Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.181)
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- Angegeben von: bauforumstahl am 27.09.2026
- Beschreibung: Die Bundesautobahnen und die Bundesstraßen in der Baulast des Bundes in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg werden seit dem 1. Januar 2021 in Bundesverwaltung geführt (Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung). Der Bund bedient sich zur Erledigung dieser Aufgabe auf der Grundlage von Artikel 90 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz (GG) und nach Maßgabe des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes (InfrGG) einer Gesellschaft privaten Rechts, der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (Autobahn GmbH bzw. Gesellschaft privaten Rechts). Die Finanzierung der Autobahn GmbH erfolgt bisher ausschließlich aus dem Bundeshaushalt (§ 7 Absatz 1 InfrGG) und ist somit an die jährliche Haushaltsaufstellung gebunden.
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- Angegeben von: International Refugee Assistance Project Berlin gGmbH am 18.02.2026
- Beschreibung: Während der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiäre Schutzberechtigte soll es weiterhin effektiven Zugang zur Überprüfung von grund- und menschenrechtlich begründeten Familiennachzugsansprüchen in Einzelfällen geben. Personen mit subsidiären Schutz sollen Zugang zu einem Antragsverfahren haben, das transparent und rechtssicher ausgestaltet ist. Die Kriterien für humanitär oder völkerrechtlich begründete Einzelfallvisa nach §22 AufenthG müssen für den Familiennachzug an die Anforderungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 8 EMRK und Art. 6 GG angepasst werden. Das gilt insbesondere mit Blick auf die zumutbare Dauer von unfreiwilligen Familientrennungen.
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- Angegeben von: Deutsche Wildtierrettung e. V. am 04.06.2025
- Beschreibung: Die Deutsche Wildtierrettung e.V. setzt sich für eine bundesweit einheitliche Regelung zum Einsatz von Drohnentechnologie mit Wärmebildkameras zur Wildtierrettung auf Naturschutzflächen ein. Anlass ist die Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt (1. März 2024) zur Zustimmung nach §21h Abs.3 Nr.6 LuftVO und Befreiung von Verboten nach §67 Abs.1 Nr.1 BNatSchG für den Drohneneinsatz. Ziel ist eine dauerhafte rechtliche Grundlage auf Bundesebene, die den Einsatz in FFH- und Naturschutzgebieten erlaubt – besonders während der Frühjahrsmahd. Damit soll der Schutz von Wildtieren gestärkt und tierschutzgerechte Landwirtschaft gefördert werden (Art.20a GG).
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Stahlbau-Verband DSTV am 27.09.2026
- Beschreibung: Die Bundesautobahnen und die Bundesstraßen in der Baulast des Bundes in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg werden seit dem 1. Januar 2021 in Bundesverwaltung geführt (Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung). Der Bund bedient sich zur Erledigung dieser Aufgabe auf der Grundlage von Artikel 90 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz (GG) und nach Maßgabe des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes (InfrGG) einer Gesellschaft privaten Rechts, der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (Autobahn GmbH bzw. Gesellschaft privaten Rechts). Die Finanzierung der Autobahn GmbH erfolgt bisher ausschließlich aus dem Bundeshaushalt (§ 7 Absatz 1 InfrGG) und ist somit an die jährliche Haushaltsaufstellung gebunden.
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
- Beschreibung: Der djb positioniert sich gegen Kopftuchverbote in der Justiz und hat dazu ein Policy Paper und FAQ veröffentlicht. Er fordert Bund und Länder auf, vom Erlass von Verbotsregelungen abzusehen, und bereits bestehende Regelungen aufzuheben, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Tätigkeitsfeldern in der Justiz zu gewähren. Kopftuchverbote in der Justiz stellen schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Frauen dar: in die Religionsausübungsfreiheit, die Berufs- und Ausbildungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie erweisen sich zudem als rechtlich relevante Diskriminierung im Sinne von Art. 3 Abs. 2 und 3 und Art. 33 Abs. 3 GG, indem sie eine faktische Benachteiligung muslimischer Frauen bewirken.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, die Berufs- und Ausbildungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG sowie die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 und 3 GG, Art. 33 Abs. 3 GG und das..., .... 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG dar.[32] Die zur Begründung..., ...Diskriminierungsverbot des Artikel 33 Abs. 3 GG Das besondere Diskriminierungsverbot des Artikel 33 Abs. 3 GG verbietet eine Beschränkung..., ...Berufsfreiheit in Art. 12 GG ein einheitlicher Schutzbereich..., ... auch für Art. 33 Abs. 3 GG von einem einheitlichen ..., ...Religion. Art. 33 Abs. 3 GG lässt sich darüber hinaus..., ...versagte doch Art. 33 Abs. 3 GG die Möglichkeit, eine solche..., ... 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen..., ...Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG) standhaltenden Grund, nach..., ...in Artikel 3 Abs. 3 S. 1 GG normierte Diskriminierungsmerkmal..., ...Frauen“ nach Art. 3 Abs. 2 GG: BVerfG, B. v. 27.1.2015..., ...erkennt in Art. 33 Abs. 3 GG die „Grundentscheidung des..., ...und Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG, Art. 20 Abs. 2 S. 2 und Art. 20 Abs. 3 GG. [68] BVerfG, B. v. 14.1.2020..., ...3 Abs. 3, Art. 33 Abs. 3 GG sowie durch Art. 136 Abs..., ... Verbindung mit Art. 140 GG dem Staat als Heimstatt ...
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- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Die vorgesehenen Regelungen verletzen Art. 6 GG und das Persönlichkeitsrecht. Eine Zustimmungspflicht der Ausländerbehörde bei „aufenthaltsrechtlichem Gefälle“ lehnen wir ab. Kinder haben ein Recht auf die Zuordnung und Fürsorge durch beide Elternteile, besonders wenn ein zweites Elternteil Verantwortung übernehmen möchte. Wir kritisieren die Priorisierung biologischer Elternschaft und fordern die Gleichstellung ehelicher und nicht ehelicher Kinder. Im Sinne des Kindeswohls müssen Nachteile wie eine mögliche Aberkennung der Staatsangehörigkeit verhindert werden. Die Kosten für die angeordneten DNA Tests sollen Behörden tragen. Statt Verschärfungen fordern wir diskriminierungsfreie Regelungen, die allen Familien schützen und Zusammenleben ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BR-Drs. 773/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 21/4081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (7):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in das Recht nach Art. 6 GG und das Persönlichkeitsrecht..., ...in dem ihnen gemäß Art. 6 GG zustehenden Recht auf Familie..., ...daher sinnvoller und Art. 6 GG entsprechender, die bestehenden..., ...eine Missachtung von Art. 6 GG, dem Recht auf Familie, ..., ...in das Recht nach Art. 6 GG sowie in das Persönlichkeitsrecht..., ...daher sinnvoller und Art. 6 GG entsprechender, die bestehenden..., ... auf Familie nach Art. 6 GG. Die vorgesehenen Regelungen..., ...Eltern in ihrem durch Art. 6 GG geschützten Recht auf Familie...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
- Beschreibung: Ziel ist, dass bei jeder Wahl für jedes Bundesgericht je zur Hälfte Frauen und Männer vorgeschlagen und durchschnittlich auch zu 50 Prozent gewählt werden. Um dieses Ziel endlich zu erreichen, ist eine Reform der Wahl der Bundesrichter*innen unabdingbar. Das Gebot aus Art. 3 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, verpflichtet hierzu. Denn das derzeitige Wahlverfahren, insbesondere dessen fehlende Transparenz beim Erstellen der Wahlvorschläge, stellt eine strukturelle Benachteiligung von Frauen dar. Der djb fordert die Bundesregierung deshalb auf, eine Reform noch in der aktuellen Legislaturperiode umzusetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Satz 2 des Grundgesetzes (GG), die tatsächliche Durchsetzung..., ...Reform des in Art. 95 Abs. 2 GG nur rudimentär geregelten..., ...Bestenauslese in Art. 33 Abs. 2 GG die tatsächliche Gleichstellung..., ...Frau-en (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG) bei der Besetzung der Bundesrichter..., ...wegen Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG für unabdingbar, bei den..., ...Minister*in an Art. 33 Abs. 2 GG zu beachten. Nach vorheriger..., ... diese nicht von Art. 95 GG vorgegeben ist und ggf. ..., ...in dem von Art. 95 Abs. 2 GG festgelegten „Mischsys-tem..., ...Er ist an Art. 33 Abs. 2 GG und an Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG gebunden. Der djb hält daran...
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RefE Änderung Höfeordnung
Aktiv vom 19.06.2024 bis 13.02.2025
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung der Höfeordnung beschränkt sich auf die Ersetzung der zum 31.12.2024 aufgehobenen Einheitswerte in § 1 und § 12 der Höfeordnung durch die ab 01.01.2025 geltenden Grundsteuerwerte. Die Struktur der Höfeordnung bleibt unverändert. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins bleibt zu prüfen, ob das Ziel der Höfeordnung, die Erhaltung leistungsfähiger Höfe in bäuerlichen Familien zur Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung durch Privilegierung des Hoferben, weiterhin mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren ist. Es könnte sich empfehlen, für die Feststellung der Hofeigenschaft eine Obergrenze einzuführen, orientiert an der Ertragskraft des landwirtschaftlichen Betriebes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen -
BT-Drs. 20/12788
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren ist. Es könnte..., ...Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1 GG, gerechtfertigt wäre. ...
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- Angegeben von: Pro Rauchfrei e.V. am 06.06.2025
- Beschreibung: Der bislang durch das BNichtrSchG, § 5 ArbStättV und landesrechtliche Bestimmungen gewährte Nichtraucherschutz genügt nicht den Anforderungen des WHO-FCTC. Danach ist Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, den Nichtraucherschutz insbes. an allen Arbeitsplätzen in geschlossenen Räumen, in allen öff. Verkehrsmitteln und an allen öff. geschlossenen Orten zu gewährleisten. Raucherräume dürfen nicht zugelassen werden. Darüber hinaus ist der Nichtraucherschutz gemäß den Empfehlungen des EU-Rates für rauch- und aerosolfreie Umgebungen vom 3.12.2024 (C/2024/7425) auch an öffentlichen Orten im Freien zu gewährleisten. Für die Überarbeitung von BNichtrSchG und ArbStättV hat der Bund gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG die umfassende konkurrierende Gesetzgebungskompetenz.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG die nötige umfassende konkurrierende...
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- Angegeben von: Handicap International e.V. am 23.06.2025
- Beschreibung: Für Menschen mit Behinderungen sind sichere und legale Zugangswege – etwa über Familiennachzug, Resettlement oder humanitäre Aufnahmeprogramme – unverzichtbar, da eine eigenständige Flucht oft unmöglich ist. Diese Wege müssen im Einklang mit völker- und menschenrechtlichen Vorgaben, insbesondere der UN-BRK und der UN-KRK, erhalten und ausgebaut werden. Die Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte ist abzulehnen, angemessene Regelungen zum Geschwisternachzug einzuführen. Vor allem müssen die besonderen Schutzbedarfe von Kindern mit Behinderungen bei Familiennachzugsregelungen systematisch berücksichtigt und gesetzlich normiert werden (EuGH, Urteil vom 30.01.2024 - C-560/20 - CR, GF, TY gg. Österreich - asyl.net: M32150). Betroffene Regelungen finden sich im AufenthG.
- Betroffene Bundesgesetze (1):