Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24.011)
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Zweck der Einflussnahme ist eine gesetzliche Vorgabe zur Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen, welche durch eine Änderung der Richtlinie über die Mindestanforderungen an Bauart oder Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen - StV 22/7341, 1/40-00 erfolgen soll, sich an der Realität des Einsatzes solcher Fahrzeuge orientiert und nicht das Mitführen unnötiger oder den tatsächlichen Anforderungen im Pannenhilfsfall nicht genügender Ausrüstungsgegenstände erfordert, da dies zu unnötigem Platzverbrauch, Zusatzgewicht und damit letztendlich zu einem unnötig hohen Energieverbrauch der Fahrzeuge führt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Nachhaltigen Flugverkehr durch Beibehaltung Regulation(EU)2023/2405, Anpassung Regulation(EU)2023/18
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das fossile Kerosin sollte entsprechend der ReFuel Aviation schrittweise auf erneuerbare Kraftstoffe umgestellt werden, zudem müssen alternative Antriebe stärker forciert werden. Sämtliche technische und organisatorische Einsparpotenziale für das Erreichen der CO2-Neutralität müssen verfolgt werden. Bestehende Emissionen müssen durch das seit 2012 etablierte CO2-Bepreisungsinstrument (EU ETS) ausgeglichen werden. In Erwägung einer Kerosinsteuer sollte eine europäische Luftverkehrsabgabe nach dem deutschen Vorbild entstehen. Einnahmen sollten zur Finanzierung und Produktionsförderung von nachhaltigen Flugkraftstoffen oder den Infrastrukturaufbau von nachhaltigen Flugkraftstoffe beziehungsweise Wasserstoff verwendet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 152/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote -
BR-Drs. 737/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - "Fit für 55": auf dem Weg zur Klimaneutralität - Umsetzung des EU-Klimaziels für 2030 -
BT-Drs. 20/8150
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung -
BT-Drs. 20/7910
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie -
BT-Drs. 20/6706
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Wasserstoffhochlauf pragmatisch, schnell und technologieoffen voranbringen - Für eine starke Wirtschaft, für Klimaneutralität -
BT-Drs. 20/10646
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 20/9844, 20/10131 Nr. 2 - Verordnung zur Neufassung der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV) -
BT-Drs. 20/9755
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Klimaaußenpolitikstrategie der Bundesregierung -
BT-Drs. 20/8273
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/8110 - Äußerungen der Bundesministerin für Bildung und Forschung zur Elektrifizierung des Schwerlast- und Flugverkehrs
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BR-Drs. 152/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der nationale CO2-Preis im Rahmen des BEHG sollte ursprünglich ab 2027 in den europäischen Emissionshandel (ETS II) übergehen. Dies verzögert sich nun auf 2028. Der ADAC setzt sich dafür ein, die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit der nationale CO2-Preis im Jahr 2027 nicht weiter steigt. Der ADAC betont darüber hinaus, dass eine weitere Erhöhung des CO2-Preises nur dann akzeptabel ist, wenn die Politik zuerst ausreichende Entlastungen und mehr Alternativen zu fossiler Energie schafft. Daher fordert der ADAC, dass die Einnahmen künftig stärker als bisher im Verkehr eingesetzt werden, damit schneller mehr Alternativen zu fossiler Energie bereitstehen, und jetzt zügig, vor Beginn des ETS 2, wirksame Kompensationsmechanismen für steigende CO2-Preise geschaffen werden.
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
- BEHG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (7):
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Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG)
Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Bundesverband Promovierende am 28.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist primär die Rechte der Promovierenden in der Reform des WissZeitVG zu stärken. Konkret fordern wir Folgendes ein: - 6 Jahre regelmäßige Anstellungsdauer statt systematische Kettenverträge - Muss-Regelungen für Mindestbefristungen, Ausnahmen nur bei Konsens mit der Promovierendenvertretung - Prozentual entsprechende Verlängerung der Befristungsdauer bei Teilzeitstellen - Klare Definition des Qualifikationsbegriffs und Schutz vor qualifikationsunabhängiger Mehrbelastung durch Garantie von 75% der bezahlten Arbeitszeit für eigene Forschung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: GASCADE Gastransport GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell. Zudem braucht es für die Weiterentwicklung des Kernnetzes Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Überarbeitung und Verbesserung der technischen Kriterien der EU Taxonomie-Verordnung (Technical Screening Criteria), um die Anwendbarkeit für Unternehmen zu verbessern und auch für die Transformation wesentliche ökonomische Tätigkeiten einzuschließen („enabling Activities“). Etablierung von Prinzipien für Transitionspläne sowie Transformationsfinanzierungen (Transition Finance).
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Bedenken bestehen darin, dass die Reform letztlich die Bedingungen für den Zugang zu den Mitteln des Abwicklungs- und Einlagensicherungssystems senkt und damit die Anreize für ein angemessenes Risikomanagement verringern könnte. Die Reform sollte auch die Fortschritte widerspiegeln, die bisher bei der Abwicklungsplanung und -vorsorge der EU-Banken erzielt wurden, beispielsweise bei der Berücksichtigung des Aufbaus verlustabsorbierender Schulden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Dies ist eine Gelegenheit, den makroprudenziellen Rahmen der EU weiter zu harmonisieren und mehr Transparenz, einschließlich Kapitalpuffern, zu schaffen und damit ungleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU zu beseitigen. Außerdem bietet sich damit die Gelegenheit, den Rahmen besser abzustimmen und sicherzustellen, dass Kapitalpuffer in Krisenzeiten tatsächlich nutzbar und verfügbar sind. Und schließlich bietet sich die Gelegenheit, die Toolbox für andere Sektoren als Banken zu verfeinern, wie zum Beispiel NBFI.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Verbriefung trägt zur Entwicklung der europäischen Kapitalmärkte bei und ist Teil des umfassenderen Projekts der Kapitalmarktunion (CMU). Die regulatorische Behandlung von Verbriefungen in der EU ist im Vergleich zu der Leistung dieser Anlageklasse im Laufe der Jahre und im Vergleich zu anderen Rechtsräumen nachteilig. Damit die Verbriefungen in der EU wachsen können und die europäische grüne und digitale Transformation unterstützt wird, sind Änderungen bei der regulatorischen Behandlung bei Banken und Versicherern erforderlich.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit CRR III und CRD VI (final) geht die Durchführungsphase nun auf die Produkte der Stufe 2, z. B. technische Regulierungsstandards/technische Durchführungsstandards (RTS/ITS) und Leitlinien der EBA. Viele dieser Standards werden wichtige Details darüber enthalten, wie der Rahmen auf EU-Banken angewendet werden sollte. Es ist wichtig, dass bei diesem Prozess die von den EU-Co-Gesetzgebern in CRR III und CRD VI vorgesehene Gesamtkapitalbilanz beibehalten wird. Dies ist auch eine Gelegenheit, Teile des Rahmens zu überarbeiten, die unbeabsichtigte Folgen haben könnten oder mit anderen Rechtsordnungen falsch abgestimmt sind und somit einen Wettbewerbsnachteil für EU-Banken darstellen könnten, wie etwa die neuen Regeln für das Marktrisiko (Fundamental Review of the Trading Book - FRTB).
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Verordnung für den digitalen Euro muss einen Rechtsrahmen schaffen, der die Rollen der EZB und der privaten Zahlungsverkehrswirtschaft klar definiert und ermöglicht, dass sich der digitale Euro effizient in den bestehenden Zahlungsverkehr einfügt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Verordnung muss einen Rechtsrahmen schaffen, der gesetzliche Klarheit und Sicherheit für Unternehmen und Verbraucher schafft, um den Zugang zu Kundendaten für die definierten Finanzdienstleistungen kontrollieren zu können. Die Rollen und Verpflichtungen der einzelnen Akteure in dieser Datenökonomie müssen klar definiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Vorschlag der EU-KOM zur Überarbeitung der EU-Benchmarks-Verordnung (BMR) soll ihren Anwendungsbereich erheblich verringern. Nur Benchmarks mit Referenzwerten über 50 Mrd. EUR würden automatisch erfasst. Rat und EP haben ihre Positionen finalisiert. Die Schwelle beruht auf der Berechnung der ESMA für börsengehandelte Derivate, die ausschließlich an einem europäischen Handelsplatz gehandelt wurden. Die Daten berücksichtigen OTC-Derivate, die an anderen Handelsplätzen gehandelt werden, nicht. Dies kann dazu führen, dass mehr Nicht-EU-Benchmarks in den BMR einfließen, als die EU-KOM beabsichtigt hatte. Keiner der FX-Spot- oder Nicht-EU-Benchmarks, die betroffen wären, beabsichtigt, in der EU zugelassen zu werden. Das würde bedeuten, dass ihre Verwendung in der EU untersagt wäre.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die RIS soll Kleinanlegern die Möglichkeit geben, sich an den EU-Kapitalmärkten zu beteiligen. Einige ihrer Vorschläge stehen jedoch im Widerspruch zu den Zielen und würden zu Komplexität und Preisinterventionen auf den Kapitalmärkten beitragen. Rat und EP fordern u.a. die Aufhebung des ursprünglich vorgeschlagenen Provisionsverbots, die Verwendung des "Value for Money"-Benchmarks als Aufsichtsinstrument und die Beseitigung der dritten Stufe des "Best Interest"-Tests. Sie könnten noch weiter gehen, um zu gewährleisten, dass der ganzheitliche Wert eines Produkts erfasst wird und die neuen Anforderungen nicht einer Preisregulierung gleichkommen. Das ist insbesondere im Hinblick auf den „Best-Interest-Test“ und "Value for Money" wichtig.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: VideoID ist die bevorzugte Methode der Kunden für Remote-Client-Onboarding im deutschen Markt. Die Verbreitung von VideoID-Kunden-Onboarding hat den Zugang zu Finanzprodukten erleichtert, ohne dass dies zu einem Anstieg des Betrugs im Vergleich zu anderen Identifizierungsmethoden geführt hat. Mit dem Verordnungsentwurf GwVideoIDV-E sollen Anforderungen umgesetzt werden, die für Deutschland einzigartig und in der übrigen EU beispiellos sind. Nach Prüfung des Verordnungsentwurfs befürchten wir, dass seine Einführung EU-Gesetzgebung vorgreifen und unbeabsichtigt zu einem de facto Verbot von VideoID führen würde. Bis zur allgemeinen Implementierung von eIDAS auf europäischer Ebene sollte in Deutschland das VideoIdent-Verfahren in der jetzigen Form weitergeführt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Finanzielle Bildung ist entscheidend für persönliche Investitionsentscheidungen, Partizipation an wirtschaftlichen Erfolgen und eine nachhaltige Alterssicherung. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen bestehen Lücken in der finanziellen Bildung, die zum Teil von unseriösen Beratungsangeboten in Social Media gefüllt werden. Die Initiativen der Bundesregierung zur Stärkung der Finanzbildung werden begrüßt und unterstützt, es braucht allerdings weitere Schritte. Durch eine stärkere Kooperation zwischen (Finanz-)Wirtschaft und Politik und zugängliche, auf die Zielgruppe abgestimmte Angebote könnten mehr Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene profitieren und eigene Investitionsentscheidungen verbessern.
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir unterstützen die geplante Reform der privaten Altersvorsorge (inkl. Einführung einer Frühstart-Rente). Sie stellt einen Paradigmenwechsel hin zu einer kapitalmarktnahen, flexiblen und langfristig wirksamen Vorsorge dar. Die Einführung eines staatlich geförderten Altersvorsorge-Depots ohne zwingende Garantien ist daher zu begrüßen. Insbesondere die Frühstart-Rente ist ein zentraler Hebel für Generationengerechtigkeit. Um frühzeitig Vermögensaufbau in Deutschland zu fördern, sollte sie auf alle Kinder ab Geburt ausgeweitet werden. Freiwillige Zuzahlungen sollten ermöglicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Mobilisierung privaten Kapitals ist unerlässlich für den Erfolg der wirtschaftlichen Transformation Europas. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten sich auf Instrumente einigen, durch die das Rahmenwerk für eine gemeinsame Kapitalmarktunion geschaffen wird. Wichtig ist dafür eine Flexibilisierung des EU-Rechtsrahmens, eine stärkere Harmonisierung und eine Konsolidierung der EU-Marktinfrastruktur. Das Market Integration and Supervision Package (MISP) hat das Potenzial, als wegweisender Impulsgeber die europäische Wettbewerbsfähigkeit, das Wachstum und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit nachhaltig zu stärken.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Rechtsgrundlagen aus §§ 33 ff. GewO bilden die Grundlage für die zugelassene gewerbliche Tätigkeit „gewerbliches Automatenspiel“. Grundlage für eine qualitative und nachfrageorientierte gerätebezogene Regulierung in der SpielV sollten auch die hier hinterlegten gesetzlichen Rahmenbedingungen sein. § 33c GewO enthält die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufstellerlaubnis. Zur Stärkung des bestehenden Spieler- und Jugendschutzniveaus sollten die qualitativen Berufszugangsvoraussetzungen ergänzt werden. Dies könnte durch eine Prüfungspflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021) erfolgen. § 33f GewO schafft die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: LÖWEN ENTERTAINMENT hält die im Rahmen eines Eckpunktepapiers des Bundesministeriums der Justiz formulierten Pläne, durch eine Überarbeitung des Strafgesetzbuches (StGB) die Abschaffung der Straftatbestände des illegalen Glücksspiels (§§ 284 ff. StGB) anzustreben, für kontraproduktiv. Ein derartiges Vorhaben käme einem Konjunkturprogramm für die Organisierte Kriminalität in Deutschland gleich. Die im Frühjahr 2024 veröffentlichte Polizeiliche Kriminalitätsstatistik deckte bundesweit eine Versiebenfachung im Deliktsfeld des illegalen Glücksspiels seit 2020 auf. Daher muss illegales Glücksspiel weiterhin auf der Ebene der Ordnungswidrigkeitstatbestände und ergänzend auf der Grundlage des Strafrechts durch die Strafvollzugsbehörden bekämpft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Für LÖWEN ENTERTAINMENT ist die Verantwortung für Spielgäste und Gesellschaft seit Gründung ein unverzichtbarer Eckpfeiler der Unternehmensstrategie. Wir nennen das Responsible Gaming. So wird dem Spieler- und Jugendschutz höchste Priorität beigemessen. Anwesenheits- (§ 6 Abs. 1 JuSchG) und Teilnahmeverbot (§ 6 Abs. 2 JuSchG) werden heute mittels technischer Prüfung (vollzogene Altersverifikation) gewährleistet. Die Automaten-Selbst-Kontrolle (ASK) nimmt seit 2023 die gesetzlich vorgeschriebene Altersbewertung und Kennzeichnung von elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit verbindlich vor (§ 13 JuSchG). Diese Stabilität im Jugendschutz soll aufrechterhalten bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Wir begrüßen die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche und vertritt damit auch mittelbar die Interessen von LÖWEN ENTERTAINMENT.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Als Industrieunternehmen beschäftigt LÖWEN ENTERTAINMENT Fach- und Führungskräfte unterschiedlichster Fachrichtungen – darunter auch High Potentials, die aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union angeworben und nach unseren Anforderungen ausgebildet wurden. Wir setzen uns dafür ein, dass die entbürokratisierten Möglichkeiten zur Eingliederung dieser Fachkräfte aus dem Ausland und die damit verbundenen verkürzten Verfahrenszeiten erhalten bleiben. Diese Erleichterungen wurden im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes bzw. der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen.
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- Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Die vom BMWK in Auftrag gegebene Studie zur Vorbereitung der Evaluierung der SpielV wurde im Juni 2023 veröffentlicht. Darin wird von den Autoren für verschiedene Bestimmungen des gewerblichen Spielrechts deren Unwirksamkeit für den Konsumentenschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zum Kanalisierungsgrad des gewerblichen Automatenspiels und aktuelle Wirtschaftsdaten zeigen deutlichen Handlungsbedarf. Das Angebot des staatlich konzessionierten, terrestrischen Automatenspiels muss nachfragegerecht ausgestaltet werden, um den im GlüStV 2021 verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes erfüllen zu können. Ergänzend ist eine Stärkung der Strafverfolgungs- und Vollzugsmöglichkeiten zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspielmarktes erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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- Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Als Inhaberin mehrerer staatlicher Lizenzen für Sportwett-Angebote und virtuelle Automatenspiele verfolgt das Unternehmen die andauernde Diskussion um eine Änderung der Besteuerungsgrundlage im Rennwett- und Lotteriegesetz. Aktuelle Marktbeobachtungen und Steuerdaten des Bundes weisen darauf hin, dass durch eine falsche Besteuerungslogik derzeit ein hoher finanzieller Schaden für die Bundesländer entsteht, während das illegale Onlineglücksspiel floriert. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns für eine Änderung der Besteuerungsgrundlage hin zur Bruttospielertragsbesteuerung ein, um ein nachfragegerechtes Angebot zu ermöglichen sowie die Wettbewerbsfähigkeit der legalen Marktteilnehmer und den Verbraucherschutz zu stärken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Agora Transport Transformation gGmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Wiederaufnahme der Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr oder adäquater Ersatz im Bundeshaushalt - EP 12 nach Streichung.
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- Angegeben von: Siemens AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Innovations- und wirtschaftsfreundliche Umsetzung des EU AI Act
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- Angegeben von: Siemens AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Änderungen zum umfassenden Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen sektorspezifischen und freiwilligen Datenaustausch
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- Angegeben von: Siemens AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Einführung längerer Übergangsfristen und Ausnahme von Ersatzteilen aus dem Anwendungsbereich sowie Einführung von Sonderregelungen zur Begünstigung digitaler Geschäftsmodelle
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- Angegeben von: Siemens AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Verringerung von Berichtspflichten zum Zwecke des Bürokratieabbaus
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Siemens AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Verringerung der Berichtspflichten, Etablierung einer risikobasierten Prioritätenliste und Revision der zivilrechtlichen Haftungsregelungen
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- Angegeben von: Siemens AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Ermöglichung von vertraglichen Vereinbarungen zur Schaffung längerer Zahlungsfristen und zum Vorrang der Vertragsfreiheiten
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- Angegeben von: Siemens AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Harmonisierung bei der Umsetzung innerhalb der EU
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- Angegeben von: Siemens AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Ausweitung des Entlastungsvolumens und der Entlastungstatbestände
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Siemens AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Ermöglichung von kreditfinanzierten Investitionen in Vermögenswerte
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Änderungen in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Verringerung der Bürokratiebelastung von Unternehmen
Aktiv vom 28.06.2024 bis 09.08.2024
- Angegeben von: Siemens AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Verringerung der Berichtspflichten, Verlängerung der Umsetzungsfrist für die Einhaltung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Speira GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Unter der Verlagerung von CO2-Emissionen, sog. Carbon Leakage, versteht man die Verlagerung von treibhausgasemittierenden Industrien in Länder außerhalb der EU zur Umgehung strengerer europäischer Auflagen für Treibhausgasemissionen. Die Interessenvertretung der Aluminiumindustrie zum Schutz vor „Carbon Leakage“ hat das Ziel, ungleiche Wettbewerbsbedingungen aufzuzeigen und zu beheben. Speira, wie auch andere Marktteilnehmer der Aluminiumindustrie, nimmt an dem politischen Diskurs teil, um den Standpunkt zu den politischen Instrumenten zum Schutz vor Carbon Leakage zu erläutern und einen Beitrag zu einer politischen Ausrichtung zu leisten.
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- Angegeben von: Speira GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Speira unterstützt Bestrebungen zur Dekarbonisierung und die Transformation der Energieversorgung auf erneuerbare Energiequellen. In diesem Zusammenhang ist es für Speira und die Aluminiumindustrie von Bedeutung, dass die Politik bei der Entwicklung gesetzlicher Regelungen den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Aluminiumindustrie bedenkt. Speira beteiligt sich am politischen Dialog zu diesen Themen und ist mit Politik, Industrie und Verbänden im Austausch, um zukunftsfähige Konzepte zu entwickeln.
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- Angegeben von: Speira GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Staatliche Unterstützungshilfen durch Drittländer beeinflussen die Wettbewerbsfähigkeit der Aluminiumindustrie in Deutschland. Speira engagiert sich, die Vor- und die Nachteile solcher Mechanismen aufzuzeigen und ist Dialogpartner für die Politik auf Bundes- und EU-Ebene bei der Entwicklung von Instrumenten zur Neutralisierung ungleicher Wettbewerbsbedingungen.
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- Angegeben von: Speira GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Von grundlegender Bedeutung für die Aluminiumproduktion von Speira ist eine Politik, die zur Sicherung der Versorgung mit Rohstoffen positiv beiträgt. Daher ist es für Speira von großem Interesse Informationsgeber und Dialogpartner für die Politik zu sein, um das gemeinsame Ziel einer nachhaltigen und krisenfesten Rohstoffpolitik zu erreichen.
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- Angegeben von: BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Es soll keine pauschale Asbestbelastung bei allen Objekten mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 unterstellt werden, da dies weitreichende Folgewirkungen hätte: sowohl auf den Umgang der Wohnungswirtschaft mit dem Schadstoff Asbest bei Modernisierung und Sanierung , aber auch im Zusammenhang mit der schlichten Nutzung der Gebäude durch Mieter*innen bis hin zur Gefährdung des Ziels der Dekarbonisierung des Gebäudebestandes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Björn Steiger Stiftung am 28.06.2024
- Beschreibung: Abschaffung der Rettungsdienstgesetzte auf Landesebene - Ersatz durch eine bundeseinheitliche Regelung
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesdeutscher Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management (BAUM) e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des CSRD Umsetzungsgesetzes u.a. mit dem Ziel, dass auch Umweltgutachter:innen und lizenzierte Nachhaltigkeitsprüfer:innen bei der Validierung von Berichten in die Prüfung einbezogen werden und validierte Daten, die aus der Anwendung von Industriestandards sowie DIN/ISO-Normen resultieren anerkannt werden. Wir werben dafür, dass die Bundesregierung die Ausweitung der EU-Berichtspflichten durch aktive Kommunikation und einen Multistakeholderdialog begleitet, der Unternehmen selbst Gehör verschafft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesdeutscher Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management (BAUM) e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Kontrollen sollten möglichst nah an und integriert in der unternehmerischen Praxis stattfinden und keine neue Bürokratie aufbauen. Probat scheint aus der Praxis unserer Unternehmen der Einsatz akkreditierter Umweltgutachter*innen und anderer zertifizierter Prüforganisationen, die als Dienstleister in die Validierung unternehmerischer Nachhaltigkeitsmanagementprozesse eingebunden sind. Die Beteiligung Dritter ist sinnvoll, um die Prüfung unabhängig von Eigentümerstrukturen (z.B. auch öffentlicher Hand an Abfallentsorgungsunternehmen) zu organisieren. Wir empfehlen daher eine Überarbeitung, die eine realistische und umsetzbare Umsetzung sicherstellt, insbesondere in Bezug auf die Kontrollen und die Kennzeichnung der Abfallbehälter.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13950
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
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BT-Drs. 20/13950
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Innovationsallianz Baden-Württemberg e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit der Anpassung des Bundeshaushaltsgesetzes § 8 Abs. 2 oder durch die Aufnahme ins Wissenschaftsfreiheitsgesetz soll es gemeinnützigen, unabhängigen Forschungseinrichtungen möglich sein, ihren Leitungsangestellten ein höheres Gehalt bezahlen zu können, um damit auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben und langfristig ihre Existenz zu sichern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/7589
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Flexibilisierung des Besserstellungsverbotes für gemeinnützige Forschungseinrichtungen ermöglichen -
BT-Drs. 20/9327
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG)
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BT-Drs. 20/7589
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- HG 2024 [alle RV hierzu]
- WissFG [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesministerien sollen dazu bewogen werden, gegenüber der EU-Kommission in dem TRIS-Verfahren 2024/0032/BE (Belgien) darauf hinzuwirken, dass der belgische Erlass hinsichtlich der Werbung alkoholhaltiger Getränke nicht erlassen wird.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Einordnung der „Nutzung eigener Datenbestände für Werbezwecke Dritter“ als Anwendungsbeispiel einer gemeinsamen Verantwortlichkeit sollte in der Gesetzesbegründung gestrichen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Prinzip der Freiwilligkeit zur Verwendung und Implementierung von anerkannten Diensten zur Einwilligungsverwaltung muss eindeutig in der Verordnung verankert sein und umfassend gelten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12718
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung nach § 26 Absatz 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation
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BT-Drs. 20/12718
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Medien- und Kreativinhalte tragen erheblich zu der Entwicklung und Funktionalität generativer KI bei. Entscheidend ist daher, das geistige Eigentum und die Urheberrechte der Schöpfer dieser Inhalte zu schützen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Gegen eine Opt-in-Pflicht für Hauswurfsendungen (nicht personalisierte Zustellungen) und für die Bewahrung des Opt-Out-Prinzips