Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (147)
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
- Beschreibung: Der DAV begrüßt u. unterstützt nachhaltig das Ziel des Gesetzesentwurfs. Kritisch sieht der DAV allerdings die (Wieder-)Einführung eines gerichtl. Spruchverfahrens zur Überprüfung der Angemessenheit der Gegenleistung beim Delisting und dass das Delisting-Erwerbsangebot noch binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden kann, an dem die gerichtliche Entscheidung im Spruchverfahren im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Begrüßt werden u.a. die Anhebung der Schwellenwerte für die EMIR-Anforderungen und der Abbau von Hindernissen für Unternehmen mit Mehrstimmrechtsstrukturen sowie auch die Öffnung für die Ausgabe von Aktien mit einem Nennwert von unter einem Euro, die auch auf ordentliche Kapitalherabsetzungen für Unternehmen insbes. in Krisensituationen ausgeweitet werden sollte.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sachkapitalerhöhung gelten; § 255 Abs. 5 AktG sollte daher entsprechend..., ...entsprechende Regelung des § 255 AktG bei der Sachkapitalerhöhung..., ...Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 AktG sowie § 8 Abs. 3 Satz 3 AktG dahingehend, dass „Euro..., ...Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) Aktien mit einem geringeren..., ...Unterpariemission führen würde (§ 9 AktG). Die Änderung von § 8 AktG-E sollte daher von einer..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG, die für das Unternehmen..., ...Sanierungszwecken nach §§ 229 ff. AktG sind in der Regel nicht...
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht des Gesetzgebers, die Richtlinie im Wesentlichen eins-zu-eins umzusetzen und inhaltlich nicht darüber hinauszugehen. Eine eins-zu-eins-Umsetzung trägt dazu bei, eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile für Unternehmen in Deutschland im europäischen Vergleich zu vermeiden. In unseren Stellungnahmen haben wir dargestellt, in welchen Bereichen wir Anpassungsbedarf in Zusammenhang mit der Umsetzung der CSRD sehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nach § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG-E sollen künftig dem Prüfungsausschuss..., ...Aus § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG-E ergibt sich, dass sich..., ...von § 111 Abs. 2 Satz 4 AktG fehlt es an einer Kompetenz..., ...Abschlussprüfers aus § 111 Abs. 2 AktG ergeben. Eine entsprechende..., ...Satz 1, 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG-E). Wir schlagen folgende..., ...Aus § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG-E ergibt sich, dass sich..., ...fortbestehenden § 107 Abs. 4 Satz 1 AktG muss allerdings der Aufsichtsrat..., ...einen Satz in § 107 Abs. 4 AktG aufzunehmen, wonach die...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt den Entwurf und die Fortsetzung der Digitalisierung im Gesellschafts- und Registerrecht ausdrücklich. Der Entwurf stellt einen wesentlichen Schritt zur Ausweitung des bewährten und positiv bewerteten notariellen Online-Verfahrens dar. Der DAV regt jedoch an, dass alle konsensualen Rechtsgeschäfte grundsätzlich online beurkundungsfähig sein sollten, sofern Identifizierung und Belehrung ordnungsgemäß erfolgen können. Die Beschränkung auf einzelne isolierte Willenserklärungen entspricht nicht der praktischen Realität gesellschaftsrechtlicher Vorgänge. Angesichts der sehr schnellen technologischen Entwicklung und der hohen Praxistauglichkeit des bestehenden Systems ist nach Auffassung des DAV zudem eine Evaluation bereits spätestens nach zwei (statt vier) Jahren geboten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...eingefügten §§ 23 Abs. 1a Satz 4 AktG und § 280 Abs. 1a AktG ...
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- Angegeben von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 30.09.2024
- Beschreibung: The Bundesministerium der Finanzen has published a draft law for a second Zukunftsfinanzierungsgesetz. The objective is to further strengthen competitiveness and to improve the financing options for young dynamic companies. AFME's paper makes some suggestions for development of the draft law to help achieve the objective.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Satz 1 und Abs. 3 Satz 3 AktG geändert werden, um einen..., ...Kapitalherabsetzung nach § 225 AktG in den Fällen erleichtert..., ...werden. 7 Annex 1 § 229 AktG sollte um einen Absatz ..., ...ergänzt werden: § 229 AktG […] (4) Das Recht, gemäß...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Stärkung des Finanzstandorts Deutschland durch Anreize für den Vermögensaufbau und die private Altersvorsorge, Verbesserungen im AGB-Recht (insbesondere hinsichtlich Anleihebedingungen) einschließlich der Beschränkung der Rückwirkung von Rechtsprechung, Optimierungen im Aktien- und Umwandlungsrecht, Rückbau unzeitgemäßer Schriftformerfordernisse, Überprüfung bankaufsichtsrechtlicher Regelungen auf ihre Angemessenheit, bürgerfreundliche Nutzung digitaler Identitäten, Schaffung international wettbewerbsfähiger steuerlicher Regelungen (insbesondere in Bezug auf Investments in Aktien und anderen Wertpapieren), Überprüfung bankaufsichtsrechtlicher Regelungen auf ihre Angemessenheit (Gewährleistung von Proportionalität und Prinzipienorientierung) sowie Belebung des Verbriefungsmarktes.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG n.F. von 10% auf 20% zwar..., ...Die Neuregelung des § 255 AktG verkompliziert jedoch viele..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG sollte gestrichen..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ..., ...0,01 EUR betragen. § 192 AktG § 225 AktG §§ 213 AktG, 266 UmwG § 8 AktG Seite 12 / 14 4. Beseitigung..., ... BGB § 185 Abs. 1 S. 1 AktG 5. Beschränkung der Rückwirkung...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Aus Sicht der Versicherer besteht u. a. Anpassungs- bzw. Diskussionsbedarf bei den Themen: Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, Notwendigkeit proportionaler Lösungen für kleinere Versicherer, Synchronisierung mit LkSG-Berichtspflicht, pragmatische Lösungen bei der Bestellung des Prüfers.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...eine Änderung des § 107 AktG-E dahingehend vor, dass..., ...Formulierung in § 107 AktG-E könnte jedoch dahingehend..., ...). Daher sollte § 107 AktG-E durch eine entsprechende..., ...im Rechtstext an § 171 AktG angepasst werden, welcher..., ...§ 107 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AktG-E erachten wir für angebracht..., ...einen Gleichlauf mit § 171 AktG zu gewährleisten. Anhang..., ...Über § 107 Abs. 4 Satz 1 AktG werden diese Vorgaben ..., ...Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 AktG-E einrichten, der sich ..., ...§ 107 Absatz 3 Satz 2 AktG-E beschriebenen Aufgaben..., ...107 Absatz 4 Satz 4 – 6 AktG, das an den „Prüfungsausschuss..., ...wird § 111 Absatz 2 Satz 4 AktG gestrichen. Dieser besagt..., ... § 30 Absatz 1 Satz 1 AktG-E, § 119 Absatz 1 Nummer 5 AktG-E). Dies sollte auch für § 111 Absatz 2 AktG gelten. 11.Erfüllungsaufwand..., ...Aufsichtsrat in § 111 Abs. 2 AktG-E vorgenommen worden sind..., ...entsprechende Änderung des AktG im EGAktG abzubilden...., ...Anpassung in § 107 Abs. 4 AktG-E Zunächst sollte der ..., ... in § 107 Abs. 4 Satz 6 AktG angepasst werden. Statt..., ...des § 107 Abs. 4 Satz 2 AktG-E „nach Satz 5“ heißen...., ... in § 107 Abs. 4 Satz 2 AktG-E unklar ist, was bezüglich...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RefE). Dies wird die Eigenkapitalaufnahme..., ...Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 AktG sowie 8 Abs. 3 Satz 3 AktG durch die Ersetzung „Euro..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen oder..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ..., ...Zukunftsfinanzierungsgesetz in § 255 Abs. 5 AktG eingeführte Überprüfung..., ... geeignet, § 255 Abs. 5 AktG sollte entsprechend angepasst..., ...entsprechende Regelung des § 255 AktG bei der Sachkapitalerhöhung..., ... vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RegE). Dies wird die Eigenkapitalaufnahme..., ...Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 AktG sowie 8 Abs. 3 Satz 3 AktG..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen oder..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 26.09.2024
- Beschreibung: Beurteilung einzelner Maßnahmen im ZuFinGII, insbesondere Hinweis auf weitere nötige Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung. Begrüßung der geplanten steuerlichen Anpassungen ("Roll-over") und der Erleichterungen bei der Börsenzulassung. Klärung weiter bestehender Rechtsunsicherheiten für Venture-Capital-Fonds aufgrund ihrer Rechtsform und Anregung, die Regelungen zu Mitarbeiterkapitalbeteiligung weiter zu optimieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...einer Aktie [§ 8 Absatz 7 AktG n.F.] Die vorgeschlagene...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RefE). Dies wird die Eigenkapitalaufnahme..., ...Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 AktG sowie 8 Abs. 3 Satz 3 AktG durch die Ersetzung „Euro..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen oder..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ..., ...Zukunftsfinanzierungsgesetz in § 255 Abs. 5 AktG eingeführte Überprüfung..., ... geeignet, § 255 Abs. 5 AktG sollte entsprechend angepasst..., ...entsprechende Regelung des § 255 AktG bei der Sachkapitalerhöhung..., ... vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RegE). Dies wird die Eigenkapitalaufnahme..., ...Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 AktG sowie 8 Abs. 3 Satz 3 AktG..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen oder..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RefE). Dies wird die Eigenkapitalaufnahme..., ...Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 AktG sowie 8 Abs. 3 Satz 3 AktG durch die Ersetzung „Euro..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen oder..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ..., ...Zukunftsfinanzierungsgesetz in § 255 Abs. 5 AktG eingeführte Überprüfung..., ... geeignet, § 255 Abs. 5 AktG sollte entsprechend angepasst..., ...entsprechende Regelung des § 255 AktG bei der Sachkapitalerhöhung..., ... vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RegE). Dies wird die Eigenkapitalaufnahme..., ...Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 AktG sowie 8 Abs. 3 Satz 3 AktG..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen oder..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG -RefE). Dies wird die Eigenkapitalaufnahme..., ...Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 AktG sowie 8 Abs . 3 Satz 3 AktG durch die Ersetzung „Euro..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen ..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ..., ...Zukunftsfinanzierungsgesetz in § 255 Abs. 5 AktG eingeführte Überprüfung..., ...geeignet, § 255 Abs. 5 AktG sollte entsprechend angepasst..., ...entsprechende Regelung des § 255 AktG bei der Sachkapitalerhöhung..., ... vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RegE). Dies wird die Eigenkapitalaufnahme..., ...Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 AktG sowie 8 Abs. 3 Satz 3 AktG durch die Ersetzung „Euro..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen ..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ...
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 27.09.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Aktiengesetzes, des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Spruchverfahrensgesetzes und des Börsengesetzes sowie die Umsetzung der ESAP-Verordnung in deutsches Recht vor. Wir befürworten diese Änderungen, die Kapitalmarktfinanzierungen erleichtern sollen, haben darüber hinaus noch weitere Anregungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...eine Änderung des § 225 AktG an, da er in einer Krisensituation..., ...Mindestnennwerts Die Änderung an § 8 AktG (Artikel 24 Nr. 1) schafft..., ...Absätzen 2 und 3 des § 8 AktG „Euro“ jeweils durchgehend..., ...analog § 8 Abs. 2 Satz 4 AktG – möglich sein. • Bei..., ...siehe insbesonder § 304 AktG). Dies sind alle Aktionäre..., ...Vorschläge zur Reform des AktG, die sich nicht im RefE..., ...Kapitalerhö-hung streichen (§ 225 AktG) Die Frage des Aktiennennwerts..., ...Unter-Pari-Emission nach § 9 AktG faktisch und rechtlich ..., ... das Recht, gemäß § 225 AktG die Leistung einer Sicherheit..., ...Kapitalherabsetzung nach § 229ff. AktG, die aber nur die dort ..., ...kann. Deshalb stellt § 225 AktG in der Praxis ein Sanierungshindernis..., ...erleichtert werden, sollte § 225 AktG daher angepasst werden...., ...der Gläubiger durch § 225 AktG bedarf es dann offensichtlich..., ...nach § 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG bei der Festlegung des ..., ...ZUKUNFTSFINANZIERUNGSGESETZ II 21 1 Satz 2 AktG geregelt ist, die Unentgeltlichkeitsanfechtung..., ...Klarstellung zum Vorrang des § 62 AktG vor den §§ 129 ff. InsO...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RefE). Dies wird die Eigenkapitalaufnahme..., ...Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 AktG sowie 8 Abs. 3 Satz 3 AktG durch die Ersetzung „Euro..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen ..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ..., ... vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RefE). Dies wird die Eigenkapitalaufnahme..., ...Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 AktG sowie 8 Abs. 3 Satz 3 AktG durch die Ersetzung „Euro..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen ..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ..., ...Zukunftsfinanzierungsgesetz in § 255 Abs. 5 AktG eingeführte Überprüfung..., ...geeignet, § 255 Abs. 5 AktG sollte entsprechend angepasst..., ...entsprechende Regelung des § 255 AktG bei der Sachkapitalerhöhung..., ... vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RegE). Dies wird die Eigenkapitalaufnahme..., ...Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 AktG sowie 8 Abs. 3 Satz 3 AktG durch die Ersetzung „Euro..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen ..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ...
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- Angegeben von: Deutsche Börse AG am 17.09.2024
- Beschreibung: Wir teilen die Ziele des Gesetzes nach stabilen, effizienten und tieferen Kapitalmärkten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Referentenentwurf nicht mehr erforderliche Vorgaben in der Börsenzulassungs-Verordnung und im Börsengesetz reduziert, was den Zugang für Unternehmen zum Kapitalmarkt erleichtert wird. Wir vermissen jedoch Impulse zur Stärkung der Unternehmensfinanzierung und gezielte Maßnahmen zur Mobilisierung von Kapital. Es wird nicht ohne umfangreiche Anreize, neue Wege bei der Altersvorsorge und neue Investitionsvehikel gehen. Dabei sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass eine Steigerung der Kapitalmarktpartizipation einen wichtigen Hebel für Wachstum, Wohlstand und die Altersvorsorge des Einzelnen bedeutet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) -
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...vorgeschlagene Änderung des § 8 AktG hätte den Unternehmen die..., ...direkt in § 8 Ansatz 2, 3 AktG vor, da aus unserer Sicht..., ... 119 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 AktG ergänzt werden, dass die..., ... eine Änderung des § 67 AktG vor, um die transaktionsbasierte..., ...119 Absatz 1 Nr. 1 bis 9 AktG dergestalt zu ergänzen,..., ...Strukturmaßnahmen nach § 119 Absatz 2 AktG besteht. Für die Praxis...
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Aktiengesetzes, des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Spruchverfahrensgesetzes und des Börsengesetzes sowie die Umsetzung der ESAP-Verordnung in deutsches Recht vor. Wir befürworten diese Änderungen, die Kapitalmarktfinanzierungen erleichtern sollen, haben darüber hinaus noch weitere Anregungen und setzen uns für ein ambitioniertes Maßnahmenpaket ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz, StoFöG)
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...und Ergänzung von § 225 AktG .........................., ...eine Ergänzung in § 225 AktG flankiert werden. § 225 AktG fordert die Bereitstellung..., ...Gläubigerschutz, der Zweck des § 225 AktG, berücksichtigt. • Wertpapierprospektgesetz..., ...und Ergänzung von § 225 AktG Die Änderung an § 8 AktG..., ...Absätzen 2 und 3 des § 8 AktG „Euro“ jeweils durchgehend..., ...Unter-Pari-Emission nach § 9 AktG faktisch und rechtlich ..., ... das Recht, gemäß § 225 AktG eine Sicherheit zu verlangen..., ...Kapitalherabsetzung nach § 229ff. AktG, die aber nur die dort ..., ...kann. Deshalb stellt § 225 AktG in der Praxis ein Sanierungshindernis..., ...erleichtert werden, sollte § 225 AktG angepasst werden. Konk-ret..., ...der Gläubiger durch § 225 AktG bedarf es dann offensichtlich..., ...nach § 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG bei der Festlegung des ..., ... in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG Bei der Kapitalerhöhung..., ...unterschreiten. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG konkretisiert das Kriterium..., ...des Sachzusammenhangs zum AktG bietet das StoFöG die Möglichkeit..., ...Aktionärsidentifi-kationsabfrage nach § 67d AktG. Die so gewonnen Daten ..., ...er in § 62 Abs. 1 Satz 2 AktG geregelt ist, die Unentgeltlichkeitsanfechtung..., ...Klarstellung zum Vorrang des § 62 AktG vor den §§ 129 ff. InsO..., ...siehe insbesonder § 304 AktG). Dies sind alle Aktionäre...
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Bürokratieentlastungsgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Auch die Versicherer sind von Bürokratie in ihrem Geschäftsbetrieb betroffen und fordern Entlastungen für die Unternehmen, insbesondere im Bereich von Dokumentations- und Berichtspflichten sowie bei der Schaffung von medienbruchfreien, digitalen Verfahren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- AO 1977 [alle RV hierzu]
- AOEG 1977 [alle RV hierzu]
- UStG 1980 [alle RV hierzu]
- BMG [alle RV hierzu]
- PaßG 1986 [alle RV hierzu]
- LuftVG [alle RV hierzu]
- BGRWG [alle RV hierzu]
- UVPG [alle RV hierzu]
- UhVorschG [alle RV hierzu]
- BNotO [alle RV hierzu]
- BRAO [alle RV hierzu]
- BGB [alle RV hierzu]
- BGBEG [alle RV hierzu]
- VerstV 2003 [alle RV hierzu]
- UmwG 1995 [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- SCEAG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...werden: §§ 107 Abs. 2 Satz 1 AktG, 108 Abs. 3 AktG, 130 Abs. 1 Satz 3 AktG, 12 HGB, 16 BerVersV, 48..., ...Gesellschaften haben nach § 67d AktG seit 2020 das (zivilrechtliche..., ...diese Regelung (des § 67d AktG) für das Steuerrecht nutzbar..., ... der Gesellschaft § 67d AktG anzuwenden und bei den ...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: § 38 BSIG-RefE schränkt die Privatautonomie von Unternehmen beim Abschluss von Organhaftungsvergleichen mit Geschäftsleitern erheblich ein. Diese weder durch die Richtlinie gebotene noch durch den Schutz kritischer Infrastruktur zu rechtfertigende Einschränkung der Vergleichsmöglichkeiten führt für die betroffenen Unternehmen, die Opfer eines Cyberangriffs geworden sind, zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit und konterkariert die mit einem Vergleichsschluss intendierte Rechtssicherheit. Die Regelung steht im Widerspruch zu allgemein anerkannten Grundsätzen des Gesellschaftsrechts. Der DAV hält die Vorschrift, die Art. 20 der Richtlinie umsetzen soll, insgesamt für entbehrlich, jedenfalls aber für grundlegend überarbeitungsbedürftig.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...beispielhaft § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG). Sie ist andererseits ..., ...schränkt § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG die Zulässigkeit weiter..., ...Klagezulassungsverfahrens nach § 148 AktG oder eines Regressprozesses..., ...gewährleisten, enthält das AktG die Dreijahresfrist (§ 93 Abs. 4 Satz 3 AktG) und zusätzlich noch einen..., ...O-Versicherung (§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG). Angesichts der hohen ...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
- Beschreibung: Der ZIA begrüßt die Einführung des geschlossenen Sondervermögens für Publikums-AIF. Durch das geschlossene Sondervermögen werden neue Impulse gesetzt, die das Angebot von Immobilien- und Infrastrukturinvestments für Privatanleger – auch außerhalb der ELTIF-Verordnung – erweitern. Die Vorteile gegenüber den bisher zulässigen Rechtsformen für geschlossene Publikums-AIF (InvKG und -AG) liegen dabei vor allem im Wegfall der gesellschaftsvertraglichen Statuten und des damit verknüpften Administrationsaufwands. Konzeption, Verwaltung und Vertrieb können so schlanker, kostensparender und digitaler gestaltet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 4. Nr. 54: Anwendbare AktG-Vorschriften auf die Investmentaktiengesellschaft..., ...Nichtanwendungserklärung der §§ 182 bis 240 AktG sämtliche Kapitalmaßnahmen..., ...sollten die Regelungen des AktG über die Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung nach §§ 182-221 AktG sowie Maßnahmen zur Kapitalherabsetzung nach §§ 222-228 AktG weiterhin für die §§ 140...
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Stärkung des Finanzstandortes Deutschland / Zukunftsfinanzierungsgesetz 2
Aktiv vom 27.06.2024 bis 23.06.2025
- Angegeben von: Aareal Bank AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Wettbewerbsorientierte Verbesserungen der Rahmenbedingungen, etwa im nationalen AGB-Recht beim Emissionsgeschäft für Anleihen
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 599/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BR-Drs. 599/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG n.F. von 10% auf 20% zwar..., ...Die Neuregelung des § 255 AktG verkompliziert jedoch viele..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG sollte gestrichen..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ..., ...0,01 EUR betragen. § 192 AktG § 225 AktG §§ 213 AktG, 266 UmwG § 8 AktG Seite 12 / 14 4. Beseitigung..., ... BGB § 185 Abs. 1 S. 1 AktG 5. Beschränkung der Rückwirkung...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Forderung nach einem ambitionierteren Standortfördergesetz zur Stärkung des Startup- und Scaleup-Ökosystems. Ziel ist die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen, die Mobilisierung von Kapital und die Sicherung internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Positiv hervorgehoben werden steuerliche Anpassungen („Roll over“), die Öffnung von Venture-Capital-Fonds, Erleichterungen bei Börsenzulassungen und die Absenkung des Mindestnennwerts von Aktien. Kritik gilt u.a. der geplanten Änderung im Fondsrisikobegrenzungsgesetz, die VC-Fonds unverhältnismäßig belasten würde. Empfehlungen u.a.: Ausweitung der steuerlichen Begünstigungen für Gründer*innen, Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Anpassung der Wegzugsbesteuerung, Erleichterung von Kapitalerhöhungen und Erweiterung der Forschungszulage.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...einer Aktie [§ 8 Abs. 7 AktG-E] Die vorgeschlagene ...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RefE). Dies wird die Eigenkapitalaufnahme..., ...Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 AktG sowie 8 Abs. 3 Satz 3 AktG durch die Ersetzung „Euro..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen oder..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ...
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- Angegeben von: Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. am 05.06.2025
- Beschreibung: Der BUJ veröffentlicht dieses Positionspapier anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag im Jahr 2025. Es soll den Parteien und Fraktionen die wichtigsten Positionen der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen aufzeigen. Aus Sicht des BUJ bleibt weiterhin die Gesetzgebung im Bereich des Berufsrechts der Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte prägend. Für die berufliche Tätigkeit der BUJ-Mitglieder sind aber auch die Themen Corporate, Dispute Resolution, Compliance, Datenschutz und die überbordende Regulatorik im Bereich des European Green Deal von besonderer Bedeutung.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einhaltung der zum 1 § 246a AktG. 2 Zur besseren Lesbarkeit..., ...ratsmitglieder (§ 108 Abs. 3 Satz 1 AktG) – Dies war bereits im ..., ...Unternehmensverträgen (§ 293 Abs. 3 AktG) (gilt analog auch für ...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 12.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 12.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RefE; Artikel 24 Nr. 1 ..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen oder..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ..., ... vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RefE; Artikel 24 Nr. 1 ..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen oder..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 15.07.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns als Bitkom dafür ein, dass Europäische Vorgaben eins zu eins umgesetzt werden – ohne zusätzliche nationale Sonderregeln. Diese regulatorischen Übererfüllungen führen oft zu zusätzlicher Bürokratie, längeren Genehmigungsprozessen und höheren Kosten für Unternehmen, ohne dass sie zwingend einen Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher bieten. Gleichzeitig ist es essenziell, bestehende Gold-Plating-Fälle abzubauen, um einen wettbewerbsfähigen und einheitlichen europäischen Binnenmarkt zu schaffen.
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- AktG [alle RV hierzu]
- GwG 2017 [alle RV hierzu]
- VDG [alle RV hierzu]
- PAuswG [alle RV hierzu]
- OZG [alle RV hierzu]
- NachwG [alle RV hierzu]
- BEG [alle RV hierzu]
- EnEfG [alle RV hierzu]
- TKG 2021 [alle RV hierzu]
- TKMV [alle RV hierzu]
- VVG 2008 [alle RV hierzu]
- LkSG [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- BDSG 2018 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesellschaftsrechts Aktiengesetz (AktG) ▪ Grenzen für Kapitalerhöhungen..., ... In § 192 Abs. 3 Satz 1 AktG sollte die Grenze für das..., ...Gesellschaftsrechts Aktiengesetz (AktG) ▪ Einschränkung bei der..., ...Gesellschaftsrechts Aktiengesetz (AktG) ▪ Definition des „nicht..., ...des Börsenkurses: Das AktG führt den Begriff des „...
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- Angegeben von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 28.06.2024
- Beschreibung: Supporting the growth potential of Germany and the European Union will require significant investments over the next years and decades. An essential requirement to help meet these investment needs is the further integration of European capital markets. At national level, it is important to consider remaining barriers standing in the way of Germany developing its own national markets. Some of these relate to specific financial market activities, such as trading or listing, whilst others relate to the financial ecosystem itself, for example the tax system. Germany has addressed a number of such barriers through the Zukunftsfinanzierungsgesetz, and we support a further review of existing national legislation to support the German financial market ecosystem.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Corporation Act, “Aktiengesetz” - AktG). 2 . Introduce..., ... warrants) (Section 221 AktG). . Materially shortening..., ...304(3), 305(5) and 327f AktG) – these rules jeopardise...