Regelungsvorhaben

Suchbox

43 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"496/24"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (43)

    • Angegeben von: Schaeffler AG am 27.06.2024
    • Beschreibung: Aus Sicht der Zuliefererindustrie macht die Aufnahme von Fahrzeugdaten in das Mobilitätsdatengesetz keinen Sinn, da es auf europäischer Ebene dazu bereits regulatorische Bemühungen gibt. Auf EU-Ebene wird aktuell ein Gesetzentwurf zur sektorspezifischen Regelung (Fahrzeugdaten) erarbeitet. Der Bereich sollte weiterhin im Mobilitätsdatengesetz ausgeklammert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
  • Einführung eines Mobilitätsdatengesetzes

    Aktiv vom 27.06.2024 bis 08.09.2025

    • Angegeben von: Amadeus IT Group, SA am 27.06.2024
    • Beschreibung: Vernetzung und Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur. Etablierung von Standards für Datenschnittstellen und -formate sowie die Schaffung eines Datenkoordinators für Mobilitätsdaten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Angegeben von: VTG GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: VTG vertritt gegenüber der Bundesregierung die Auffassung, dass die Ausgestaltung des Mobilitätsdatengesetzes nicht dazu führen darf, dass vergangene Investitionen in digitale Technologien, welche im Sinne des Mobilitätsdatengesetzes zur Datenaggregation verwendet werden können, zu Wettbewerbsnachteilen führen dürfen. Gleichzeitig dürfen zukünftige Investitionen in digitale Technologien durch das avisierte Mobilitätsdatengesetz, aufgrund fehlender finanzieller Anreize, unattraktiv werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Angegeben von: Wolfram Vogel Advisors SAS am 27.06.2024
    • Beschreibung: Das Ziel von Trainline ist ein innovationsfreundlichen Rechtsrahmen im Mobilitätsdatengesetz: Daten, die über den NAP gehen, sollen unentgeltlich geteilt werden und auch bei sich überschneidenden Rechtsvorschriften im Bereich Schiene Vorrang haben. Zudem sollte das Mobilitätsdatengesetz auf die spezifischeren Gesetze im Bereich Eisenbahn verweisen, um die Probleme beim Ticketing zu lösen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Trainline Deutschland TLD GmbH
    • Angegeben von: ITS mobility e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: ITS mobility befürwortet die Einführung eines Gesetzes zur Mobilitätsdatenregulierung. Dieses Gesetz markiert nicht nur einen bedeutenden Schritt vorwärts in Richtung der Umsetzung einer nachhaltigen Veränderung im Mobilitätsbereich, sondern treibt auch die Modernisierung und Vernetzung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland voran. ITS mobility versucht dabei die Idee eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Mobilitätsdaten, der von einem Datenkoordinator überwacht wird, zu stärken, da diese einen sinnvollen Wettbewerb um gute Ideen und Lösungen im Mobilitätssektor ermöglicht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: forum anders reisen e.V. - Verband für nachhaltigen Tourismus am 26.06.2024
    • Beschreibung: Die Verfügbarkeit von Mobilitätsdaten in ausreichend hoher Qualität ist Voraussetzung für zeitgemäße Mobilitätsdienstleistungen und deren nutzerfreundliche, effiziente und ressourcenschonende Ausgestaltung. Sie ist zugleich Grundlage für die Entwicklung von Innovationen und neuen Geschäftsmodellen im Mobilitätssektor. Die Verbesserung multimodaler Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste wird benötigt, um national wie international anbieterübergreifende und digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen zu ermöglichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Angegeben von: Bündnis F5 am 26.06.2024
    • Beschreibung: Wir begrüßen gesetzliche Verpflichtungen zur Veröffentlichung von Open Data als eine wichtige Voraussetzung zur Mehrung Freien Wissens. Im Mobilitätssektor schaffen sie zudem die Grundlage für barrierefreie intermodale Auskünfte als Beitrag zur Mobilitätswende.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Flix SE am 26.06.2024
    • Beschreibung: Im Rahmen des Mobilitätsdatengesetzes sollen Mobilitätsanbieter (Dateninhaber) verpflichtet werden, ihre Daten kostenlos, ohne Registrierungspflicht und sowohl für kommerzielle als auch nicht-kommerzielle Zwecke frei zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass Dateninhaber wettbewerbsrelevante, historische und dynamische Auslastungsdaten der eingesetzten Transportmittel frei zugänglich bereitstellen. Das Ziel der Interessensvertretung, das bisher im Rahmen von Stakeholderbeteiligungen sowie Verbändeanhörungen verfolgt wurde, ist es, die Beachtung von entstehenden Erhebungskosten, eine Registrierungspflicht für Datennutzer, die Nutzung branchenüblicher Datenformate sowie den Schutz wettbewerbsrelevanter Daten, wie beispielsweise Auslastungsdaten, zu erwirken.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
  • Mobilitätsdatengesetz

    Aktiv vom 25.06.2024 bis 01.10.2025

    • Angegeben von: Trainline Deutschland TLD GmbH am 25.06.2024
    • Beschreibung: Trainline setzt sich für einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen ein: Daten, die über den NAP gehen sollten unentgeltlich geteilt werden und auch bei sich überschneidenden Rechtsvorschriften im Bereich Schiene Vorrang haben. Zudem sollte das Mobilitätsdatengesetz auf die spezifischeren Gesetze im Bereich Eisenbahn verweisen, um die Probleme beim Ticketing zu lösen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutsches Verkehrsforum am 25.06.2024
    • Beschreibung: Bereitstellung von Mobilitätsdaten u.a. durch die öffentliche Hand und Begleitung der Bereitstellung durch einen Mobilitätsdatenkoordinator vor Ort. Schutz geistigen Eigentums und wettbewerblich relevanter Daten, Beachtung von entstehenden Erhebungskosten, klare Zuweisung von Eigentumsrechten, Nutzung branchenüblicher Standards für denDatenaustausch und die Speicherung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Mängelhinweise des Mobilitätsdatengesetzes bzgl Menschen mit Behinderung

    Aktiv vom 21.06.2024 bis 03.01.2025

    Wieder aktiv seit 24.01.2025

    • Angegeben von: Sozialhelden e. V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir stellen fest, dass im Referentenentwurf des MDG nur an einer einzigen Stelle die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderung genannt werden, indem lediglich zwei Arten von Daten genannt werden (siehe §5). Dies stellt einen gravierenden Mangel dar, da es den Erfahrungen behinderter Menschen für eine gelungene barrierefreie Alltagsmobilität nicht gerecht wird. Der Verweis auf das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist unzureichend, da das MDG weit über die durch das PBefG geregelten Bereiche hinausgeht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Carsharing e.V. (bcs) am 11.06.2024
    • Beschreibung: Vermeidung einer generellen Open-Data-Pflicht für sämtliche Mobilitätsdaten und damit auch Geschäftsdaten eigenwirtschaftlich finanzierter physischer Mobilitätsdienste, die einen tiefen, schädlichen und unnötigen Markteingriff in den Carsharing-Markt zur Folge hätte. Stattdessen sollten differenzierte Datenlieferpflichten für Dateninhaber und auch Pflichten für Datennutzer festgeschrieben werden: Ja zu Open Data für Statische Daten Ja zur Bereitstellung von Verfügbarkeitsdaten zur Endkunden-Beauskunftung Ja zur Bereitstellung von Verfügbarkeitsdaten für Forschung und kommunale Verkehrsplanung Nein zu unlimitierter Weitergabe sämtlicher Verfügbarkeitsdaten an (potentielle) Wettbewerber und digitale Datendienste
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Allianz pro Schiene e.V. am 31.05.2024
    • Beschreibung: Das mit dem sogenannten "Mobilitätsdatengesetz" verbundene Ziel des Gesetzgebers, die Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit (multimodaler) Mobilitätsdienstleistungen zu verbessern, wird ausdrücklich begrüßt. Allerdings führt die Allianz pro Schiene in ihrer Stellungnahme verschiedene Kritikpunkte am Referentenentwurf des BMDV an. So lehnt der Verband etwa die vorgesehene Open-Data-Pflicht für Auslastungsdaten im Schienenpersonenverkehr ab und mahnt konkrete Pflichten für die Datennutzer an, um Verbraucher vor unvollständigen oder irreführenden Informationen zu schützen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: MILES Mobility GmbH am 28.05.2024
    • Beschreibung: Der Koalitionsvertrag fordert ein Mobilitätsdatengesetz, das freie Zugänglichkeit von Verkehrsdaten sicherstellt. Für eine nahtlose Mobilität sollen Verkehrsunternehmen und Mobilitätsanbieter ihre Echtzeitdaten unter fairen Bedingungen bereitstellen." Quelle: https://bmdv.bund.de/DE/Themen/Digitales/Digitale-Gesellschaft/Eckpunkte-Mobilitaetsdatengesetz/eckpunkte-mobilitaetsdatengesetz_node.html MILES setzt sich im Rahmen dieses Regulierungsvorhabens dafür ein, den Gesetzentwurf im Hinblick auf die genannten fairen Bedingungen zu überarbeiten, um die Datenschutzinteressen des Unternehmens zu wahren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Nach oben blättern