Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406250148
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
BFStrMG - Bundesfernstraßenmautgesetz - Handwerkerausnahme
Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht vor, dass ab 1. Juli 2024 auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden, mautpflichtig werden. Ziel ist die Zuordnung zu einer etwaigen Berufsgruppe oder die Benennung einer eigenständigen, wie zum Beispiel Holzpackmittelhersteller/-fahrer, in der abschließenden Liste aller Berufe im BFStrMG, die die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen.
Bereitgestellt von:
Bundesverband Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung (HPE) e. V. (R002993)
am
28.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 11.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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- Güterverkehr [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]