Regelungsvorhaben
BFStrMG - Bundesfernstraßenmautgesetz - Handwerkerausnahme
Angegeben von:
Bundesverband Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung (HPE) e. V. (R002993)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht vor, dass ab 1. Juli 2024 auch Fahrzeuge mit
einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen, die für
den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden, mautpflichtig werden.
Ziel ist die Zuordnung zu einer etwaigen Berufsgruppe oder die Benennung einer
eigenständigen, wie zum Beispiel Holzpackmittelhersteller/-fahrer, in der abschließenden Liste aller
Berufe im BFStrMG, die die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen.
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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