Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (213)
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- Angegeben von: Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: 1. Langfristig: Einführung eines „Vollkasko“-Prinzips der gesetzlichen Pflegeversicherung (vollständige Übernahme der Kosten für die erforderliche Pflege) 2. Kurzfristig: Deutliche Erhöhung der Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI, flexible Inanspruchnahme vorhandener SGB XI-Leistungen 3. Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1 4. Vollständige Übernahme von notwendigen Investitionskosten 5. Klarstellung des freien Wahlrechts der pflegerischen Versorgungsform 6. Förderung alternativer Wohnformen, Unterstützung innovativer Versorgungsformen 7. Rechtssichere, vollständige und zeitnahe Refinanzierung von Personal- und Sachkosten im Bereich der Pflege 8. Lockerung von Fachkraftquoten 9. Klarstellung in § 120 SGB XI, dass Pflegeverträge digital geschlossen werden dürfen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 20.06.2024
- Beschreibung: Der vdek hat Vorschläge erarbeitet, mit denen Verwaltungs- und Bürokratieaufwände im Gesundheitswesen abgebaut werden könnten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Empfehlung einer Fachärzt*in soll für die Vermutung der Erforderlichkeit eines Hilfsmittels ausreichen. Vierteljährlich abrechenbare Versichertenpauschale für chronisch kranke Versicherte beibehalten. Barrierefreiheit von Praxen als ein Kriterium für Zahlung von Vorhaltepauschalen. Barrierefreiheit von Arztpraxen als Förderziel des Strukturfonds eindeutig regeln. Mitbestimmungsrecht für Patientenvertreter*innen in Zulassungsauschüssen schaffen. Ausreichend Ressourcen für Patientenvertretung vorsehen. Beteiligung der Interessenvertretungen von Patient*innen und Menschen mit Behinderung an der Erarbeitung der Richtlinie zur Erhebung von Leistungs- und Qualitätsdaten der Krankenkassen vorsehen. Möglichkeit der telefonischen Pflegeberatung einführen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Sieben Forderungen für bessere Rahmenbedingungen in der Langzeitpflege
Aktiv vom 07.06.2024 bis 06.12.2024
- Angegeben von: Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. am 07.06.2024
- Beschreibung: Es wird ein Beitrag zur aktuellen pflegepolitischen Diskussion geliefert. Hierbei greift der VKAD auf die Erfahrungen seiner 1172 Mitglieder zurück. Auf bundespolitischer Ebene sind Rahmenbedingungen zu schaffen, die Träger in der Langzeitpflegenachhaltig in die Lage versetzen, für gute Pflege zu sorgen und diese aufrecht zu erhalten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 15.05.2024
- Beschreibung: Mit dem Pflegekompetenzgesetz soll die Pflege zusätzliche Aufgaben (Heilkundeübertragung) erhalten, auch bereits im Rahmen der Pflegeausbildung. Auch für Bestandsbeschäftigte soll es Lösungen geben. Des Weiteren ist geplant, eine berufsständische Vertretung der Pflege auf Bundesebene (z.B. Bundespflegekammer) einzurichten, die u.a. für die Muster-Weiterbildungsordnung und Berufsordnung zuständig sein soll. Aus Sicht der DKG ist die vorgesehene Aufwertung der Pflege zu begrüßen. Wir fordern und fördern schon seit langer Zeit Delegation und Substitution von ärztlichen Aufgaben auf die Pflege. Die DKG wird im Rahmen ihrer Interessenvertretung sicherzustellen versuchen, die krankenhauskonforme Umsetzung der Heilkundeübertragung sicherzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Nachbesserungsbedarfe im Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 05.02.2026
- Beschreibung: Bei dem Vorhaben geht es um Kompetenzerweiterungen für die Pflegefachberufe und Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Die BAGFW fordert u. a.: Aufhebung der bisherigen Modellvorhaben und Verankerung der pflegerischen Befugnisse im Leistungsrecht sowie Erweiterung der Befugnisse in der häuslichen Krankenpflege. Bei der Pflegeprozessteuerung werden Änderungen in § 37 SGB V gefordert sowie die Einführung der Zeitvergütung als Grundlage für die Vergütungsbemessung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 23.01.2026
- Beschreibung: Familienunternehmen beschäftigten knapp 60 Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland. Für sie entstehen durch steigende Sozialversicherungsbeiträge erhebliche Kostenbelastungen. Um die Kostendynamik zu bremsen, ist eine Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge erforderlich. Positiv wird die Zusage früherer Regierungen gewertet, dass die Sozialversicherungsbeiträge 40 Prozent nicht übersteigen sollten. Inzwischen liegen sie deutlich darüber. Der Gesetzgeber sollte die Sozialbeiträge zumindest auf dem bisherigen Niveau stabilisieren.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Aktiv vom 16.12.2025 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 16.12.2025
- Beschreibung: Die BPtK wirbt für: Erstens: eine gesetzliche Änderung, dass Psychotherapeut*innen Präventionsempfehlungen ausstellen und Pflegebedürftigkeit bescheinigen dürfen. Zweitens: eine gesetzliche Ergänzung, dass die BPtK ein Stellungnahmerecht erhält, wenn die Kompetenzerweiterung von Pflegefachpersonen die Leistungen von Psychotherapeut*innen berührt. Drittens: gesetzliche Änderungen zur Verbesserung des Datenschutzes in der ePA, insbesondere Ausnahme von Befüllungspflichten für Leistungserbringer*innen. Viertens: eine Änderung des Änderungsantrages mit dem Regelungsvorschlag über die Finanzierung der Weiterbildungsambulanzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.10.2025
- Beschreibung: Die Regelungen im BEEP zur wirtschaftlichen Absicherung der professionellen Pflegeangebote in Deutschland reichen nicht aus. Die geplante kommunale Pflegestrukturplanung ist ein gefährliches Einfallstor für eine Bedarfssteuerung. Die geplanten gemeinschaftlichen Wohnformen bergen existenzielle Gefahren für bestehende Wohngemeinschaftsangebote. Durch das Gesetz droht ein neuer finanzpolitischer Verschiebebahnhof: Die ärztlichen Leistungen, die durch Pflegefachpersonen zukünftig erbracht werden können, sollen der Pflegeversicherung zugeordnet werden. Es gibt keine Kompetenzvermutung für internationale Pflegekräfte, die heute als Hilfskräfte arbeiten – stattdessen sollen Ärzte zukünftig mit angestellten Pflegefachkräften entlastet werden, als Beitrag zur Bekämpfung des Ärztemangels.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und Heilerziehungspflegeassistenz
- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 05.08.2025
- Beschreibung: Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und Heilerziehungspflegeassistenz. Die praktische Ausbildung muss in Einrichtungen der Eingliederungshilfe möglich sein. Inklusive Ausbildungsmöglichkeiten und barrierefreie Prüfungsbedingungen für Menschen mit Behinderungen schaffen. Entsprechend der Regelungen in §§ 64 ff. BBiG müssen auch im PflFAssG Regelungen für die Ausbildung von Menschen mit Behinderung getroffen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.07.2025
- Beschreibung: - Kompetenzstärkung der Heilerziehungspflegenden - unbefristete Weitergewährung des Pflegegeldes beim Krankenhausaufenthalt - dauerhafte Beitragsreduzierung zur Pflegeversicherung für Eltern von Menschen mit Behinderung - Verbesserung der Beratungsstruktur in der Pflegeversicherung durch konkrete Begleitung und praktische Unterstützung der Versicherten - Schaffung einer Umwandlungsmöglichkeit des Budgets für Tages- und Nachtpflege zur Nutzung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag - Anpassung des § 120 SGB XI (ambulante Pflegeverträge) dahingehend, dass eine Kündigungsfrist für die Dienste gegenüber den Pflegebedürftigen eingeführt wird
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
- Beschreibung: Erweiterung und Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, Heilkundeausübung von Pflegefachpersonen, Flexibilisierung Leistungsrecht SGB XI, Beschleunigung und Entbürokratisierung von Pflegesatzverfahren, Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung für pflegebedürftige Menschen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz -
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Stärkere Beteiligungsrechte der BÄK bei Ausgestaltung der Rahmenverträge nach §§ 15a; 73d Abs. 1,2; 95 3a; 112a SGB V
Aktiv vom 24.09.2024 bis 04.06.2026
- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 24.09.2024
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht es als erforderlich an, dass die Übertragung von Heilkunde an Pflegefachpersonen an nachvollziehbare und transparente Qualifikationsanforderungen gekoppelt wird. Ferner fordert die BÄK, dass ihre Beteiligungsmöglichkeiten über die Abgabe einer Stellungnahme zu den Rahmenverträgen hinausgehen. Beibehaltung der ärztlichen Kernkompetenzen bei selbständiger Erbringung erweiterter heilkundlicher Leistungen (§ 73 d SGB V neu). Die BÄK befürwortet den weiteren Ausbau von regionalen Netzwerken (§ 45d SGB XI neu). Dies sollte jedoch im Hinblick auf die lokalen Formen der Zusammenarbeit auch unter der Einbeziehung von Ärztinnen und Ärzten geschehen. Zusätzlich § 95 Art. 3 (19); § 291 Art. 3 (21); § 342 Art. 3 (35); § 347 Art. 3 (36) § 399 Art. 3 (45).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 02.07.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber sollte Regelungen treffen, um Potenziale von Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation besser zu nutzen, pflegerische Versorgung zu sichern, das Leistungsrecht zu flexibilisieren, häusliche Pflege zu stärken und den Einsatz digitaler Kommunikations- und Unterstützungstechnologien zu fördern. Zur Stärkung und Entlastung pflegender Zu- und Angehöriger sollten Angebote der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege ausgebaut und Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz zusammengeführt werden. Die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige sollte geprüft werden. Die pflegebedingten Eigenanteile sollten dauerhaft und effektiv reduziert werden. Die Finanzierungsgrundlage der Pflegeversicherung sollte zukunftsfähig ausgestaltet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11761
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Für mehr Anerkennung und Wertschätzung - Pflegende Angehörige weiter unterstützen
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BT-Drs. 20/11761
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG
Aktiv vom 28.06.2024 bis 25.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Zukunftsweisende Modelle der Primärversorgung müssen interprofessionell, kooperativ und koordinierend ausgerichtet sein und neben gesundheitlicher Versorgung auch Prävention, Gesundheitsförderung, soziale Beratung und sozialräumliche Angebote vorhalten. Die Verbände der BAGFW weisen zudem darauf hin, dass die darin vorgesehenen Regelungsvorschläge mit den Maßnahmen, die im Rahmen des Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen erarbeitet wurden, zusammen gedacht und erste Maßnahmen bereits mit diesem Gesetz auf den Weg gebracht werden sollten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Bei dem Vorhaben geht es um Kompetenzerweiterungen für die Pflegefachberufe, sowie um die Weiterentwicklung alternativer Wohnformen sowie um Vereinfachungen und Beschleunigung von Vertrags- und Vergtütungsverhandlungen. Der Paritätische fordert u. a.: Aufhebung der bisherigen Modellvorhaben und Verankerung der pflegerischen Befugnisse im Leistungsrecht, Erweiterung der Befugnisse in der häuslichen Krankenpflege, Geschäftsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens, Änderungen in § 37 SGB V Häusliche Krankenpflege, Einführung der Zeitvergütung als Grundlage für die Vergütungsbemessung, keine Etablierung eines dritten Sektors bei Wohnformen für Pflegebedürftige.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Weiterentwicklung sektorübergreifender Versorgungsstrukturen
Aktiv vom 28.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Die BrückenKöpfe GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung hin zu sektorübergreifenden Versorgungsstrukturen, einer Versorgung im Sinne einer Netzwerkversorgung, einer stärkeren Ambulantisierung sowie der Stärkung der Rolle und Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Netzwerk: Soziales neu gestalten (SONG) e.V. am 29.04.2024
- Beschreibung: Ziel dieses Regelungsvorhabens ist es, eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft in der Erbringung sozialer Dienstleistungen zu fördern und eine effektivere Verzahnung von ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen zu erreichen. A) Erweiterung der Möglichkeiten für zivilgesellschaftliche Akteure, aktiv an der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Pflege, Betreuung, Inklusion und Teilhabe mitzuwirken. B) Schaffung gesetzlicher Grundlagen für einen Abbau ambulanter und stationärer Sektoren im Bereich der pflegerischen Versorgung, um Zugangsvoraussetzungen zu verbessern und innovative Wohnformen zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Netzwerk: Soziales neu gestalten (SONG) e.V. am 29.04.2024
- Beschreibung: Dieses Regelungsvorhaben zielt darauf ab, die Entwicklung von Quartieren zu fördern, indem soziale, kulturelle und infrastrukturelle Aspekte gestärkt und besser integriert werden. Ziel ist es, lebenswerte, inklusive und nachhaltige Stadtteile zu schaffen. U.a. durch: - Entwicklung von Strukturen und Steuerungsmodellen, die eine zukunftsgerichtete pflegerische Versorgung von Menschen mit allen Unterstützungsbedarfen im Quartier durch eine Verzahnung von fallspezifischem Case Management und fallunspezifischer Beziehungsarbeit ermöglichen. - Unterstützung von Projekten, die soziale Kohäsion und lokale Gemeinschaften stärken - Implementierung barrierefreier Zugänge in allen öffentlichen und privaten Gebäuden und Einrichtungen, Förderung des inklusiven Wohnens.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. am 26.03.2024
- Beschreibung: Reform der Pflegeversicherung, Harmonisierung der Vorschriften des SGB V und SGB XI Ergänzend zum Pflegeberufegesetz für die Fachkraftausbildung in der Pflege: Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung sowie eines Pflegekompetenzstärkungsgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Hubert Gerd Gottschalk – GERD Consulting am 04.06.2026
- Beschreibung: Fachlicher Input zu Regelungen im Sozialgesetzbuch
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 31.03.2026
- Beschreibung: Erweiterung und Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, Heilkundeausübung von Pflegefachpersonen, Flexibilisierung Leistungsrecht SGB XI, Beschleunigung und Entbürokratisierung von Pflegesatzverfahren, Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung für pflegebedürftige Menschen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Pflegeberuf attraktiver gestalten - Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)
Aktiv vom 30.09.2025 bis 26.03.2026
- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 30.09.2025
- Beschreibung: Zentrales Anliegen des Gesetzesentwurfs ist es, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und die Rolle der Pflegefachpersonen zu stärken. Der vdek begrüßt, dass damit der Pflegeberuf attraktiver gestaltet und die Fachkunde der Mitarbeitenden besser genutzt werden soll. Eine optimierte Aufgabenverteilung zwischen Pflegekräften und Ärzt:innen ist hilfreich für einen möglichst effizienten Einsatz des knappen Personals im Gesundheitswesen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesverband Pflegemanagement e.V. am 21.07.2025
- Beschreibung: Ziel ist die angemessene Weiterentwicklung der berufsrechtlichen Kompetenzen der Profession Pflege und Abbildung im LeistungsrechtReferentenentwurf im Rahmen eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG), bei dem bislang der Referentenentwurf des BMG vorliegt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. am 13.05.2025
- Beschreibung: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist in ihren Ursprüngen bis heute als Teilkaskoversicherung angelegt. Sukzessive Leistungsausweitungen überfordern die umlagefinanzierte soziale Pflegeversicherung. Die DAV setzt sich für mehr Vorsorge durch eine nachhaltig finanzierte private Pflegeversicherung ein, da diese mit ihrem Kapitaldeckungsverfahren die demografische Entwicklung in ihren Beiträgen einkalkuliert. Sie schafft damit eine Art Ausgleichsmechanismus zur reinen Umlage-Systematik, die für sich genommen nicht das gewünschte Level an Versorgung tragen kann. Schon heute existiert eine Vielzahl von kapitalgedeckten ergänzenden privaten Pflegeprodukten, die bedarfsgerecht erweitert werden könnten.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):