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Gefundene Regelungsvorhaben (22.089)

    • Angegeben von: Biogen GmbH am 26.06.2024
    • Beschreibung: Um weiterhin Patientinnen und Patienten den schnellen und umfassenden Zugang zu innovativen Therapien zu ermöglichen, sollen die mit dem GKV-FinStG eingeführten sog. „AMNOG-Leitplanken“ revidiert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Biogen GmbH am 26.06.2024
    • Beschreibung: Um weiterhin Patientinnen und Patienten den Zugang zu Schrittinnovationen zu ermöglichen und um Bürokratie sowie Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, soll der mit dem GKV-FinStG eingeführte Abschlag auf Kombinationstherapien revidiert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Biogen GmbH am 26.06.2024
    • Beschreibung: Angesichts neuer Therapieansätze für eng definierte Patientengruppen sollen Reformen im AMNOG hinsichtlich der Anerkennung von Evidenz vorgenommen werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Biogen GmbH am 26.06.2024
    • Beschreibung: Im Zuge des GKV-FinStG wurde die Umsatzschwelle für Orphan Drugs abgesenkt. Bleibt eine Revision dieser Maßnahme aus, ist die bis dahin gute Versorgung von Patientinnen und Patienten im Bereich seltene Erkrankungen gefährdet.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Biogen GmbH am 26.06.2024
    • Beschreibung: Der gesetzliche Rahmen für die Vereinbarung von erfolgsabhängigen Erstattungsmodellen soll verbessert werden, damit diese häufiger und einfacher zur Anwendung kommen können
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Biogen GmbH am 26.06.2024
    • Beschreibung: Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien in Deutschland setzt sich unser Unternehmen u. a. für verbindliche Standardvertragsklauseln inkl. einheitlichem Kostenkatalog ein. Damit in Einzelfällen die Einführung von innovativen Arzneimitteln nicht an den Rückwirkungen der internationalen Preisreferenzierung scheitert bzw. verzögert geschieht, soll im Zuge des MFG eine Nicht-Listungsoption eingeführt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Angegeben von: Biogen GmbH am 26.06.2024
    • Beschreibung: Auf europäischer Ebene finden Verhandlungen zum sog. EU-Pharma-Paket statt, das verschiedene Maßnahmen enthält, die eine Verbesserung der Versorgung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit Arzneimitteln zum Ziel hat. Mit Blick auf die deutsche Positionierung im EU-Rat werden u.a. folgende Anliegen adressiert: - Stabilen und starken Unterlagenschutz (RDP) gewährleisten - Starken Patentschutz erhalten – keine Kürzungen des Zeitraums der Marktexklusivität für Orphan Drugs sowie keine Ausweitung der Bolar-Regelungen - Zulassungsverfahren flexibler gestalten und entbürokratisieren - Hoheit des Herstellers über Produktinformation beibehalten - Elektronische Patienteninformation (ePI) zügig und umfassend einführen
    • Angegeben von: Biogen GmbH am 26.06.2024
    • Beschreibung: Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist angesichts u.a. des demografischen Wandels unter Druck. Eine effektive und nachhaltige Lösungen zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der GKV ist dringend geboten. Auf diese Weise soll u.a. die Versorgung von Versicherten mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen sichergestellt werden.
    • Angegeben von: Biogen GmbH am 26.06.2024
    • Beschreibung: Seit der Corona-Pandemie ist Deutschland als Standort für Pharmaproduktion attraktiver geworden. Im internationalen Standortwettbewerb sind allerdings andere Regionen immer noch vergleichsweise erfolgreicher. Ausschlaggebend dafür sind neben der konkreten Standortqualität auch gezielte industriepolitische Fördermaßnahmen. Damit Deutschland und Europa nicht weiter ins Hintertreffen geraten
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Biogen GmbH am 26.06.2024
    • Beschreibung: Durch das EU-Patent-Package sollen Änderungen im Patentrecht eingeführt werden. Bestehende Schutzfristen und Bedingungen für die Durchsetzung von Patentrechten bzw. Ergänzenden Schutzzertifikaten (SPC) sollen erhalten bleiben. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen im Bereich von Ergänzenden Schutzzertifikaten werden im Grunde begrüßt, die Einführung einer EU-weiten Zwangslizenz (CL) wird abgelehnt. Die Errungenschaften der forschenden Pharmaindustrie in der Covid-19-Pandemie haben gezeigt, dass nicht durch „Zwang“, sondern durch Zusammenarbeit und Kooperation verschiedenster Stakeholder in einem innovationsfreundlichen IP- System die Herausforderungen gelöst werden können.
    • Angegeben von: Biogen GmbH am 26.06.2024
    • Beschreibung: Die Durchsetzbarkeit des Vermarktungsschutzes muss verbessert. Gemäß § 24b AMG dürfen Generika eines Referenzarzneimittels erst nach Ablauf von zehn bzw. elf Jahren nach Erteilung der Erstzulassung für dieses Referenzarzneimittels in den Verkehr gebracht werden. Der Vermarktungsschutz zielt daher auf einen einheitlichen Starttermin für generischen Wettbewerb vorbehaltlich etwaiger anderer Schutzrechte.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: 1. Der G-BA definiert die Anforderungen in der Regelung zu einem gestuften System der Notfallstrukturen, die von Sicherstellungshäusern nur optional erbracht werden müssen, z. B. die Art und Anzahl der Intensivkapazitäten, Einschränkg. bei der 24/7-Versorgung und der Vorhaltg. und Qualif. v. Personal. Die Länder können hiervon zur Sicherstellung einer flächendeckenden Notfallversorgung abweichen. 2. § 5 Abs. 2 Satz 1 KHEntgG: Streichung „die aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs“ 3. Ergänzung des § 115 g SGB V (Entwurf KHVVG) für „Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen, welche stationäre Leistungen der Leistungsgruppen AllgINN und AllgCHI erbringen und zur Versorgung von Notfällen geeignet sind, um eine Beschreibung der Teilnahme an einer – integrierten – Notfallversorgung“
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Bzgl. der Anfang 2024 veröffentlichten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei Milchrindern, Jung- und Legehennen sind Fehler in der Infra- und Meldestruktur wahrscheinlich. Daher können die gemeldeten Antibiotikamengen unvollständig, die durch das BVL berechneten Kennzahlen fehlerhaft sein und die Kennzahlen die tatsächliche Situation in der Praxis nicht korrekt abbilden. In der Einführungsphase fehlt daher Vergleichbarkeit zwischen den Jahren. Darum sollten behördliche Maßnahmen für Betriebe, die die Kennzahlen 1 oder 2 überschreiten, nur angeordnet werden dürfen, wenn die veröffentlichten Kennzahlen verlässlich sind und die korrekte Situation der Betriebe zeigen. Also sollte mind. das 1. Erhebungsjahr 2023 als Testlauf betrachtet werden, ohne dass im 1. Jahr Ordnungswidrigkeiten drohen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Angesichts des aktuellen Seuchengeschehens halten wir die Schaffung der rechtlichen Voraussetzung für die Durchführung einer Immunprophylaxe gegen BTV-3 für dringend geboten. Daher unterstützen wir den vorgelegten Referentenentwurf, damit dort, wo gewünscht, empfängliche Tiere zeitnah vor BTV-3-Infektionen bzw. schweren Verläufen der Blauzungenkrankheit geschützt werden können. Darüber hinaus wurden einige spezielle Anmerkungen gemacht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Das von der Bundesregierung am 24. Mai 2024 verabschiedete Tierschutzgesetz wird in der Praxis nicht zu einer signifikanten Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland führen. Denn bis auf wenige Ausnahmen sind die Vorschläge eher ‚Symbolpolitik‘ (Online-Handel) oder bergen sogar die Gefahr, dass Tierleid nicht reduziert, sondern vergrößert wird (Schwänzekupieren). Völlig unverständlich bleibt, dass an manchen Stellen unnötige Bürokratie aufgebaut wird, ohne dass damit ein erkennbarer Nutzen für die Problemlösung oder die Kontrollbehörde verbunden ist. Wir geben dazu verschiedene weitere Beispiele.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
      2. BT-Drs. 20/12719 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Private geförderte Altersvorsorge

    Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2025

    • Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
    • Beschreibung: Entsprechend ist die Riester-Rente, nach anfänglich großem Erfolg, seit Jahren nur noch eine Randerscheinung im Markt. Trotz seit langem vorliegenden Reformvorschlägen haben es verschiedene Bundesregierungen in den letzten Jahren versäumt, die PGA so zu reformieren, dass Sparern wieder eine attraktive, renditestarke und effizient geförderte Produktlösung zur Verfügung steht. Der dadurch entstandene Vertrauensverlust in staatlich geförderte Elemente der privaten (und betrieblichen) Altersvorsorge ist spürbar.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Interne und externen Unternehmensnachfolge

    Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2025

    • Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
    • Beschreibung: Die Bedeutung der Unternehmensnachfolge erstreckt sich über verschiedene Dimensionen der Wirtschaft. Die erfolgreiche Nachfolge sichert die Arbeitsplätze und das Fachwissen, das im Unternehmen aufgebaut wurde. Dies trägt zur Stabilität des Arbeitsmarktes und zur Kontinuität der Produktion und Dienstleistungen bei. Neue Führungskräfte aus der jüngeren Generation können frische Ideen und innovative Strategien einbringen, um das Unternehmen an veränderte Marktbedingungen anzupassen. Dies fördert die Wettbewerbsfähigkeit und trägt zur langfristigen Rentabilität bei.
    • Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
    • Beschreibung: Der BVMW kritisiert den Umfang der im Referentenentwurf enthaltenen Entlastungsmaßnahmen. In Summe sind die angedachten Entlastungen lediglich eine marginale Verbesserung für die mittelständisch geprägte Wirtschaft und bleiben weit hinter den Erwartungen des Mittelstands zurück. Von Wirtschaftsverbänden wurden zu Beginn des Jahres 2023 circa 450 Vorschlänge zur Entlastung eingebracht. Diese finden sich nur unzureichend im Referentenentwurf wieder. Ergänzend verpasst das Justizministerium mit dem Referentenentwurf eine Reduktion der statistischen Erhebungen und ein Bekenntnis zum „Once-Only“ Prinzip. Dadurch werden weiterhin Mehrfachabfragen toleriert, verpflichtende statistische Erhebungen nicht reduziert und der Datenaustausch zwischen Behörden und Institutionen blockiert.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
    • Beschreibung: Der Digitalpakt Schule (Laufzeit: 2019 bis 2024) läuft zum 16. Mai 2024 nach aktuellem Planungsstand der Koalition zwischen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP ersatzlos aus. Der Digitalpakt, den die unionsgeführte Bundesregierung mit den Ländern geschlossen hatte, unterstützt die Länder darin, ein Mindestmaß an digitaler Infrastruktur und Lehr-Lern-Technologien an den Schulen zu verankern. Die insgesamt vom Bund zur Verfügung gestellten 6,5 Mrd. Euro sind inzwischen fast vollständig gebunden und entfalten ihre Wirkung. Der DigitalPakt Schule stellt rückblickend wichtige Pionierarbeit dar, wodurch ergänzend zu bestehenden Maßnahmen durch die Länder dringend erforderliche Strukturen und Rahmenbedingungen in den Kommunen und an den Schulen geschaffen werden konnten.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
    • Beschreibung: Durch die Rezession und das anhaltend niedrige Wirtschaftswachstum der letzten Jahre ist Deutschland geschwächt und der Mittelstand benötigt jetzt umgehend eine Wirtschaftswende. Aufgrund dessen müssen die strukturellen Standortbedingungen umgehend verbessert werden. Durch die Maßnahmen einer Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung, einem konsequenten Bürokratieabbau und der Beseitigung angebotsseitiger Engpässe wäre der Wirtschaftsstandort Deutschland wieder in der Lage, wettbewerbsfähig zu werden. Gleichzeitig bietet die Transformation der Wirtschaft große Chancen und Risiken, denen strategisch begegnet werden muss. Zukünftig wird die digitale und ökologische Transformation der Wirtschaft nur durch Innovationen, Investitionen und die dafür geeigneten Rahmenbedingungen gelingen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
    • Beschreibung: Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland kämpfen mit diversen standortbedingten Herausforderungen. Zwei der zentralen Standortfaktoren sind die Besteuerung von Gewinnen und Arbeitseinkommen und der Zugang zu finanziellen Mitteln für Investitionen. Der BVMW formuliert in seinem Positionspapier „Steuern und Finanzen im Mittelstand“ elf konkrete steuer- und finanzpolitische Reformvorschläge, welche zu einer nachhaltigen Verbesserung der Rahmenbedingungen in Deutschland beitragen würden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
    • Beschreibung: Die Mittelstandsallianz führt zahlreiche mittelstandsorientierte Verbände – sowohl aus spezifischen Branchen als auch branchenübergreifend – zusammen und vertritt gemeinsame Werte sowie Forderungen kraftvoll gegenüber der Politik. Der Fahrplan der Mittelstandsallianz zeigt wirtschaftspolitische Maßnahmen der Mitgliedsverbände der Mittelstandsallianz in einer Vielzahl an Politikfeldern auf.
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass in Bezug auf die geplanten Anpassungen des WpPG die vorgesehenen Regelungen eine 1:1-Umsetzung der Anforderungen aus der VO (EU) 2023/2631 in nationales Recht darstellen. Hierzu haben wir Vorschläge unterbreitet, u.a. - Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 18a Abs. 8 WpPG-RegE auf den in EU-Verordnung genannten Adressatenkreis zur Wahrung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, - sprachliche Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): RefE eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Forderungen in der Tiefengeothermie nach: - ambitionierteren Ausbauzielen - konkreter Bezifferung der geplanten Anlagen und Einsparungen - dass das Bundesnaturschutz nicht erst bei der Zulassung von Anlagen zum Tragen kommt, sondern schon bei der vorhergehenden Exploration - Seismik-Exploration ganzjährig möglich zu machen. - den seismischen Vibro-Trucks generell eine Ausnahmegenehmigungen nach §70 und §29 StVZO deutschlandweit zu erteilen - einer Änderungen der UFK-Garantien, so dass eine Absicherung inländischer Geothermieprojekte ermöglicht wird - der geothermischen Nutzung von Grubenwassern - Lithiumgewinnung aus geothermalen Wässern - Abgrenzung zum StandAG - Übernahme von 2D/3D-Seismik vom Bund/Ländern - Bündelung von benachbarten Projekten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8210 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Potenziale der Geothermie nutzen - Hürden abbauen, Risiken minimieren, Stromsektor entlasten
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: TÜV NORD fordert im Bereich Carbon Management: - Schaffung von Anreizen, die klare Vorteile der dauerhaften Speicherung ggü. Emissionsrechten wie CO2-Zertifikaten bieten. - Schaffung von klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen, - Abbau von Bürokratie, - Marktorientierte Vereinfachung von Regularien, - Finanzielle Anreize durch Förderprogramme, - Minimierung der Risiken der CCS-Technologie durch sorgfältige Erkundung der Standorte und gewissenhafte Genehmigungsverfahren, - Politische und wirtschaftlich-angereizte Maßnahmen, um die Dekarbonisierung voranzutreiben, während die Abscheidung und Speicherung von vorhandenem und nicht vermeidbaren Kohlendioxids parallel ausgebaut wird - Einhaltung hoher Umwelt- und Sicherheitsstandards, die von unabhängiger Seite überprüft werden sollten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11900 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Das NIS-2-Umsetzungsgesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 in nationales Recht. Ziel ist es, die Cybersicherheit in der EU zu verbessern. Das Gesetz erhöht die Anforderungen an die Cybersicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten für Unternehmen und Behörden. Es legt verbindliche Sicherheitsstandards fest und stärkt die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Dies soll helfen, Cyberangriffe besser zu erkennen, abzuwehren und deren Auswirkungen zu minimieren. TÜV NORD sich hier im Sinne der Cyber-Resilienz für ein möglichst hohes Sicherheitsniveau ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: - Wenn Stahlprodukte mit der Aussage „CO2-reduziert“ verkauft werden, müssen auch niedrigere Emissionen als üblich angefallen sein - Benötigt wird eine Definition, die für alle Unternehmen einheitlich gilt und die einem Standard entspricht - WV Stahl hat mit dem LESS Standard ein Produkt entwickelt, das auf vorhandene Daten und Berichte zurückgreift und somit Planung und Durchführung von Prüftätigkeiten sowie die Zertifizierung ermöglicht - Hauptziel ist die Dekarbonisierung der Industrie (zahlt auf geplante Klimaneutralität bis 2030 ein)
    • Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. TÜV NORD GROUP setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein. Bezugspunkt ist hier insbesondere § 324e (Auswahl der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und Ausschlussgründe), in dem unabhängige Prüfdienstleister fest verankert werden müssen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Die neue EU-Sorgfaltspflichten-Richtlinie (COM(2022) 71 final) muss in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland existiert mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bereits eine ähnliche Gesetzgebung. Diese muss entsprechend angepasst werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale Auslegung und Umsetzung der Anforderungen der europäischen Sorgfaltspflichten-Richtlinie und dabei insb. die Rolle unabhängiger Prüforganisationen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevanten Themen und Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung der EU-Sorgfaltspflichten-Richtline sensibilisiert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem EU Critical Raw Materials Act sollen Veredelung, Verarbeitung und Recycling von kritischen Rohstoffen in Europa erheblich verbessert werden. Rohstoffe sind von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, Schlüsseltechnologien wie Windkrafterzeugung, Wasserstoffspeicherung oder Batterien zu entwickeln, die für den grünen und den digitalen Wandel benötigt werden. Wir fordern: - die Auflegung eines Explorationsfonds (da große Teile des tiefen Untergrunds noch nicht erkundet sind), - Reduzierung bürokratischer Hürden, - Verkürzung von Planfeststellungen - strenge Kontrolle von Umwelt/ESG/LkSG-Auflagen
    • Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Standards und Normen sind wichtig für die Qualität von Produkten und Prozessen. Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität erwarten wir ebenso von importierten Waren wie von solchen, die in der Europäischen Union produziert werden. Allein die deutschen Einfuhren aus China beliefen sich 2023 auf 155,7 Mrd. EUR. Normen und Standards gewährleisten höchste Qualität, die für unsere Gesundheit, Sicherheit und Lebensqualität essenziell ist. Von daher setzt sich TÜV NORD für die Etablierung dieser Standards im Raum APAC ein.
    • Angegeben von: adidas AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Im Rahmen des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das den Digital Service Act in nationales Recht umsetzt, setzen wir uns dafür ein, dass Rechteinhaber als vertrauenswürdige Hinweisgeber (Trusted Flagger) anerkannt werden. Im Bereich des Warenverkehrs sind sie diejenigen, die am besten Verletzungen der Rechte an geistigem Eigentum, wie z. B. Fälschungen, oder Verstöße der Produkte gegen EU-Rechtsvorschriften oder Produktnormen erkennen und melden können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10031 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: adidas AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Der Entwicklungsplan Sport wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat federführend entwickelt und enthält Empfehlungen und Maßnahmen zur Stärkung des Breitensports und von Bewegungsangeboten allgemein. adidas begrüßt die Stärkung des Stellenwerts von Sport und Bewegung in der Gesellschaft. adidas setzt sich dafür ein, dass neben dem organisierten Sport auch individuell ausgeübte(r) Sport und Bewegung gefördert wird, Zugangsbarrieren zu Sport und Bewegung für alle Menschen reduziert werden und in die öffentliche Sportinfrastruktur investiert wird.
    • Angegeben von: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Die Folgen von Alkoholkonsum sind eine enorme Belastung der Bevölkerungsgesundheit, des sozialen Miteinanders und der Volkswirtschaft. Darauf weisen die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie die DG-Sucht in einem gemeinsamen Positionspapier hin.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutsche Hochschulmedizin (DHM) am 26.06.2024
    • Beschreibung: Die in der Novelle des Tierschutzgesetzes angedrohte Freiheitsstrafe für das Töten eines Wirbeltieres ohne "vernünftigen Grund" stellt für Forschende eine erhebliche Rechtsunsicherheit dar. Wenn Versuchstiere (v.a. Mäuse) gezüchtet werden, werden auch Tiere geboren, die z.B. auf Grund ihres Geschlechtes, ihres Genotyps oder ihres Alters nicht für die geplanten Versuche verwendet werden können und deshalb aus Kapazitätsgründen getötet werden müssen. Es ist damit zu befürchten, dass sich in Zukunft keine Wissenschaftler mehr dazu bereit erklären werden, entsprechende Forschungsvorhaben durchzuführen. Das hätte mittel- bis langfristig fatale Auswirkungen auf den Wissenschaftsstandort und die Gesundheitsversorgung in Deutschland.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12719 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Deutsche Hochschulmedizin (DHM) am 26.06.2024
    • Beschreibung: Mit Standardvertragsklauseln sollen die Vertragsverhandlungen zwischen Sponsor und durchführender Einrichtung beschleunigt werden. Hierzu sollte auf die bereits von den Verbänden MFT, VUD, KKS-Netzwerk, vfa, BPI und BVMA fertig ausgehandelten Mustervertragsklauseln zurückgegriffen werden. Es besteht Handlungsbedarf, mehr Harmonisierung, Verbindlichkeit, Schwerpunktbildung und effiziente Arbeitsteilung bei den Ethikkommissionen zu erreichen. Mit dem Medizinforschungsgesetz sollen die pharmazeutischen Unternehmen die Möglichkeit erhalten, vertrauliche Erstattungsbeträge bei Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen mit dem GKV-SV zu vereinbaren. Dies führt zu weiteren bürokratischen Lasten und auch zu weitergehenden Fragen, was die Vertraulichkeit bei der Abrechnung im Krankenhaus angeht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Angegeben von: Hydrogenious LOHC Technologies GmbH am 26.06.2024
    • Beschreibung: Hydrogenious LOHC setzt sich dafür ein, dass Infrastrukturen für flüssige organische Wasserstoffträger, wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung benannt, im Anwendungsbereich des Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften, Artikel 1, liegen. Zudem wirbt Hydrogenious LOHC dafür, die Dehydrierung von hydrierten flüssigen organischen Wasserstoffträgern als Bereitstellung von Wasserstoff anzusehen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 265/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Hydrogenious LOHC Technologies GmbH am 26.06.2024
    • Beschreibung: Hydrogenious LOHC wirbt für die korrekte Definition der LOHC Technologie bei der Überführung des EU-Gaspaketes in nationales Recht. Flüssige organische Wasserstoffträger sind keine Derivate sondern Wasserstoffträger und sollten auch dementsprechend definiert werden. Zudem sollte in Zusammenhang mit „Versorgung“ und flüssigen organischen Wasserstoffträgern die Formulierung "via" gewählt werden.
    • Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
    • Beschreibung: Die Implementierung der RED II in nationales Recht im Rahmen der THG-Minderungsquote ist bisher unvollständig. Die 37. BImSchV muss dringend angepasst werden, um unter anderem folgende Aspekte zu regeln: (1) Produktanforderungen für grünen Wasserstoff und RFNBOs (2) Anrechnung und Bilanzierung von grünem Wasserstoff, insb. beim Einsatz in Raffinerien (3) Co-Processing von biogenen Rohstoffen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9844 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
    • Beschreibung: Mit der Umsetzung der EU-NIS-2-Richtlinie wird entsprechend der unionsrechtlichen Vorgaben der mit dem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) geschaffene Ordnungsrahmen durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz für den Bereich bestimmter Unternehmen erweitert. Ziel der NIS-2-Richtlinie ist die Einführung verbindlicher Maßnahmen für Verwaltung und Wirtschaft, mit denen in der gesamten Europäischen Union ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau sichergestellt werden soll. Wichtige und besonders wichtige Einrichtungen sollen vor Schäden durch Cyberangriffe geschützt und das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes verbessert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
    • Beschreibung: Das TEHG setzt den EU-ETS 1 in nationales Recht um. Raffinerien sind im Geltungsbereich des EU-ETS 1. Ab 2040 soll es keine zu versteigernden Zertifikate mehr geben. In Raffinerien treten Emissionen unvermeidbar auf, d.h. ohne verfügbare Zertifikate für Emissionen ist ein Weiterbetrieb der Anlagen ab 2040 nicht möglich. Um den Raffineriebetrieb auch nach 2040 aufrecht zu erhalten, müssen Anschlusslösungen gefunden werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
    • Beschreibung: Das Europäische Parlament und der Rat haben zwei Richtlinien (EU) 2023/958 und (EU) 2023/959 zur Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie erlassen, die jeweils am 5. Juni 2023 in Kraft getreten sind. Neben Änderungen des Emissionshandelssystems im Bereich ortsfester Anlagen und Luftverkehr („ETS-1“), sehen die Änderungen die erstmalige Einbeziehung des Bereichs Seeverkehr in den Emissionshandel sowie die Einführung eines neuen europäischen Brennstoffemissionshandels („ETS-2“) für die bislang nicht vom ETS-1 erfassten Brennstoffeinsätze in den Sektoren Wärme und Verkehr vor. Mit dieser TEHG-Novelle werden die Vorgaben der beiden o.g. Änderungs-Richtlinien zur Änderung der europäischen Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG in nationales Recht umgesetzt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
    • Beschreibung: Mit der Änderung des Onlinezugangsgesetzes soll der Rahmen für die weitere Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung gesetzt werden. Es gibt eine Verordnungsermächtigung für Verwaltungsleistungen, die der Ausführung von Bundesgesetzen z.B. BImSchG und WHG sowie EnWG dienen. Standards und Schnittstellen für IT-Komponenten werden an zentraler Stelle durch das BMI dokumentiert und veröffentlicht. Der bisherige Ansatz, Softwarelösungen im Frontend nach dem EfA-Prinzip ("Einer für alle") föderativ zu entwickeln und bereitzustellen, wird nicht durch Industrie und Wirtschaft geteilt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10417 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8093 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
    • Beschreibung: Durch die Revision der europäischen erneuerbaren Energierichtlinie wird dort erstmal eine Quote für erneuerbare Energien und RFNBOs im Industriesektor eingeführt. Der Anteil der Raffinerieproduktion der nicht im Transport- oder Wärmesektor landet, fällt unter diese Industriequote. Es gilt die mitgliedsstaatlichen Ziele der RED bzgl. der Industriequote möglichst praxisnah für diesen Anteil der Raffinerieproduktion umzusetzen und übermäßigen Bürokratieaufwand zu vermeiden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Kohlendioxid Speicherungsgesetz

    Aktiv vom 26.06.2024 bis 10.07.2025

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