Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (55)
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- Angegeben von: Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD) am 12.03.2026
- Beschreibung: Der BVSD fordert im KHAG die Einführung einer eigenständigen Leistungsgruppe „Spezielle Schmerzmedizin" im Krankenhausversorgungsrecht. Entsprechende Qualitätskriterien wurden bereits definiert. Eine Leistungsgruppe Schmerzmedizin wurde bereits mit klar definierten Strukturmerkmalen beschrieben und kann bundesweit sofort implementiert werden. Für die Länder entstünde eine verlässliche Planungsgrundlage, für die Krankenhäuser ein kalkulierbarer Versorgungsauftrag, und für die Patientinnen und Patienten die Sicherheit, dass ihre Versorgung auch nach Inkrafttreten der Reform gewährleistet bleibt. Eine eigene Leistungsgruppe Schmerzmedizin ist nicht nur ein medizinisch gebotenes, sondern auch ein gesundheitsökonomisch sinnvolles Instrument.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3056
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) - Drucksache 21/2512 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 21/3056
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) am 25.06.2024
- Beschreibung: Eine sichere und langfristig tragfähige Finanzierung der Kliniken und Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin durch entsprechende Berücksichtigung der besonderen Belange und Aspekte in der stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Die Definition der Leistungsgruppen hat auch in Zukunft Auswirkungen auf die Sicherstellung der spezialfachärztlichen pädiatrischen Versorgung. Bisher ist die spezialfachärztlichen Versorgung in den Gesetzesentwürfen unzureichend dargestellt oder nicht abgebildet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Krankenhausreformanpassungsgesetzs (KHAG, Drucksache 21/2512) 12.12.2025 Wir bedanken..., ...Bundesregierung mit der Drucksache 21/2512, Anlage 1a). Mit dem...
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- Angegeben von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 18.08.2025
- Beschreibung: Mit dem KHAG soll das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz angepasst werden. Dazu sind unter anderem die Einführung von Ausnahmeregelungen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser, Veränderungen an den Leistungsgruppen sowie im Bereich der Onkochirurgie, geänderte Vorgaben für Belegärzte sowie bei den Zwischenfristen vorgesehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
- Berufsverband Deutscher Oralchirurgen BDO e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V.
- RA Sascha Milkereit - Rechtsanwalt
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Krankenhausreform BT-Drs. 21/2512 Die Deutsche Gesellschaft...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. am 19.08.2025
- Beschreibung: Mit dem KHAG soll das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz angepasst werden. Dazu sind unter anderem die Einführung von Ausnahmeregelungen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser, Veränderungen an den Leistungsgruppen sowie im Bereich der Onkochirurgie, geänderte Vorgaben für Belegärzte sowie bei den Zwischenfristen vorgesehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Krankenhausreform BT-Drs. 21/2512 Die Deutsche Gesellschaft...
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- Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 23.01.2026
- Beschreibung: Der Bundesverband Geriatrie fordert im KHAG die Sicherung der akutgeriatrischen Komplexitätsmedizin, damit das vollständige geriatrische Leistungsspektrum weiterhin in geriatrischen Abteilungen und Fachkliniken erbracht werden kann. Zentrale Anliegen sind die Ergänzung einer eigenen allgemeinen Leistungsgruppe „Geriatrische Komplexitätsmedizin“ bzw. alternativ klare Vorgaben zur Zuordnung akutgeriatrischer Fälle zur Geriatrie, die Anpassung der Leistungsgruppen- und Qualifikationsregeln an die tatsächlichen Weiterbildungsstrukturen sowie eine Vorhaltevergütung, die demografiebedingte Fallzahlsteigerungen in der Geriatrie berücksichtigt und ökonomische Fehlanreize vermeidet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...November 2025 (Drucksache 21/2512) unter Einbezug der...
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- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 10.05.2026
- Beschreibung: Transparency Deutschland spricht sich dagegen aus, das Transparenzverzeichnis für Krankenhäuser („Bundes-Klinikatlas“) zukünftig vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) betreiben zu lassen. Da der G-BA von einflussreichen Interessenverbänden getragen wird, steht zu befürchten, dass die Aussagekraft des Klinikatlas durch entsprechende Interessenskonflikte stark beeinträchtigt wird. Stattdessen sollte ein unabhängiger Betreiber gefunden oder eingerichtet werden, z.B. ein „Institut für Transparenzverzeichnisse im Gesundheitswesen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4527
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/2512, 21/3056 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Stella Merendino, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/2707 - Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren - Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen
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BT-Drs. 21/4527
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: MigräneLiga e.V. Deutschland am 30.03.2026
- Beschreibung: Schmerzpatienten in der stationären Schmerztherapie
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4527
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/2512, 21/3056 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Stella Merendino, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/2707 - Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren - Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen
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BT-Drs. 21/4527
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 30.06.2026
- Beschreibung: Die BWKG fordert Änderungen zu den folgenden Regelungen: - Pflegebudget (§ 6a KHEntgG). - Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätskriterium von Leistungsgruppen und einzelner Leistungsgruppen (Anlage 1 zu § 135e SGB V) - Selbstverwaltungsaufgabe: Definition von Level F - Kliniken (§ 135d SGB V) - Definition von Krankenhausstandorten (§ 6c Absatz 1 KHEntgG)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Asklepios Kliniken Hamburg GmbH am 30.06.2026
- Beschreibung: Asklepios kritisiert, dass neue Vorhaltevergütungen weiterhin fallzahlabhängig wirken könnten und dadurch Bürokratie sowie Fehlanreize entstehen. Zudem sieht Asklepios durch KHAG/Krankenhausreform zusätzliche Herausforderungen bei Finanzierung, Vergütung und Investitionsfähigkeit.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Schön Klinik SE am 29.06.2026
- Beschreibung: Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz — KHAG)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Krankenhausgesellschaft Sachsen am 19.06.2026
- Beschreibung: Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der KGS sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ackpa am 11.05.2026
- Beschreibung: Auswirkung auf die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung mit den Mitteln des Krankenhauses im Rahmen von Allgemeinkrankenhäusern
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Stellungnahme zum Gesetzentwurf des KHAG
Aktiv vom 31.03.2026 bis 02.06.2026
- Angegeben von: Verband der Privatkrankenanstalten In Bayern e.V. am 31.03.2026
- Beschreibung: Sofortige und vollständige Streichung des FDA ab dem 01.01.2026 (§ 4 Abs. 2a KHEntgG) Aussetzung der Frist für die Abgabe der Budgetverhandlungsunterlagen sowie Aufhebung der Schiedsstellenregelung (§ 11 Abs. 6 und § 13 Abs. 3 KHEntgG und BPflV) Aufhebung des Abrechnungsverbots zur Wahrung der Länderkompetenz (u. a. § 8 Abs. 4 S. 4 KHEntgG) Streichung der Vorhaltefinanzierung mit Mindestvorhaltezahlen Ausnahmeregelung für Fachkrankenhäuser, Besondere Einrichtungen und teilstationäre Einrichtungen Übernahme von Fahrkosten bei Verlegungen zwischen zwei Standorten eines Krankenhausträgers Aufhebung zentralistischer Personalvorgaben und Personalbemessungsinstrumente Aufhebung der Hybrid-DRG sowie Streichung der unteren Grenzverweildauer
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 19.03.2026
- Beschreibung: Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt das Ziel des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG), die Qualität und Transparenz der stationären Versorgung zu erhöhen und die Krankenhausstrukturen zukunftsfähig auszurichten. Gleichzeitig weist der BVMed darauf hin, dass die angestrebten Reformen nur dann Wirkung entfalten können, wenn die Rolle moderner Medizintechnologien in der Qualitätsverbesserung konsequent berücksichtigt und die Finanzierung notwendiger Investitionen sichergestellt wird. Die Medizintechnik ist integraler Bestandteil jeder Struktur- und Prozessqualität im Krankenhaus: Ohne moderne Geräte, IT-Lösungen und Infrastruktur sind weder Mindestanforderungen noch Leistungsgruppenkonzentrationen realistisch erfüllbar.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bündnis Krankenhaus statt Fabrik am 23.02.2026
- Beschreibung: Es geht um die Reform des Systems der Krankenhausfinanzierung. Ziel von KsF ist eine bedarfsgerechte und kostendeckende Finanzierung, in der Gewinne verboten sind und die notwendigen Strukturen unter breiter demokratischer Beteiligung geplant und kostendeckend finanziert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 18.12.2025
- Beschreibung: Als Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) setzen wir uns dafür ein, die Diabetologie und die Versorgung von Menschen mit Diabetes im Zuge des Refromanpassungsgesetzes zu sichern und zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ViiV Healthcare GmbH am 17.12.2025
- Beschreibung: Systematische Nachwuchsförderung und Attraktivitätssteigerung für HIV spezialisierte Tätigkeiten sowie Stärkung unterschiedlicher Kompetenzen und Fachrichtungen (z.B. Infektiologie, Geriatrie).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 16.12.2025
- Beschreibung: Die BPtK setzt sich für eine gesetzliche Änderung ein, dass die Spezielle Schmerzmedizin in den Leistungsgruppen abgebildet wird. Sie fordert Bürokratieabbau in der Psychiatrie und wirbt zudem für eine gesetzliche Regelung für die Finanzierung der stationären psychotherapeutischen Weiterbildung.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: HIV-Kooperation am 16.12.2025
- Beschreibung: Systematische Nachwuchsförderung und Attraktivitätssteigerung für HIV-spezialisierte Tätigkeiten sowie Stärkung unterschiedlicher Kompetenzen und Fachrichtungen (bspw. Infektiologie, Geriatrie).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: AstraZeneca GmbH am 20.11.2025
- Beschreibung: Im Rahmen der Krankenhausreform setzt AstraZeneca sich für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung von Patientinnen mit gynäkologischen Tumoren durch die Behandlung in zertifizierten Zentren mit onkologischer Expertise, interdisziplinären Strukturen und ausgewiesenen Mindestmengen ein. Um dies sicherzustellen, sollte die Leistungsgruppe Ovarialkarzinom auf eine Leistungsgruppe Gynäkologische Tumore erweitert werden. Bisher fallen gynäkologische Tumore, mit Ausnahme des Ovarialkarzinoms, überwiegend in die Leistungsgruppe Allgemeine Frauenheilkunde, in der keine onkologische Expertise vorgehalten werden muss.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Pfad der Krankenhausreform fortsetzen - Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)
Aktiv vom 30.09.2025 bis 30.06.2026
- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 30.09.2025
- Beschreibung: Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) verfolgt das Bundesministerium für Gesundheit das Ziel, das zum 01.01.2025 in Kraft getretene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zu überarbeiten und die praktische Umsetzung der Krankenhausreform zu erleichtern. Dass das KHAG nicht grundlegend vom in der vergangenen Legislaturperiode eingeschlagenen Pfad abweicht, ist richtig; allerdings schränken die großzügigeren Ausnahmeregelungen und Kooperationsmöglichkeiten das ursprüngliche Ziel der Reform erheblich ein.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
- Angegeben von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 17.09.2025
- Beschreibung: Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der BKG sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
-
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie e. V. am 15.09.2025
- Beschreibung: Die dggö weist nochmals auf zentrale Empfehlungen aus der Stellungnahme vom 28.04.2024 hin und reflektiert die relevanten Aspekte des Koalitionsvertrags sowie des KHAG. In der vorliegenden Form ist das Instrument der sogenannten Vorhaltevergütung negativ zu bewerten. Eine grundlegende Überarbeitung wird empfohlen. Im KHAG wird dieser wichtige Aspekt nicht adressiert. Es ist noch nicht erkennbar, wie der Gedanke von Planfallzahlen in ein praktikables und rechtssicheres Verfahren überführt werden kann. Die Einführung von Leistungsgruppen hat verschiedene positiv zu bewertende Potenziale. Je-doch sind auch nach Vorliegen des LG-Groupers zentrale Probleme wie eine starke Abhängigkeit der Fallzuordnung von Fachabteilungsschlüsseln ungelöst. Es besteht dringender Bedarf der Weiterentwicklung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V. am 09.09.2025
- Beschreibung: Insbesondere im Hinblick auf eine Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sollten im KHVVG die Fachgebiete Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugend-Psychiatrie und Psychotherapie getrennte Leistungsgruppen zugewiesen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin e.V. (DGPM) am 04.09.2025
- Beschreibung: Die DGPM warnt im Rahmen der geplanten Änderung des §136a KHAG vor einer Absenkung der Versorgungsqualität im hebammengeleiteten Kreißsaal. Aus psychosomatischer und interdisziplinärer Perspektive betont sie die Notwendigkeit verbindlicher Mindestanforderungen und einer fachärztlichen Einbindung, um das Wohl von Schwangeren und Neugeborenen sicherzustellen. Die DGPM fordert, dass die Nichterfüllung dieser Anforderungen weiterhin sanktioniert wird und der Vergütungsanspruch entfällt, wenn Qualitätsstandards nicht eingehalten werden. Zudem spricht sie sich ausdrücklich für die Beibehaltung der Anstellungspflicht der leitenden Hebamme im Krankenhaus aus, um Versorgungsqualität und Haftungssicherheit zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]