Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.857)
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- Angegeben von: Demokratie & Dialog e.V. am 20.12.2025
- Beschreibung: # Ausreichende Finanzierung der pädagogischen Begleitung in den Freiwilligendiensten im BFD & FSJ, Anhebung der Fördersätze # Anhebung des Taschengeldzuschusses im BFD sowie Einführung eines solchen im FSJ # Einführung eines Förderinstruments zur Ermöglichung von Freiwilligendiensten für junge Menschen aus einkommensbenachteiligten Haushalten # Aufnahme der Freiwilligendienste in den Katalog der Jugendhilfeleistungen im SGB VIII # Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements bei Bürgergeld & Sozialhilfe # Aufnahme der Freiwilligendienste in den Katalog der förderfähigen Maßnahmen im Bundesteilhabegesetz # Vereinfachung und Vereinheitlichung der gesetzlichen Regelungen für FSJ/FÖJ & BFD # Sicherstellung der Umsatzsteuerfreiheit für Leistungen im Zusammenhang mit Freiwilligendiensten
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: TikTok Germany GmbH am 19.12.2025
- Beschreibung: TikTok setzt sich dafür ein, Jugendlichen ein altersgerechtes Online-Erlebnis zu bieten. Dazu gehören umfassende Ansätze zur Altersprüfung und die konsequente Löschung von Konten, die mutmasslich unter 13-Jährigen gehören. Um Jugendlichen ein möglichst sicheres und altersgerechtes Erlebnis zu bieten, bedarf es eines mehrschichtigen Ansatzes zur Bestimmung des Alters von Nutzer*innen.
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- Angegeben von: TikTok Germany GmbH am 19.12.2025
- Beschreibung: Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) findet auch auf neuere Dienste wie TikTok, die nicht Teil der ursprünglichen gesetzgeberischen Debatte und bei der Einführung der Richtlinie noch nicht am Markt waren, effektiv Anwendung. Ergänzt und gestärkt durch den DSA und EMFA, haben sich die geltenden Regeln als zukunftsfähig und zweckmäßig erwiesen. Entsprechend ist eine Überarbeitung der AVMD-RL nicht erforderlich.
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- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
- Beschreibung: Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln. Konkret fehlen Regelungen im BGB für erweiterten Umgang und ein paritätisches Wechselmodell. Wichtig hierbei ist, dass ein Kind in beiden Haushalten gut versorgt werden kann und dass keine Interessenkonflikte zwischen Umgang und Unterhalt geschaffen werden. Abbruchkanten zwischen verschiedenen Modellen mit Blick auf die Unterhaltshöhe sollten durch substanzielle Höhen in allen Modellen vermieden werden. Familienbedingte Nachteile im Beruf in der Lebensverlaufsperspektive müssen berücksichtigt werden, etwa durch Übergangsfristen für (erweiterte) Erwerbsobliegenheiten. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
- Beschreibung: Um die Istanbul-Konvention umzusetzen, müssen gravierende Schutzlücken im Familienrecht geschlossen werden, der Gewaltschutz muss an der Schnittstelle zum Umgangs- und Sorgerecht Vorrang haben. In Fällen häuslicher Gewalt ist bei einer Umgangsentscheidung durch das Kind miterlebte Gewalt ebenso berücksichtigen wie die zu erwartenden Auswirkungen des Umgangs auf den gewaltbetroffenen Elternteil. Im Familienrecht ist eine zweite Regelvermutung zum Kindeswohl zu etablieren: Umgang mit einem gewaltausübenden Elternteil dient in der Regel nicht dem Kindeswohl. Auch Maßstäbe zu Beschränkung oder Ausschluss des Umgangs sollten gesetzlich verankert werden, um gewaltbetroffene Elternteile und Kinder zu schützen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
- Beschreibung: Das Familienverfahrensrecht setzt bislang darauf, Einvernehmen zwischen den Eltern zu unterstützen und die gemeinsame Sorge zu erhalten. Das widerspricht dem Gewaltschutz. Der VAMV setzt sich für einen umfassenden Gewaltschutz für gewaltbetroffene Elternteile und mitbetroffene Kinder in familiengerichtlichen Verfahren und im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung ein: Bei Verdacht auf Gewalt sind Anordnungen einer gemeinsamer Beratung sowie das Zielen auf Einvernehmen nicht angebracht; ebensowenig ein beschleunigtes Verfahren oder eine gemeinsame Anhörung der Eltern. Eine gesetzliche Fortbildungspflicht, insb. für Familienrichter*innen, soll sicherstellen, dass Dynamiken häuslicher Gewalt erkannt werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
- Beschreibung: Die Kommission zur Sozialstaatsreform soll Empfehlungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats vorlegen. Der VAMV setzt sich dafür ein, dass die Belange Alleinerziehender und ihrer Kinder Beachtung finden. Schnittstellenprobleme abzubauen, ist auch ein Anliegen des VAMV, insbesondere zwischen Sozialleistungen und Kindeseinkommen. Konkret muss ein mögliches Zusammenlegen von Kinderzuschlag und Wohngeld allerdings Fallstricke im Detail umgehen. Den Vorschlag, einen Parallelbezug von Unterhaltsvorschuss und Sozialleistungen abzuschaffen, lehnt der VAMV ab, da er für Alleinerziehende Verschlechterungen bedeuten würde. Durch die Reform müssen Leistungen besser und der Zugang leichter werden – lediglich Verwaltungsaufwand zu verringern, greift als Ziel zu kurz.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
- Beschreibung: Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, den Unterhaltsvorschuss durch eine Erhöhung zu verbessern: Das Kindergeld soll analog zum Kindesunterhalt hälftig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Bislang erfolgt die Anrechnung des Kindergeldes vollständig, so dass der Unterhaltsvorschuss systematisch zu niedrig ist. Der VAMV setzt sich dafür, dass diese zentrale Verbesserung für Alleinerziehende umgesetzt wird. Dafür ist eine Priorisierung im Haushalt notwendig. Der VAMV lehnt eine Aushöhlung des Unterhaltsvorschuss ab, wie sie in der Sozialstaatskommission diskutiert wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
- Beschreibung: Die geplanten Verschärfungen bergen die Gefahr, dass die besondere Lebenssituation von Alleinerziehenden aus dem Blick gerät. Ihre typische Mehrbelastung im Alltag ist häufig mit eingeschränkten Erwerbsmöglichkeiten verbunden. Sanktionen zu verschärfen, gefährdet die ganze Familie und löst keine strukturellen Barrieren. Auch eine Erwerbsaufnahme ab dem 1.Geburtstag eines Kindes gesetzlich als zumutbar festzulegen, wird vor allem den Druck auf Alleinerziehende erhöhen, statt zu mehr Beschäftigung führen. Der VAMV unterstützt, die temporäre Bedarfsgemeinschaft abzuschaffen und einen pauschalierten Mehrbedarf einzuführen, damit ein umgangsberechtigter Elternteil ein Kind versorgen kann, während der hauptbetreuende Elternteil den vollen Regelbedarf fürs Kind zur Verfügung hat.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: pro legal - Interessengemeinschaft für Waffenbesitz e. V. am 19.12.2025
- Beschreibung: pro legal e. V. setzt sich für ein ideologiefreies und faires Waffenrecht ein und fördert einen sachlichen, vorurteilsfreien Dialog. Unsere Grundhaltung basiert auf dem Vertrauen in die Verantwortung der rechtstreuen Bürgerinnen und Bürger. Wir treten für eine differenzierte Bewertung des privaten Waffenbesitzes ein und engagieren uns gegen pauschale Einschränkungen, die unbescholtene Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig einschränken oder kriminalisieren.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Die Überarbeitung der UTP-Richtlinie (EU) 2019/633 ist bei der Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken im Lebensmittelbereich wichtig für Mindeststandards und Fairness. Die Evaluierung des deutschen Umsetzungsgesetzes AgrarOLKG hat das auch belegt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Erneute Verschiebung des Geltungsbeginns, die Ungewissheit beenden, wann und unter welchen Bedingungen die EUDR in Kraft tritt.
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- Angegeben von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der ablehnenden Haltung der Bundesregierung zur Green Claims-Richtlinie, keine zusätzliche Regulierung.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Zukunftsfähige Anwendung von neuen genomischen Techniken in der Pflanzenzüchtung, ressourcenschonende Pflanzen, Ernährungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Bei der bevorstehenden Anwendung der EmpCo-Richtlinie gibt es erhebliche Umsetzungsanforderungen an die Ernährungswirtschaft hinsichtlich vorproduzierter Verpackungen, und unnötiger Vernichtung von Waren, deshalb schlagen wir eine Abverkauf von 12 Monaten nach Inkrafttreten vor.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 438/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb -
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BR-Drs. 438/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Regierungsentwurf eines Dritten Gesetztes zur Änderung des Gesetztes gegen den unlauteren Wettbewerb
- Angegeben von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken. (EU) 2024/825
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Eine schablonenhafte für sämtliche Lebensmittel geltende Mengenschwelle greift zu kurz, es sollten nach Kategorien unterschiedliche Mengenschwellen festgelegt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: PPWR sieht Mehrwegvorgaben für den Handel in Bezug auf Getränkeverpackungen vor. Danach müssen Endvertreiber von Verkaufsverpackungen für Getränke ab 1.1.2030 mindestens 10 Prozent dieser Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen innerhalb eines Mehrwegsystems bereitstellen. Ab 2040 gilt eine unverbindliche Mehrwegquote in Höhe von 40 Prozent. Diese Regelung sollte zum Anlass genommen werden, um in Deutschland die überholte Zielsetzung einer Mehrwegquote in Höhe von 70 Prozent aufzugeben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband für strukturierte Wertpapiere (BSW) am 19.12.2025
- Beschreibung: Der derzeit vorliegende Regierungsentwurf lehnt sich stark an den Gesetzentwurf zum „pAV-Reformgesetz“ an, das in der 20.Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden konnte. Der BSW setzt sich dafür ein, dass bei der Zulassung von einzelnen Anlageklassen für ein Altersvorsorgedepot auch Bankschuldverschreibungen einschließlich strukturierten Wertpapieren mit einer hundertprozentigen Kapitalgarantie und einer maximalen Risikoklasse („standard risk indicator – SRI“) von 2 nach oder analog zu der Risikoklassensystematik unter der PRIIPs-Verordnung einbezogen werden. Insbesondere in der Phase vor dem Renteneintritt können solche strukturierten Wertpapiere bei einer attraktiven Rendite zum Erhalt des „angesparten“ Altersvorsorgevermögens beitragen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allianz SE am 19.12.2025
- Beschreibung: Über den Koalitionsvertrag verteilt finden sich verschiedene Ankündigungen zur Mobilisierung und Hebelung privaten Kapitals, u.a. für Infrastrukturzwecke. Die Allianz bringt sich aus der Perspektive eines institutionellen Investors in die Debatte ein. Zwar bieten sich überall auf der Welt Investitionsmöglichkeiten, der Standort Deutschland profitiert im internationalen Vergleich aber bislang wenig von privaten Investitionen in Infrastruktur (umgekehrter "Home Bias").
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Allianz SE am 19.12.2025
- Beschreibung: Mit der Initiative zur ergänzenden Altersvorsorge zielt die EU-Komm darauf ab, ihren Bürgern im Ruhestand ein angemessenes Einkommen zu sichern. Die vorgeschlagenen Maßnahmen, u. a. zur PEPP-Regulierung sowie zur IORP-II-Richtlinie, sollen die gesetzlichen Pensionssysteme der Mitgliedsstaaten ergänzen. Bei der Ausgestaltung der ergänzenden Altersvorsorge schließen wir uns der Position des GDV an. Insbesondere die PEPP-Kriterien, die eine Einführung bisher erschwert haben, sollten im Rahmen der Verhandlungen auf EU-Ebene adressiert werden. Wir haben uns an der Konsultation zur PEPP beteiligt: https://finance.ec.europa.eu/regulation-and-supervision/consultations-0/targeted-consultation-supplementary-pensions-2025_en
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- Angegeben von: Allianz SE am 19.12.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die Frühstart-Rente und die Ziele einer besseren Finanzbildung und einer Stärkung des Bewusstseins für privaten Vorsorgebedarf. Positiv sind die geplante freiwillige und privatwirtschaftliche Organisation. Für die Attraktivität der Frühstart-Rente sind eine unbürokratische, einfache und digitale Gestaltung wichtig. Da der diskutierte staatliche Zuschuss allein nicht ausreicht, um eine Altersvorsorge aufzubauen, sollten ergänzende private Einzahlungen und eine Fortführung nach dem 18. Lebensjahr in Form einer privaten Altersvorsorge möglich sein. Die Auszahlung sollte als lebenslange Rente erfolgen, um eine dauerhafte Absicherung des Lebensstandards und Förderzwecks zu gewährleisten. Die Frühstart-Rente kann Reformen in der 2. und 3. Säule der Alterssicherung nicht ersetzen.
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Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
Aktiv vom 19.12.2025 bis 24.02.2026
- Angegeben von: Allianz SE am 19.12.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die Ziele der Bundesregierung, die betriebliche Altersversorgung zu stärken, deren Verbreitung auszuweiten und die Förderung von Geringverdienern zu verbessern. Aus Sicht der Allianz kann dies nur gemeinsam mit den bestehenden Durchführungswegen und Versorgungswerken gelingen. Es ist daher wichtig, dass diese im Interesse der Anwärter und Rentner sowie die der Versorgung zusagenden Arbeitgeber weiterhin gleichberechtigt gefördert werden. Wir setzen uns zudem für die grundsätzlich freiwillige bAV ein. Die angekündigte Digitalisierung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung sind positiv und können deren Attraktivität noch steigern.
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- Angegeben von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Im Rahmen der EU Financial Data Access Regulation (FIDA) steht im Raum, dass Finanzinstitute Daten ihrer Kunden für andere Marktteilnehmer, u.a. auch BigTechs, zugänglich machen müssen. Dies ist nicht nur mit erheblichen Kosten verbunden, sondern birgt auch das Risiko von Wettbewerbsnachteilen. Der Datenschutz muss gewahrt und Chancengleichheit bei Nutzung von Daten erhalten bleiben (keine Einbahnstraßenregelung). Stattdessen sollte der Schwerpunkt auf der Entwicklung bspw. der EU-ID-Wallet gelegt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Die Bundesregierung verfolgt mit dem sog. "Bauturbo" das Ziel, den wohnungsbaupolitischen Mangel in Deutschland zu beheben. Dieses Ziel unterstützen die Sparda-Banken seit Jahren und haben seit Jahren in ihren Wohnstudien Vorschläge in Richtung Politik formuliert. Ziel ist, zu effizienteren und baufreundlichen Regelungen zu kommen, um den privaten Wohnungsbau anzukurbeln.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1084
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
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BT-Drs. 21/1084
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):