Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (150)
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Aufgabe des Regelungsvorhabens der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie zugunsten einer Neukonsultation
- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Richtlinienentwurf von 2008 hätte im Zivilrechtsverkehr erhebliche Auswirkungen für die Unternehmen, soweit diese in Vertragsbeziehungen zum Verbraucher stehen. Die geplanten Regeln würden in das etablierte und bewährte nationale Antidiskriminierungsrecht eingreifen und an einzelnen Stellen Änderungen erfordern, die mit erheblichen praktischen Problemen, wirtschaftlichen Belastungen, unangemessenen Ergebnissen sowie Eingriffen in die Presse- und Medienfreiheit verbunden wären.Bedenklich ist, dass der Diskussionsprozess auf EU-Ebene ohne Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet. Nach 16 Jahren muss vor einer Beschlussfassung im Rat eine erneute Konsultation der Medien- und Wirtschaftsverbände und eine anschließende Berücksichtigung der Interessen betroffener Unternehmen erfolgen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben ..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
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- Angegeben von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Entwurf der EU-Kommission aus dem Jahre 2008 für eine 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU enthält entgegen dem Vorschlag des EU-Parlaments aus dem Jahr 2009 immer noch keine Ausnahme für die Bereiche Medien und Werbung. Bereits im Jahre 2003 hatte die EU-Kommission erkannt: „Durch das Diskriminierungsverbot dürfen andere Grundrechte [...] einschließlich der Medienfreiheit und des Medienpluralismus“ „nicht beeinträchtigt werden“, weswegen es nicht „für Medien- und Werbeinhalte“ gelten soll.“ Dementsprechend bestimmt Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2004/113/EG, dass die Richtlinie nicht „für den Inhalt von Medien und Werbung“ gilt (ABl. L 373/40 v. 21.12.2004). Ohne eine solche Ausnahme darf die Bundesregierung auch der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie nicht zustimmen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben und..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Mit Blick auf die anstehende nationale Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist es Südwesttextil ein zentrales Anliegen, die bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung zu erhalten, praxisgerechte Anforderungen zu formulieren und unnötige Bürokratie zu vermeiden. Nur so kann das gemeinsame Ziel – mehr Transparenz und Gleichbehandlung – ohne Gefährdung von Wettbewerbsfähigkeit, Standortattraktivität und Fachkräftesicherung erreicht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechtslage Bereits § 15 AGG sieht bei einer Benachteiligung..., ...einer Verschärfung des § 15 AGG zu rechnen ist. Ergänzend..., ...bestehenden Regelungen des § 15 AGG erweitert oder strenger..., ...Seite 18 Bereits nach § 15 AGG stehen betroffenen Arbeitnehmerinnen..., ...das bestehende System des AGG bereits sichergestellt...., ...Entgeltdiskriminierungen nach § 22 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz..., ...von Südwesttextil Die im AGG verankerte Vermutungsregelung...
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 16.12.2025
- Beschreibung: Der vorliegende Gesetzentwurf hat im privaten Sektor das Ziel, den Zugang zu privaten Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern, ohne dabei eine übermäßige Belastung für Unternehmen zu erzeugen. Im öffentlichen Sektor zielt der Entwurf darauf ab, die bauliche und kommunikative Barrierefreiheit in den Bundesbehörden sowie anderen öffentlichen Einrichtungen des Bundes zu verbessern
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten und damit geregelt..., ...Benachteiligung bereits nach § 19 AGG verboten. Es muss daher..., ...klargestellt werden, dass § 19 AGG unberührt bleibt. Bei ..., ...Belästigung nach § 3 Abs. 3 und 4 AGG ist eine Benachteiligung..., ...Kontexten gilt als den im AGG genannten Bereichen Arbeitsplatz..., ...Regelung entspricht § 3 Abs. 2 AGG und stellt darüberhinausgehend..., ...nach dem BGG oder nach dem AGG geltend machen wollen. ..., ... denn Ansprüche nach dem AGG müssen innerhalb von zwei..., ... oder die Regelungen des AGG unberührt. 2.3.7. Zu §..., ...identischen Regelung in § 5 AGG. Sie erlaubt ausdrücklich..., ...entspricht § 20 Absatz 2 Satz 3 AGG. Danach kann im Versicherungsvertragsrecht..., ...analoge Regelung auch im AGG gestrichen werden. 2.3.10..., ...Beweislasterleichterung im AGG nachgebildet. Der VdK begrüßt...
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Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen
Aktiv vom 21.08.2024 bis 25.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 21.08.2024
- Beschreibung: Eine niedrigschwellige, diskriminierungsfreie und leitliniengetreue Versorgung für alle Menschen zu garantieren, ist unerlässlich und zählt zu den zentralen Herausforderungen für das Gesundheitssystem. Die Sicherstellung eines gleichberechtigten und bedarfsorientierten Zugangs zur Gesundheitsversorgung muss daher handlungsleitende Maxime politischer Reformen sein. Insgesamt bleibt der Maßnahmenentwurf des BMG in weiten Teilen hinter diesen Erwartungen zurück. Gefordert wird insofern eine zeitnahe, verbindliche und partizipative Nachschärfung. Unbedingt notwendig ist auch die Rückbindung und Verstetigung eines solchen Aktionsplans u.a. mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 3 GG, § 17 SGB I, §§ 2a und 76 SGB V sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss um den Schutz vor..., ...und Entschädigung in § 21 AGG müssen auch hierfür gelten..., ...Gleichbe-handlungsgesetz (AGG), dem Sozialgesetzbuch ..., ...Berücksichtigung der sich aus BGG und AGG ergebenen Anforde-rungen...
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Zweite Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG)
Aktiv vom 20.06.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker - BUH e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) betrachten. Im Ergebnis..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstellen. Außerdem...
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- Angegeben von: Bündnis F5 am 26.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines gesetzliches Fundaments für die Freiheitskommission und umfassende und nachhaltige Umsetzung der Überwachungsgesamtrechnung
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Herausforderungen..., ...Derzeit ermöglicht etwa das AGG nur den direkt Betroffenen..., ...Gleichbehandlungs- gesetz (AGG) muss verantwortungsvoll..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) braucht eine Novellierung...
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- Angegeben von: Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V. am 14.04.2026
- Beschreibung: Zielsetzung ist eine vollständige Einbeziehung des privatwirtschaftlichen Bereichs in das BGG, eine präzise und eng begrenzte Ausgestaltung von Ausnahmeregelungen sowie zeitnahe Fristen für den Abbau von Barrieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5140
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
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BT-Drs. 21/5140
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beweiserleichterung gemäß § 22 AGG wurde im Kabinettsentwurf..., ...prozessualen Rechte wie nach dem AGG erhalten. Nur so kann der...
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- Angegeben von: BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: In der Anwendung von KI soll für den Nutzenden deutlich erkennbar werden, dass KI verwendet wird, was mit den eingegebenen Informationen passiert und welche Auswirkungen die Nutzung haben kann.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)12 zur Verhinderung von..., ...www.gesetze-im-internet.de/agg 13 Antidiskriminierungsstelle...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Inwieweit neben den Regelungen in der DSGVO noch ein spezielles Beschäftigtendatenschutzgesetz erforderlich ist, muss sorgfältig geprüft werden. Es muss möglich bleiben, dass der Arbeitgeber mit Einwilligung der Beschäftigten Versicherungsverträge in deren Interesse abschließt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...geeignete Maßnahmen nach § 5 AGG bestehende Nachteile zu...