Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (21.009)
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- Angegeben von: ProVeg e. V. am 26.11.2025
- Beschreibung: In Deutschland gibt es eine etablierte Praxis zur Kennzeichnung pflanzlicher Fleischalternativen, die Transparenz für Verbraucher und Rechtssicherheit für Unternehmen schafft. Auf EU-Ebene liegen jedoch Vorschläge vor, bestimmte Begriffe ausschließlich tierischen Produkten vorzubehalten, sodass Bezeichnungen wie „pflanzlicher Speck“ oder „nach Hühnchenart“ künftig verboten wären. ProVeg e.V. fordert daher, dass die Bundesregierung diese Einschränkungen ablehnt und sich gegen wettbewerbsverzerrende Marktbarrieren einsetzt, um sowohl Verbraucherinteressen zu schützen als auch die Position deutscher Unternehmen zu stärken.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: EWE AG am 26.11.2025
- Beschreibung: - Anpassung des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes, um den Hochlauf des Wasserstoffmarktes nicht durch unverhältnismäßige Vergabeanforderungen zu verzögern. - Einstufung von Tätigkeiten im Bereich Wasserstoff (Erzeugung, Transport, Speicherung, Verteiler) soll als Sektorentätigkeite nach § 102 GWB und SektVO bis zur vollständigen Regulierung ausgesetzt werden. - Einführung von Übergangsregelungen und die Möglichekeit beschleunigter Verhandlungsverfahren, um Investitionsdynamik und Planungssicherheit zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Salesforce.com Germany GmbH am 26.11.2025
- Beschreibung: Salesforce setzt sich für einen kohärenten, technologieneutralen Ansatz der Digitalregulierung ein und befürwortet einen Regulierungsrahmen, der agil und zukunftsorientiert ist, um sich an die neuesten technologischen Entwicklungen wie generative KI und agentenbasierte KI anzupassen. Eine Vereinfachung des Regulierungsrahmens würde die Rechtssicherheit schaffen, die Unternehmen benötigen, um vertrauensvoll in KI-Lösungen zu investieren und diese einzusetzen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: STACKIT GmbH & Co. KG am 26.11.2025
- Beschreibung: Begleitung der Diskussionen zum Aufbau eines interoperablen und europäisch anschlussfähigen souveränen Deutschland-Stack, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart, sowie der Umsetzung der Anforderungen an den Deutschland-Stack, um den spezifischen Anforderungen der digitalen Verwaltung gerecht zu werden.
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- Angegeben von: Schwarz Digits KG am 26.11.2025
- Beschreibung: Begleitung der Diskussionen zum Aufbau eines interoperablen und europäisch anschlussfähigen souveränen Deutschland-Stack, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart, sowie der Umsetzung der Anforderungen an den Deutschland-Stack, um den spezifischen Anforderungen der digitalen Verwaltung gerecht zu werden.
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 26.11.2025
- Beschreibung: Begleitung der Diskussionen zum Aufbau eines interoperablen und europäisch anschlussfähigen souveränen Deutschland-Stack, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart, sowie der Umsetzung der Anforderungen an den Deutschland-Stack, um den spezifischen Anforderungen der digitalen Verwaltung gerecht zu werden.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 25.11.2025
- Beschreibung: Ziel der Verordnung ist die Änderung der bestehenden Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung, damit künftig auch Frauen zwischen 45 bis 49 Jahren die Früherkennungsuntersuchung wahrnehmen können, gestützt auf eine Bewertung des Bundesamts für Strahlenschutz, wonach diese Maßnahme mehr Nutzen als Risiken beinhalte. Die Bundesärztekammer stellt diese Bewertung nicht in Frage. Problematisch ist aus Sicht der Bundesärztekammer der absehbaren Mangel an Assistenzpersonal, welches die Mammografien durchführen soll, und die damit verbundene Absicht, bedarfsweise auf durch ihre Ausbildung qualifizierte MTR zu verzichten und durch MFA zu ersetzen, die mittlerweile gleichfalls als Mangelberuf gelten können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 25.11.2025
- Beschreibung: Unterstützung bei der Festlegung der strategischen Zielsetzung einer Gesetzgebung. Wenn eingeführt sollten LCR realistisch, wettbewerbsfähig und industriepolitisch kohärent gestaltet werden. Mit einer Einführung sind Herausforderungen verbunden, deren Bewältigung eine Umsetzung spezifischer Maßnahmen erfordert.
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 25.11.2025
- Beschreibung: Realistische Ausgestaltung der Anforderungen des EU Circular Economy Act. Z.B. umsetzbare Rezyklingquoten und Rezyklateinsatzquoten anhand von Verfügbarkeitsanalysen mit ausreichendem Vorlauf. Einführung des Prinzipes Repair-as-Produced. Harmonisierung der erweiterten Hersteller-Verantwortung innerhalb der EU.
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- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Die Umsetzung der EU-Batterienverordnung in Bundesrecht sollte praktikabel erfolgen, ohne zusätzliche Hürden zu schaffen. Eine verpflichtende Markenregistrierung erzeugt unnötigen Aufwand, da die EU sie nur bei vorhandenen Marken vorsieht. Bei der Sicherheitsleistung im Insolvenzfall von Herstellerverantwortungsorganisationen sollte die realistisch zu erwartende Rücklaufmenge statt der in Verkehr gebrachten Menge gelten. Ökologische Kriterien sollten nicht zusätzlich in die Beitragsbemessung der Rücknahme einfließen, da die EU-Verordnung bereits ausreichend Anreize setzt. Für eine effiziente Rücknahme benötigt es eine bundesweit zuständige notifizierende Behörde sowie eine Harmonisierung auf Bundesebene. Zudem muss die Struktur der Stiftung ear an die neuen Anforderungen angepasst werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/570
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 21/570
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Aufklärung von verantwortlichen Fachreferaten und MdB über aktuelle Entwicklungen bei Unternehmen, die in der Ladeinfrastruktur tätig sind. Verbesserung der Koordination zwischen unterschiedlichen Fachreferaten verschiedener Ministerien, die an unterschiedlichen Teilthemen der Gestaltung der Rahmenbedingungen von Ladeinfrastruktur arbeiten. Vermittlung eines progressiven Zielbildes. Stärkung des Marktgeschehens, Prävention staatlicher Eingriffe in einen funktionierenden Markt.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Der BVES setzt sich dafür, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Bau, Netzanschluss, Betrieb, Vergütung, Entgeltbelastung- und Abrechnung, die Speicher neben Erzeugungsanlagen und Großverbrauchern betreffen, verbessert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Der BVES setzt sich für den Erhalt oder die Anpassung gesetzlicher Regelungen ein, die das Netzanschlussverfahren für Speicher betreffen, inbs.: - vollständig digitalisierte Anschlussverfahren, - Vorgaben für Bearbeitungsfristen für Netzanschlussbegehren, - ein für Flexibilität (und nicht Erzeuger oder Verbraucher) optimiertes Netzanschlussverfahren - sowie den Erhalt der Privilegien der KraftNAV soweit und so lange kein anderes gesetzlich gesichertes Netzanschlussverfahren für Speicher besteht, dass hinreichende Planungs- und Investitionssicherheit bietet - einen Rabatt von bis zu 100% bei Abschluss einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung auf den Baukostenzuschuss
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Anpassung der Multiplikatoren von Ladestrom an die Multiplikatoren von synthetischen Kraftstoffen, um level playing field für Strom zu erreichen. Vorschlag besserer rechtlicher Integration von Speichern in der Ladeinfrastruktur. Lob für Maßnahmen des BMUKN zur Stabilisierung der THG-Quote.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Hinwirken auf einfachere und vor allem sicherere Rahmenbedingungen für die Projektierung von Wasserstoffinfrastrukturvorhaben insb. in Sachen Baugenehmigungsfragen. Schaffung eines förderlichen Marktumfeldes für die Vorhaben darüber hinaus.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 25.11.2025
- Beschreibung: FNB Gas setzt sich für die Aufnahme der Belange des Wasserstoff-Kernnetzes und der Wasserstoffinfrastruktur in das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 25.11.2025
- Beschreibung: Die KOM plant, die EU-weiten Berichtspflichten um mindestens 25 % zu reduzieren, um die Wirtschaft zu entlasten. Dabei stehen CSDDD, CSRD/ESRS sowie Taxonomie-VO im Fokus. Bei der CSDDD sollte der Umfang der Sorgfaltspflichten sowie der mit der Richtlinie verbundene administrative Aufwand auf ein verhältnismäßiges Maß reduziert und das EU-Haftungsregime gestrichen werden. Außerdem sind rechtssichere Anforderungen zur risikogerechten Umsetzung der Sorgfaltspflichten erforderlich. Bei der CSRD/ den ESRS ist eine weitgehende Umfangsreduzierung der Berichtsstandards und Datenpunkte (um mehr als 25 %) wichtig, außerdem deren rechtssichere/praktikable Formulierung. Auf branchenspezifische Standards sollte verzichtet werden.
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt weiterhin den Versuch, das IRG grundlegend zu reformieren und in diesem Zuge zu vereinfachen und zu systematisieren, sowie den grenzüberschreitenden Rechtsschutz zu stärken. Positiv hervorzuheben ist, dass der Entwurf insgesamt präziser und übersichtlicher als das aktuelle IRG ist. Auch wurden aktuelle EuGH-Rechtsprechung und aktuelle europäische Rechtsinstrumente umgesetzt und der Entwurf enthält einige Stärkungen und Klarstellungen von Verfahrensrechten. Der DAV bedauert jedoch den im Vergleich zum Strafprozess sowie auch im internationalen Vergleich leider nach wie vor mangelhaften Rechtsschutz, der im Vergleich zum vorherigen Referentenentwurf sogar noch weiter verkürzt wurde.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme 73/25, dass der Entwurf die EU-Richtlinie vielerorts schonend umsetzt und von dem verfügbaren Freiraum Gebrauch macht. Es ist aber zweifelhaft, ob die Definition des „Ökosystems“ im Entwurf aus strafrechtlicher Sicht als taugliches Kriterium für einen handhabbaren Straftatbestand dienen kann. Zudem empfiehlt der DAV, die in §§324 ff. StGB-E vorausgesetzte „erhebliche Schädigung“ im Gesetz zu definieren. Ferner sollte nach Auffassung des DAV das Recht des Beschuldigten auf Mitwirkung an der Auswahl von Sachverständigen in §73 StPO geregelt werden und mit einem Beweisverwertungsverbot für den Fall des Verstoßes gegen diese Verfahrensvorschrift verbunden werden.
- Zu Regelungsentwurf:
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- StGB [alle RV hierzu]
- OWiG 1968 [alle RV hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle RV hierzu]
- BJagdG [alle RV hierzu]
- BWildSchV [alle RV hierzu]
- UVPG [alle RV hierzu]
- AbfVerbrG 2007 [alle RV hierzu]
- PflSchG 2012 [alle RV hierzu]
- ChemG [alle RV hierzu]
- ChemSanktionsV [alle RV hierzu]
- ChemOzonSchichtV [alle RV hierzu]
- ChemKlimaschutzV [alle RV hierzu]
- ChemVerbotsV 2017 [alle RV hierzu]
- ChemBiozidDV [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Der DAV kritisiert am vorliegenden Referentenentwurf, dass an mehreren Stellen die Rechte der Betroffenen deutlich verkürzt werden sollen und damit u. a. gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Brunswick Group am 25.11.2025
- Beschreibung: Brunswick unterstützt die M31 Beteiligungsgesellschaft im Bereich der Interessenvertretung zur Sicherstellung einer risikoadäquaten und marktfähigen Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer regulatorischer Rahmenbedingungen als Voraussetzung für die Mobilisierung des im Rahmen der Energiewende erforderlichen Eigenkapitals für die Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- M 31 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Energie KG
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- Angegeben von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 25.11.2025
- Beschreibung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 04.11.2025 die Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpaketes eingeleitet. Der geltende Rechtsrahmen für den Erdgasbinnenmarkt umfassend weiterentwickelt sowie ein Ordnungsrahmen für erneuerbare Gase und Wasserstoff geschaffen, um die Dekarbonisierung der Energiemärkte und das Ziel der Klimaneutralität in der Europäischen Union weiter voranzutreiben. Damit liegt auch erstmals ein umfassender europäischer Ordnungsrahmen für den entstehenden Wasserstoffmarkt vor.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Prof. Dr. Wolfgang Herrmann am 24.11.2025
- Beschreibung: Modernisierung des Regulierungsrahmens auf EU-Ebene (NGT Verordnungsentwurf ) und national, um die Potentiale der NZT nutzen und klimaresiliente und an lokale Umweltbedingungen angepasste sowie ertragsstarke Pflanzen verfügbar zu machen. Vor diesem Hintergrund Förderung eines starken und verlässlichen Schutz des geistigen Eigentums durch Wissensaustausch für Innovationen und einheitliche Transparenz- und Kennzeichnungsregelung von NGT-Produkten auf EU-Ebene.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Prof. Dr. Wolfgang Herrmann
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 24.11.2025
- Beschreibung: Familienunternehmen wachsen mit zunehmender Größe in den Kontext der internationalen Besteuerung hinein. Dadurch werden auch die Bestimmungen des Außensteuergesetzes sowohl für das Unternehmen (insbesondere Verrechnungspreise und Hinzurechnungsbesteuerung) als auch die dahinterstehende Familie (insbesondere Wegzugsbesteuerung, ausländische Familienstiftungen) relevant. Ziel ist die Umsetzung der Vorschläge der BMF-Expertenkommission "Vereinfachte Unternehmenssteuer", vgl. Kommissionsbericht vom 12. Juli 2024.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 24.11.2025
- Beschreibung: Deutschlands Arbeitsmarkt steht vor dramatischen Herausforderungen: Die hohe Zahl unbesetzter Stellen trifft auf sinkende Arbeitszeit pro Kopf. Bis 2035 droht ein Verlust von 7,2 Millionen Arbeitskräften. Doch Deutschland verfügt über erhebliches ungenutztes Potenzial. Hier könnte eine konsequente Aktivierung von Teilzeitkräften durch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf helfen. So auch die Mobilisierung Älterer durch flexiblere Übergänge in den Ruhestand, der Abbau bürokratischer Hürden bei der Fachkräfteeinwanderung und schnellere Anerkennungsverfahren sowie gezielte Qualifizierungsoffensiven für Un- und Angelernte. Nur durch entschlossenes Handeln in diesen Bereichen lässt sich das Erwerbspersonenpotenzial nachhaltig stärken und Deutschlands Wohlstand langfristig sichern.
- Betroffene Bundesgesetze (4):