Artikel 1 Nr. 6 - § 37 VSBG Beabsichtigte Neuregelung..., ...der Anpassungen in § 36 VSBG-E nur folgerichtig. Allerdings..., ...Streitigkeit im Sinne des § 37 VSBG nicht beigelegt werden ...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 16.12.2024
- Beschreibung: Die im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) geregelten Informationspflichten für Unternehmer sind unverhältnismäßig, irreführend und gehen teils über die Vorgaben der zugrundeliegenden EU-Richtlinie (ADR) hinaus. Eine Entbürokratisierung und Bereinigung der deutschen Vorgaben im VSBG, insbesondere in den §§ 36, 37 VSBG ist notwendig, um die Bürokratielasten im Handwerk zu senken und Abmahnrisiken zur reduzieren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verbraucherstreitbeilegung (VSBG-E) Die Beteiligung ..., ...Verbraucherstreitbeilegung (VSBG-E) findet im Zeitraum vom..., ...nach den Artikeln des VSBG-E gliedert, auf der Homepage..., ...aus § 30 Absatz 6 Satz 2 VSBG hat sich in der Praxis ..., ...§ 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG geht bislang über die ..., ... § 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG in seiner bisherigen Fassung..., ... 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG unzufrieden, da sie sich..., ... § 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG, sich selbst „an den ..., ...Pflichtfeld Ebenso wie bei § 36 VSBG handelt es sich hierbei..., ...entsprechend § 31 Absatz 2 Satz 2 VSBG-E geregelt werden, dass...
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- Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e.V. am 12.09.2025
- Beschreibung: Wir erkennen an, dass mit dem Gesetzesentwurf die Spezialisierung der Justiz auf dem Gebiet des Vergaberechts gefördert wird, ohne die Zuständigkeitsregelungen der §§ 155 ff GWB zu ändern. Wir regen an, bei dieser Gelegenheit auch § 36 Abs. 1 und §37 Abs. 1 VSBG rechtsbereinigend zu ändern.
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 05.11.2024
- Beschreibung: Reduzierung der Informationspflichten im B2C-Verhältnis und angemessene Gestaltung der Kostenregelungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...wesentlichen Änderungen des VSBG nach dem Referentenentwurf..., ...Fällen des § 30 Abs. 6 S. 2 VSBG-E HDE-Votum: Zustimmung..., ...Regelungen des § 30 Abs. 6 S. 2 VSBG, nach der von einer Bereitschaft..., ...Zustimmung gemäß § 30 Abs. 6 VSBG stand das Ziel des Gesetzgebers..., ... Gesetzesbegründung zum VSBG bekannt hat und der für..., ...Universalschlichtungsstelle des Bundes (§ 31 S. 2 VSBG-E) HDE-Votum: Zustimmung..., ...soll daher mit § 31 S. 2 VSBG-E klargestellt werden, ..., ...geplante Ergänzung des § 31 VSBG mit dem neuen Satz 2 leistet..., ...Verbrauchern (§ 36 Abs. 1 VSBG) HDE-Votum: Zustimmung..., ... gemäß § 36 Abs. 1 S. 1 VSBG, die Verbraucher ggf. auch..., ...Streitigkeit (§ 37 Abs. 1 VSBG) HDE-Votum: Zustimmung..., ...Bestimmung des § 37 Abs. 1 VSBG verpflichtet Unternehmer...
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- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 23.12.2024
- Beschreibung: Der BdV betrachtet die im Entwurf gesetzten Ziele als positiv. Dennoch besteht teilweise Handlungsbedarf. Der Verzicht auf die rechtlichen Fiktionen eines Streiteintrittes für Unternehmer sollte nicht abgeschafft werden. Es sollte kein teilweiser Verzicht der Erhebung der Verfahrenskosten erfolgen. Die allgemeine Informationspflicht der Unternehmer sollte nicht beschränkt werden, gleiches fordern wir für die Informationspflicht nach Entstehen der Streitigkeit. Weiter fordern wir Branchenübergreifende Pflicht zur Teilnahme von Unternehmern an der Verbraucherstreitbeilegung und eine Regelung zur Bindungswirkung des Entscheides der Streitbeilegungsverfahren für Unternehmer bis zu einem festgelegten (branchenabhängigen) Streitwert
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...schon seit Einführung des VSBG.2 Wir stellen außerdem..., ...effektiver. Die §§ 30 und 31 VSBG-E betreffen ausschließlich..., ...Zu Artikel 1 Zu § 21 VSBG-E: Bescheinigung nach Antrag..., ...Referentenentwurf sieht in § 21 Abs. 2 VSBG-E vor, dass eine Beschei..., ... Die neu in § 21 Abs. 2 VSBG-E aufgelisteten Anforderungen..., ...Referentenentwurfes geboten. Zu § 21a VSBG-E: Aufbewahrungsfrist ..., ...braucherstreitbeilegung) Zu § 30 VSBG-E: Auskunftsmöglichkeiten..., ...positiv Die in § 30 Abs. 4 VSBG-E neu eingeführte Auskunftsmöglichkeit..., ...des geltenden § 30 Abs. 6 VSBG stellen Erleichterungen..., ...braucherstreitbeilegung) Zu § 31 VSBG-E: Verfahrenskosten Bewertung..., ...handlungsbedürftig Die in § 31 Abs. 2 VSBG-E vorgeschlagene Neuregelung..., ... 23 Abs. 1, 31 Abs. 3 VSBG). Darüber hinaus schützen..., ...Ablehnungsgründe aus § 14 VSBG vor missbräuchlicher Verwendung..., ...freizustellen. Zu § 36 VSBG-E: Allgemeine Informationspflicht..., ...Regelung aus. Zu § 37 VSBG-E: Informationen nach Entstehen..., ...an unsere Kritik an § 36 VSBG-E ist auch in § 37 VSBG-E..., ...weitere Neuerung des § 37 VSBG-E ist die unverzügliche..., ... Ausführungen zu § 31 VSBG-E (siehe oben Seite 8)....
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 29.10.2024
- Beschreibung: Teilnahmebereitschaft der Unternehmerinnen und Unternehmer an der Verbraucherstreitbeilegung soll gefördert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verbraucherstreitbeilegung (VSBG-E) Die Beteiligung der..., ...Verbraucherstreitbeilegung (VSBG-E) findet im Zeitraum vom..., ... nach den Artikeln des VSBG-E gliedert, auf der Homepage..., ...Verbraucher in § 30 Abs. 4 VSBG-E trägt dazu bei, die ..., ...Schaffung des § 30 Abs. 6 VSBG war (BT-Drs. 18/5089, ..., ...ebenfalls in § 30 Abs. 6 S. 2 VSBG festgelegten Antwortfrist..., ...derzeitige § 30 Abs. 6 S. 2 VSBG sollte allerdings in anderer..., ...USS in § 30 Abs. 6 S. 3 VSBG unverändert beizubehalten..., ... sollen. § 36 VSBG dient der Umsetzung von..., ...Gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG muss ein Unternehmer auch..., ...Konkretisierung in § 36 Abs. 2 VSBG. Es ist sinnvoll, dass..., ...Schlichtung ablehnt. § 37 VSBG entspricht jedoch Art...., ... Die Umsetzung in § 37 VSBG folgt dem Wortlaut der ..., ..., dass der jetzige § 37 VSBG keine überschießende Umsetzung..., ...umsetzt, dann kann § 37 VSBG nicht entsprechend des ..., .... Die Änderung in § 37 VSBG-E sieht jedoch vor, dass..., ...verpflichtet sind, in § 37 VSBG sich nicht ohne Weiteres..., ...siehe Ausführungen zu § 31 VSBG-E) Hier haben Sie die ..., ...aktuell eine Anpassung des VSBG sinnvoll ist oder ob es..., ... erneute Anpassung des VSBG zu erwarten ist. Eine Änderung...
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- Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Bei der Anpassung der Richtlinie zur außergerichtlichen Streitbeilegung (2013/11/EU) und der Empfehlung über Qualitätsanforderungen an Streitbeilegungsverfahren von Online-Marktplätzen und Wirtschaftsverbänden sollen die bestehenden und bewährten Strukturen, die sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Unternehmen eine Alternative zum Gerichtsweg bieten, erhalten bleiben. Die Grenzen zwischen internen Beschwerdemechanismen, Schlichtung, Verbraucherberatung und weiterer Rechtsdurchsetzung dürfen nicht verwischt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stellung: Zu § 30 Abs. 6 VSBG-E Es ist sinnvoll und ..., ...Tatbestände des § 30 Abs. 6 VSBG gestrichen werden. Die..., ...geboten. § 30 Abs. 6 S. 1 VSBG benachteiligt Unternehmen..., ...in Erfüllung von § 36 VSBG zu einem Schlichtungsverfahren..., ...solchen Information nach § 36 VSBG eine Nichtteilnahme im ..., ...Informationspflicht nach § 36 VSBG erklären, sind diese potentiell..., ... nach § 30 Abs. 6 S.2 VSBG betroffen. Völlig zu Recht..., ....“ Zu § 31 Abs. 2 S. 2 VSBG-E Tatsächlich wird es ..., ...begrüßenswert. 3 Zu § 36 VSBG-E Dass die bisherige überschießende..., ...des § 36 Absatz 1 Satz 1 VSBG-E zurückgenommen werden..., ...aus dem Wortlaut des § 36 VSBG nach dem Entwurf gestrichen..., ...profitieren werden.“ 4 Zu § 37 VSBG-E Die überschießende Umsetzung..., ...aktuellen Fassung des § 37 VSBG nicht bewährt, daher ist..., ...Informationspflicht nach § 37 VSBG auslöst. Bei unseren Mitgliedern..., ...sofern zu dem in § 37 Abs. 2 VSBG-E bestimmten Zeitpunkt..., ...Informationen nach § 37 Abs. 1 VSBG-E gegeben werden. Ansprechpartner...
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
Aktiv vom 27.11.2024 bis 08.12.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) 1. Neuregelung § 21a VSBG-RefE (Aufbewahrungsfrist..., ...bieten kann. Der § 21a VSBG-RefE ist jedoch eingebettet in Abschnitt 3 des VSBG zu den Regelungen des ..., ...hier lex specialis zu dem VSBG sind und die Organisation..., ...entweder innerhalb des VSBG an anderer Stelle zu verorten..., ...Ablehnungsentscheidungen gemäß § 14 VSBG bzw. § 6 FinSV, Abgaben..., .... 2. Änderung des § 37 VSBG (Informationen nach Entstehen..., ... des § 37 Abs. 2 Satz 1 VSBG-RefE soll der Zeitpunkt..., ...entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle..., ...Neufassung des § 36 Abs. 1 VSBG-RefE jedoch keine Nummer...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 26.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im Referentenentwurf vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) 1. Neuregelung § 21a VSBG-RefE (Aufbewahrungsfrist..., ...bieten kann. Der § 21a VSBG-RefE ist jedoch eingebettet in Abschnitt 3 des VSBG zu den Regelungen des Streitbeilegungsverfahrens..., ...hier lex specialis zu dem VSBG sind und die Organisation..., ... entweder innerhalb des VSBG an anderer Stelle zu verorten..., ...Ablehnungsentscheidungen gemäß § 14 VSBG bzw. § 6 FinSV, Abgaben..., ... 2. Änderung des § 37 VSBG (Informationen nach Entstehen..., ... des § 37 Abs. 2 Satz 1 VSBG-RefE soll der Zeitpunkt..., ...entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle..., ...Neufassung des § 36 Abs. 1 VSBG-RefE jedoch keine Nummer...
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
Aktiv vom 28.11.2024 bis 01.12.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 28.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) 1. Neuregelung § 21a VSBG-RefE (Aufbewahrungsfrist..., ...bieten kann. Der § 21a VSBG-RefE ist jedoch eingebettet in Abschnitt 3 des VSBG zu den Regelungen des ..., ...hier lex specialis zu dem VSBG sind und die Organisation..., ... entweder innerhalb des VSBG an anderer Stelle zu verorten..., ...Ablehnungsentscheidungen gemäß § 14 VSBG bzw. § 6 FinSV, Abgaben..., ... 2. Änderung des § 37 VSBG (Informationen nach Entstehen..., ... des § 37 Abs. 2 Satz 1 VSBG-RefE soll der Zeitpunkt..., ...entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle..., ...Neufassung des § 36 Abs. 1 VSBG-RefE jedoch keine Nummer...
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung.
Aktiv vom 27.11.2024 bis 01.12.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) 1. Neuregelung § 21a VSBG-RefE (Aufbewahrungsfrist..., ...bieten kann. Der § 21a VSBG-RefE ist jedoch eingebettet in Abschnitt 3 des VSBG zu den Regelungen des ..., ...hier lex specialis zu dem VSBG sind und die Organisation..., ...entweder innerhalb des VSBG an anderer Stelle zu verorten..., ...Ablehnungsentscheidungen gemäß § 14 VSBG bzw. § 6 FinSV, Abgaben..., .... 2. Änderung des § 37 VSBG (Informationen nach Entstehen..., ... des § 37 Abs. 2 Satz 1 VSBG-RefE soll der Zeitpunkt..., ...entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle..., ...Neufassung des § 36 Abs. 1 VSBG-RefE jedoch keine Nummer...
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
Aktiv vom 27.11.2024 bis 02.12.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) 1. Neuregelung § 21a VSBG-RefE (Aufbewahrungsfrist..., ...bieten kann. Der § 21a VSBG-RefE ist jedoch eingebettet in Abschnitt 3 des VSBG zu den Regelungen des ..., ...hier lex specialis zu dem VSBG sind und die Organisation..., ...entweder innerhalb des VSBG an anderer Stelle zu verorten..., ...Ablehnungsentscheidungen gemäß § 14 VSBG bzw. § 6 FinSV, Abgaben..., ... 2. Änderung des § 37 VSBG (Informationen nach Entstehen..., ... des § 37 Abs. 2 Satz 1 VSBG-RefE soll der Zeitpunkt..., ...entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle..., ...Neufassung des § 36 Abs. 1 VSBG-RefE jedoch keine Nummer...
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
Aktiv vom 27.11.2024 bis 01.12.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) 1. Neuregelung § 21a VSBG-RefE (Aufbewahrungsfrist..., ...bieten kann. Der § 21a VSBG-RefE ist jedoch eingebettet in Abschnitt 3 des VSBG zu den Regelungen des ..., ...hier lex specialis zu dem VSBG sind und die Organisation..., ...entweder innerhalb des VSBG an anderer Stelle zu verorten..., ...Ablehnungsentscheidungen gemäß § 14 VSBG bzw. § 6 FinSV, Abgaben..., ... 2. Änderung des § 37 VSBG (Informationen nach Entstehen..., ... des § 37 Abs. 2 Satz 1 VSBG-RefE soll der Zeitpunkt..., ...entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle..., ...Neufassung des § 36 Abs. 1 VSBG-RefE jedoch keine Nummer...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 28.10.2024
- Beschreibung: Ziel des Gesetzgebungsverfahrens ist es, die Teilnahmebereitschaft der Unternehmer an der Verbraucherstreitbeilegung zu erhöhen, den Zugang zur Verbraucherstreitbeilegung zu erleichtern und das Verfahren zu entbürokratisieren. Der Verband begrüßt den Ansatz der Entbürokratisierung und das Ziel, durch die vorgeschlagenen Regelungen zu mehr Rechtssicherheit im Bereich der Schlichtungsstellen beizutragen, sieht aber in Bezug auf einzelne Bestimmungen noch Nachbesserungsbedarf.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) 1. Neuregelung § 21a VSBG-RefE (Aufbewahrungsfrist..., ...bieten kann. Der § 21a VSBG-RefE ist jedoch eingebettet in Abschnitt 3 des VSBG zu den Regelungen des ..., ...hier lex specialis zu dem VSBG sind und die Organisation..., ...entweder innerhalb des VSBG an anderer Stelle zu verorten..., ...Ablehnungsentscheidungen gemäß § 14 VSBG bzw. § 6 FinSV, Abgaben..., ... 2. Änderung des § 37 VSBG (Informationen nach Entstehen..., ... des § 37 Abs. 2 Satz 1 VSBG-RefE soll der Zeitpunkt..., ...entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle..., ...Neufassung des § 36 Abs. 1 VSBG-RefE jedoch keine Nummer...
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Vorschläge zur Überarbeitung der RL über die alternative Beilegung verbraucherrechtl. Streitigkeiten
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Sicherstellung eines effizienten Verbraucherschlichtungsverfahrens, u.a. (1) durch Vermeidung der Überforderung des Verbraucherschlichtungsverfahrens durch die von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie der ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten sowie (2) Bewahrung der Möglichkeit, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schlichtungsvo rschlag nach § 19 VSBG, bzw. § 9 FinSV thematisiert..., ...Erfahrung wird schon bei § 37 VSBG gemacht, der Art. 13 Abs..., ...Nichteinhaltung von § 37 VSBG. Weltweite Zuständigkeit..., ...Schlichtungsvorschlag nach § 19 VSBG setzt eine rechtliche Würdigung...
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- Angegeben von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.11.2024
- Beschreibung: Ziel des Vorhabens ist es insbesondere, die Teilnahmebereitschaft der Unternehmerinnen und Unternehmer an der Verbraucherstreitbeilegung zu erhöhen, wovon auch die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland profitieren werden. Ferner soll der Zugang zur Verbraucherstreitbeilegung erleichtert und das Verfahren entbürokratisiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) vor. Korrespondierend ..., ...Textform zu informieren. § 21 VSBG soll entsprechend geändert..., ...neu einzufügenden § 21a VSBG soll verbindlich eine Aufbewahrungsfrist..., ...Nach § 30 Absatz 4 Satz 1 VSBG-E könnte die Universalschlichtungsstelle..., .... § 30 Absatz 6 Satz 1 VSBG in seiner bisherigen Fassung..., ...Nach § 30 Absatz 6 Satz 2 VSBG wird diese Teilnahmebereitschaft..., ... § 30 Absatz 6 Satz 3 VSBG verpflichtet die USS dazu..., ... § 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG zur Schlichtung bereit..., ... zu verneinen. In § 31 VSBG-E ist vorgesehen, dass ..., ... § 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG überschießend umgesetzt..., ...Informationspflichten der §§ 36, 37 VSBG nicht geteilt. Eine „Prangerwirkung..., ...Änderung in § 36 Absatz 2 VSBG-E soll klarstellen, dass..., ...Information nach § 36 Absatz 1 VSBG-E kumulativ auf der Webseite..., ...verständlich. Nach § 37 Abs. 1 VSBG-E haben Unternehmer*innen..., ...Regelung in § 37 Abs. 2 VSBG-E soll Unklarheiten hinsichtlich..., ...Informationspflichten aus § 37 Absatz 1 VSBG-E verstoßen. Unternehmer..., ... § 31 Absatz 2 Satz 2 VSBG-E geregelt werden, dass..., ...§ 31 Ab-satz 2 Satz 2 VSBG-E verwiesen....
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.12.2024
- Beschreibung: Der RefE sieht v.a. die teilweise Abschaffung von Informationspflichten für Unternehmer sowie Stärkung der Lotsenfunktion der Universalschlichtungsstelle und Kostenanreize für Unternehmer bei der Universalschlichtungsstelle vor. Der vzbv setzt sich für verpflichtende Schlichtung in den Sektoren mit den meisten Verbraucherbeschwerden, für den Erhalt von Informationen im konkreten Streitfall und für den Erhalt des Vorrangs branchenspezifischer Schlichtung gegenüber Auffang-Schlichtung, der sich auch bei den Kostenanreizen widerspiegeln muss.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...einer Anpas- sung von § 21 VSBG entschieden werden. 2. Änderung § 30 Abs. 4 VSBG Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...3. Änderung § 30 Abs. 6 VSBG Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...geltenden § 30 Abs. 6 S. 1 VSBG bereits mit einem Bereiterklären..., ... der Website gem. § 36 VSBG entsteht, was zum einen..., ...bisherigen § 30 Abs. 6 S. 2 VSBG. Dass die Regelung auf..., ...gerechtfertigt. 4. Änderung § 31 VSBG Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Gesetzgebungsverfahrens zum VSBG klar zum Vorrang branchenspezifischer..., ...5. Änderung § 36 Abs. 1 VSBG Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Informationspflicht nach § 36 VSBG nicht; im für Verbraucher..., ...Änderung an § 37 Abs. 1 VSBG Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Änderung an § 37 Abs. 2 VSBG Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Artikel 1 Nummer 4 (§ 31 VSBG) wird verwiesen. Kontakt...
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- Angegeben von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 17.09.2025
- Beschreibung: Bürokratierückbaumaßnahmen - Reduktion von Berichtspflichten im Handel
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Streitschlichtung Betroffene Gesetze VSBG bzw. EU ADR Thema Hier..., ...Infopflichten nach § 37 VSBG absolut überflüssig, zumal..., ...im Onlineshop nach § 36 VSBG sind nur dann sinnvoll,...
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der vzbv setzt sich für eine flexiblere, unbürokratische Leistungsgestaltung in der ambulanten Pflege, Zusammenlegung aller Leistungen in zwei Budgets (Pflege- und Entlastungsbudget), eine unbürokratische und flexible Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags sowie spezialgesetzlich geregelte, verbraucherfreundlich gestaltete ambulante Pflegeverträge ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen; hierzu sollte...
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Entbürokratisierung der Verbraucher-Streitschichtung
Aktiv vom 29.11.2024 bis 10.07.2025
- Angegeben von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 29.11.2024
- Beschreibung: Vorziehen der geplanten Informationspflicht für Schlichtungsstellen an Verbraucher, Bescheinigungen nach § 15a Abs. 3 EGZPO zu beantragen, § 21 Abs. 2 VSGB-E
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Das wichtigste Ziel für den vzbv ist die Gewährleistung des Zugangs zu Schlichtungsverfahren sowie deutliche Informationspflichten für Verbraucher:innen und ein ausgeglichenes Gesamtgefüge von Verbraucherberatung, Schlichtung und Rechtsdurchsetzung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V. am 10.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der Praktikabilität der Regelungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband MEDIATION e.V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Mediation soll stärker im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz verankert werden: Die Universalschlichtungsstelle in der Verbraucherstreitbeilegung soll über Mediationsangebote von qualifizierten Mediatoren informieren, die vom Bundesverband MEDIATION e.V. lizenziert werden. Des weiteren soll es eine spezifische Verpflichtung zur Information über Mediationsangebote, insb. im oben genannten Rahmen, geben. So soll die Mediation in ihrer Form als eigenständige und nachhaltige Konfliktlösungsmethode als ein bevorzugtes Verfahren besser integriert und gestärkt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Entbürokratisierung der Verbrauchertreitschlichtung
Aktiv vom 29.11.2024 bis 10.07.2025
- Angegeben von: Holger Freitag am 29.11.2024
- Beschreibung: Vorziehen der geplanten Informationspflicht für Schlichtungsstellen an Verbraucher, Bescheinigungen nach § 15a Abs. 3 EGZPO zu beantragen, § 21 Abs. 2 VSGB-E
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband Internet Reisevertrieb e. V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Bei der Anpassung der Richtlinie zur außergerichtlichen Streitbeilegung (2013/11/EU) und der Empfehlung über Qualitätsanforderungen an Streitbeilegungsverfahren von Online-Marktplätzen und Wirtschaftsverbänden sollen die bestehenden und bewährten Strukturen, die sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Unternehmen eine Alternative zum Gerichtsweg bieten, erhalten bleiben. Die Grenzen zwischen internen Beschwerdemechanismen, Schlichtung, Verbraucherberatung und weiterer Rechtsdurchsetzung dürfen nicht verwischt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 581/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten sowie der Richtlinien (EU) 2015/2302, (EU) 2019/2161 und (EU) 2020/1828
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BR-Drs. 581/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Sicherstellung eines effizienten Verbraucherschlichtungsverfahrens, u.a. durch Vermeidung der Überforderung des Verbraucherschlichtungsverfahrens durch die von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie der ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten sowie Bewahrung der Möglichkeit, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V. am 11.03.2025
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Vorschläge zur Überarbeitung der RL über die alternative Beilegung verbraucherrechtl. Streitigkeiten
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Sicherstellung eines effizienten Verbraucherschlichtungsverfahrens, u.a. (1) durch Vermeidung der Überforderung des Verbraucherschlichtungsverfahrens durch die von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie der ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten sowie (2) Bewahrung der Möglichkeit, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Überarbeitung der RL über die alternative Beilegung verbraucherrechtl. Streitigkeiten
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Sicherstellung eines effizienten Verbraucherschlichtungsverfahrens, u.a. (1) durch Vermeidung der Überforderung des Verbraucherschlichtungsverfahrens durch die von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie der ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten sowie (2) Bewahrung der Möglichkeit, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschlag der Kommission zur Änderung der Richtlinie über die alternative Streitbeilegung
Aktiv vom 24.06.2024 bis 10.02.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Die anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen im Finanzbereich setzen sich dafür ein, das vereinfachte Verbraucherschlichtungsverfahren mit den von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten nicht zu überfordern. Es soll weiterhin dazu dienen, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58123/23
[alle RV hierzu]
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BT-Drs. 20/9620
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 30. Oktober 2023 bis 10. November 2023)
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BR-Drs. 58123/23
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auf europäischer Ebene für die Praxis der Schlichtungsstellen umsetzbare und die am Schlichtungsverfahren teilnehmende Unternehmen wenig belastende Neuregelungen der Richtlinie einsetzt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9620
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 30. Oktober 2023 bis 10. November 2023)
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BT-Drs. 20/9620
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Überarbeitung der RL über die alternative Beilegung verbraucherrechtl. Streitigkeiten
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Sicherstellung eines effizienten Verbraucherschlichtungsverfahrens, u.a. (1) durch Vermeidung der Überforderung des Verbraucherschlichtungsverfahrens durch die von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie der ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten sowie (2) Bewahrung der Möglichkeit, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Überarbeitung der RL über die alternative Beilegung verbraucherrechtl. Streitigkeiten
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Sicherstellung eines effizienten Verbraucherschlichtungsverfahrens, u.a. (1) durch Vermeidung der Überforderung des Verbraucherschlichtungsverfahrens durch die von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie der ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten sowie (2) Bewahrung der Möglichkeit, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Stellungnahme zum Zuständigkeitsstreitwert bei äußerungsrechtlichen Streitigkeiten im digitalen Raum
- Angegeben von: HateAid gGmbH am 15.12.2025
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht vor, Veröffentlichungsstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert den Landgerichten zuzuweisen (§ 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG-E) sowie den Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte von EUR 5.000,00 auf EUR 10.000,00 anzuheben (§ 23 Nr. 1 GVG-E). Diese Änderungen betreffen unmittelbar die Möglichkeiten, mit denen Betroffene digitaler Gewalt ihre Rechte effektiv geltend machen können. HateAid erkennt Chancen für mehr Rechtssicherheit und konkrete Risiken für den Zugang zum Recht bei Streitigkeiten im digitalen Raum an. Zur Stärkung des Rechtsschutzes für Betroffene digitaler Gewalt empfiehlt HateAid: Hürden senken für einfach gelagerte Fälle, Spezialisierung der Gerichte, präzisere Abgrenzung zwischen Veröffentlichungsstreitigkeiten und Individualkommunikation.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):