Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (23.885)
-
- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: "Nationale Umsetzung 1:1 von EU-Nachhaltigkeitsanforderungen und damit verbundenen Berechnungsvorgaben u.a. für die Nutzung von aus Reststoffen eigener Prozesse gewonnenem Biogas/Biomethan als Biomasse-Brennstoff für die Anerkennung der Defossilisierung der eigenen Prozesse. Dafür auch Aufrechterhaltung zumindest regionaler Gasnetze. Anerkennung der Nutzung von biogenem CO2 aus eigenen Prozessen als Rohstoff für die Defossilisierung. "
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: "Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für ""erneuerbare Energieträger"" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Ferner sollen bisherige Erleichterungen - dem Bürokratieabbau entgegen - gestrichen werden. Die Novellierung dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht). Die Definition „erneuerbare Energieträger“ soll einschließlich Biomasse und Klärgas im StromStG erhalten bleiben."
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: "Beim Umbau des Gasnetzes auf teilweisen Betrieb für Wasserstofftransporte wird es zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit insbesondere des ländlichen Raums auf die Erhaltung der regionalen Gasinfrastruktur ankommen. Überlegungen für teilweise Stilllegung von Methannetzen - auch zulasten von grünem Methan und Biomethan - stehen ferner mit einem Transit von Biomethan und anderen erneuerbaren Gasen auf EU-Ebene in Widerspruch."
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- GasNZV 2010 [alle RV hierzu]
- EnWG 2005 [alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: "Das 3. Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltgesetzes beabsichtigt eine ergänzende Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/741. Diese EU-Verordnung (VO) regelt den sparsamen Gebrauch und die Wiederverwendung von aufbereitetem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung. Die VO bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Flussgebiete oder Teile davon von der Zulassung der Wasserwiederverwendung auszunehmen und national zusätzliche Anforderungen an die Aufbereitung und Wiederverwendung von kommunalem Abwasser aufzustellen. Die nationale Einbeziehung von vorgereinigten (nicht-kommunalen) Abwässern (über die EU-VO hinaus) gefährdet die Ziele, da wertvolles gereinigtes Wasser der Rübenverarbeitung nicht mehr nutzbar wäre."
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: "Die EU-Verordnung (VO) regelt den sparsamen Gebrauch und die Wiederverwendung von aufbereitetem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung. Die VO bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Flussgebiete oder Teile davon von der Zulassung der Wasserwiederverwendung auszunehmen und national zusätzliche Anforderungen an die Aufbereitung und Wiederverwendung von kommunalem Abwasser aufzustellen. Die Einbeziehung der Industrie (über die VO hinaus) gefährdet die Ziele, da wertvolles gereinigtes Wasser der Rübenverarbeitung nicht mehr nutzbar wäre."
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Wir untertützen die Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben, die sich u.a. durch die Änderung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen ergeben haben. Darüber hianus setzen wir uns darüber hinaus, Vorgaben aus dem Bundesrecht zu löschen, sofern die europarechtlichen Anforderungen hiefür entfallen sind. Daher sollte § 3 Absatz 2 der 10. BImSchV ersatzlos gestrichen werden, da die europarechtliche Anforderung hierfür seit 2013 nicht mehr besteht.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 621/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
-
BR-Drs. 621/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Begrüßung des Entwurfs zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes zur Förderung von CCS und CCU, Unterstützung der Ratifizierung des London-Protokolls und des Aufbaus einer CO2-Infrastruktur, Forderung nach schnellerer Planung der CO2-Transportinfrastruktur, Berücksichtigung multimodaler Transporte, Integration in die Netzplanung, wirtschaftlichen Netzentgelten und Ausnahmen für Leitungen auf Werksgeländen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Begrüßung der Eckpunkte der Bundesregierung für eine Carbon Management Strategie als wichtigen Schritt zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der Industrie, Forderung nach einem raschen Aufbau der CO2-Transportinfrastruktur und Förderung von CCU/S-Projekten, Schaffung klarer rechtlicher Rahmenbedingungen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Zuweisung eines überragenden öffentlichen Interesses an Wasserstoffvorhaben, Ausweitung von Erleichterungen auf Elektrolyseure und Speicheranlagen, Förderung von Technologieoffenheit, Schaffung klarer Planungssicherheit für die Industrie, Berücksichtigung der Defossilisierung der Grundstoffindustrie.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Für energieintensive Unternehmen ist es wichtig, dass sie Zugang zu erschwinglichen Preisen für kohlenstoffarme Energie haben. Ein weiterer Anstieg der Energiepreise für industrielle Verbraucher sollte vermieden werden. Ein technologieneutraler Ansatz wird ein breiteres Spektrum an Lösungen fördern, so dass die Klimaziele auf kostengünstige und effiziente Weise erreicht werden können. Um erfolgreich zu sein, sollten CCUS-Technologien im Rahmen des EU-EHS anerkannt werden. Auch für den Schutz von CBAM-Exporten sollte eine geeignete Lösung gefunden werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: 1. Die Registrierung und der Zugang zum CBAM-Portal sollte technisch verbessert und vereinfacht werden. 2. Vereinfachungen hinsichtlich der zu anwendenden Angaben - Verwendung der Standartwerten weit über die Testphase hinaus. 3. Die Daten über CBAM-relevante Importe, die von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten an das CBAM-Portal gemeldet werden, müssen den Anmeldern zeitnah zur Verfügung gestellt werden. 4. Erhöhung des Schwellenwerts der De-Minimis-Regelung 5. Verhinderung der Doppelbesteuerung aufgrund der Wiedereinfuhren nach der Veredelung in Drittländern, insbesondere im Rahmen der passiven Veredelung. 6. Beseitigung der Unklarheiten beim Umgang mit Händlern von CBAM-Produkten, die in Drittländern ansässig sind.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Zuletzt wurde ein Fragenkatalog an das UBA versandt, in dem der VIK Fragen zu praktischen Implikationen der Verordnung anbringen konnten. Das Ziel dieser Fragen war hauptsächlich, eine reibungslose Integration der F-Gase-Verordnung in die betriebliche Praxis zu ermöglichen. Für den Vollzug der Verordnung (EU) 2024/573, der Durchführungsverordnungen sowie der dazugehörigen nationalen Verordnungen sind die Bundesländer zuständig, hier wurde seitens des VIK angeregt, einheitliche und Bundesländerübergreifende Regelungen zu finden um einem regulatorischen Flickenteppich vorzubeugen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 195/22
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014
-
BR-Drs. 195/22
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Erarbeitung eines neuen Regulierungsrahmens für die Gas- und Wasserstoffversorgung durch BMWK und Bundesnetzagentur, Vorlage des Grünpapiers zur Transformation der Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze zur Konsultation, Sicherstellung einer sicheren und bezahlbaren Energieversorgung während der Übergangsphase durch planerische, rechtliche und finanzielle Vorkehrungen, langfristige Nutzung von Erdgas als unverzichtbarer Rohstoff in der chemischen Industrie, Berücksichtigung flexibler und effizienter CO2-Transportinfrastrukturen sowie wirtschaftlicher Netzentgelte.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der Rollout von intelligenten Messsystemen (iMS) ist nur dann (volks-)wirtschaftlich zu rechtfertigen, wenn ein (zusätzlicher) Systemnutzen durch (zusätzliche) Netzdienlichkeit bewirkt wird. In den räumlich begrenzten Industrie- und Arealnetzen sind die wichtigen Funktionalitäten wie die Verfügbarkeit von 1/4h-Messwerten und die Transparenz und Nutzung dieser Daten für die relevanten Marktteilnehmer wie Netzbetreiber, Lieferanten und Kunden bereits vorhanden, sodass ein Pflicht-Rollout von iMS keinen zusätzlichen Nutzen in diesen Netzen mehr bringt, jedoch teilweise ein Downgrade der Funktionalitäten in diesen Netzen bewirken kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Kooperationen mit Unternehmen zur industriellen Eigenerzeugung (z.B. Joint Ventures von Industrieabnehmern und Projektentwicklern bzw. Windparkbetreibern.), Verbindliche anteilige Stromabnahme durch industrielle Abnehmer (höherer Anteil = höhere Punktzahl)., Verbindliche langfristige Stromabnahme industrieller Abnehmer (längerer Zeitraum = höhere Punktzahl)., Versorgungsanteil lokaler Geschäftsfelder zur Dekarbonisierung (z.B. gem. Definition im „Net Zero Industry Act“ der EU)., CSRD-Kriterien (z.B. Net-Zero-Commitment, Tarifbindung, Ausbildungsquoten, EU-Beschäftigte, F+E-Ausgaben EU)., Systemdienlichkeit durch Ausregelung mit steuerbaren Anlagen / Angebot an Flexibilitäten (z.B. Batterien)., Reduktion des Gewichtungsanteils finanzieller Komponenten (z.B. auf 20%).
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/24039
[alle RV hierzu]
-
BT-Drs. 20/24039
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: 1. Die aktuelle Formulierung in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifiziert werden. 2. Der Zahlungsverkehr mit dem Hauptzollamt (HZA) sollte transparenter gestaltet werden. 3. Im Vorauszahlungsbescheid berücksichtigte eigenen Entlastungsansprüche sollten bei Berechnung der Jahressteuerschuld mindernd berücksichtigt werden. 4. Die neue Monitoringspflicht sollte nur gelten, wenn der Schwerpunkt im Abschnitt E des WZ2003 liegt. Monitoring sonst mindestens auf Abgabe von Strom und Erdgas an Dritte begrenzen. 5. Die neuen Vorgaben zur buchmäßigen Erfassung von strom- und energiesteuerlichen Geschäftsvorgängen bei stromsteuerlichen Versorgern und Lieferern von Energieerzeugnissen sind überzogen. 6. Eine umfassende Verbrauchsermittlung über das 15-Minuten-Intervall ist nicht möglich.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB am 27.06.2024
- Beschreibung: Erhalt des Status Quo betreffend Gründung und Betrieb von MVZ
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Omnicare Holding GmbH
-
- Angegeben von: Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB am 27.06.2024
- Beschreibung: Erreicht werden sollte eine Aktivlegitimation der Antragstellerin im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, weil durch die Neufassung von § 8 Abs. 3 UWG im Jahr 2020 die Anforderungen an die Klagebefugnis von Verbänden verschärft worden ist (BT-Drs. 20/6520, S. 122). Beabsichtigt war eine Anpassung des Artikel 13 VRUG.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6520
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über - Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur - Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG - (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG)
-
BT-Drs. 20/6520
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Ansprache von MdBs in Sachen Zeitarbeit
Aktiv vom 27.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB am 27.06.2024
- Beschreibung: Durchführung eines parlamentarischen Abends in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft (DPG) im November 2024
-
- Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 27.06.2024
- Beschreibung: 1) Schaffung von Einführungserleichterungen in Bezug auf §315 Absatz 3a HGB-E für kleine und mittlere Konzerne mit Kapitalmarktorientierung 2) Schaffung von Regelungen für eine befreiend wirkende freiwillige Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierter KMU
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- LkSG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- EGGmbHG [alle RV hierzu]
- SEAG [alle RV hierzu]
- GenG [alle RV hierzu]
- SCEAG [alle RV hierzu]
- PublG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- REITG [alle RV hierzu]
- TranspRLDV [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Einigung auf international einheitliche Mining Standards (z.B. auf etablierte Systeme wie IRMA oder alternativ Entwicklung weiterer Systeme), die durch internationale Auditfirmen überprüft werden können.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Die EU7 Gesetzgebung (EU) 2024/1257 wurde am 8. Mai 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat am 28. Mai 2024 in Kraft. In den folgenden 12 Monaten werden die technischen Ausführungsbestimmungen zu diesem Hauptakt festgelegt. Mit Blick auf diese Ausführungsbestimmungen ergeben sich Fragestellungen zur technisch, rechtlichen Eindeutigkeit aus dem Hauptakt, die mit dem Ministerium geteilt wurden. Ziel der Fragestellungen ist es, einen Beitrag für eine rechtlich eindeutige EU7 Gesetzgebung zu leisten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Schnelles und intuitives Signalverständnis im Straßenverkehr durch Nutzung der neu definierten und bisher unbelegten Lichtfarbe Türkis als zusätzliche Kennleuchte. Die Regelung ist relevant sowohl für Fahrer anderer Fahrzeuge als auch für Radfahrer/Fußgänger. Die bedeutet, dass das Verhalten des Fahrzeugs für andere Verkehrsteilnehmer berechenbar wird, wenn diese automatisierte Fahrzustände erkennen können.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Wir regen eine Modernisierung der Regelungen zur Betriebsratsvergütung an, die zum Einen dazu führen soll, dass ohne Aufgabe des Ehrenamtsprinzips und des Lohnausfallprinzips künftig auch die bei der Betriebsratstätigkeit erworbenen Qualifikationen und Erfahrungen, wie auch die auf Dauer wahrgenommenen Aufgaben selbst bei der Vergütung mitberücksichtigt werden können, und die zum Anderen eine klar definierte, an der üblichen Höchstvergütung der im Betrieb wahlberechtigten Beschäftigten ausgerichtete Obergrenze vorsieht.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9469
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/9469
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Einführung der Textform statt Papierform im Nachweisgesetz
Aktiv vom 27.06.2024 bis 16.03.2026
- Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die effiziente und praktische Umsetzbarkeit der elektronischen Signatur im Nachweisgesetz. (Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform statt Papierform)
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):