Regelungsvorhaben

BFStrMG - Bundesfernstraßenmautgesetz - Handwerkerausnahme

Angegeben von:
Bundesverband Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung (HPE) e. V. (R002993) am 28.06.2024

Beschreibung:
Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht vor, dass ab 1. Juli 2024 auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden, mautpflichtig werden. Ziel ist die Zuordnung zu einer etwaigen Berufsgruppe oder die Benennung einer eigenständigen, wie zum Beispiel Holzpackmittelhersteller/-fahrer, in der abschließenden Liste aller Berufe im BFStrMG, die die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406250148 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 11.06.2024 an:

      • Bundesregierung

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