Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (37)
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. am 19.08.2025
- Beschreibung: Mit dem KHAG soll das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz angepasst werden. Dazu sind unter anderem die Einführung von Ausnahmeregelungen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser, Veränderungen an den Leistungsgruppen sowie im Bereich der Onkochirurgie, geänderte Vorgaben für Belegärzte sowie bei den Zwischenfristen vorgesehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Krankenhausreform BT-Drs. 21/2512 Die Deutsche Gesellschaft...
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- Angegeben von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 18.08.2025
- Beschreibung: Mit dem KHAG soll das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz angepasst werden. Dazu sind unter anderem die Einführung von Ausnahmeregelungen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser, Veränderungen an den Leistungsgruppen sowie im Bereich der Onkochirurgie, geänderte Vorgaben für Belegärzte sowie bei den Zwischenfristen vorgesehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Krankenhausreform BT-Drs. 21/2512 Die Deutsche Gesellschaft...
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- Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 23.01.2026
- Beschreibung: Der Bundesverband Geriatrie fordert im KHAG die Sicherung der akutgeriatrischen Komplexitätsmedizin, damit das vollständige geriatrische Leistungsspektrum weiterhin in geriatrischen Abteilungen und Fachkliniken erbracht werden kann. Zentrale Anliegen sind die Ergänzung einer eigenen allgemeinen Leistungsgruppe „Geriatrische Komplexitätsmedizin“ bzw. alternativ klare Vorgaben zur Zuordnung akutgeriatrischer Fälle zur Geriatrie, die Anpassung der Leistungsgruppen- und Qualifikationsregeln an die tatsächlichen Weiterbildungsstrukturen sowie eine Vorhaltevergütung, die demografiebedingte Fallzahlsteigerungen in der Geriatrie berücksichtigt und ökonomische Fehlanreize vermeidet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...November 2025 (Drucksache 21/2512) unter Einbezug der...
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- Angegeben von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 18.12.2025
- Beschreibung: Als Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) setzen wir uns dafür ein, die Diabetologie und die Versorgung von Menschen mit Diabetes im Zuge des Refromanpassungsgesetzes zu sichern und zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: HIV-Kooperation am 16.12.2025
- Beschreibung: Systematische Nachwuchsförderung und Attraktivitätssteigerung für HIV-spezialisierte Tätigkeiten sowie Stärkung unterschiedlicher Kompetenzen und Fachrichtungen (bspw. Infektiologie, Geriatrie).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: AstraZeneca GmbH am 20.11.2025
- Beschreibung: Im Rahmen der Krankenhausreform setzt AstraZeneca sich für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung von Patientinnen mit gynäkologischen Tumoren durch die Behandlung in zertifizierten Zentren mit onkologischer Expertise, interdisziplinären Strukturen und ausgewiesenen Mindestmengen ein. Um dies sicherzustellen, sollte die Leistungsgruppe Ovarialkarzinom auf eine Leistungsgruppe Gynäkologische Tumore erweitert werden. Bisher fallen gynäkologische Tumore, mit Ausnahme des Ovarialkarzinoms, überwiegend in die Leistungsgruppe Allgemeine Frauenheilkunde, in der keine onkologische Expertise vorgehalten werden muss.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hessische Krankenhausgesellschaft e. V. am 17.11.2025
- Beschreibung: Interessenvertretung der hessischen Krankenhäuser
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 08.10.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben „Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)“ sieht vor, die Pflicht zur Prüfung des Insolvenzrisikos bei der Vergabe von Fördermitteln an Krankenhäuser zu streichen. Der VID setzt sich dafür ein, dass diese Prüfpflicht beibehalten wird, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken für die Einrichtungen und deren Leitung zu vermeiden und die zielgerichtete Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 01.10.2025
- Beschreibung: Ausgestaltung von Versorgungseinheiten um medizinische und pflegerische Versorgung regional zu sichern ohne dass dies wie bisher vorgesehen ausschließlich von Krankenhäusern umgesetzt werden kann.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 30.09.2025
- Beschreibung: Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) verfolgt das Bundesministerium für Gesundheit das Ziel, das zum 01.01.2025 in Kraft getretene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zu überarbeiten und die praktische Umsetzung der Krankenhausreform zu erleichtern. Dass das KHAG nicht grundlegend vom in der vergangenen Legislaturperiode eingeschlagenen Pfad abweicht, ist richtig; allerdings schränken die großzügigeren Ausnahmeregelungen und Kooperationsmöglichkeiten das ursprüngliche Ziel der Reform erheblich ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) am 30.09.2025
- Beschreibung: Die DGUV begrüßt in ihrer Stellungnahme die grundsätzliche Fortführung der Krankenhausreform. Mit Blick auf die gesamtgesellschaftliche Relevanz der berufsgenossenschaftlichen BG-Kliniken und das das Ziel einer krisenfesten Versorgung sollte auch diesen eine Fördermöglichkeit über den Krankenhaustransformationsfonds (KHTV) ermöglicht werden. Aktuell zählen sie gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 KHG nicht zu den förderungsfähigen Einrichtungen. Außerdem weist die DGUV darauf hin, dass die vorgeschlagene Übergangsregelung für die Länder, die bis zum 31.12.2024 Leistungsgruppen zugewiesen haben, einer Harmonisierung der bundeseinheitlichen sowie der in der jeweiligen Krankenhausplanung definierten Leistungsgruppen bedarf, um die Versorgung (bspw. Querschnittgelähmter) sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie e. V. am 15.09.2025
- Beschreibung: Die dggö weist nochmals auf zentrale Empfehlungen aus der Stellungnahme vom 28.04.2024 hin und reflektiert die relevanten Aspekte des Koalitionsvertrags sowie des KHAG. In der vorliegenden Form ist das Instrument der sogenannten Vorhaltevergütung negativ zu bewerten. Eine grundlegende Überarbeitung wird empfohlen. Im KHAG wird dieser wichtige Aspekt nicht adressiert. Es ist noch nicht erkennbar, wie der Gedanke von Planfallzahlen in ein praktikables und rechtssicheres Verfahren überführt werden kann. Die Einführung von Leistungsgruppen hat verschiedene positiv zu bewertende Potenziale. Je-doch sind auch nach Vorliegen des LG-Groupers zentrale Probleme wie eine starke Abhängigkeit der Fallzuordnung von Fachabteilungsschlüsseln ungelöst. Es besteht dringender Bedarf der Weiterentwicklung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V. am 09.09.2025
- Beschreibung: Insbesondere im Hinblick auf eine Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sollten im KHVVG die Fachgebiete Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugend-Psychiatrie und Psychotherapie getrennte Leistungsgruppen zugewiesen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin e.V. (DGPM) am 04.09.2025
- Beschreibung: Die DGPM warnt im Rahmen der geplanten Änderung des §136a KHAG vor einer Absenkung der Versorgungsqualität im hebammengeleiteten Kreißsaal. Aus psychosomatischer und interdisziplinärer Perspektive betont sie die Notwendigkeit verbindlicher Mindestanforderungen und einer fachärztlichen Einbindung, um das Wohl von Schwangeren und Neugeborenen sicherzustellen. Die DGPM fordert, dass die Nichterfüllung dieser Anforderungen weiterhin sanktioniert wird und der Vergütungsanspruch entfällt, wenn Qualitätsstandards nicht eingehalten werden. Zudem spricht sie sich ausdrücklich für die Beibehaltung der Anstellungspflicht der leitenden Hebamme im Krankenhaus aus, um Versorgungsqualität und Haftungssicherheit zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 21.08.2025
- Beschreibung: Der Bundesverband Geriatrie fordert im KHAG die Sicherung der akutgeriatrischen Komplexitätsmedizin, damit das vollständige geriatrische Leistungsspektrum weiterhin in geriatrischen Abteilungen und Fachkliniken erbracht werden kann. Zentrale Anliegen sind die Ergänzung einer eigenen allgemeinen Leistungsgruppe „Geriatrische Komplexitätsmedizin“ bzw. alternativ klare Vorgaben zur Zuordnung akutgeriatrischer Fälle zur Geriatrie, die Anpassung der Leistungsgruppen- und Qualifikationsregeln an die tatsächlichen Weiterbildungsstrukturen sowie eine Vorhaltevergütung, die demografiebedingte Fallzahlsteigerungen in der Geriatrie berücksichtigt und ökonomische Fehlanreize vermeidet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 18.08.2025
- Beschreibung: Die vorgesehenen Änderungen gehen nicht weit genug und beseitigen die bestehenden Konstruktionsfehler nicht. Die weiteren Ausnahmeregelungen bei den Qualitätsvorgaben und die Streichung von Erreichbarkeitsvorgaben werden abgelehnt. Sie beinhalten die Gefahr, dass die Planungen im Zuge der Reform nicht mit dem Zielbild von bedarfsgerechten und effizienten Strukturen vollzogen und Qualitätsmängel sich dadurch verstetigen werden. Mit Blick auf den vorherrschenden Fachkräftemangel muss eine Zentralisierung der Krankenhausversorgung das Ziel sein, die durch weitergehende Ausnahmeregelungen nicht ausgehebelt werden darf. Echte Nachbesserungen an der Krankenhausreform fehlen, z.B. die Einführung einer bedarfsorientierten und fallzahlunabhängigen Vorhaltefinanzierung auf Basis von Planfallzahlen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) am 18.08.2025
- Beschreibung: Mit aktuell nur rund 145 nephrologische Kliniken und Abteilungen deutschlandweit besteht keine Überversorgung im Fachgebiet. Jede dieser Einrichtungen arbeitet qualitativ auf höchstem Niveau und wird zur Versorgung der immer größer werdenden Patientengruppe gebraucht. Dies bedeutet, dass sehr genau hingesehen werden muss, damit eine ungeeignete Anwendung der Planungsinstrumente der Krankenhausreform die nephrologische Versorgung in Deutschland nicht gefährdet. Daher kommt es jetzt darauf an, dass die Leistungsgruppen, das Planungsinstrument (Leistungsgruppen-Grouper) des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und die Vergütung der Krankenhausreform evaluiert werden, um deren Wirkung transparent aufzuzeigen und bei Bedarf nachzujustieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. am 14.08.2025
- Beschreibung: Im Rahmen eines Stellungnahmeverfahres zum Referentenentwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) soll auf verschiedene, für die operative Kinder- und Jugendmedizin bedeutsame Aspekte, die bisher nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden, hingewiesen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und die laufenden Gesetzgebungs- und Regelungsprozesse zur Krankenhausreform einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten. Es wird eine umfassende Einbindung in den Reformprozess und dessen Umsetzung auf Bundes- und Landesebene gefordert. Daneben soll die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hervorgehoben werden, wobei die Bundesärztekammer die gesetzliche Verankerung des von ihr entwickelten Personalbemessungssystems fordert. Die geplante Vorhaltevergütung muss eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sichern, wobei auch das ärztliche Personal angemessen zu berücksichtigen ist. Auch wird eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung gefordert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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- Angegeben von: Sozialverband Deutschland e.V. am 19.01.2026
- Beschreibung: Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform soll die ursprüngliche Krankenhausreform praxisgerechter gestalten, indem z.B. Ausnahmen, Kooperationsmöglichkeiten und Qualitäts- sowie Leistungsgruppenregelungen angepasst werden, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Die Bundesregierung möchte damit mehr Flexibilität, Rechtssicherheit und Umsetzbarkeit vor Ort schaffen sowie die Qualität und Effizienz der Krankenhausversorgung erhalten und verbessern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. am 06.01.2026
- Beschreibung: Krankenhausreform: Schmerztherapie vor dem Kollaps! Einführung einer Leistungsgruppe „Spezielle Schmerztherapie“ nötig, konkrete Gesetzes-Änderungsformulierungen gemäß dieser Stellungnahme wären Lösung. Anderenfalls Kollaps der stationären multimodalen Schmerzversorgung: 22 % der Standorte, die bundesweit für 44 % der Fälle der in interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie (OPS-Klasse 8-918) stehen, sind bedroht. https://www.bundestag.de/resource/blob/1132422/21-14-0049-10-Deutsche-Schmerzgesellschaft-KHAG-nicht-barriefrei.pdf
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: ViiV Healthcare GmbH am 17.12.2025
- Beschreibung: Systematische Nachwuchsförderung und Attraktivitätssteigerung für HIV spezialisierte Tätigkeiten sowie Stärkung unterschiedlicher Kompetenzen und Fachrichtungen (z.B. Infektiologie, Geriatrie).
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 16.12.2025
- Beschreibung: Die BPtK setzt sich für eine gesetzliche Änderung ein, dass die Spezielle Schmerzmedizin in den Leistungsgruppen abgebildet wird. Sie fordert Bürokratieabbau in der Psychiatrie und wirbt zudem für eine gesetzliche Regelung für die Finanzierung der stationären psychotherapeutischen Weiterbildung.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Landesverband der Privatkliniken in Hessen e.V. am 13.11.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine Abschaffung des Fixkostendegressionsabschlag (FDA) ab 2026 inklusive Aufhebung laufender Abschläge ein. Der FDA ist in seiner aktuellen Form ein Hemmnis für die Krankenhausreform. Zudem muss die Frist in § 11 Abs. 4 Satz 1 KHEntgG für das Jahr 2026 aufgehoben werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Das KHAG konkretisiert und ergänzt durch das KHVVG eingeführte Regelungen in der Gesundheitsversorgung. Die DKG verfolgt hier das Ziel, sicherzustellen, dass das Gesetzesvorhaben der Sicherstellung der erforderlichen Krankenhausversorgung gerecht wird, insbesondere durch Modifikationen an den Regelungen zum Klinikatlas sowie der sachgerechten Weiterentwicklung der Regelungen zum Leistungsgruppensystem, etc.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):