- Registernummer: R001611
- Ersteintrag: 25.02.2022
- Letzte Änderung: 04.04.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 04.04.2025
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
DGPM e.V.c/o Conventus CongressmanagementCarl-Pulfrich-Str. 107745 JenaDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4936413116475
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E-Mail-Adressen:
- gs@dgpm-online.org
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Prof. Dr. med. Mario Rüdiger
- Prof. Dr. med. Sven Kehl
- Prof. Dr. med. Claudia Roll
- Prof. Dr. med. Eva Mildenberger
- Prof. Dr. med. Ulrich Pecks
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Gesamtzahl der Mitglieder:
722 Mitglieder am 12.02.2025, ausschließlich natürliche Personen
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Mitgliedschaften (3):
- Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V.
- Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V.
- Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (9):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Digitalisierung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Schwangerschaft, Geburt und Neugeborene, Pränatale Diagnostik, Geburtshilfe, Frühgeburten, Wochenbett, Stillen, Neonatologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Verein setzt sich für eine umfassende und hochwertige Betreuung während Schwangerschaft, Geburt und der Neugeborenenzeit für Mütter, Kinder und deren Familien ein. Ein zentrales Anliegen ist die Förderung der interprofessionellen Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Hebammen und Pflegekräften im Bereich der perinatalen Medizin. Zudem engagieren wir uns in der Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Stipendien und Auszeichnungen. Die DGPM setzt sich für die bestmögliche Versorgung, eine qualitativ hochwertige Weiterbildung sowie die Verbesserung der Arzneimittelsicherheit und -versorgung ein. Als wissenschaftliche Fachgesellschaft bewerten wir Referenten- und Gesetzesentwürfe auf Basis unserer Expertise und nehmen dazu Stellung. Unser Ziel ist die kontinuierliche Optimierung der medizinischen Rahmenbedingungen und Versorgungsstrukturen.
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Verlagerung der Bewertung und Auswertung der Daten zurück in die funktionierenden Landesarbeitsgruppen
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Beschreibung:
- Die zunehmende Zentralisierung der Datenauswertung erschwerte den kollegialen Dialog. Daher sollten Bewertung und Auswertung der Daten zurück in die funktionierenden Landesarbeitsgruppen Qualitätssicherung verlagert werden. - Transparenz der Daten und ein damit verbundener Vergleich von Einrichtungen hat weitreichende Konsequenzen; die zu erhebenden Daten sollten objektiv und nicht manipulierbar sein. - Klinisch relevante Zusammenhänge sind bei der Datenerfassung zu berücksichtigen. So wird die Qualität der Versorgung von Neugeborenen maßgeblich durch die Versorgung der Schwangeren bestimmt, allerdings ist es noch immer nicht möglich, Qualitätssicherungsdaten der Schwangeren und des Neugeborenen miteinander zu verknüpfen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8408 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) -
Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu];
- Schwangerschaft, Geburt und Neugeborene, Pränatale Diagnostik, Geburtshilfe, Frühgeburten, Wochenbett, Stillen, Neonatologie
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Beschreibung:
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Adäquate Versorgung des Kindes durch Zusammenwirken von Geburtsmedizin und Pädiatrie
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Beschreibung:
-Wir begrüßen, dass es künftig in Deutschland eine Geburtsmedizin ohne Pädiatrie nicht mehr geben soll; nur so ist das Recht des Kindes auf eine adäquate Versorgung sicherzustellen. Die Vorhaltekosten der Geburtshilfe sind daher an das Vorhandensein einer pädiatrischen Versorgung zu koppeln. - Die Behandlung von Neugeborenen mit angeborenen Fehlbildungen gehört, in enger Kooperation mit der Pränatalmedizin und Neonatologie, in die Hände der, in wenigen spezialisierten Zentren konzentrierten, Kinderchirurgie. - § 6a Absatz 5 sollte um eine Experimentierklausel ergänzt werden. Mit Blick auf schrumpfende Geburtenzahlen, sowie dem Rückgang an Fachkräften, ergeben sich die Notwendigkeit, die Versorgung von Schwangeren und deren Kindern durch perinatologische Kompetenznetzwerke sicherzustellen
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Geburtshilfliche und neonatologische Expertise in integrierten Notfallzentren vorhalten
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Beschreibung:
Jedes 10. Neugeborene bedarf nach der Geburt einer medizinischen Behandlung. Akut vor der Geburt einsetzende Probleme stellen ebenfalls einen Notfall dar, der eine sofortige fachärztliche Versorgung erfordert. Dies wird bisher nicht berücksichtigt. Es ist unabdingbar, dass in integrierten Notfallzentren geburtshilfliche und neonatologische Expertise vorgehalten wird. Ist das nicht möglich, so ist eine telemedizinische Unterstützung vorzuhalten. Die im Rahmen eines nicht adäquat behandelten geburtshilflichen Notfalls auftretenden Komplikationen für das Kind sind, in Kombination mit einer inadäquaten bzw. verspäteten Versorgung des Neugeborenen durch Neonatologen, für die Betroffenen gravierend und führen zu hohen langfristigen Gesundheitskosten.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 379/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13166 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) (Vorgang) -
Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Schwangerschaft, Geburt und Neugeborene, Pränatale Diagnostik, Geburtshilfe, Frühgeburten, Wochenbett, Stillen, Neonatologie
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Beschreibung:
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Referentenentwurf der 5. Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
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Beschreibung:
Die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) begrüßt die Einbindung von Experten in den Gesetzgebungsprozess zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung, kritisiert jedoch die realitätsferne 24-Stunden-Frist zur Stellungnahme. Dies erschwert eine ernsthafte Beteiligung, insbesondere da viele Experten ehrenamtlich tätig sind. Zudem wird moniert, dass Stellungnahmen oft unbeachtet bleiben und der Referentenentwurf kaum Änderungen vorsieht. Die DGPM fordert eine echte Mitwirkung wissenschaftlicher Fachgesellschaften unter angemessenen Rahmenbedingungen.
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Referentenentwurf:
Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 21.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
10.001 bis 20.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24