Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (73)
-
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das IDW begrüßt, dass die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten als Vorbehaltsaufgabe dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zugewiesen werden soll. Das IDW lehnt die geforderte Aufstellung des Lageberichts von zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen in dem einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) ab und spricht sich dafür aus, die für den Abschluss etablierte „Offenlegungslösung“ auch für Zwecke der CSRD-Umsetzung beizubehalten. Das IDW bittet um Klarstellung der teilweise unkonkreten Regelungen, wann genau Tochterunternehmen von Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befreit sind. Die Erstellung eines (separaten) Prüfungsberichts für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts lehnt das IDW ab.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 6: Änderung des GmbHG Artikel 6 Nr. 1: Vorlage..., ...Nachhaltigkeitsbericht (§ 42a Abs. 1 GmbHG-E) Nach § 42a Abs. 1 GmbHG-E haben die Geschäftsführer...
-
Bürokratieentlastungsgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Auch die Versicherer sind von Bürokratie in ihrem Geschäftsbetrieb betroffen und fordern Entlastungen für die Unternehmen, insbesondere im Bereich von Dokumentations- und Berichtspflichten sowie bei der Schaffung von medienbruchfreien, digitalen Verfahren.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- AO 1977 [alle RV hierzu]
- AOEG 1977 [alle RV hierzu]
- UStG 1980 [alle RV hierzu]
- BMG [alle RV hierzu]
- PaßG 1986 [alle RV hierzu]
- LuftVG [alle RV hierzu]
- BGRWG [alle RV hierzu]
- UVPG [alle RV hierzu]
- UhVorschG [alle RV hierzu]
- BNotO [alle RV hierzu]
- BRAO [alle RV hierzu]
- BGB [alle RV hierzu]
- BGBEG [alle RV hierzu]
- VerstV 2003 [alle RV hierzu]
- UmwG 1995 [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- SCEAG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 16 BerVersV, 48 Abs. 3 GmbHG. Für eine konsequente ...
-
- Angegeben von: ARAG am 11.06.2024
- Beschreibung: Vereinfachter Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger, so wie es im EU-Ausland bereits erprobte Praxis ist: Liberalisierung der Rechtsberatung durch einen Erlaubnistatbestand für außergerichtliche Rechtsberatung. Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts, das auch Rechtsanwaltsgesellschaften zulässt, die von Rechtsanwälten fachlich geführt werden, ohne dass sie zugleich auch deren Gesellschafter sein müssen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Insbesondere sei § 51a Abs. 1 GmbHG, der allen Gesellschaftern..., ...gewähre, gemäß § 51a Abs. 3 GmbHG durch Satzung nicht abdingbar..., ...erfordern (§ 53 Abs. 2 S. 1 GmbHG), dürften vor allem die..., ...Schranken zu wei-sen, da § 51a GmbHG Gesellschaftern umfassende..., ...entgegenzuhalten, dass § 51a Abs. 2 GmbHG die Verwen-dung von Informationen..., ...Einwand, schon wegen § 51a GmbHG lasse sich eine Kapitalbeteiligung...
-
- Angegeben von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
-
Stellungnahmen/Gutachten (27):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...sie umzusetzen, muss das GmbHG verlassen und eine eigene..., ...Verantwortungseigentum im GmbHG? Zur Forderung nach einer..., ...existierenden Rechtsformen (z.B. GmbHG, KG und Genossenschaft..., ...Alternativ-Vorschläge im Rahmen des GmbHG unterbreiten und damit..., ...insb. aus dem GenG und GmbHG) wird sich auch eine eigenständige..., ...insb. aus dem GenG und GmbHG) wird sich auch eine eigenständige..., ...existierenden Rechtsformen (z.B. GmbHG, KG und Genossenschaft..., ...insb. aus dem GenG und GmbHG) wird sich auch eine eigenständige..., ...das Recht der GmbH (§ 45 GmbHG) – die Freiheit bestehen..., ...das Recht der GmbH (§ 45 GmbHG) – die Freiheit bestehen..., ...existierenden Rechtsformen (z.B. GmbHG, KG und Genossenschaft..., ...existierenden Rechtsformen (z.B. GmbHG, KG und Genossenschaft..., ...Alternativ-Vorschläge im Rahmen des GmbHG unterbreiten und damit..., ...Alternativ-Vorschläge im Rahmen des GmbHG unterbreiten und damit...
-
Bedenken und Forderungen zum Rahmenkonzept zur Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 03.08.2026
- Beschreibung: Es bestehen einige grundsätzliche Bedenken gegen das Rahmenkonzept, die z.B. die Erschwerung der Finanzierung, die volkswirtschaftlich wenig sinnvolle Kapitalallokation, die Erschwernis der Inhaberschaft durch den "Best Owner“ sowie Gefahren der Ewigkeitsgarantie betreffen. Der DAV spricht sich aus für eine notarielle Beurkundung der Satzung; die Möglichkeit, auch „unabänderliche“ Satzungsregeln zu ändern; satzungsmäßige Ausnahmen vom Vererbungsverbot der Mitgliedschaft; Zulässigkeit von Fremdorganschaft und flexibler Governance; Gründungsprüfung durch das Registergericht statt Prüfungsverbände; eine eigenständige Kodifikation; einen jährlichen Vermögensbindungsbericht mit erweiterten Angabepflichten und Prüfungen; sowie Anwendung der erbschaftssteuerlichen Begünstigungsvorschriften.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des BGB, des AktG und des GmbHG allgemein anerkannt und...
-
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die deutsche Versicherungswirtschaft als Teil der Kritischen Infrastruktur Deutschlands unterstützt das Vorhaben , die Cyberresilienz in Deutschland als Teil des europäischen Raums weiter zu stärken.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (3):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
- SÜG [alle RV hierzu]
- BNDG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... (z. B. § 93 AktG, § 43 GmbHG) ergibt. Dementsprechend...
-
- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 21.06.2024
- Beschreibung: Mit der Umsetzung der CSRD wird die Wirtschaft mit erheblichem administrativen Aufwand belastet. Insoweit ist es wichtig, darauf hinzuwirken, bei der Implementierung in nationales Recht den betroffenen Mittelstand, darunter viele Familienunternehmen, vor Überlastung zu schützen. Mit einer Reihe konkreter Korrekturvorschläge soll der Gesetzgeber dazu ermuntert werden, von einer überschießenden Umsetzung abzusehen und - wie vielfach angekündigt - zu einer 1:1-Umsetzung europäischer Vorgaben zu gelangen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Kurztitel der Bundesgesetze
...GmbHG-Einführungsgesetz...
-
- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 25.04.2025
- Beschreibung: Das Policy Paper zeigt anknüpfend an die Konzeption eines Wahlarbeitszeitgesetzes des djb ein praxisnahes Konzept auf, das durch bedarfsgerechte Arbeitszeitregime den Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in Unternehmen ebnet. So kann im Unternehmen eine veränderte Arbeitszeitkultur erarbeitet werden, die kollektiv abgesicherte Optionen für alle Beschäftigten bietet. Das Policy Papier richtet sich vor allem an Unternehmen, Betriebsräte, Gewerkschaften, Verbände, Unternehmensberatungen und politische Entscheidungsträger*innen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abs. 3 AktG, § 38 Abs. 3 GmbHG und § 40 Abs. 6 SEAG. ...
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.06.2026
- Beschreibung: Der DAV sieht ein praktisches Bedürfnis für ein europaweit einheitliche Rechtsform die grenzüberschreitende Unternehmensgründung und -führung erleichtert und den europäischen Binnenmarkt stärkt. Positiv bewertet werden unter anderem die geplante vollständige Digitalisierung des Gründungsverfahrens, das „once-only“-Prinzip. Zugleich weist der DAV auf kritische Punkte hin: Die umfangreiche Rückverweisung auf nationales Recht, fehlende einheitliche Regelungen zur Corporate Governance sowie zum Beschlussmängelrecht, der Bedarf an klareren Schutzmechanismen für Anleger, Gläubiger und Minderheitsgesellschafter sowie die Bedeutung anwaltlicher und notarieller Mitwirkung für Rechtssicherheit als Filter für die Erhaltung werthaltiger Register und eine effiziente Geldwäscheprävention.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Videokommunikation i.S.d. § 2 Abs. 3 GmbHG niedergeschlagen. Im Rahmen..., ...eIDAS-VO (§ 2 Abs. 3 S. 2 GmbHG i.V.m. § 16b Abs. 3 BeurkG...
-
- Angegeben von: Akademie für künstliche lntelligenz AKI gGmbH am 30.06.2025
- Beschreibung: Während der Gründungsphase und in den ersten Jahren eines (KI-)Start-ups ist es entscheidend, dass sich die Unternehmen auf die (Weiter-)Entwicklung ihrer hochinnovativen Produkte und ihr Wachstum konzentrieren können. Der KI Bundesverband ist deshalb überzeugt, dass Start-ups und KMU gerade in dieser Phase von bürokratischer Überlastung verschont werden müssen, auch damit der Gründungsstandort Deutschland global attraktiv bleibt. Der Verband fordert deshalb unter anderem eine Vereinfachung von Gründungsprozessen, eine Simplifizierung notarieller Beurkundungen sowie eine generelle Digitalisierung von bürokratischen Berichtspflichten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):