Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (28.202)
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- Angegeben von: Verband der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. am 14.09.2026
- Beschreibung: Die zwingend vorgeschriebene Trennung von Betreuung und Begutachtung verletzt die Freiheit von Forschung und Lehre. Externe Gutachter:innen können fachspezifische Kontexte – besonders bei kumulativen Promotionen oder Spezialfächern – nicht adäquat beurteilen. Stattdessen wird ein Widerspruchsrecht der Promovierenden empfohlen. Das Promotionsrecht gehört zu den Kernrechten der Fakultäten, nicht der Hochschulleitungen. Verbindliche Rektoratsvorgaben zu Promotionsvereinbarungen sowie studentische Vorschlagsrechte zu Prüfungsordnungen verschieben Kompetenzen weg von qualifizierten Hochschullehrenden. Der verpflichtende Auftrag zum „lebenslangen Lernen" überfordert Hochschulen bei gleichbleibenden Ressourcen und gefährdet Lehr- und Forschungsqualität.
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- Angegeben von: Verband der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. am 14.09.2026
- Beschreibung: Mitte 2021 wurde der von einer Arbeitsgruppe erarbeitete und vom Vorstand des VHB beschlossene Änderungsvorschlag zur inhaltlichen Ausgestaltung der Konkretisierung des Prüfungsgebiets „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) in einer gemeinsamen Veröffentlichung übernommen (vgl. IDW/WPK, Die Prüfungsgebiete im Wirtschaftsprüfungsexamen – Konkretisierung des § 4 Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüfV) – (Stand 1. Juni 2021)). Der Berufsstand selbst betont hier auf Seite 3 ausdrücklich, die proaktiven Anregungen des VHB seien in das Prüfungsgebiet Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre in hohem Maße eingeflossen.
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- Angegeben von: KUniD - Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands e.V. am 14.09.2026
- Beschreibung: Der Verein setzt sich für eine nachhaltige und auskömmliche Finanzierung der Universitäten in Deutschland ein, u.a . im Hinblick auf die Hochschulinfrastruktur, eine nachhaltige Gestaltung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre und bedarfsorientierte Forschungsprojektpauschalen.
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- Angegeben von: KUniD - Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands e.V. am 14.09.2026
- Beschreibung: Der Verein fordert im Kontext der Bund-Länder-Vereinbarung und des Programmes zur Modernisierung und Sanierung von Hochschulen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel in den Bundesländern für die dringend notwendige Sanierung im Hochschulbau verwendet werden, um so zum Erhalt der internationalen Kooperations- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen beizutragen. Der Verein setzt sich in diesem Zusammenhang insbesondere für bürokratiearme Prozesse ein, um die Mittel zweckgerichtet einzusetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: KUniD - Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands e.V. am 14.09.2026
- Beschreibung: Der Verein setzt sich für Deregulierung und Entbürokratisierung im Hochschulkontext ein. Ziele sind hierbei u.a. die Standardisierung von Prozessen, insbesondere im Bereich der Drittmittel, die Anhebung von Wertgrenzen und Schwellenwerten, eine deutliche Reduktion und Vereinfachung von Berichten, Dokumentations- und Belegpflichten sowie die Pauschalisierungen von Kostensätzen.
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- Angegeben von: KUniD - Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands e.V. am 14.09.2026
- Beschreibung: Im Rahmen der geplanten Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes wird insbesondere das geplante Primat der Qualifizierungsbefristung adressiert. Der Verein setzt sich für eine zügige Verabschiedung des Gesetzesentwurfs ein, um klare Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der Personalstrukturen an den Hochschulen zu schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 456/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich
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BR-Drs. 456/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDVT e.V. am 12.09.2026
- Beschreibung: Aufheben des fiktiven Einkommens und Berechnung des Beirages zur GKV nach tatsächlichem Einkommen von Selbständigen/freiwillig Versicherten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDVT e.V. am 12.09.2026
- Beschreibung: Ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot muss auch für Selbstständige zugänglich sein. Zur Anwendung auf Selbstständige muss es für eine echte Absicherung folgende Kriterien erfüllen: - insolvenz- und pfändungssicher, auch als Lehre aus der Corona-Pandemie, in der mangels bzw. aufgrund verspäteter anderer Schutzmechanismen viele Selbstständige zur Überbrückung der Krisensituation gezwungen waren, Rücklagen ihrer Altersvorsorge anzugreifen - höhere Einzahlbeträge, sodass eine Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus möglich ist - Möglichkeit eines Entnahmeplans statt einer vorgegebenen Verrentung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: BDVT e.V. am 12.09.2026
- Beschreibung: Gleichstellung selbstständiger und nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit im Aktivrentengesetz durch Einbeziehung von Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmer/innen in die steuerliche Begünstigung, um Diskriminierung zu vermeiden und das Fachkräftepotenzial vollständig zu nutzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: BDVT e.V. am 12.09.2026
- Beschreibung: Weiterentwicklung der Altersvorsorge ein. Im Fokus stehen praxistaugliche Lösungen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen. Zentrale Punkte sind eine mögliche Altersvorsorgepflicht nur für künftige Selbstständige, eine faire Reform der Beitragsbemessung, die Vermeidung von Scheinselbstständigkeitsrisiken sowie die Öffnung moderner Vorsorgeinstrumente auch für Selbstständige. Ziel ist ein kohärentes, flexibles und gerechtes System, das Gründungen nicht behindert, Wettbewerbsfähigkeit stärkt und Altersvorsorge nachhaltig verbessert.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: BDVT e.V. am 12.09.2026
- Beschreibung: Rechtssichere Gestaltung selbstständiger Tätigkeit und die klare Abgrenzung von Selbstständigkeit und Beschäftigung, so dass Unternehmen Selbstständige beaufragen können, ohne Gefahr zu laufen, rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge und ggf. Lohnsteuer zahlen zu müssen. Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens §7a SGB IV für Rechtsicherheit in der Beauftragung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Gesellschafter-Geschäftsführer GmbH ohne Angestellte.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ONTRAS Gastransport GmbH am 11.09.2026
- Beschreibung: Der Industrial Accelerator Act (IAA) verfolgt das Ziel, die europäische Wertschöpfung zu stärken, strategische Abhängigkeiten zu reduzieren, die Resilienz strategischer Lieferketten zu erhöhen und darüber hinaus die energieintensive (europäische) Industrie zu dekarbonisieren. Zentrales Instrument zur Umsetzung der Ziele des IAA soll die öffentliche Auftragsvergabe darstellen. Durch Vorgaben für die öffentliche Beschaffung sollen Leitmärkte bzw. eine regulierte Nachfrage geschaffen werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 11.09.2026
- Beschreibung: Forderung einer praxisgerechten Ausgestaltung der Steuer auf zuckergesüßte Getränke, entsprechend der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit: Begrenzung auf Softdrinks, Steuerfreiheit unter 5 g Zucker je 100 ml und zwei Steuerstufen sowie eine ausreichende Übergangsfrist von 18 Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten verankert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7860
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 -
BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
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BT-Drs. 21/7860
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: BDVT e.V. am 11.09.2026
- Beschreibung: Selbstständige – ausdrücklich auch Solo-Selbstständige – sollten künftig bessere und vielfältigere Möglichkeiten zum Aufbau einer geförderten zusätzlichen Altersvorsorge erhalten. Dazu sollte ihnen auch ein freiwilliger Zugang zur betrieblichen Altersversorgung ermöglicht werden. Bestehende bAV-Verträge aus früheren Beschäftigungsverhältnissen sollten zu vergleichbaren steuerlichen Bedingungen fortgeführt werden können. Unabhängig von zusätzlichen Reformschritten müssen die bestehenden bAV-Strukturen insbesondere für kleine Unternehmen einfacher, kostengünstiger und besser übertragbar werden. Die Perspektive von Selbstständigen und Kleinstunternehmen sollte im weiteren Dialog zur betrieblichen Altersversorgung unmittelbar vertreten sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: EdTech-Verband e.V. am 11.09.2026
- Beschreibung: Der EdTech-Verband setzt sich im Rahmen der Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts für die Abschaffung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) und der damit verbundenen Zulassungspflicht durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ein. Bei der weiteren Ausgestaltung sollen digitale, hybride und physische Bildungsangebote gleichbehandelt und keine vergleichbaren Zulassungsbeschränkungen in andere gesetzliche Regelungen verlagert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.09.2026
- Beschreibung: Der GDV begrüßt die Absenkung des für den Zugang zur Digitalen Rentenübersicht erforderlichen Vertrauensniveaus auf „substantiell“ bei gleichzeitiger Bereitstellung mindestens eines Authentifizierungsverfahrens auf dem Vertrauensniveau „hoch“. Bei der technischen Umsetzung sollten neben ELSTER grundsätzlich alle geeigneten und sicheren Authentifizierungsverfahren berücksichtigt sowie insbesondere die EUDI-Wallet und ELSTER Secure eingebunden werden. Die Steueridentifikationsnummer sollte dabei möglichst automatisiert übermittelt werden können. Zudem regt der GDV an, die eingesetzten Verfahren spätestens ein Jahr nach Umsetzung hinsichtlich Reichweite, Akzeptanz und Kosten zu evaluieren und die neuen Vorgaben zügig technisch umzusetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 11.09.2026
- Beschreibung: Der ADAC setzt sich für klare rechtliche und technische Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb und die Umrüstung von Fahrzeug-Klimaanlagen in Bestandsfahrzeugen, in denen bisher das Kältemittel R134a zum Einsatz kommt, ein. Ziel ist es, Rechtsunsicherheiten bei der Verwendung alternativer Kältemittel zu beseitigen, einheitliche Anforderungen für Umrüstungen zu schaffen und praktikable, bezahlbare Lösungen für Verbraucherinnen und Verbraucher für die Verwendung alternativer Kältemittel (z.B. R1234yf) sicherzustellen.
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.09.2026
- Beschreibung: Wir unterstützen die Vorschläge der Europäischen Kommission COM(2025)836 („Digital Omnibus on AI“), die Anwendung der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 in der Praxis zu erleichtern, administrative Belastungen zu reduzieren und damit Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa zu stärken.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: MSLGROUP Germany GmbH am 11.09.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist es, die Ausgestaltung des geplanten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes kritisch und konstruktiv zu begleiten. Bezweckt wird eine Anpassung beziehungsweise Begrenzung der vorgesehenen massiven Erhöhung der Tabaksteuer ab dem 1. Januar 2027 sowie der geplanten weiteren Erhöhungsschritte bis 2030.Der Einsatz richtet sich auf eine sachgerechte Festlegung der Steuertarife und Erhöhungsstufen für Tabakwaren, erhitzten Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren sowie eine steuerliche Einbeziehung von tabakfreien Nikotinbeuteln im Rahmen des Tabaksteueränderungsgesetzes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
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BT-Drs. 21/7859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.09.2026
- Beschreibung: Der 130. Deutsche Ärztetag hat sich intensiv mit Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik befasst und eine Vielzahl von Beschlüssen gefasst. Die Beschlüsse enthalten Forderungen zur nachhaltigen Finanzierung und strukturellen Weiterentwicklung des Gesundheitswesens, zur Sicherung der ambulanten und stationären Versorgung, zur Weiterentwicklung der ärztlichen Ausbildung und ärztlicher Nachwuchsförderung bis hin zu Fragen der Digitalisierung, des Datenschutzes und des Einsatzes Künstlicher Intelligenz in der Medizin. Auch Prävention und Gesundheitsförderung, gesundheitlicher Klimaschutz und Klimaanpassung sowie die Stärkung der Krisenresilienz des Gesundheitswesens sind Gegenstand der Beschlüsse. Einen Schwerpunkt des Ärztetages bildeten suchtmedizinische Fragestellungen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: L'Oreal Deutschland GmbH am 11.09.2026
- Beschreibung: Das geltende Wettbewerbsrecht regelt ungerechtfertigte TSCs bereits in angemessener Weise. Vereinbarungen oder Verhaltensweisen, die Märkte entlang nationaler Grenzen aufteilen, werden von den EU-Wettbewerbsbehörden bereits streng geahndet. Neue, zusätzliche Rechtsvorschriften sind nicht erforderlich, würden ein bürokratisches Hemmnis darstellen und hätten somit negative Auswirkungen auf den freien Handel.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.09.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 11.09.2026
- Beschreibung: Mit ihrem Entwurf für eine EU-Vergabeverordnung will die Europäische Kommission die bisherigen Vergaberichtlinien durch ein unmittelbar geltendes Regelwerk ersetzen. Das Ziel eines stärker vereinheitlichten Binnenmarkts ist nachvollziehbar. Allerdings drohen bewährte nationale Regelungen für die Qualität von Planungsleistungen, den Mittelstandsschutz und einen fairen Wettbewerb verloren zu gehen. Die BAK vertritt diese Kernforderungen: 1. Losvergabe als zentrales Instrument des Mittelstandsschutzes sichern, 2. Planungswettbewerbe als eigenständiges Verfahren erhalten, 3. Faire Vergütung von Planungsleistungen gewährleisten. Europa braucht ein modernes, effizientes und transparentes Vergaberecht. Allerdings nicht zulasten von Planungsqualität, Mittelstandsförderung und fairem Wettbewerb
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) am 11.09.2026
- Beschreibung: Rechtsklarheit schaffen, Bürokratie abbauen und den rechtlichen Rahmen an die Realität moderner digitaler Weiterbildungsangebote anpassen. Stärkung innovativer und qualitativ hochwertiger Weiterbildungsangebote. Bereits bestehende Qualitätssicherungssysteme in der Gesetzesbegründung ausdrücklich würdigen. Bewährte Qualitätssicherungssysteme der Freien Berufe ausdrücklich anerkennen und die Bedeutung freiberuflicher Weiterbildung dauerhaft absichern. Erforderliche Folgeanpassungen, insbesondere im Umsatzsteuerrecht und im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE), sollten frühzeitig vorgenommen werden, um neue Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 11.09.2026
- Beschreibung: Der Entwurf ist eine Neubewertung und Neufassung der bisherigen Inhalte der StVZO – jedoch mit dem Unterschied, dass die Bezeichnung der Verordnung nunmehr verständlich wiedergibt, was in der Verordnung geregelt wird. Denn seit der Herauslösung des Zulassungs- und Fahrerlaubniswesens aus der StVZO durch die Aufhebung der §§ 1 bis 15l StVZO und dem Erlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV sowie der Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV war die Beibehaltung der bisherigen Verordnungsbezeichnung als Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung inhaltlich irreführend. Ziel der FGBV ist es, die komplexen technischen Inhalte künftig – auch für die Bürgerinnen und Bürger als Fahrzeugverantwortliche – aufgrund der neuen nutzerfreundlichen und übersichtlichen Struktur besser verständlich zu machen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):