Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (48)
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- Angegeben von: Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 31.03.2026
- Beschreibung: KHAG und seine Änderungsanträge gefährden die Patientenversorgung in Mecklenburg-Vorpommern
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) e. V. am 25.03.2026
- Beschreibung: Sicherstellung einer qualitäts- und patientenorientierten Darstellung der LG Komplexe Gastroenterologie
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 19.03.2026
- Beschreibung: Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt das Ziel des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG), die Qualität und Transparenz der stationären Versorgung zu erhöhen und die Krankenhausstrukturen zukunftsfähig auszurichten. Gleichzeitig weist der BVMed darauf hin, dass die angestrebten Reformen nur dann Wirkung entfalten können, wenn die Rolle moderner Medizintechnologien in der Qualitätsverbesserung konsequent berücksichtigt und die Finanzierung notwendiger Investitionen sichergestellt wird. Die Medizintechnik ist integraler Bestandteil jeder Struktur- und Prozessqualität im Krankenhaus: Ohne moderne Geräte, IT-Lösungen und Infrastruktur sind weder Mindestanforderungen noch Leistungsgruppenkonzentrationen realistisch erfüllbar.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. am 08.02.2026
- Beschreibung: Stellungnahmen zum Krankenhausanpassungsgesetz im Rahmen der Verbändebeteiligung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sozialverband Deutschland e.V. am 19.01.2026
- Beschreibung: Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform soll die ursprüngliche Krankenhausreform praxisgerechter gestalten, indem z.B. Ausnahmen, Kooperationsmöglichkeiten und Qualitäts- sowie Leistungsgruppenregelungen angepasst werden, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Die Bundesregierung möchte damit mehr Flexibilität, Rechtssicherheit und Umsetzbarkeit vor Ort schaffen sowie die Qualität und Effizienz der Krankenhausversorgung erhalten und verbessern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. am 06.01.2026
- Beschreibung: Krankenhausreform: Schmerztherapie vor dem Kollaps! Einführung einer Leistungsgruppe „Spezielle Schmerztherapie“ nötig, konkrete Gesetzes-Änderungsformulierungen gemäß dieser Stellungnahme wären Lösung. Anderenfalls Kollaps der stationären multimodalen Schmerzversorgung: 22 % der Standorte, die bundesweit für 44 % der Fälle der in interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie (OPS-Klasse 8-918) stehen, sind bedroht. https://www.bundestag.de/resource/blob/1132422/21-14-0049-10-Deutsche-Schmerzgesellschaft-KHAG-nicht-barriefrei.pdf
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ViiV Healthcare GmbH am 17.12.2025
- Beschreibung: Systematische Nachwuchsförderung und Attraktivitätssteigerung für HIV spezialisierte Tätigkeiten sowie Stärkung unterschiedlicher Kompetenzen und Fachrichtungen (z.B. Infektiologie, Geriatrie).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 16.12.2025
- Beschreibung: Die BPtK setzt sich für eine gesetzliche Änderung ein, dass die Spezielle Schmerzmedizin in den Leistungsgruppen abgebildet wird. Sie fordert Bürokratieabbau in der Psychiatrie und wirbt zudem für eine gesetzliche Regelung für die Finanzierung der stationären psychotherapeutischen Weiterbildung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Landesverband der Privatkliniken in Hessen e.V. am 13.11.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine Abschaffung des Fixkostendegressionsabschlag (FDA) ab 2026 inklusive Aufhebung laufender Abschläge ein. Der FDA ist in seiner aktuellen Form ein Hemmnis für die Krankenhausreform. Zudem muss die Frist in § 11 Abs. 4 Satz 1 KHEntgG für das Jahr 2026 aufgehoben werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie plädiert nachdrücklich für eine Regelung der sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRGs) innerhalb des KHAG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 24.09.2025
- Beschreibung: Reform der Vorhaltevergütung, Verbesserung der Standortdefinition, Versorgung ländlicher Raum, Definition Fachkrankenhäuser, praxisgerechte Ausgestaltung Hybrid-DRGs, Wegfall Bundes-Klinik-Atlas.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 17.09.2025
- Beschreibung: Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der BKG sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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IDW gibt Hinweise an das BMG zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG)
Aktiv vom 15.09.2025 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.09.2025
- Beschreibung: Das IDW begrüßt das Ziel des KHAG, die Vorschriften des KHVVG praxisgerecht fortzuentwickeln, um eine qualitative, bedarfsgerechte Krankenhausversorgung zu fördern. Die Stellungnahme konzentriert sich auf die Änderung von § 12b KHG und die Folgeänderungen in der Krankenhaustrans-formationsfonds-Verordnung (KHTFV).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 15.09.2025
- Beschreibung: Umfassende Berücksichtigung der Universitätsklinika im Krankenhaustransformationsfonds (wie im Koalitionsvertrag vereinbart); keine Erweiterung von Ausnahmen bei der Vergabe von Leistungsgruppen, um die Ziele der Krankenhausreform nicht aus dem Blick zu verlieren
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Anpassung der Krankenhausreform - MT-Personal
Aktiv vom 01.09.2025 bis 30.03.2026
- Angegeben von: Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA am 01.09.2025
- Beschreibung: Die in der Anlage 1 zu § 135 e Leistungsgruppen und Qualitätskriterien berücksichtigen zum einen nicht alle Leistungsgruppen. Zum anderen werden die Auswahlkriterien bei der personellen Ausstattung allein nach den ärztlichen Leistungserbringern ausgerichtet. Einige Leistungen werden aber durch dafür entsprechend qualifizierte Gesundheitsfachberufe wie beispielsweise Medizinische Technologinnen und Technologen (drei humanmedizinische Richtungen) erbracht, denen die medizinisch-technische Durchführung zur eigenverantwortlichen Ausführung vorbehalten ist. Dies muss Berücksichtigung finden. Wir empfehlen außerdem Personaluntergrenzen für die Gesundheitsfachberufe einzuführen, um die Qualität der Gesundheitsversorgung und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e. V. am 28.08.2025
- Beschreibung: Koordinierungsfunktion für Level-3-Krankenhäuser in Verbindung mit dem Themen Krisenvorsorge (KRITIS) definieren und finanzieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 27.08.2025
- Beschreibung: Nachbesserungsbedarf: - Leistungsgruppenbeschreibungen: stärkere Orientierung am tatsächlichen medizinischen Bedarf bei den Strukturvoraussetzungen und Mindestanforderungen. - Berücksichtigung der ambulanten Versorgung in der Krankenhausplanung - Aufhebung der Gründungsbeschränkungen für MVZ - Klarstellung, dass sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen als zugelassene Krankenhäuser gelten und somit weiterhin zur Gründung und zum Betrieb von MVZ berechtigt sind - Bei den erweiterten Kooperationsmöglichkeiten sollte klargestellt werden, dass solche Kooperationen bei Bedarf auch zwischen Krankenhäusern und ambulanten Leistungserbringern erfolgen können. - Bei der Belegarztanrechnung sollte der Satzteil „in einer ausgewiesenen Belegabteilung“ gestrichen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 19.08.2025
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Ziel der Einflussnahme ist die Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung des Transformationsfonds, zu Regelungen für Leistungsgruppen, Ausnahmetatbeständen und Mindestvorhalteanforderungen sowie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Krankenhausbereich. Dabei sollen konkrete Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung, die Versorgungsstruktur und die Finanzierung berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 15.08.2025
- Beschreibung: Aufnahme von Krankenhausapotheken als "sachliche Ausstattung" in den Leistungsgruppen 08, 09, 35, 40, 43, 44, 45, 46, 48, 49 Ergänzung von weitergebildeten Fachapotheker*innen oder fortgebildeten Apothekerin*innen mit entsprechender Qualifikation in den Leistungsgruppen 08, 48, 49, 64, 57 Erweiterung von §14 Abs. 7 Satz 2 um die Möglichkeit für Krankenhausapotheken, sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen zu versorgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Katholischer Krankenhausverband Deutschland e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Auswirkungsanalyse statt Blindflug. Freigemeinnützige Krankenhausversorgung erhalten. Versorgungssicherheit durch bürokratiearme Vorhaltefinanzierung kalkuliert auf Basis der realen Vorhaltekosten sicherstellen. Versorgungsqualität durch spezialisierte Leistungen in Versorgungsverbünden ermöglichen. Planungssicherheit für Krankenhäuser: Kooperationsmöglichkeiten dauerhaft sicherstellen. Regionale Planung statt zentralistischer Vorgaben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutscher Hebammenverband am 20.06.2024
- Beschreibung: In der klinischen Geburtshilfe existieren erhebliche Qualitätsdefizite. In Gesetzesvorhaben zur Krankenhausreform und darüber hinaus sind folgende Maßnahmen notwendig: -Stärkung physiologische Geburt durch hebammengeleitete Geburtshilfe z.B. durch flächendeckende Einführung von Hebammenkreißsälen, Kompetenzerweiterungen für Hebammen, eigene Leistungsgruppe Hebammengeleitete Geburt -Verbindliche Personalbemessung u.a. zur Sicherstellung der 1:1-Betreuung -Verbindliche Beteiligung Hebammen bei Weiterentwicklung Leistungsgruppe Geburt -Bestehende Qualitätskriterien grundlegend überarbeiten und finanzielle Fehlanreize beseitigen -Ausnahme der Geburtshilfe von Mindestvorhaltezahlen und Anpassung Anfahrtszeiten -Tatsächliche Bedarfsplanung; Vorhaltevergütung unabhängig von Fallzahlen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (7):
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- Angegeben von: Deutsche Interessengemeinschaft Phenylketonurie und verwandte angeborene Stoffwechselstörungen e.V. (DIG PKU) am 15.06.2024
- Beschreibung: Aufbau und Erhalt von multidisziplinären pädiatrischen und internistischen Stoffwechsel-Ambulanzen für PKU und verwandte Stoffwechselstörungen (B-Zentren) Beendigung der Altersdiskriminierung erwachsener Stoffwechselpatientinnen und -Patienten im §116b (2) SGB V
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG) am 07.04.2024
- Beschreibung: Die Regierungskommission hat seit 2022 unterschiedliche Empfehlungen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung veröffentlicht, zuletzt mit dem KHAG. Das Ziel unseres Fachverbandes ist es, die Krankenhausversorgung sozial zu gestalten im Sinne einer bedarfsgerechten Patient*innenorientierung. Bei der Diskussion wird oftmals die medizinische Indikation in den Mittelpunkt der Behandlungs und Bedarfserkennung gestellt. Dabei sind psychosoziale Indikatoren der Lebenssituation aus unserer Sicht systematisch mitzuberücksichtigen, insbesondere im Kontext der zunehmenden Ambulantisierung, der Erforderlichkeit der Verbesserung der Notfallversorgung und der nachhaltigen Behandlungsqualität. Die psychosoziale Versorgung ist bei der medizinischen Behandlung ebenfalls sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)... -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):