Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.721)
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- Angegeben von: Bündnis sozialverträgliche Mobilitätswende am 13.04.2026
- Beschreibung: Der Bund muss Mindeststandards für Takt, Erreichbarkeit und Verfügbarkeit im ÖPNV sowie für Fuß- und Radverkehr verbindlich festlegen, differenziert nach Siedlungsstruktur. So wird Teilhabe und gleichwertige Mobilität in Stadt und Land als Teil der Daseinsvorsorge abgesichert.
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- Angegeben von: Bündnis sozialverträgliche Mobilitätswende am 13.04.2026
- Beschreibung: Der Zugang zu zentralen Einrichtungen der Grundversorgung – von Lebensmitteln über medizinische Angebote bis hin zu Betreuung – muss unabhängig vom Wohnort gesichert sein und gesetzlich verankert werden. Dies stärkt soziale Teilhabe und vermeidet Verkehr.
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- Angegeben von: Bündnis sozialverträgliche Mobilitätswende am 13.04.2026
- Beschreibung: Ein mehrjähriger Fonds soll Personal, Betrieb und Angebotsstabilität absichern, den Aus bau insbesondere im ländlichen Raum ermöglichen und bundesweit verlässliche Mindest standards garantieren. Auch die Kosten für das Deutschlandticket sollen daraus finanziert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 13.04.2026
- Beschreibung: Ziel der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III, 2023/2413) ist die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Transport bis zum Jahr 2030. Energetische Nutzung von Biomasse weiter ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (4):
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 13.04.2026
- Beschreibung: Biomasse soll als zentrale Säule der Bioökonomie-Strategie anerkannt werden. Die Rahmenbedingungen sind so zu gestalten, dass die Defossilisierung der Wirtschaft durch erneuerbare Kohlenstoffe wie Biomasse, CCU und Recycling vorangetrieben wird.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (4):
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 13.04.2026
- Beschreibung: Die Bundesregierung soll die deutsche Zuckerproduktion vor Wettbewerbsverzerrungen schützen, unter anderem durch ein Ende von Sonderprämien für Zuckerimporte und eine strikte Regulierung von Importen aus Ländern mit niedrigeren Umwelt- und Sozialstandards.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (4):
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 13.04.2026
- Beschreibung: Beendigung der bestehenden steuerlichen Ungleichbehandlung des Einsatzes von Wasserstoff im Verbrennermotor über eine Änderung des §29 des EnergieStG
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (6):
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- Angegeben von: LHLK Agentur für Kommunikation GmbH am 13.04.2026
- Beschreibung: Beschaffung des Patria 6x6 als Nachfolger für den Schützenpanzer Fuchs der Bundeswehr
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 10.04.2026
- Beschreibung: Auf der EU-Ebene soll die Credit Servicers Directive (CSD) überarbeitet werden. Der BDIU möchte erreichen, dass in diesem Zuge auch das Kreditzweitmarktgesetz überarbeitet wird - möglichst mit Erleichterungen für Inkassodienstleister, die Kreditdienstleistungen erbringen. So soll etwa die Marktteilnahme insbesondere für kleine Kreditdienstleistungsunternehmen attraktiver gemacht werden, um dem ursprünglichen Ziel der Richtlinie besser gerecht zu werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: MOTOR Ai GmbH am 10.04.2026
- Beschreibung: Begleitung der Novellierung des Gesetzes zum autonomen Fahren inklusive seiner Verordnung zur Genehmigung und zum Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen, AFGBV, sowie relevanter straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im Sinne der Sicherheit eines autonomen Fahrsystems aus Sicht eines Technologieanbieters.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT) am 10.04.2026
- Beschreibung: Evaluierung des Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4600
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Bericht über die Evaluierung des Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 21/4600
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (10):
- Kaufland Stiftung & Co. KG
- Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG
- Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG
- Lidl Stiftung & Co. KG
- PreZero Stiftung & Co. KG
- Schwarz Corporate HR Solutions GmbH & Co. KG
- Schwarz Digits Cloud GmbH & Co. KG
- Schwarz Digits IT KG
- Schwarz Digits KG
- Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitgemeinschaft der LEADER-Aktionsgruppen Deutschland (BAG LAG) am 10.04.2026
- Beschreibung: Entwicklung des NRPP im Rahmen der EU Förderperiode 2027+
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits Cloud GmbH & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits IT KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: PreZero Stiftung & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Schwarz Corporate Solutions KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 10.04.2026
- Beschreibung: Innovative Vergabeinstrumente, vorkommerzielle Beschaffung und langfristige Abnahmezusagen kommen bislang nur punktuell zum Einsatz. Umso wichtiger ist es, die von angestoßenen Vereinfachungen des Vergaberechts konsequent auf allen Ebenen der Verwaltung in die Praxis zu bringen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 10.04.2026
- Beschreibung: Öffentliche Beschaffung dient in der Transformation als Ankerkunde. Industrielle Transformation braucht verlässliche Nachfrage. Gerade in frühen Phasen neuer Technologien fehlen Absatzmärkte, Skalierungsperspektiven und Investitionssicherheit. In solchen Situationen kann die öffentliche Hand eine zentrale Rolle über-nehmen, indem sie als Ankerkunde wirkt und klare Marktsignale setzt. Öffentliche Beschaffung wird politisch als Hebel für Innovation und Transformation anerkannt, entfaltet ihre Wirkung in der Praxis jedoch bislang nur begrenzt. Daher gilt es, die angekündigte Einführung grüner Leitmärkte unbürokratisch und integrativ umzusetzen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):