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Innovationsallianz Baden-Württemberg e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R003937
- Ersteintrag: 30.03.2022
- Letzte Änderung: 04.07.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 28.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wissenschaft, Hochschule oder Forschungseinrichtung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Haus der WirtschaftWilli-Bleicher-Straße 1970174 StuttgartDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4915121605356
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E-Mail-Adressen:
- Anke.Fellmann@innBW.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Öffentliche Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Anke Fellmann
- Prof. Dr. Alfons Dehé
- Prof. Dr. Katja Schenke-Layland
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Gesamtzahl der Mitglieder:
10 Mitglieder am 24.06.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (4):
Automobilwirtschaft; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Interessensvertretung im Bereich Forschung- und Transferpolitik, insbesondere für anwendungsorientierte, wirtschaftsnahe, außeruniversitäre, privatwirtschaftlich organisierte, gemeinnützige Forschungsinstitute
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Besserstellungsverbot
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Beschreibung:
Sofern das Besserstellungsverbot greift, ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet, seine Beschäftigten nicht besser zu vergüten als die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (TVöD). Auch das Leitungspersonal darf nur bis zur Obergrenze TVöD E15 vergütet werden. Höhere Gehälter dürfen nicht gewährt werden, auch wenn sie aus Drittmitteln, also aus nicht öffentlichen Mitteln, finanziert werden. Mit der Anpassung des Bundeshaushaltsgesetzes § 8 Abs. 2 oder durch die Aufnahme ins Wissenschaftsfreiheitsgesetz soll es gemeinnützigen, unabhängigen Forschungseinrichtungen möglich sein, ihren Leitungsangestellten ein höheres Gehalt bezahlen zu können, um damit auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben und langfristig ihre Existenz zu sichern.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/7589 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Flexibilisierung des Besserstellungsverbotes für gemeinnützige Forschungseinrichtungen ermöglichen -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9327 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG) -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI)
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Beschreibung:
Mit Gründung der Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI) setzt die Bundesregierung einen klaren Akzent auf die Förderung von Technologietransfer. Die industrienahen Forschungseinrichtungen der Innovationsallianz nehmen hier eine wichtige Rolle in der Innovationslandschaft ein, weil sie Partner für kleine und mittelständische Unternehmen sind. Unser Anliegen ist es, die DATI mitzugestalten und sicherzustellen, dass auch zukünftig die Innovationskraft des Mittelstands gefördert wird.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/566 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Pläne der Bundesregierung zur Gründung einer "Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI)" -
Interessenbereiche:
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Deutsche Öffentliche Hand – LandStuttgartBetrag: 70.001 bis 80.000 EuroAufgaben des Technologietransfers im Land, insbesondere zur Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
70.001 bis 80.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (4):
- Deutsche Institute für Textil- und Faserforschung Denkendorf
- Hahn-Schickard-Gesellschaft für angewandte Forschung e. V.
- Institut für Mikroelektronik Stuttgart
- Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW)
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23