Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2609300370 (PDF - 15 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau und praxistaugliche Digitalisierung der LStR 2027

Beibehaltung Textform und mehrjährige Gültigkeit bei R 3.26 LStR; Klarstellung Steuerfreiheit nachträglicher Altersteilzeitleistungen in R 3.28 LStR; Haftungsschutz, standardisierte Ersatzbescheinigung sowie Übergangsregelung bei R 3.62 LStR (PKV/PV-Daten); Safe-Harbour und Klarstellung Homeoffice bei digitalen Essenszuschüssen in R 8.1 LStR; Beibehaltung Textform bei R 9.11 und R 19.7 LStR; Erhalt 110-Euro-Grenze sowie klare Kriterien „Fest des Arbeitgebers“ und Nichtlohnqualität von Parkplätzen/E-Ladeplätzen in R 19.3 LStR; praktikable Vertrauens-/Korrekturregeln in R 39.4 LStR; massentaugliche elektronische Anzeige in R 41c.2 LStR; einfache nachträgliche Pauschalierung in R 42d.1 LStR; Aufnahme Regelungen zur Aktivrente (§ 3 Nr. 21 EStG) und Anpassung R 19.5 LStR.

Bereitgestellt von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265) am 30.09.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 21.08.2026 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2023 Datum des Referentenentwurfs: 04.08.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

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