Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (70)
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- Angegeben von: ARAG am 11.06.2024
- Beschreibung: Vereinfachter Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger, so wie es im EU-Ausland bereits erprobte Praxis ist: Liberalisierung der Rechtsberatung durch einen Erlaubnistatbestand für außergerichtliche Rechtsberatung. Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts, das auch Rechtsanwaltsgesellschaften zulässt, die von Rechtsanwälten fachlich geführt werden, ohne dass sie zugleich auch deren Gesellschafter sein müssen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Insbesondere sei § 51a Abs. 1 GmbHG, der allen Gesellschaftern..., ...gewähre, gemäß § 51a Abs. 3 GmbHG durch Satzung nicht abdingbar..., ...erfordern (§ 53 Abs. 2 S. 1 GmbHG), dürften vor allem die..., ...Schranken zu wei-sen, da § 51a GmbHG Gesellschaftern umfassende..., ...entgegenzuhalten, dass § 51a Abs. 2 GmbHG die Verwen-dung von Informationen..., ...Einwand, schon wegen § 51a GmbHG lasse sich eine Kapitalbeteiligung...
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- Angegeben von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.
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Stellungnahmen/Gutachten (27):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...sie umzusetzen, muss das GmbHG verlassen und eine eigene..., ...Verantwortungseigentum im GmbHG? Zur Forderung nach einer..., ...existierenden Rechtsformen (z.B. GmbHG, KG und Genossenschaft..., ...Alternativ-Vorschläge im Rahmen des GmbHG unterbreiten und damit..., ...insb. aus dem GenG und GmbHG) wird sich auch eine eigenständige..., ...insb. aus dem GenG und GmbHG) wird sich auch eine eigenständige..., ...existierenden Rechtsformen (z.B. GmbHG, KG und Genossenschaft..., ...insb. aus dem GenG und GmbHG) wird sich auch eine eigenständige..., ...das Recht der GmbH (§ 45 GmbHG) – die Freiheit bestehen..., ...das Recht der GmbH (§ 45 GmbHG) – die Freiheit bestehen..., ...existierenden Rechtsformen (z.B. GmbHG, KG und Genossenschaft..., ...existierenden Rechtsformen (z.B. GmbHG, KG und Genossenschaft..., ...Alternativ-Vorschläge im Rahmen des GmbHG unterbreiten und damit..., ...Alternativ-Vorschläge im Rahmen des GmbHG unterbreiten und damit...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die deutsche Versicherungswirtschaft als Teil der Kritischen Infrastruktur Deutschlands unterstützt das Vorhaben , die Cyberresilienz in Deutschland als Teil des europäischen Raums weiter zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (3):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
- SÜG [alle RV hierzu]
- BNDG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... (z. B. § 93 AktG, § 43 GmbHG) ergibt. Dementsprechend...
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 21.06.2024
- Beschreibung: Mit der Umsetzung der CSRD wird die Wirtschaft mit erheblichem administrativen Aufwand belastet. Insoweit ist es wichtig, darauf hinzuwirken, bei der Implementierung in nationales Recht den betroffenen Mittelstand, darunter viele Familienunternehmen, vor Überlastung zu schützen. Mit einer Reihe konkreter Korrekturvorschläge soll der Gesetzgeber dazu ermuntert werden, von einer überschießenden Umsetzung abzusehen und - wie vielfach angekündigt - zu einer 1:1-Umsetzung europäischer Vorgaben zu gelangen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Kurztitel der Bundesgesetze
...GmbHG-Einführungsgesetz...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 25.04.2025
- Beschreibung: Das Policy Paper zeigt anknüpfend an die Konzeption eines Wahlarbeitszeitgesetzes des djb ein praxisnahes Konzept auf, das durch bedarfsgerechte Arbeitszeitregime den Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in Unternehmen ebnet. So kann im Unternehmen eine veränderte Arbeitszeitkultur erarbeitet werden, die kollektiv abgesicherte Optionen für alle Beschäftigten bietet. Das Policy Papier richtet sich vor allem an Unternehmen, Betriebsräte, Gewerkschaften, Verbände, Unternehmensberatungen und politische Entscheidungsträger*innen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abs. 3 AktG, § 38 Abs. 3 GmbHG und § 40 Abs. 6 SEAG. ...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.06.2026
- Beschreibung: Der DAV sieht ein praktisches Bedürfnis für ein europaweit einheitliche Rechtsform die grenzüberschreitende Unternehmensgründung und -führung erleichtert und den europäischen Binnenmarkt stärkt. Positiv bewertet werden unter anderem die geplante vollständige Digitalisierung des Gründungsverfahrens, das „once-only“-Prinzip. Zugleich weist der DAV auf kritische Punkte hin: Die umfangreiche Rückverweisung auf nationales Recht, fehlende einheitliche Regelungen zur Corporate Governance sowie zum Beschlussmängelrecht, der Bedarf an klareren Schutzmechanismen für Anleger, Gläubiger und Minderheitsgesellschafter sowie die Bedeutung anwaltlicher und notarieller Mitwirkung für Rechtssicherheit als Filter für die Erhaltung werthaltiger Register und eine effiziente Geldwäscheprävention.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Videokommunikation i.S.d. § 2 Abs. 3 GmbHG niedergeschlagen. Im Rahmen..., ...eIDAS-VO (§ 2 Abs. 3 S. 2 GmbHG i.V.m. § 16b Abs. 3 BeurkG...
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- Angegeben von: Akademie für künstliche lntelligenz AKI gGmbH am 30.06.2025
- Beschreibung: Während der Gründungsphase und in den ersten Jahren eines (KI-)Start-ups ist es entscheidend, dass sich die Unternehmen auf die (Weiter-)Entwicklung ihrer hochinnovativen Produkte und ihr Wachstum konzentrieren können. Der KI Bundesverband ist deshalb überzeugt, dass Start-ups und KMU gerade in dieser Phase von bürokratischer Überlastung verschont werden müssen, auch damit der Gründungsstandort Deutschland global attraktiv bleibt. Der Verband fordert deshalb unter anderem eine Vereinfachung von Gründungsprozessen, eine Simplifizierung notarieller Beurkundungen sowie eine generelle Digitalisierung von bürokratischen Berichtspflichten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Business Angels Deutschland e.V. (BAND) am 15.04.2025
- Beschreibung: Bürokratische Beurkundungserfordernisse abschaffen Rückkehr zur früheren INVEST-Förderung vonStart-up Finanzierungen Mehr Liqudidität durch aufbau eines Secondary Marktes Fläohendeckende Business Angels Co-Investment-Fonds Dry-Income-Besteuerung abschaffen, Bewertungsproble lösen Anreiz zu Re-Investitionen: Roll-over für drei Jahre
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Startups sollten sich vor allem während des Gründungsprozesses sowie in den ersten Jahren stark auf die Weiterentwicklung der eigenen Produkte konzentrieren können. Daher setzt sich Bitkom dafür ein, den Gründungsprozess von Unternehmen, insb. von GmbHs, etwa durch einen One-Stop-Shop zu beschleunigen, jungen Unternehmen in den ersten beiden Jahren nach der Gründung bürokratiefreie Jahre zu ermöglichen. Im Zuge dessen schlagen wir u. a. vor, dass Unternehmen trotz Überschreiten der Schwellenwerte Kleinstkapitalgesellschaften bleiben, wenn die Gründung weniger als zwei Jahre zurückliegt. Zudem sollte die Notwendigkeit notarieller Beurkundungen geprüft und, wo sinnvoll, vereinfacht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Unternehmen der Künstlichen Intelligenz in Deutschland e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Während der Gründungsphase und in den ersten Jahren eines (KI-)Start-ups ist es entscheidend, dass sich die Unternehmen auf die (Weiter-)Entwicklung ihrer hochinnovativen Produkte und ihr Wachstum konzentrieren können. Der KI Bundesverband ist deshalb überzeugt, dass Start-ups und KMU gerade in dieser Phase von bürokratischer Überlastung verschont werden müssen, auch damit der Gründungsstandort Deutschland global attraktiv bleibt. Der Verband fordert deshalb unter anderem eine Vereinfachung von Gründungsprozessen, eine Simplifizierung notarieller Beurkundungen sowie eine generelle Digitalisierung von bürokratischen Berichtspflichten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):