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70 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"Aktivrente"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (70)

    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
    • Beschreibung: Ziel ist die praxisgerechte und rechtssichere Anwendung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 21 EStG. Hierzu sollen der persönliche und zeitliche Anwendungsbereich (insbesondere Beginn der Begünstigung, Zuflusszeitpunkt), die Anwendung bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen sowie die Behandlung von Midijobs und Wechseln aus geringfügiger Beschäftigung eindeutig klargestellt werden. Außerdem sollen verbindliche Regelungen zur Umsetzung im Lohnsteuerabzugsverfahren, einschließlich Nachweis- und Erklärungspflichten der Arbeitnehmer, sowie zum Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b EStG) getroffen werden. Außerdem sollen die Behandlung besonderer Entgeltbestandteile sowie die Abgrenzung zu weiteren Steuerbefreiungen präzisiert werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Be-schäftigung im Sinne der Aktivrente ausdrücklich vorgesehen..., ...begünstigt? • Gilt die Aktivrente für Midijobs? • Gilt..., ...Beschäftigungsverhältnisse? • Gilt die Aktivrente auch für geschäftsführende..., ...derzeitigen Regelung ist die Aktivrente gemäß § 41b Absatz 1..., ...Steu-erfreibetrags zur Aktivrente ist für das Kalenderjahr..., ...Wird das im Rahmen der Aktivrente steuerfrei erzielte ..., ...Monatsstundenmodelle im Rahmen der Aktivrente ohne steuerliche Nachteile...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Leistungsfähigkeitsprinzip und lehnt die als „Aktivrente“ bezeich-nete neue Regelung..., ...mit der Gestaltung der Aktivrente vorrangig erreicht werden..., ... Gesetzgeber mit der Aktivrente nicht um die Förderung..., ... werden. Der mit der Aktivrente entstehende Steuerverzicht..., ...nicht teilen, dass die Aktivrente der Generationen- und..., ...Einkom-men durch die Aktivrente entlastet würden. Ein..., ... mit Einführung der „Aktivrente“ lediglich 2.600 Euro..., ... werden, so dass die Aktivrente automatisch mit Ende..., ...zweifelhaft, ob durch die Aktivrente wirklich ein höherer..., ...sich die Regelung zur Aktivrente auf un-terschiedliche..., ...Tätigkeiten durch die Aktivrente verdrängt werden. Das...
    • Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 12.02.2026
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs zur steuerlichen Förderung der Erwerbstätigkeit im Rentenalter durch Ausgestaltung praktikabler arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen für die Weiterbeschäftigung über das Regelrenteneintrittsalter hinaus sowie die Ausweitung der steuerlichen Förderung (Aktivrente) auf Selbstständige und weitere bislang nicht berücksichtigte Erwerbsformen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2673 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Fachkräftemangel kann durch die Aktivrente etwas Abhilfe geschaffen..., ...Voraussetzung für die Aktivrente einheitlich das Regeleintrittsalter..., ...bitten wir jedoch, die Aktivrente im weiteren Gesetzgebungsprozess..., ...Wissensarbeitenden würde die Aktivrente eine erhebliche Wirkung..., ... Eine Ausweitung der Aktivrente würde daher bessere ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Lebensarbeitszeit setzen durch (1) Aktivrente, (2) steuerfreie Überstundenzuschläge..., ...Eckpunktepapier, dass die Aktivrente auch für das Einkommen..., ...Zeitpunkt, ab dem die Aktivrente greifen und die Art ..., ...zeitlichen Beginn der Aktivrente bestimmt (alles andere..., ...Start einer sogenann-ten Aktivrente stoßen beim BFB grundsätzlich..., ...Verpflichtungen. Die Aktivrente will Menschen motivieren..., ...Start einer sogenannten Aktivrente stoßen beim BFB grundsätzlich..., ...Verpflichtungen. Die Aktivrente will Menschen motivieren...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
    • Beschreibung: Die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erhöhung des Arbeitszeitvolumens (Überstundenzuschläge, Teilzeit-Aufstockungsprämie, Aktivrente) sollen so ausgestaltet werden, dass sie Handwerksbetriebe nicht mit zusätzlichen Kosten und Bürokratie belasten sowie bestehende Arbeitszeitmodelle nicht aushöhlen und ihre positive Anreizwirkung für ein zusätzliches Arbeitsangebot durch reine Mitnahmeeffekte verwässern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ Sehr geehrter Herr..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und einer sog. „Aktivrente“. Sie baten um eine..., ...aufgestockt wird und die sog. Aktivrente. Diese Maßnahmen sind..., ...Einführung einer sog. Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...widersprüchlich ist, wenn mit der Aktivrente auch Bezieher einer ..., ...Rentnern würden durch die Aktivrente vielfach Mitnahmeeffekte..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 5/10 I. Steuerfreiheit..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 6/10 Der Ausschluss..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 7/10 Die Prämie ist..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 8/10 werden. Wird..., ...abgebaut werden. III. Aktivrente Wer das gesetzliche..., ...steuerfrei erhalten. Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 9/10 Gefahr, dass..., ...gerade diese Gruppe die Aktivrente besonders häufig in ..., ...verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Aktivrente angezweifelt (vgl. Prof..., ...Mitnahmeeffekten bei der Aktivrente kommen. Ob sie genug..., ...89 ff.). Sollte die Aktivrente eingeführt werden, sollte..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 10/10 Die Neuregelung..., ...01.01.2027 an. Petitum: Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ... die gegenteilig zur Aktivrente wirken, sollten abgebaut...
    • Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 14.07.2025
    • Beschreibung: Mit dem vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten soll das Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2031 festgeschrieben werden. Überdies soll das Gesetz über die Ausweitung der Mütterrente einen Beitrag zur Rentengerechtigkeit leisten und die Aktivrente arbeitsrechtlich flankieren. Die Versicherungswirtschaft hält es für wichtig, die Tragfähigkeit der ergänzenden kapitalgedeckten Säulen zu stärken. Die Reformen der betrieblichen Altersversorgung und der geförderten Privatvorsorge für das Alter sollten daher jetzt angegangen werden. Für die Frühstart-Rente muss ein passender Rahmen gefunden werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 357/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
      2. BT-Drs. 21/1929 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...arbeitsrechtliche Begleitung der Aktivrente ......................., ...tengerechtigkeit leisten und die Aktivrente arbeitsrechtlich flankieren..., ... zweiten Schritt die Aktivrente einführen zu können...., ...arbeitsrechtliche Begleitung der Aktivrente 4.1 Maßnahmen gemäß..., ...zur Einführung einer Aktivrente ist die Anpassung des..., ...Inwieweit die geplante Aktivrente über Steuervergünstigun..., ...arbeitsrechtliche Begleitung der Aktivrente ......................., ...Regeln angepasst, um die Aktivrente einführen zu können..., ...arbeitsrechtliche Begleitung der Aktivrente 4.1 Maßnahmen gemäß..., ...zur Einführung einer Aktivrente ist die Anpassung des..., ...Inwieweit die geplante Aktivrente über Steuervergünstigun...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
    • Beschreibung: Beibehaltung Textform und mehrjährige Gültigkeit bei R 3.26 LStR; Klarstellung Steuerfreiheit nachträglicher Altersteilzeitleistungen in R 3.28 LStR; Haftungsschutz, standardisierte Ersatzbescheinigung sowie Übergangsregelung bei R 3.62 LStR (PKV/PV-Daten); Safe-Harbour und Klarstellung Homeoffice bei digitalen Essenszuschüssen in R 8.1 LStR; Beibehaltung Textform bei R 9.11 und R 19.7 LStR; Erhalt 110-Euro-Grenze sowie klare Kriterien „Fest des Arbeitgebers“ und Nichtlohnqualität von Parkplätzen/E-Ladeplätzen in R 19.3 LStR; praktikable Vertrauens-/Korrekturregeln in R 39.4 LStR; massentaugliche elektronische Anzeige in R 41c.2 LStR; einfache nachträgliche Pauschalierung in R 42d.1 LStR; Aufnahme Regelungen zur Aktivrente (§ 3 Nr. 21 EStG) und Anpassung R 19.5 LStR.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2023
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bereichen zu nutzen. Aktivrente nach § 3 Nr. 21 EStG...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ Sehr geehrte , wir..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und einer sog. „Aktivrente“. Sie baten um eine..., ...Einführung einer sog. Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...widersprüchlich ist, wenn mit der Aktivrente auch Bezieher einer ..., ...Rentnern würden durch die Aktivrente vielfach Mit- nahmeeffekte..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 5/10 I. Steuerfreiheit..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 6/10 Der Ausschluss..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 7/10 Die Prämie ist..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 8/10 werden. Wird..., ...abgebaut werden. III. Aktivrente Wer das gesetzliche..., ...steuerfrei erhalten. Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 9/10 Gefahr, dass..., ...verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Aktivrente angezwei- felt (vgl..., ...Mitnahmeeffekten bei der Aktivrente kommen. Ob sie genug..., ...89 ff.). Sollte die Aktivrente eingeführt werden, sollte..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 10/10 Die Neuregelung..., ...01.01.2027 an. Petitum: Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ... die gegenteilig zur Aktivrente wirken, sollten abgebaut...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Einführung einer sog. Aktivrente könnte dazu beitragen..., ... ist, wenn neben der Aktivrente weiterhin die Möglichkeit..., ...Vo-raussetzungen für die Aktivrente vorgesehen sind. Sehr..., ..., ob es sich bei der Aktivrente um eine unzulässige ..., ...Voraussetzungen vorliegen. Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...gerade diese Gruppe die Aktivrente besonders häufig in ..., ... die gegenteilig zur Aktivrente wirken, sollten abgebaut..., ...bleiben, aber von der Aktivrente gemäß § 3 Nr. 21 Satz..., ...warten müssten, um die Aktivrente nutzen zu können. Viele..., ...Vorausset-zungen für die Aktivrente gibt, um den Dokumentations..., ...Petitum: Sollte die Aktivrente eingeführt werden, sollte...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.10.2025
    • Beschreibung: Ziel zu begrüßen, Anreize zum längeren Arbeiten zu schaffen. Jedoch auch die Schwächen der Maßnahmen sowohl hinsichtlich der Funktionalität als auch der Regelungsausgestaltung aufzuzeigen, dass z.B. die Umsetzung des neuen Freibetrags im Lohnsteuerabzugsverfahren zum 1. Januar 2026 nicht gewährleistet werden kann. Weswegen ein späteres Inkrafttreten, idealerweise zum 1. Januar 2027, angeregt wurde, um ausreichend Zeit zur Umstellung und finanzverwaltungsseitiger Klärung offener Praxisfragen einzuräumen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Einführung einer sog. Aktivrente könnte dazu beitragen..., ... ist, wenn neben der Aktivrente weiterhin die Möglichkeit..., ...Vo­raussetzungen für die Aktivrente vorgesehen sind. Sehr..., ..., ob es sich bei der Aktivrente um eine unzulässige ..., ...Voraussetzungen vorliegen. Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...gerade diese Gruppe die Aktivrente besonders häufig in ..., ... die gegenteilig zur Aktivrente wirken, sollten abgebaut..., ...bleiben, aber von der Aktivrente gemäß§ 3 Nr. 21 Satz..., ...warten müssten, um die Aktivrente nutzen zu können. Viele..., ...Vorausset­zungen für die Aktivrente gibt, um den Dokumentations..., ...Petitum: Sollte die Aktivrente eingeführt werden, sollte...
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 13.10.2025
    • Beschreibung: Einbeziehung der steuerlichen Förderung der Selbständigen und Schaffung zusätzlicher Anreize für eine späteren Renteninanspruchnahme.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Rahmen der sogenannten Aktivrente. Dies unabhängig von..., ...umzusetzen. Auch wenn die Aktivrente letztlich keine direkte..., ...bedenken gegeben, dass die Aktivrente eine klar systemwidrige..., ... die Einführung der Aktivrente auch der Generationen..., ...Vorteile, welche die Aktivrente rechtfertigen könnten...
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 13.10.2025
    • Beschreibung: In der derzeitigen Ausgestaltung des Entwurfs sieht der BVK in Teilen erhebliche praktische Herausforderungen für Vermittlerbetriebe. Diese müssen im Alltag eine Vielzahl europäischer und nationaler Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen. Neue Anforderungen dürfen daher nicht zu weiterer Bürokratisierung, Regulierung oder zu Rechtsunsicherheiten führen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1855 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Rahmen der sogenannten Aktivrente. Dies unabhängig von..., ...umzusetzen. Auch wenn die Aktivrente letztlich keine direkte..., ...bedenken gegeben, dass die Aktivrente eine klar systemwidrige..., ... die Einführung der Aktivrente auch der Generationen..., ...Vorteile, welche die Aktivrente rechtfertigen könnten...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Dass die sogenannte „Aktivrente“ einen Beitrag leisten..., ...Zudem halten wir die Aktivrente insgesamt für nicht ..., ...die Ausgestaltung der Aktivrente als Steuerfreibetrag..., ...finanzielle Anreiz der Aktivrente für sich genommen ursächlich..., ... vor Einführung der Aktivrente geklärt werden, um die..., ... tatsächlich von der Aktivrente Gebrauch machen können..., ...angreifbar. Wenn die Aktivrente umgesetzt werden soll..., ...für die im Rahmen der Aktivrente steuerlich begünstigten...
    • Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 07.09.2026
    • Beschreibung: Die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingesetzte Alterssicherungskommission (ASK) sollte Vorschläge entwickeln, "die eine verlässliche Absicherung im Alter gewährleisten, ohne die Beitragszahlenden sowie den Bundeshaushalt dauerhaft zu überfordern". In ihrem Abschlussbericht spricht die ASK 33 Empfehlungen aus, von denen 2 Empfehlungen an bisher nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige gerichtet sind. Diese sind aus Sicht des BDÜ jedoch zu oberflächlich behandelt woden, für eine faire Umsetzung sind Augenmaß und weitere Reformen erforderlich.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Altersvorsorge und Zugang zur Aktivrente Die ASK beschäftigte..., ...verbessern. b) Zugang zur Aktivrente auch für Selbstständige..., ...01.01.2026 in Kraft getretene Aktivrente ist keine Altersvorsorge..., ...aktuellen Form wird die Aktivrente nach unserer Einschätzung..., ...Wettbewerb) 13. Zugang zur Aktivrente auch für Selbstständige...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...nach § 3 Nr. 21 EStG (Aktivrente) in § 41 Abs. 1 Satz..., ...Zusammenhang mit der Aktivrente besteht jedoch weiterhin..., ...verweist in ihren FAQ zur Aktivrente auf § 3c Abs. 1 EStG...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anreizkonflikte mit der Aktivrente beseitigen. • Beitragshöhe..., ...1.1.2026 eingeführte Aktivrente hingewiesen, von der..., ...einbezahlt haben. Die Aktivrente ist keine Form der Altersvorsorge..., ...Selbstständigen aus der Aktivrente ist verfassungsrechtlich..., ...Altersvorsorge-Depots und die Aktivrente müssen für Selbstständige..., ...Altersvorsorge und Zugang zur Aktivrente Die ASK beschäftigte..., ...verbessern. b) Zugang zur Aktivrente auch für Selbstständige..., ...01.01.2026 in Kraft getretene Aktivrente ist keine Altersvorsorge..., ...aktuellen Form wird die Aktivrente nach unserer Einschätzung..., ...Wettbewerb) 13. Zugang zur Aktivrente auch für Selbstständige...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Auch die geplante Aktivrente sollte die Wertguthabennutzung..., ...haben.  Die geplante Aktivrente sollte sich zu Wertguthaben..., ...Maßnahmen. Die geplante Aktivrente sollte die Wertguthaben...
    • Angegeben von: Made for Germany am 31.12.2025
    • Beschreibung: Ein zukunftsfähiger Arbeitsmarkt erfordert die Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- und EU-Ebene. Dazu gehören die Modernisierung der EU-Arbeitszeitrichtlinie, des Arbeitszeitgesetzes und eine praxistaugliche elektronische Arbeitszeiterfassung. Zum Bürokratieabbau sind ein Bürokratieentlastungsgesetz V, der Verzicht auf ein nationales Beschäftigtendatenschutzgesetz sowie die Anpassung weiterer Gesetze (wie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Qualifizierungschancengesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Entgelttransparenzrichtlinie, Urlaubsentgeltregelungen, Hinweisgeberschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung) notwendig. Zur Hebung des Fachkräftepotenzials sollten Anerkennungs- und Visaverfahren digitalisiert und Weiterbildungsstrategien systematisch ausgebaut werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 566/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vätern; Einführung einer Aktivrente zur Mehrarbeit. Ausbau...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entlastungen vor: Aktivrente: Erhöhung des steuerfreien..., ...Wochenarbeitszeit Die Aktivrente wurde bereits am 05.12.2025...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...nach § 3 Nr. 21 EStG (Aktivrente) in § 41 Abs. 1 Satz..., ...Zusammenhang mit der Aktivrente besteht jedoch weiterhin..., ...verweist in ihren FAQ zur Aktivrente auf § 3c Abs. 1 EStG...
    • Angegeben von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 19.12.2025
    • Beschreibung: Der Verband setzt sich für eine Reform der Altersvorsorge ein (Rentenpaket II), insbesondere für eine Neuordnung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Ziel ist der Ausbau der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge als notwendige Ergänzung der staatlichen und betrieblichen Altersvorsorge.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 768/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Rentenpakets soll aus Aktivrente, Frühstart-Rente und...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Offene Maßnahmen • Aktivrente • Frühstart-Rente ...
    • Angegeben von: BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände am 12.02.2025
    • Beschreibung: Die BAGSV fordert, dass ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot auch für Selbstständige zugänglich sein muss. Zur Anwendung auf Selbstständige muss es für eine echte Absicherung folgende Kriterien erfüllen: - insolvenz- und pfändungssicher, auch als Lehre aus der Corona-Pandemie, in der mangels bzw. aufgrund verspäteter anderer Schutzmechanismen viele Selbstständige zur Überbrückung der Krisensituation gezwungen waren, Rücklagen ihrer Altersvorsorge anzugreifen - höhere Einzahlbeträge, sodass eine Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus möglich ist - Möglichkeit eines Entnahmeplans statt einer vorgegebenen Verrentung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Einschränkungen. Während die Aktivrente als arbeitsmarktpolitisches...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Datenbasis beruhen (siehe Aktivrente, Reform der pAV, Inflationsausgleichszahlung...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
    • Beschreibung: Der ZDH fordert, dass die vorgesehene Steuerfinanzierung der Maßnahmen (Rentenniveau 48% bis 2031 und Ausweitung Mütterrente um weitere 6 Monate) dauerhaft gewährleistet ist. Die Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots sollte auf alle Altersrenten ausgeweitet werden und nicht nur für Personen ab Erreichen der Regelaltersgrenze gelten, da im Handwerk viele Beschäftigte aufgrund der teilweise höheren körperlichen Belastungen im Verlauf des Erwerbslebens nicht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze tätig sind und danach seltener noch parallel zum Rentenbezug tätig sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Hintergrund der Pläne zur Aktivrente geboten, die nach aktuellem...
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