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Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R006737
- Ersteintrag: 10.06.2024
- Letzte Änderung: 11.03.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: leer
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Leipziger Platz 910117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493025761690
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E-Mail-Adressen:
- schellenberger@ombudsstelle.com
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,25
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Katarina Schellenberger LL.M.
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Gesamtzahl der Mitglieder:
31 Mitglieder am 02.05.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (4):
EU-Gesetzgebung; Öffentliches Recht; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen (ehemals Ombudsstelle Geschlossene Fonds) ist seit März 2008 die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden von Anlegern im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen an geschlossenen Investmentvermögen und geschlossenen Fonds.
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Änderung der Richtlinie zur außergerichtlichen Streitbeilegung (2013/11/EU)
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Beschreibung:
Beibehaltung der Praktikabilität der Regelungen
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
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Beschreibung:
Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
90.001 bis 100.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22