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Deutscher Factoring-Verband e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001368
- Ersteintrag: 24.02.2022
- Letzte Änderung: 12.11.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 28.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Behrenstr. 7310117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493020654654
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E-Mail-Adressen:
- hauptstadtbuero@factoring.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2340.001 bis 50.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,21
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Patrick Juli
- Magdalena Wessel
- Dr. Alexander Moseschus
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Gesamtzahl der Mitglieder:
45 Mitglieder am 07.06.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- Bundesverband Grosshandel, Aussenhandel, Dienstleistungen e. V.
- EU Federation for Factoring and Commercial Finance
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Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
EU-Gesetzgebung; Zivilrecht; Bank- und Finanzwesen
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Deutsche Factoring-Verband setzt sich für den Schutz und die Förderung des Factoring-Geschäfts in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland ein. Dabei nimmt er die gemeinsamen Interessen der Factoring-Institute wahr und verschafft den durch den Factoring-Verband vertretenen Factoring-Instituten die ihnen gebührende Stellung im öffentlichen und wirtschaftlichen Leben. Dazu nimmt der Deutsche Factoring-Verband zu allen das Factoring-Geschäft betreffende Fragen in Verwaltung, Gesetzgebung und Wirtschaft Stellung. Dies geschieht insbesondere gegenüber den Finanzaufsichtsbehörden, aber auch gegenüber der Bundesregierung/Ministerien und Bundestag/Abgeordneten zu Gesetzgebungs- und Verordnungsinitiativen des deutschen Gesetzgebers (inkl. der nationalen Umsetzung europäischer Vorgaben), sofern sie die Finanzdienstleistung Factoring betreffen. Diese Interessenvertretung geschieht regelmäßig schriftlich (z.B. durch Stellungnahmen, Positionspapiere, direkte Anschreiben) oder mündlich (z.B. durch Teilnahme an Anhörungen/Expertenbefragungen und bilaterale Gespräche).
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Beibehaltung der bisherigen Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) für Factoring-Institute
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Beschreibung:
Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG sollen in nationaler Umsetzung bzw. Implementierung der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA-Verordnung) künftig auch Factoringinstitute nach § 1 Abs.1a Satz 2 Nr. 9 KWG den weitgehenden IKT-Risikomanagement Anforderungen der DORA-Verordnung unterliegen. Der Deutsche Factoring-Verband setzt sich dafür ein, dass Factoringinstitute auch künftig den bisherigen sachgerechten BAIT der Finanzaufsicht unterliegen und nicht den darüber hinaus gehenden Anforderungen aus der DORA-Verordnung unterworfen werden, die vom europäischen Gesetzgeber nur auf Kreditinstitute zugeschnitten worden sind und in den Anforderungen für Factoringinstitute unverhältismäßig erscheinen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10280 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Beibehaltung der Zahlungsverzugregelungen in der bestehenden EU-Zahlungsverzugsrichtlinie
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Beschreibung:
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vorgelegt, u.a. mit Neuregelungen zu Zahlungsfristen. Der Deutsche Factoring-Verband setzt sich für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen zum Zahlungsverzug in der bestehenden EU-Zahlungsverzugsrichtlinie ein.
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Aufforderung an Ministerien, sich für sachgerechte Auslegung der CRR durch EBA-RTS zu CCF und UCC-Betrachtungen in Bezug auf Factoring einzusetzen
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Beschreibung:
Im März 2024 hat die EBA ein Konsultationspapier zum Entwurf der Technischen Regulierungsstandards zur Zuordnung von außerbilanziellen Posten und UCC-Betrachtungen gemäß Artikel 111 Absatz 8 der CRR veröffentlicht, was u.a. auch die Zuordnung zu verschiedenen Kreditkonversionsfaktor (CCF)-Kategorien betrifft. Die darin gemachten Auslegungen im Zusammenhang mit Factoring führen zu einem drastischen, sachlich nicht gerechtfertigten und unangemessenen Anstieg der Eigenkapitalunterlegung für das Factoring. Der Deutsche Factoring-Verband fordert u.a. die Ministerien BMF und BMWK dazu auf, die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, diese für das Factoring und damit u.a. die mittelständische Finanzierung in Deutschland schädliche CRR- Auslegung der EBA abzuwenden.
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 07.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Abschaffung der Millionenkreditmeldepflicht für Factoringinstitute, hilfsweise Anhebung der Meldegrenze sowie gewisse Erleichterungen zum Meldeumfang
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Beschreibung:
Mit dem ZuFinG II wird u.a. die Verschlankung bankaufsichtlicher Vorgaben angestrebt. Hierzu gehören auch Änderungen im Millionenkreditmeldewesen, insbesondere die Anhebung der Meldegrenze auf 2 Mio. Euro. Der Deutsche Factoring-Verband e.V. begrüßt einerseits diese angestrebte Verschlankung aufsichtlicher Vorgaben, spricht sich indes primär für die Abschaffung der Millionenkreditmeldepflicht für Factoringinstitute aus, und befürwortet hilfsweise die Anhebung der v.g. Meldegrenze in § 14 KWG sowie die im Entwurf des ZuFinG II vorgeschlagenen Erleichterungen zum Meldeumfang durch Änderungen der GroMiKV.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz) Datum des Referentenentwurfs: 27.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Geplante nationale Umsetzung der CSDD-Richtlinie: Forderung eines weiten Verständnisses des Begriffs "beaufsichtichtigtes Finanzunternehmen"
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Beschreibung:
Geplante nationale Umsetzung der CSDD-Richtlinie: Forderung eines weiten Verständnisses des Begriffs "beaufsichtichtigtes Finanzunternehmen", um so auch nur nach nationalem Recht beaufsichtigte und ggf. von Anforderungen der CRR ausgenommene Institute (z.B. Factoring-Finanzdienstleistungsinstitute) im Finanzsektor zu erfassen, so dass CSDD-Sorgfaltspflichten nur für den vorgelagerten Teil der Aktivitätskette dieser Institute gelten.
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 12.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
740.001 bis 750.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23