Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.936)
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- Angegeben von: Storengy Deutschland GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Ausarbeitung einer Wasserstoffspeicherstrategie zur Förderung von Untergrundspeichern für Wasserstoff. Ein zentrales Element dieser Strategie muss die Schaffung staatlicher Fördermechanismen sein, um den rechtzeitigen Wasserstoffspeicherhochlauf zur Dekarbonisierung der Energiesysteme zu gewährleisten. Zudem braucht es eine frühzeitige und dauerhafte Festlegung zur Ausgestaltung der Marktzugangsregelungen in Form eines regulierten Speicherzugangs. Dabei muss ein regulierter Speicherzugang Raum für Anreize zur Entwicklung innovativer Speicherprodukt lassen. Zudem muss der Bau neuer Untergrundspeicher für Wasserstoff bei der Planung von Wasserstoffnetzen berücksichtigt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Airbnb Germany GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Am 1. Januar 2023 ist das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG) in Kraft getreten. Wir setzen uns für das Vorantreiben der Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung ein. Zudem plädieren wir, dass das bestehende Plattformen-Steuertransparenzgesetz effizient durchgesetzt wird, sodass die Steuerdaten der Online-Plattformen vom Bundesfinanzministerium an die Bundesländer und Kommunen weitergegeben werden. Mehrfache Berichterstattung ähnlicher Daten-Sätze ist im Sinne der Datensparsamkeit und Effizienz zu vermeiden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Airbnb Germany GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Airbnb begrüßt die neue EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung, die ab dem 20. Mai 2026 in Deutschland greifen soll, und appelliert an die neue Bundesregierung, die technische und organisatorische Umsetzung weiter anzuschieben. Das neue Gesetz soll zu einem einheitlichen Rahmen für Datenaustausch und Transparenz beitragen. Lokale Regeln für das Teilen von Daten zur Kurzzeitvermietung sollen durch die neue EU-weite Regelung ersetzt werden. Wir setzen uns für die Anerkennung der Potenziale des Homesharings für die Entzerrung von Tourismusströmen und die Stärkung des ländlichen Raums ein. Für eine möglichst effiziente, niedrigschwellige und bürokratiearme Umsetzungen von Regelungen im Bereich der Kurzzeitvermietung sollte die Modernisierung und Digitalisierung weiter vorangetrieben werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Etablierung eines Kohlenstoffmanagements zur Erreichung der Klimaschutzziele
Aktiv vom 26.06.2024 bis 02.10.2025
- Angegeben von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Leopoldina beschreibt Schlüsselelemente eines umfassenden Kohlenstoffmanagements, um die Speicherung von CO2 auch an Land gesetzlich zu ermöglichen und die notwendigen Schritte hierfür einzuleiten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
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BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Einführung eines Forschungsdatengesetzes
Aktiv vom 26.06.2024 bis 02.10.2025
- Angegeben von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 26.06.2024
- Beschreibung: Information über die aus Sicht der Wissenschaft relevanten Eckpunkte, die in einem Entwurf für ein Forschungsdatengesetz adressiert sein sollten. Die Leopoldina setzt sich für ein Forschungsdatengesetz ein, das gemeinwohlorientierte Forschung mit aktuellen Daten aus Deutschland und deren Verknüpfung ermöglicht. Knüpft an ein Eckpunktepapier des BMBF vom 28.02.2024 an
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Verbesserung der Rahmenbedingungen für Gesundheitsforschung
Aktiv vom 26.06.2024 bis 02.10.2025
- Angegeben von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Leopoldina argumentiert dafür, die Rahmenbedingungen der Gesundheitsforschung über das Medizinforschungsgesetz hinaus strategisch zu verbessern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Schutz, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung von Mooren und Auen als integraler Bestandteil von Klimaschutzstrategien
Aktiv vom 26.06.2024 bis 02.10.2025
- Angegeben von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 26.06.2024
- Beschreibung: Beschreibung tragfähiger Konzepte, wie Klima- und Biodiversitätsschutz durch die funktionelle Herstellung von Mooren und die Renaturierung von Auen verbessert werden kann und in Strategien des Klimafolgenschutzes integriert werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Schaffung von Rechtssicherheit für Forschende in der biomedizinischen Forschung
Aktiv vom 26.06.2024 bis 02.10.2025
- Angegeben von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Leopoldina argumentiert im Rahmen der Änderung des Tierschutzgesetzes für die Schaffung von Rechtssicherheit für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beim Umgang mit Tieren in der biomedizinischen Forschung. Ziel ist es, eine weitere Verschärfung möglicher Strafen für Forschende bei anhaltender Rechtsunsicherheit zu vermeiden. Zur Herstellung langfristiger Rechtssicherheit und nicht zuletzt zur Sicherung des Forschungsstandortes Deutschlands plädiert die Leopoldina für ein separates Tierversuchsgesetz.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AVISTA OIL Deutschland GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Produkte aus der Aufbereitung von Altölen im Sinne einer idealen Kreislaufwirtschaft sparen bis zu 90% CO2-Emissionen ggü. Primärprodukten ein, verringern darüber hinaus den notwendigen Einsatz und damit die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen. Ziel der Interessenvertretung ist die weitere Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, um möglichst alle recyclingfähigen Altöle im Sinne der Abfallhierarchie der Aufbereitung zuzuführen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Das Gelingen der Energiewende hängt entscheidend davon ab, den Ausbau der Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien mit den vorhandenen und künftigen Stromverteilnetzen in Einklang zu bringen. Dazu braucht es insbesondere eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Verteilnetze.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Universitäten Deutschlands verfügen über Bedarfe und Bedürfnisse hinsichtlich der Anwendung des WissZeitVG in der Praxis. Diese Bedarfe und Bedürfnisse der Universitäten, im Kontext der Novellierung des WissZeitVG, werden und sollen weiterhin gegenüber den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung geäußert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft -
BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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GVSG
Aktiv vom 26.06.2024 bis 01.07.2025
- Angegeben von: Weleda A.G. Schwäbisch Gmünd, Zweigniederlassung der Weleda A.G. Arlesheim/Schweiz am 26.06.2024
- Beschreibung: Es gibt die Forderung nach einer Streichung von Satzungsleistungen für anthroposophische Arzneimittel.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Weleda A.G. Schwäbisch Gmünd, Zweigniederlassung der Weleda A.G. Arlesheim/Schweiz am 26.06.2024
- Beschreibung: Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Überarbeitung der EU-Arzneimitteldirektive vorgelegt (Proposal for a DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on the Union code relating to medicinal products for human use, and repealing Directive 2001/83/EC and Directive 2009/35/EC. Die neu zu fassenden Regelungen sollten verhältnismäßig sein. Es muss sichergestellt sein, dass die Verfügbarkeit von Arzneimitteln auch in Zukunft gegeben ist.
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- Angegeben von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Im Zuge des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) wurde die Umsatzschwelle für Orphan Drugs abgesenkt. Takeda setzt sich für eine Revision dieser Maßnahme ein, da diese die bis dahin gute Versorgung von Patientinnen und Patienten im Bereich seltene Erkrankungen gefährdet. Darüber hinaus setzt sich Takeda für eine Berechnung der Umsatzschwelle auf Nettobasis ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4086
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3448, 20/3713, 20/4001 Nr. 1.4 - Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung - (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/2375 - Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser zur Abfederung unvorhersehbarer inflationsbedingter Kostensteigerungen - c) zu dem Antrag der Fraktion der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer A...
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BT-Drs. 20/4086
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Um weiterhin Patientinnen und Patienten den schnellen und umfassenden Zugang zu innovativen Therapien zu ermöglichen, sollen die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) eingeführten sog. „AMNOG-Leitplanken“ revidiert werden. Takeda setzt sich zudem dafür ein, dass der Abschlag auf Kombinationstherapien rediviert wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes -
BT-Drs. 20/4086
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3448, 20/3713, 20/4001 Nr. 1.4 - Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung - (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/2375 - Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser zur Abfederung unvorhersehbarer inflationsbedingter Kostensteigerungen - c) zu dem Antrag der Fraktion der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer A...
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Auf europäischer Ebene finden Verhandlungen zum EU-Pharma-Paket statt, das Maßnahmen enthält, die eine Verbesserung der Versorgung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit Arzneimitteln zum Ziel hat. Mit Blick auf die deutsche Positionierung im EU-Rat adressiert Takeda folgende Anliegen: Starken Unterlagenschutz (RDP) gewährleisten; starken Patentschutz erhalten – keine Kürzungen des Zeitraums der Marktexklusivität für Orphan Drugs, sondern eine Verlängerung, sowie keine Ausweitung der Bolar-Regelungen; Zulassungsverfahren flexibler gestalten und entbürokratisieren; Hoheit des Herstellers über Produktinformation beibehalten; Elektronische Patienteninformation (ePI) zügig und umfassend einführen; Regelung zu Lieferengpässe verhältnismäßig gestalten und zusätzliche Bürokratie vermeiden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Die forschungsstarken Regionen in der Welt stehen in einem harten Standort-Wettbewerb um die Ansiedlung von Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsstandorten für Zukunftstechnologien der medizinischen Biotechnologie. Hier gilt es die Rahmenbedingungen zu verbessern, um den Pharma-Standort Deutschland zu erhalten und wettbewerbfähig zu machen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Das Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS) ist ein Krankheitsbild, das bei Frauen und Mädchen verbreitet, aber in Deutschland unterdiagnostiziert und unterversorgt ist. Takeda setzt sich für eine Stärkung der Versorgung von Menschen mit ADHS ein. Mit Blick auf die bestehende Unterversorgung adressiert Takeda folgende Bedarfe: Stärkere Sensibilisierung von Fachpersonal für den Bereich ADHS bei Frauen; Entwicklung von frauenspezifischen Diagnosekriterien und -instrumenten; Ausbau niedrigschwelliger Versorgungsangebote u.a. via Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA); Förderung von Forschungsvorhaben im Bereich ADHS bei Frauen im Erwachsenenalter; mehr Aufklärung und Verbreitung von Informationen über ADHS bei Frauen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Plasma- bzw. Immunglobulinpräparate werden aus humanem Blutplasma hergestellt und gelten daher als versorgungskritische Arzneimittel. Aufgrund eines unzureichenden Plasma-Spendeaufkommens bei gleichzeitig steigendem Bedarf ist die Versorgung von Patienten und Patientinnen anfällig für Engpässe. Takeda setzt sich daher für mehr Aufmerksamkeit für die Plasmaspende ein sowie für eine Berücksichtigung der Besonderheiten von Plasma- und Immunglobulinpräparaten bei kostendämpfenden Maßnahmen wie Preismoratorium und Herstellerrabatt. Takeda befürwortet eine Befreiung des erweiterten Preismoratoriums für Immunglobulinpräparaten sowie die Streichung oder zumindest Reduktion des Herstellerrabatts für Plasmapräparate.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Durch Implementierung des EU-Health Technology Assessment (HTA) Arzneimittelversorgung verbessern
Aktiv vom 26.06.2024 bis 16.12.2025
- Angegeben von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Angesichts der Implementierung des EU-HTA auf europäischer und nationaler Ebene werden zentrale Anpassungen beim "AMNOG" (Verfahren der Preisregulierung innovativer Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen in Deutschland) gefordert und EU-Durchführungsverordnungen begleitet. Takeda unterstützt das Ziel, dadurch vermehrte Bürokratie zu vermeiden und eine rasche Versorgung von Patientinnen und Patienten mit innovativen Arzneimitteln sicherzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Medizinforschungsgesetz (MFG)
Aktiv vom 26.06.2024 bis 16.12.2025
- Angegeben von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien in Deutschland setzt sich Takeda u. a. für Standardvertragsklauseln inklusive einheitlichem Kostenkatalog, ein harmonisiertes System der Ethikkommissionen in Deutschland sowie eine effiziente und im Sinne des EU-Genehmigungsverfahrens zu klinischen Prüfungen umfassende Einbettung der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen ein. Damit in Einzelfällen die Einführung von innovativen Arzneimitteln nicht an den Rückwirkungen der internationalen Preisreferenzierung scheitert bzw. verzögert geschieht, soll im Zuge des MFG eine Nicht-Listungsoption eingeführt werden. Takeda unterstützt die Umsetzung dieser Maßnahme. Die geplante Streichung des preisbildenden Kriteriums „europäische Preise“ lehnt Takeda ab.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Aufhebung des Abgabeverbots für IVD- Laientests in der Medizinprodukteabgabe-Verordnung
Aktiv vom 26.06.2024 bis 26.06.2025
- Angegeben von: Verband der Diagnostica-Industrie e.V. - VDGH am 26.06.2024
- Beschreibung: Mit den Änderungen der MPBetreibV will der Gesetzgeber, die gesetzlichen Anforderungen des MPDG präziser zu formulieren. Als Teil des Rechtssystems aus EU-Verordnungen (MDR, IVDR), Gesetzen (MPDG) und weiteren nationalen Verordnungen verfolgt auch die MPBetreibV die Ziele dieses Rechtssystems: die Sicherheit, Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit und damit die Patientensicherheit zu gewährleisten. Bereits mit der 2. Verordnung zur Änderung der MPAV wurde die Abgabefreiheit von Tests zur Eigenanwendung verstetigt. Dies war sachlich geboten, um Neuinfektionen unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Situation verhindern zu können. Die Verstetigung ist daher auf andere IVD mit CE-Konformitätskennzeichnung im Bereich der Eigenanwendung zu übertragen, wie es EU-Recht bereits vorsieht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 251/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung und zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung
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BR-Drs. 251/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Erweiterung der im Entwurf des MFG vorgesehen Regelungen für IVD
Aktiv vom 26.06.2024 bis 26.06.2025
- Angegeben von: Verband der Diagnostica-Industrie e.V. - VDGH am 26.06.2024
- Beschreibung: Im Kabinettsbeschluss des Medizinforschungsgesetzes (nachfolgend KabB-MFG) werden In vitro-Diagnostika nicht in ausreichendem und notwendigem Maße berücksichtigt. Die geplante Richtlinienkompetenz sollte auch für klinische Prüfungen IVD gelten und analog in das MPDG übernommen werden. Gleiches gilt für verbindliche Standardvertragsklauseln zur Durchführung klinischer Prüfungen von IVD, um damit Vertragsverhandlungen zu beschleunigen. Das AMG soll laut KabB-MFG (Art. 1 (8)) dahingehend geändert werden, dass für die Einwilligung der Teilnahme an klinischen Prüfungen sowohl eine handschriftliche als auch eine elektronische Signatur akzeptiert wird. Auch diese Regelung soll für die IVD gelten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Aufnahme der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in DigiG
Aktiv vom 26.06.2024 bis 26.06.2025
- Angegeben von: Verband der Diagnostica-Industrie e.V. - VDGH am 26.06.2024
- Beschreibung: Das Digital-Gesetz soll den Behandlungsalltag für Ärzte sowie für Patienten mit digitalen Lösungen vereinfachen. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der elektronische Patientenakte (ePA) für alle. Sie wird den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Zudem wird das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet. Der der DiGA-Leistungsanspruch für GKV-Versicherte muss allerdings auch für IVD nach Artikel 47 Absatz 1 Satz 1 (Risikoklasse A, B und C) in Verbindung mit Anhang VIII der Verordnung (EU) 2017/746 gelten. Zudem darf die Preisgestaltung von DiGA nicht auf Basis von erfolgsabhängigen Preisbestandteilen getroffen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Nutzung von pseudonymisierte Gesundheitsdaten des FDZ
Aktiv vom 26.06.2024 bis 26.06.2025
- Angegeben von: Verband der Diagnostica-Industrie e.V. - VDGH am 26.06.2024
- Beschreibung: Bislang haben nur die in § 303e Abs. 1 SGB V genannten Akteure, z.B. Krankenkassen und Universitäten, die Möglichkeit bei dem FDZ einen Antrag auf Zugang zu pseudonymisierten Patientenabrechnungsdaten zu stellen. Diese Daten können dann für gesetzlich festgelegte Zwecke genutzt werden, wie beispielsweise zur Forschung. Kommerziell forschenden Unternehmen wird bislang kein Zugang zu den Abrechnungsdaten gewährt. dies sollte sich ändern, um auch der Industrie Zugang zu den Daten zu gewähren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 360/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Zweite Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
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BR-Drs. 360/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Verband der Diagnostica-Industrie e.V. - VDGH am 26.06.2024
- Beschreibung: Ziel des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) ist die Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels. Apothekern und pharmazeutischem Personal soll durch eine Änderung von § 24 Infektionsschutzgesetz künftig die Anwendung patientennaher Schnell-tests (POCT) auf Adeno-, Influenza-, Noro-, RS- und Rotaviren gestattet werden. Diese Erreger unter-liegen bislang dem Arztvorbehalt. Der VDGH begrüßt die Ausweitung der POCT-Anwendung in Apotheken ausdrücklich. Unklar bleibt jedoch, ob und wie Apotheken für diese Leistungen vergütet werden. Der VDGH fordert, dass das patientennahe Testen als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt wird.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Verschärfung Abgeordnetenbestechung
Aktiv vom 26.06.2024 bis 15.11.2024
- Angegeben von: Parlamentwatch e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Verschärfung der Abgeordnetenbestechung, um Ende der Mandatszeit u.a.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
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BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie am 26.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen unserer Forderung einer Transformation der Maßregeln sind die §§ 63, 64 und 20, 21 StGB langfristig überflüssig. Es sind jedoch viele weitere Schritte erforderlich. So muss die Gesundheitsversorgung der sich im Freiheitsentzug befindenden Personen von den Ärzten und Diensten am Ort wahrgenommen werden. Alle im Freiheitsentzug befindlichen Personen müssten in die Sozialversicherungen aufgenommen werden. Näheres dazu findet sich im DGSP-Plädoyer für eine Transformation der Maßregeln von 2022 unter: https://www.dgsp-ev.de/veroeffentlichungen/standpunkte-stellungnahmen/transformation-der-massregeln
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Angemessene Vergütung für Berufsbetreuer unter Berücksichtigung der übernommenen Verantwortung für Menschen mit schweren Erkrankungen und Behinderungen und des im Zuge der Reform des Betreuungsrechts gestiegenen Aufwandes.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Entbürokratiserung der rechtlichen Betreuung im Bereich der Aufsicht
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Tesla Germany GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Vereinfachung des Zugangs zur Investitionsprämie für Antragsteller
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
-
BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Tesla Germany GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der StVO zur Unterstützung von Null-Emissions-LKW
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
-
BT-Drs. 20/8293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Tesla Germany GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Verlängerung der Frist zur Umsetzung von ad-hoc Bezahlmethoden
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- Angegeben von: Tesla Germany GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Initiative zur Streichung der Förderung von öffentlicher Ladeinfrastruktur wegen Erreichen eines selbsttragenden Marktes. Behelfsweise Verlängerung des Umweltbonus zur langfristigen Unterstützung von Ladebedarf durch mehr Batteriefahrzeuge im Markt
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3100
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
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BT-Drs. 20/3100
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Tesla Germany GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Dienstwagenregelung anpassen, die zu einer weiteren Spreizung zwischen Fahrzeugen mit CO2-Ausstoß und Null-Emissions-Fahrzeugen führt
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9341
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8628, 20/9006, 20/9243 Nr. 1.8 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
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BT-Drs. 20/9341
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Tesla Germany GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Anrechnung der heimischen PV-Anlage beim nicht-öffentlichen Laden im Rahmen der Pauschalbetrachtung von Batteriefahrzeugen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
-
BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Tesla Germany GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Regelung doppelter Netzentgelte bei Speichern
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/7310
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 20/7310
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Tesla Germany GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Aufhebung des Ausschließlichkeitsprinzips bei Speichern zu Ermöglichung von multi-use
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8657 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Tesla Germany GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Möglichkeit der Speicher zur Graustrombeladung in der Förderrichtlinie
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- Angegeben von: SKM Bundesverband e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Als einer von fünf Initator*innen veröffentlicht der SKM Bundesverband einen Offenen Brief mit der Forderung die Familienstartzeit endlich umzusetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Nordzucker unterstützt die Zielsetzung, etwas gegen Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen und dadurch mitbedingte Erkrankungen zu unternehmen, voll und ganz. Allerdings ist die Entstehung von Adipositas und Übergewicht komplex, und die Ursachen sind multifaktoriell. Für Übergewicht sind nicht einzelne Lebensmittel verantwortlich. Entscheidend für die Entstehung von Übergewicht und Adipositas ist eine unausgeglichene Kalorienbilanz. Es gibt keine Evidenz dafür, dass die vom BMEL geplante Werberegulierung einen Beitrag zur Senkung der Übergewichtsprävalenz leistet. Der angekündigte Gesetzentwurf ist daher nicht verhältnismäßig und abzulehnen.
-
- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Ernährungspolitik muss wissenschaftsbasiert sein. Jede Maßnahme, die im Kontext der Übergewichtsprävention ergriffen wird, muss so gestaltet sein, dass sie Verbrauchern eine ausgeglichene Kalorienbilanz erleichtert. Eine Zuckersteuer, Maßnahmen zur Werberegulierung oder Nährwertkennzeichnungs-Modelle, die sich auf einzelne Nährstoffe und nicht auf die Kaloriendichte fokussieren, sind nicht geeignet, die Übergewichtsprävalenz zu senken, und daher abzulehnen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10001
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Ernährungsstrategie der Bundesregierung - Gutes Essen für Deutschland
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BT-Drs. 20/10001
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Die deutschen Rübenanbauer unterstützen durch die konsequente Anwendung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sowie der Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau das übergeordnete Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Pauschale quantitative Reduktionsziele gefährden jedoch die Wirtschaftlichkeit des Zuckerrübenanbaus. Wirkstoffverluste erhöhen das Ertragsrisiko und erschweren ein sinnvolles Resistenzmanagement. Eine Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes ist daher so zu gestalten, dass innerhalb der EU faire Wettbewerbsbedingungen bestehen und eine ausreichende Anzahl an Wirkstoffen vorhanden ist, um die für eine vielfältige Fruchtfolge wichtige Kultur Zuckerrübe zu erhalten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Anwendung gezielter Mutageneseverfahren werden Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken (NGT) erzeugt wurden, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) eingestuft. Diese Einstufung macht die Anwendung der NGT in der EU praktisch unmöglich. Im Gegensatz zum EU-Gentechnikrecht, welches GVO über die Einbringung artfremder Gene definiert, können mittels NGT entstandene Punktmutationen auch in der Natur vorkommen oder durch herkömmliche Züchtung erzielt werden und sind somit auch nicht von diesen zu unterscheiden. Diesem Unterschied zwischen klassischer Gentechnik und NGT muss durch eine eigene rechtliche Regulierung der NGT Rechnung getragen werden, um die Anwendung dieser präzisen Züchtungstechniken in der EU zu ermöglichen.
-
- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Die deutschen Rübenanbauer als professionelle Saatgutverwender benötigen Zugang zu gesundem und qualitativ hochwertigem Saatgut. Eine gleichbleibend hohe Saatgutqualität ist essenziell für einen erfolgreichen und wirtschaftlich tragfähigen Rübenanbau. Daher sollte jedwede Reform des Saatgutrechts an den Grundpfeilern des bestehenden Saatgutrechts – die amtliche Sortenzulassung und die amtliche Saatgutanerkennung – festhalten. Darüber hinaus brauchen Rübenanbauer einen einfachen Zugang zu verlässlichen Informationen über die Leistungsfähigkeit und Eigenschaften einzelner Sorten. Auch vor diesem Hintergrund ist jedwede Aufweichung der hohen Qualitätsanforderungen an das Saatgut und/oder die mit dem Saatgut bereitzustellenden Informationen über die jeweilige Sorte abzulehnen.
-
- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des derzeitigen EU-Außenschutzes, so lange der Wettbewerb auf dem internationalen Markt verzerrt ist. Abbau der handelsverzerrenden Subventionen auf internationaler Ebene. Einfuhren aus Drittstaaten sollen den einschlägigen EU-Vorschriften und -Standards entsprechen.
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Drittes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltgesetzes Ergänzende Umsetzung Verordnung (EU) 2020/741
- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Die EU-Verordnung (VO) regelt den sparsamen Gebrauch und die Wiederverwendung von aufbereitetem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung. Die VO bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Flussgebiete oder Teile davon von der Zulassung der Wasserwiederverwendung auszunehmen und national zusätzliche Anforderungen an die Aufbereitung und Wiederverwendung von kommunalem Abwasser aufzustellen. Die Einbeziehung der Industrie (über die VO hinaus) gefährdet die Ziele, da wertvolles gereinigtes Wasser der Rübenverarbeitung nicht mehr nutzbar wäre.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Seit Beginn des Jahres 2023 ist der Erhalt der flächengebundenen Direktzahlungen an die „erweiterte Konditionalität“ gebunden. Hierbei gilt es, auf eine praxisnahe Ausgestaltung u.a. der "Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ) hinzuwirken und freiwillige Förderinstrumente wie die Öko-Regelungen im Sinne des Rübenanbaus auszugestalten. Darüber hinaus sieht die GAP-Strategieplan-Verordnung vor, dass einzelnen Sektoren oder Erzeugnissen durch eine gekoppelte Einkommensstützung bei der Bewältigung ihrer Probleme geholfen wird. Diese, von einzelnen Mitgliedstaaten seit 2015 für Zuckerrüben gewährte Einkommensstützung benachteiligt deutsche Rübenanbauer im Binnenmarkt und ist daher abzulehnen.
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- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Nationale Umsetzung 1:1 von EU-Nachhaltigkeitsanforderungen und damit verbundenen Berechnungsvorgaben u.a. für die Nutzung von aus Reststoffen eigener Prozesse gewonnenem Biogas/Biomethan als Biomasse-Brennstoff für die Anerkennung der Defossilisierung der eigenen Prozesse. Dafür auch Aufrechterhaltung zumindest regionaler Gasnetze. Anerkennung der Nutzung von biogenem CO2 aus eigenen Prozessen als Rohstoff für die Defossilisierung.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, gegenüber der EU-Kommission darauf hinzuwirken, dass die geltenden Regelungen zum Einsatz von Verarbeitungshilfsstoffen beibehalten werden, um die Herstellung von Biozucker auch zukünftig zu ermöglichen.
-
- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für "erneuerbare Energieträger" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Ferner sollen bisherige Erleichterungen - dem Bürokratieabbau entgegen - gestrichen werden. Die Novellierung dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht). Die Definition „erneuerbare Energieträger“ soll einschließlich Biomasse und Klärgas im StromStG erhalten bleiben.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Beim Umbau des Gasnetzes auf teilweisen Betrieb für Wasserstofftransporte wird es zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit insbesondere des ländlichen Raums auf die Erhaltung der regionalen Gasinfrastruktur ankommen. Überlegungen für teilweise Stilllegung von Methannetzen - auch zulasten von grünem Methan und Biomethan - stehen ferner mit einem Transit von Biomethan und anderen erneuerbaren Gasen auf EU-Ebene in Widerspruch.
-
Betroffene Bundesgesetze (3):
- GasNZV 2010 [alle RV hierzu]
- GasNEV [alle RV hierzu]
- EnWG 2005 [alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Das 3. Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltgesetzes beabsichtigt eine ergänzende Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/741. Diese EU-Verordnung (VO) regelt den sparsamen Gebrauch und die Wiederverwendung von aufbereitetem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung. Die VO bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Flussgebiete oder Teile davon von der Zulassung der Wasserwiederverwendung auszunehmen und national zusätzliche Anforderungen an die Aufbereitung und Wiederverwendung von kommunalem Abwasser aufzustellen. Die nationale Einbeziehung von vorgereinigten (nicht-kommunalen) Abwässern (über die EU-VO hinaus) gefährdet die Ziele, da wertvolles gereinigtes Wasser der Rübenverarbeitung nicht mehr nutzbar wäre.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Nordland-Autobahnverein e.V. (NAV) am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Verein setzt sich für den Weiterbau der A 21 und den Lückenschluss der A 39 ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bündnis Elbe-Seitenkanal e.V. (BESK) am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Verein setzt sich für den Bau der Schleuse Lüneburg ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Geodiversität soll ebenso wie Biodiversität Ziel von Naturschutz sein. Geotope, wie Höhlen- und Karstgebiete sollen unter Schutz gestellt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 26.06.2024
- Beschreibung: Um der Umweltverschmutzung durch Einwegplastik Einhalt zu gebieten, wurde 2019 die EU-Richtlinie zur Eindämmung der Umweltverschmutzung durch Einwegplastik (EU) 2019/904 verabschiedet und bis 2023 in deutsches Recht umgesetzt. Hersteller von Einwegplastikprodukten, dazu zählen auch kunststoffhaltige Zigarettenfilter, werden damit u.a. verpflichtet, anteilig die Kosten für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung übernehmen und die Produktverpackungen mit einer Kennzeichnung zu versehen. Der BVTE setzt sich für eine transparente und nachvollziehbare Festlegung der Abgabesätze für die betroffenen Kunststoffprodukte ein, die alle drei Jahre überprüft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: SCHUFA Holding AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Das Bundeskabinett hat am 07.02.2024 den Entwurf eines 1. Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen. Der Entwurf setzt das Vorhaben für mehr Transparenz im Kredit-Scoring aus dem Ampel-Koalitionsvertrag um. Darüber hinaus reagiert die BDSG-Novelle auf das EuGH-Urteil zum Scoring ( C-634/21) und schafft mit dem neuen § 37a BDSG einen sicheren Rechtsrahmen, der die verbraucherschützenden Regelungen des alten § 31 BDSG absichert und ausbaut. Um die reibungslose Anwendung dieser Neuerungen zu gewährleisten und seine Regelungen klarer zu gestalten, schlagen wir 2 Anpassungen vor: 1. Übergangsfrist von 6 Monaten zur Umsetzung der neuen Anforderungen und Transparenzpflichten 2. Konkretisierung d. Zweckbindung, um Betrugs- und Geldwäscheprävention weiterhin zu ermöglichen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
FFG-Reform
Aktiv vom 26.06.2024 bis 02.06.2025
- Angegeben von: Constantin Film AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Finanzierung von Kinofilmen durch brancheneigene Abgaben
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 238/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG) -
BT-Drs. 20/12660
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
-
BR-Drs. 238/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- FFG 2017 [alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Deutscher Tourismusverband e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Regelungsvorhaben soll der Meldeschein für deutsche Staatsangehörige in Beherbergungsbetrieben abgeschafft werden. Für ausländische Übernachtungsgäste bleibt die Verpflichtung zum Meldeschein mit Identifikation bestehen. Ziel der Einflussnahme ist die Sicherung der Tourismusfinanzierung in Kur- und sonstigen Tourismusorten, die nach dem aktuellen Bundesmeldegesetz die Daten aus dem Meldeschein durch die Regelung im Bundesmeldegesetz für die Kur- oder Gästebeiträge nutzen und die die Einnahmen für zweckgebundene Maßnahmen zur Sicherung des Tourismus einsetzen. Ziel ist die Schaffung einer angemessenen Übergangsfrist für diejenigen Orte, die sich in ihren kommunalen Satzungen auf das Bundesmeldegesetz beziehen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Einführung des Moderne-Schiene-Gesetzes
Aktiv vom 26.06.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: DB InfraGO AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Empfehlungen der Beschleunigungskommission Schienen (BKS) sollen in einem Moderne-Schiene- Gesetz (MoSchG) umgesetzt werden. Im MoSchG könnten auch weitere praxisrelevante Ergänzungen und Korrekturen an bestehenden Regelungen erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
- Angegeben von: DB InfraGO AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Die DB InfraGO AG unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission zu einer EU-Kapazitätsverordnung (Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn im einheitlichen europäischen Eisenbahnraum, zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 - (KOM(2023) 443 vom 11.07.2023) grundsätzlich. Anpassungsbedarf besteht bei der Ausnahme von bestimmten Kapazitätsänderungen von der Kompensationspflicht und der Anwendung sozio-ökonomischer Kriterien auf die Aufteilung knapper Kapazität.
-
- Angegeben von: DB InfraGO AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Die DB InfraGO AG setzt sich für die Beschränkung der Mitwirkungspflicht für den Betreiber der Schienenwege in § 106 auf die Mitnutzung vorhandener Anlagen ein.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz) -
BT-Drs. 20/13171
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz)
-
BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutsche Herzstiftung e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Sterblichkeit durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen bewegt sich in Deutschland weiterhin auf einem sehr hohen Niveau und in der Lebenserwartung befindet sich Deutschland in Westeuropa unter den Schlusslichtern. Das "Gesunde-Herz-Gesetz" könnte effektiv dazu beitragen, die Herzgesundheit in der Bevölkerung zu verbessern und die Krankheitslast und Sterblichkeit durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu senken. Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geplanten Maßnahmen umfassen unter anderem die gezielte Früherkennung von kardiovaskulären Risikofaktoren bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Für Patienten mit bereits bestehenden Herz-Kreislauf-Erkrankungen fördert das neue Gesetz die Sekundärprävention durch das Stärken von Disease Management Programmen (DMP).
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutsche Herzstiftung e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Computertomographie-Koronarangiographie bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit.
-
- Angegeben von: Deutsche Herzstiftung e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Organspenden scheitern zu oft an fehlender Zustimmung. Nach Ansicht der Deutschen Herzstiftung ist die Einführung der Widerspruchslösung dringend notwendig, um die Lücke an Spenderherzen zu verringern und Leben zu retten. Weder Aufklärungskampagnen noch die gesetzlich verankerte Zustimmungslösung konnten diesen dramatisch anhaltenden Engpass an Spenderorganen beenden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Onlinezugangsänderungsgesetz
Aktiv vom 26.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Bei der Neufassung des Onlinezugangsgesetzes soll ein Vorrang von Open Source Software und offenen Standards für die digitalen Verwaltungsleistungen eingeführt werden, die die öffentliche Verwaltung entwickelt und zur Verfügung stellt.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8093
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
-
BT-Drs. 20/8093
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Vergabetransformationspaket
Aktiv vom 26.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Novellierung des Vergaberechts ("Vergabestransformationspaket") soll ein allgemeiner Vorrang von Open Source Software und offenen Standards bei der Beschaffung und Entwicklung von digitalen Lösungen und Dienstleistungen durch die öffentliche Hand festgelegt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
AI Act
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen des AI Act auf EU-Ebene und der entsprechenden Standardisierungsvorhaben in den europäischen und nationalen Normungs- und Standardisierungsgremien sollen die Anforderungen und Bedarfe der Open-Source-Branche angemessen berücksichtigt werden und Vertreter der Open-Source-Branche sollen in entsprechenden "advisory boards" vertreten sein.
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Stärkung des Zentrums für Digitale Souveränität
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Das Zentrum für digitale Souveränität (ZenDiS) ist als GmbH des Bundes gegründet worden, um die öffentliche Verwaltung bei der Einführung, Beschaffung und Nutzung von Open Source Software zu unterstützen. Dazu sollen Projekte umgesetzt und Behörden beraten und unterstützt werden. Für die Umsetzung dieser Ziele soll das Zentrum für digitale Souveränität im Bundeshaushalt stets mit ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet werden (mindestens 50 Mio. Euro jährlich), um die vorgegebenen Ziele aus Koalitionsvertrag und Digitalstrategie sowie die laufenden Projekte (u.a. OpenCoDE und OpenDesk) umsetzen zu können.
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- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Als OSBA setzen wir uns dafür ein, dass die Bundesregierung ihre eigenen Open-Source-Initiativen, die der Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung dienen sollen, im Bundeshaushalt kontinuierlich ausreichend finanziert. Zu diesen Open-Source-Initiativen gehören insbesondere das Zentrum für digitale Souveränität mit seinen Projekten OpenCoDE und OpenDesk sowie weiteren Projekten und der Sovereign Tech Fund. Der Großteil dieser Initiativen wurde zuletzt aus dem Haushaltstitel “532 13-042 Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte” im Etat des BMI, Einzelplan 0602, Titelgruppe 01: IT und Netzpolitik, finanziert. Wir fordern, dass dieser Titel jährlich mit mindestens 50 Millionen Euro ausgestattet werden muss.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Als OSBA fordern wir, dass der Staat seine Verantwortung als Ankerkunde wahrnimmt und zur Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung einen Vorrang für Open Source Software im Vergaberecht verankert. Konkret soll im Vergaberecht u.a. festgelegt werden: Open Source Software soll in der Beschaffung und Vergabe zum Standard werden (Open Source als Default). Dem Prinzip »Public Money Public Code« folgend, soll der Staat mit öffentlichen Geldern finanzierte Software immer unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlichen, sodass die Software in der Folge von jedermann frei genutzt werden kann. Wenn in einem Vergabeverfahren sowohl proprietäre als auch Open-Source-Lösungen zur Auswahl stehen, sollen die Open-Source-Lösungen bevorzugt ausgewählt werden (Open Source First).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge -
BT-Drs. 21/1931
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Digitale Souveränität als Beschaffungskriterium verankern
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Zur Umsetzung der gesetzten Ziele zur Stärkung der digitalen Souveränität und dem verstärkten Einsatz von Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung soll die Bundesregierung digitale Souveränität als Beschaffungskriterium verankern, z.B. im Rahmen einer Vergabereform. Hierdurch sollen Open-Source-Angebote, welche die digitale Souveränität stärken, im Vergabeverfahren bevorzugt ausgewählt werden.
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Mindestens 30 Prozent der Beschaffungsausgaben für Open Source Software
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Zur Umsetzung der gesetzten Ziele zur Stärkung der digitalen Souveränität und dem verstärkten Einsatz von Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung soll die Bundesregierung ihre Macht als stärkster Einkäufer auf dem Markt nutzen und Open Source Software stärker nachfragen und beschaffen, damit entsprechende Impulse in den Markt gesendet werden können. Die Bundesregierung soll daher mindestens 30 Prozent der Ausgaben des Bundeshaushalts für die Beschaffung von Softwarelösungen und -dienstleistungen auf Open Source Software verwenden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Lizenzmanagement Bund
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Umsetzung des Projektes Lizenzmanagement Bund (Teil der IT-Konsolidierung des Bundes) soll durch die Bundesverwaltung erhoben werden, wie viel Open Source Software bereits in den Behörden der Bundesverwaltung im Einsatz ist. Diese Erhebung soll regelmäßig öffentlich gemacht werden und stellt die Grundlage für eine politische Diskussion darüber dar, wie der Anteil von Open Source Software in der Bundesverwaltung (gemäß der Ziele aus Koalitionsvertrag und Digitalstrategie) gesteigert werden kann.
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Erarbeitung und Beschluss einer Open-Source-Strategie
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Zur Umsetzung der gesetzten Ziele zur Stärkung der digitalen Souveränität und dem verstärkten Einsatz von Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung soll die Bundesregierung eine Open-Source-Strategie erarbeiten und verabschieden, in der konkrete messbare Ziele, Fristen für die Umsetzung, konkrete Umsetzungsvorhaben sowie Umsetzungspfade aufgezeigt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Benennung und Einsetzung eines/einer Open-Source-Beauftragten
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Um die Umsetzung der gesetzten Ziele zur Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung und dem verstärkten Einsatz von Open Source Software zu erreichen, soll analog zu den sonstigen Beauftragten der Bundesregierung für bestimmte Themenfelder auch ein/e Open-Source-Beauftragte/r der Bundesregierung ernannt werden, der diese Ziele federführend vorantreibt.
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Entwicklung/Umstellung von Fachverfahren als Open Source Software
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung soll festlegen, dass Fachverfahren als Open Source Software entwickelt werden und bestehende Fachverfahren auf Open Source Software und offene Standards umgestellt werden sollen. Hierfür sollen auch Open-Source-Referenzimplementierungen finanziert und entwickelt werden. Das Zentrum für Digitale Souveränität kann Pilotprojekte für die Open-Source-Entwicklung von Fachverfahren auf den Weg bringen und begleiten.
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Förderung offener Standards und entsprechender Referenzimplementierungen
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Zur Umsetzung der gesetzten Ziele zur Stärkung der digitalen Souveränität und dem verstärkten Einsatz von Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung soll die Bundesregierung die Entwicklung und den Einsatz offener Standards sowie entsprechender Open-Source-Referenzimplementierungen in Abstimmung mit der Open-Source-Branche vorantreiben. Dies kann sowohl in den Ministerien als auch im IT-Planungsrat, der FITKO, der KoSIT sowie in Abstimmung mit weiteren Standardisierungsgremien und -organisationen geschehen.
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Unterstützung der Open-Source-Branche bei Normung und Standardisierung
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Open-Source-Branche ist stark mittelständisch geprägt. Kleine und mittelständische Unternehmen sind in den relevanten nationalen sowie internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien allerdings stark unterrepräsentiert, da hohe (u.a. finanzielle und personelle) Zugangshürden zu diesen Gremien bestehen. Die Bundesregierung soll Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten schaffen, so dass der Open-Source-Branche eine Mitarbeit in diesen Gremien ermöglicht wird.
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Strategie zur Unterstützung von Verwaltungsangestellten bei der Nutzung von Open Source Software
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Zur Umsetzung der gesetzten Ziele zur Stärkung der digitalen Souveränität und dem verstärkten Einsatz von Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung soll die Bundesregierung Strukturen und Rahmenbedingungen schaffen, um öffentliche Verwaltungsangestellte bei der Umstellung auf und der Nutzung von Open Source Software zu unterstützen. Hierzu gehören Schulungen, Pilotprojekte, Informationsveranstaltungen etc.
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Open Source Software und offene Standards bei der Registermodernisierung berücksichtigen
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Zur Umsetzung der gesetzten Ziele zur Stärkung der digitalen Souveränität und dem verstärkten Einsatz von Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung soll die Bundesregierung auch die Gelegenheit der Registermodernisierung nutzen, um Open Source Software und offene Standards querschnittlich und transparent in der Verwaltung zu verankern. Formate und Datenstrukturen sollen als Open Source Software bzw. offene Standards entwickelt werden.
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Verpflichtung von Cloud-Angeboten der öff. Verwaltung auf Open Source Software
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Zur Umsetzung der gesetzten Ziele zur Stärkung der digitalen Souveränität und dem verstärkten Einsatz von Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung soll die Bundesregierung für Cloud-Angebote der öffentlichen Verwaltung hohe Standards für die digitale Souveränität verpflichtend festlegen. Dazu gehört u.a. die Entwicklung und der Betrieb der Cloud-Angebote als Open Source Software sowie auf der Basis von offenen Standards. Diese Anforderungen sollen in Ausschreibungen gefordert werden und in den EVB-IT Cloud verankert werden.
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Metriken zur Messung des Anteils von Open Source in der öff. Verwaltung einführen
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Zur Umsetzung der gesetzten Ziele zur Stärkung der digitalen Souveränität und dem verstärkten Einsatz von Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung soll die Bundesregierung Metriken entwickeln, um messbar zu machen, wie viel Open Source Software in der öff. Verwaltung genutzt wird (siehe Regelungvorhaben Lizenzmanagement Bund), wie viel Geld für die Beschaffung von Open Source Software im Vergleich zu proprietärer Software ausgegeben wird und welche Rolle digitale Souveränität in Ausschreibungen der öff. Verwaltung spielt.
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Reduzierung von Abhängigkeiten der öff. Verwaltung von proprietären Anbietern
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung hat sich die Reduzierung bestehender Abhängigkeiten von einzelnen marktbeherrschenden Anbietern proprietärer Software- und Cloudlösungen zum Ziel gesetzt. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Bundesregierung den Aufbau von Open-Source-Alternativen in der öff. Verwaltung vorantreiben (siehe eigenes Regelungsvorhaben Stärkung des Zentrums für digitale Souveränität) und die Ablösung durch konkrete Ziele vorantreiben, z.B. die vollständige Ablösung von einem Anbieter zum Zeitpunkt des Auslaufens eines bestehendes Rahmenvertrages (wie es auch die Landesregierung Schleswig-Holstein umsetzt).
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- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Als OSBA setzen wir uns dafür ein, dass bei der Deutschen Verwaltungscloud (DVC) vorrangig Open Source Software, offene Standards und offene Schnittstellen verwendet werden. Die Bundesregierung soll sich im IT-Planungsrat und über die FITKO dafür einsetzen, dass mehr Open-Source-Cloud-Angebote für die öffentliche Verwaltung entwickelt und angeboten werden, und dass für die Angebote der DVC verpflichtend hohe Standards für digitale Souveränität durch Open Source festgelegt werden. Diese Anforderungen an Cloudlösungen sollen auch in Ausschreibungs- und Vergaberichtlinien verankert werden. Die Bundesregierung soll aktiv von proprietären Angeboten außereuropäischer Anbieter auf Open-Source-Cloud-Angebote umsteigen, und hierfür u.a. die Standards des Sovereign Cloud Stacks nutzen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Als OSBA setzen wir uns dafür ein, dass die Bundesregierung zur Stärkung der digitalen Souveränität die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Open Source in der öffentlichen Verwaltung verbessert und bestehende Hürden abbaut. Hierfür soll die Bundesregierung sich analog zu Ländern wie Schleswig-Holstein, Sachsen oder Berlin eine eigene Open-Source-Strategie geben. Zur Umsetzung der Ziele aus der Strategie sind ggf. bestehende Gesetze zu ändern (z.B. Egovernment-Gesetz des Bundes, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen o.a.).
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Als OSBA setzen wir uns dafür ein, dass Open Source Software, offene Standards und offene Schnittstellen sowie die Prinzipien von Nachnutzung und Kooperation im Digitalcheck auf Bundesebene verankert werden. Der Digitalcheck dient dazu, dass gesetzliche Regelungsvorhaben von Anfang an digitaltauglich gestaltet werden. Wir fordern, dass Legist:innen bei der Erarbeitung von Regelungsvorhaben im Rahmen des Digitalchecks frühzeitig auch Aspekte wie die Stärkung der digitalen Souveränität sowie den Einsatz von Open Source Software berücksichtigen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Als OSBA setzen wir uns dafür ein, dass bei der Umsetzung der EU-Verordnung zum Cyber Resilience Act (CRA) die Anforderungen und Geschäftsmodelle unterschiedlicher Akteure aus der Open-Source-Branche angemessen berücksichtigt werden (bspw. im CRA-Durchführungsgesetz). Überregulierung und Rechtsunsicherheit sollen vermieden werden. In diesem Zusammenhang wirken wir an der Umsetzung der "CRA Standardisation Requests" in den europäischen und nationalen Normungs- und Standardisierungsgremien mit und setzen uns dort dafür ein, dass der Bedarf und die Perspektive der Open-Source-Branche bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem CRA berücksichtigt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Einführung eines Werbeverbots in allen für Kinder relevanten Medien
Aktiv vom 26.06.2024 bis 18.03.2025
- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Forderung, ein fokussiertes Werbeverbot im Sinne des Koalitionsvertrags umzusetzen.
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Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse zur Dämpfung der Energiekosten von 03/23 bis 04/24
Aktiv vom 26.06.2024 bis 18.03.2025
- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen im StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologischen Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
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BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Forderung nach Gleichbehandlung der Tochtergesellschaften und selbstständigen Einzelhändler des genossenschaftlich organisierten EDEKA-Verbunds mit den nach dem Gesetzesentwurf privilegierten Genossenschaften der Realwirtschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Forderung einer pragmatischen Umsetzung der EU-Richtlinie und Sensibilisierung für die Herausforderungen der Vorschriften im Handel. Damit die Installation von Ladepunkten nicht am Bedarf vorbei geht, sollte die erreichte Ladeleistung in kW als Zielgröße genutzt werden. Somit kann eine bedarfsorientierte, maßgeschneiderte und flexible Installation von Ladesäulen erfolgen. Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist ein Vorzug für Ladeinfrastruktur zu normieren. Ein entsprechende Bestimmung könnte in § 17 EnWG (Netzanschluss) und § 20 EnWG (Netzzugang) verankert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Forderung einer einheitlichen Auslegung des Gesetzes. Die Ausweitung von Zuständigkeiten auf die Länder darf nicht zu 16 unterschiedlichen Auslegungen einer Bundesregelung führen.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Forderung die (Video-) Überwachung zu erleichtern, die zentrale Bearbeitung der Strafverfahren und bundesweite Vernetzung unter den Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen sowie Justiz und Strafverfolgungsbehörden personell und technisch zu ertüchtigen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Bürokratieabbau u. a. durch eine Reduzierung von handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen
- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Bürokratieabbau und Entlastung mittelständischer Kaufleute durch die Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sowie Sensibilisierung für die zunehmende Regulierungsdichte im Zuge nationaler Gesetzgebung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Stärkung der unabhängigen Landwirtschaft durch Bündelung der Beschaffung und den Fokus auf Mehrwerte wie Bio, Regionalität oder Tierwohl, den Abbau bürokratischer Mehraufwände sowie steuerliche Entlastungen für mehr Nachhaltigkeit auf Seiten der Landwirtschaft.
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- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Nutzung und Ausbau etablierter und marktgetragener Tierwohlprogramme; Ausweitung der Vermarktungsnormen mit dem Ziel, eine bessere Kommunikation über das Tierwohl und die Haltung von Tieren zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Forderung von einer weiteren Verschärfung abzusehen, da das AgrarOLkG bereits über die europäischen Vorgaben hinausgeht. So soll von einer Ausweitung des Anwendungsbereichs, eine Erweiterung pauschal verbotener Klauseln sowie von der Einführung einer Generalklausel abgesehen werden. Darüber hinaus sollte die für 2025 angekündigte Evaluierung der UTP-Richtlinie auf EU-Ebene abgewartet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Forderung nach Stärkung des EU-Binnenmarkts, indem im GWB territoriale Lieferbeschränkungen grundsätzlich verboten werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):