Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (21.016)
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände fordern, die Industrieemissionsrichtlinie (IED) strikt EU-konform und ohne nationale Verschärfungen umzusetzen. Zusätzliche Auflagen, die mehr Biogasanlagen als nötig erfassen oder allgemeine Anforderungen auf alle genehmigungsbedürftigen Anlagen ausweiten, sind abzulehnen. Eine Verdoppelung der Durchsatzkapazität für Altholz auf < 6 t/h stärkt KMU, sichert Kaskadennutzung und unterstützt die industrielle Defossilisierung. Die verpflichtende Einführung kostenintensiver Umweltmanagementsysteme für erneuerbare Anlagen ist unverhältnismäßig. Statt zusätzlicher Melde- und Prüfpflichten braucht es den im Koalitionsvertrag verankerten Bürokratieabbau, um Planungssicherheit, Investitionen und das volle Potenzial der Bioenergie zu sichern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Zur Sicherung erneuerbarer Wärme fordern die Bioenergieverbände bewährte Regelungen (GEG, WPG, BEG) fortzuführen und diskriminierende Vorgaben gegen Biomasse (Deckelungen, Brennstoffrestriktionen, Nachweispflichten) zu streichen. Erneuerbare Wärmequellen sollen technologieoffen genutzt werden können, inkl. Holz, Biogas und Biomethan. Anlagen und Infrastrukturen zur Erzeugung erneuerbarer Gase sollen als im überragenden Öffentlichen Interesse gelten. Förderprogramme müssen praxisnah und investitionsfreundlich ausgestaltet, Hemmnisse für Wirtschaftlichkeit und Netzanschlüsse beseitigt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Der Fachverband Biogas e.V. begrüßt den Entwurf zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV). Die Verordnung erwies sich für Biogasanlagen als untauglich, erzeugte erheblichen Bürokratieaufwand und lieferte weder mehr Transparenz noch Nachvollziehbarkeit von Nährstoffflüssen. Die Systemaußengrenzen sind unklar, Lagerbestände bleiben unberücksichtigt, Standardwerte weichen stark von realen Nährstoffgehalten ab. Der Verband unterstützt daher die unverzügliche Außerkraftsetzung als Beitrag zu Rechts- und Planungssicherheit. Gleichzeitig soll Transparenz künftig durch Nutzung bereits bestehender Dokumentations- und Meldepflichten gesichert werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Das Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt den Referentenentwurf zum Geothermiebeschleunigungsgesetz, sieht aber Nachbesserungsbedarf für Bioenergie. Flexible Biogas-BHKW benötigen Wärmespeicher, um Strom- und Wärmeerzeugung zu entkoppeln – hierfür soll § 35 BauGB um eine Privilegierung von Behälterspeichern ergänzt werden. Zudem sind die vorgesehenen Erleichterungen bei der Genehmigung von Wärmeleitungen unzureichend, da UVP-Schwellenwerte im UVPG zu niedrig angesetzt bleiben. Schließlich fordert die Branche, dass Wärmeleitungen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie dauerhaft im überragenden öffentlichen Interesse liegen, ohne Befristung bis 2040. So können Bioenergie und Holzenergie ihre Rolle in klimafreundlichen Wärmenetzen sichern.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände fordern, das Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs zu einem umfassenden Gesetz für grüne Gase weiterzuentwickeln. Neben Elektrolyse-Wasserstoff müssen auch biogener Wasserstoff aus Biogas-Dampfreformierung oder Biomasse-Pyrolyse, Biomethan sowie alle Wasserstoffderivate einbezogen werden. Die dezentrale Einspeisung von Biomethan auf Verteilnetzebene erleichtert die Umstellung von Hochdruckleitungen auf Wasserstoff. Zudem ist eine Nachfolgeregelung zur GasNZV im EnWG erforderlich, um Einspeisung erneuerbarer Gase ab 2026 abzusichern. Schließlich sollen Biomasseanlagen für die gekoppelte Erzeugung von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten rechtlich privilegiert werden, um den Hochlauf schnell und klimawirksam voranzubringen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Der Fachverband Biogas begrüßt die geplante Übergangsregelung zur Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) als wichtigen Schritt zum Investitionsschutz laufender Projekte. Um Rechtsklarheit zu schaffen, sollten jedoch auch §32, §33 Abs.10 und §34 GasNZV einbezogen werden. Zudem muss die künftige Behandlung von Biomethan im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden, um den Wegfall der GasNZV ab 2026 auszugleichen. Dabei fordert die Branche: vorrangigen Netzanschluss für Biogasanlagen, Übernahme der Anschlusskosten durch Netzbetreiber sowie flexible Vertragsoptionen. CO2-Emissionen aus Biomasse sind weiterhin mit null anzusetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Das Positionspapier fordert, Biomethan und Bio-LNG als gleichwertige Säule der Energiewende anzuerkennen. Erneuerbares Methan bietet Speicherkapazität, Versorgungssicherheit und Kostenersparnis und sollte in allen energiepolitischen Strategien verankert werden. Nötig sind eine Nachfolgeregelung zur GasNZV, erleichterter Anlagenbau und Netzanschluss, vereinfachte Zertifizierung sowie faire Marktbedingungen im Vergleich zu Wasserstoff und importiertem Biomethan. Zudem sollen steuerliche Vorteile, THG-Quotenanreize und Förderinstrumente Biomethan im Verkehr, in der Wärmeversorgung und Stromproduktion stärken.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ProVeg e. V. am 26.11.2025
- Beschreibung: In Deutschland gibt es eine etablierte Praxis zur Kennzeichnung pflanzlicher Fleischalternativen, die Transparenz für Verbraucher und Rechtssicherheit für Unternehmen schafft. Auf EU-Ebene liegen jedoch Vorschläge vor, bestimmte Begriffe ausschließlich tierischen Produkten vorzubehalten, sodass Bezeichnungen wie „pflanzlicher Speck“ oder „nach Hühnchenart“ künftig verboten wären. ProVeg e.V. fordert daher, dass die Bundesregierung diese Einschränkungen ablehnt und sich gegen wettbewerbsverzerrende Marktbarrieren einsetzt, um sowohl Verbraucherinteressen zu schützen als auch die Position deutscher Unternehmen zu stärken.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: EWE AG am 26.11.2025
- Beschreibung: - Anpassung des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes, um den Hochlauf des Wasserstoffmarktes nicht durch unverhältnismäßige Vergabeanforderungen zu verzögern. - Einstufung von Tätigkeiten im Bereich Wasserstoff (Erzeugung, Transport, Speicherung, Verteiler) soll als Sektorentätigkeite nach § 102 GWB und SektVO bis zur vollständigen Regulierung ausgesetzt werden. - Einführung von Übergangsregelungen und die Möglichekeit beschleunigter Verhandlungsverfahren, um Investitionsdynamik und Planungssicherheit zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Salesforce.com Germany GmbH am 26.11.2025
- Beschreibung: Salesforce setzt sich für einen kohärenten, technologieneutralen Ansatz der Digitalregulierung ein und befürwortet einen Regulierungsrahmen, der agil und zukunftsorientiert ist, um sich an die neuesten technologischen Entwicklungen wie generative KI und agentenbasierte KI anzupassen. Eine Vereinfachung des Regulierungsrahmens würde die Rechtssicherheit schaffen, die Unternehmen benötigen, um vertrauensvoll in KI-Lösungen zu investieren und diese einzusetzen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: STACKIT GmbH & Co. KG am 26.11.2025
- Beschreibung: Begleitung der Diskussionen zum Aufbau eines interoperablen und europäisch anschlussfähigen souveränen Deutschland-Stack, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart, sowie der Umsetzung der Anforderungen an den Deutschland-Stack, um den spezifischen Anforderungen der digitalen Verwaltung gerecht zu werden.
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- Angegeben von: Schwarz Digits KG am 26.11.2025
- Beschreibung: Begleitung der Diskussionen zum Aufbau eines interoperablen und europäisch anschlussfähigen souveränen Deutschland-Stack, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart, sowie der Umsetzung der Anforderungen an den Deutschland-Stack, um den spezifischen Anforderungen der digitalen Verwaltung gerecht zu werden.
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 26.11.2025
- Beschreibung: Begleitung der Diskussionen zum Aufbau eines interoperablen und europäisch anschlussfähigen souveränen Deutschland-Stack, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart, sowie der Umsetzung der Anforderungen an den Deutschland-Stack, um den spezifischen Anforderungen der digitalen Verwaltung gerecht zu werden.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 25.11.2025
- Beschreibung: Ziel der Verordnung ist die Änderung der bestehenden Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung, damit künftig auch Frauen zwischen 45 bis 49 Jahren die Früherkennungsuntersuchung wahrnehmen können, gestützt auf eine Bewertung des Bundesamts für Strahlenschutz, wonach diese Maßnahme mehr Nutzen als Risiken beinhalte. Die Bundesärztekammer stellt diese Bewertung nicht in Frage. Problematisch ist aus Sicht der Bundesärztekammer der absehbaren Mangel an Assistenzpersonal, welches die Mammografien durchführen soll, und die damit verbundene Absicht, bedarfsweise auf durch ihre Ausbildung qualifizierte MTR zu verzichten und durch MFA zu ersetzen, die mittlerweile gleichfalls als Mangelberuf gelten können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 25.11.2025
- Beschreibung: Unterstützung bei der Festlegung der strategischen Zielsetzung einer Gesetzgebung. Wenn eingeführt sollten LCR realistisch, wettbewerbsfähig und industriepolitisch kohärent gestaltet werden. Mit einer Einführung sind Herausforderungen verbunden, deren Bewältigung eine Umsetzung spezifischer Maßnahmen erfordert.
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 25.11.2025
- Beschreibung: Realistische Ausgestaltung der Anforderungen des EU Circular Economy Act. Z.B. umsetzbare Rezyklingquoten und Rezyklateinsatzquoten anhand von Verfügbarkeitsanalysen mit ausreichendem Vorlauf. Einführung des Prinzipes Repair-as-Produced. Harmonisierung der erweiterten Hersteller-Verantwortung innerhalb der EU.
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- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Die Umsetzung der EU-Batterienverordnung in Bundesrecht sollte praktikabel erfolgen, ohne zusätzliche Hürden zu schaffen. Eine verpflichtende Markenregistrierung erzeugt unnötigen Aufwand, da die EU sie nur bei vorhandenen Marken vorsieht. Bei der Sicherheitsleistung im Insolvenzfall von Herstellerverantwortungsorganisationen sollte die realistisch zu erwartende Rücklaufmenge statt der in Verkehr gebrachten Menge gelten. Ökologische Kriterien sollten nicht zusätzlich in die Beitragsbemessung der Rücknahme einfließen, da die EU-Verordnung bereits ausreichend Anreize setzt. Für eine effiziente Rücknahme benötigt es eine bundesweit zuständige notifizierende Behörde sowie eine Harmonisierung auf Bundesebene. Zudem muss die Struktur der Stiftung ear an die neuen Anforderungen angepasst werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/570
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 21/570
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Aufklärung von verantwortlichen Fachreferaten und MdB über aktuelle Entwicklungen bei Unternehmen, die in der Ladeinfrastruktur tätig sind. Verbesserung der Koordination zwischen unterschiedlichen Fachreferaten verschiedener Ministerien, die an unterschiedlichen Teilthemen der Gestaltung der Rahmenbedingungen von Ladeinfrastruktur arbeiten. Vermittlung eines progressiven Zielbildes. Stärkung des Marktgeschehens, Prävention staatlicher Eingriffe in einen funktionierenden Markt.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Der BVES setzt sich dafür, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Bau, Netzanschluss, Betrieb, Vergütung, Entgeltbelastung- und Abrechnung, die Speicher neben Erzeugungsanlagen und Großverbrauchern betreffen, verbessert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Der BVES setzt sich für den Erhalt oder die Anpassung gesetzlicher Regelungen ein, die das Netzanschlussverfahren für Speicher betreffen, inbs.: - vollständig digitalisierte Anschlussverfahren, - Vorgaben für Bearbeitungsfristen für Netzanschlussbegehren, - ein für Flexibilität (und nicht Erzeuger oder Verbraucher) optimiertes Netzanschlussverfahren - sowie den Erhalt der Privilegien der KraftNAV soweit und so lange kein anderes gesetzlich gesichertes Netzanschlussverfahren für Speicher besteht, dass hinreichende Planungs- und Investitionssicherheit bietet - einen Rabatt von bis zu 100% bei Abschluss einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung auf den Baukostenzuschuss
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Anpassung der Multiplikatoren von Ladestrom an die Multiplikatoren von synthetischen Kraftstoffen, um level playing field für Strom zu erreichen. Vorschlag besserer rechtlicher Integration von Speichern in der Ladeinfrastruktur. Lob für Maßnahmen des BMUKN zur Stabilisierung der THG-Quote.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Hinwirken auf einfachere und vor allem sicherere Rahmenbedingungen für die Projektierung von Wasserstoffinfrastrukturvorhaben insb. in Sachen Baugenehmigungsfragen. Schaffung eines förderlichen Marktumfeldes für die Vorhaben darüber hinaus.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 25.11.2025
- Beschreibung: FNB Gas setzt sich für die Aufnahme der Belange des Wasserstoff-Kernnetzes und der Wasserstoffinfrastruktur in das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 25.11.2025
- Beschreibung: Die KOM plant, die EU-weiten Berichtspflichten um mindestens 25 % zu reduzieren, um die Wirtschaft zu entlasten. Dabei stehen CSDDD, CSRD/ESRS sowie Taxonomie-VO im Fokus. Bei der CSDDD sollte der Umfang der Sorgfaltspflichten sowie der mit der Richtlinie verbundene administrative Aufwand auf ein verhältnismäßiges Maß reduziert und das EU-Haftungsregime gestrichen werden. Außerdem sind rechtssichere Anforderungen zur risikogerechten Umsetzung der Sorgfaltspflichten erforderlich. Bei der CSRD/ den ESRS ist eine weitgehende Umfangsreduzierung der Berichtsstandards und Datenpunkte (um mehr als 25 %) wichtig, außerdem deren rechtssichere/praktikable Formulierung. Auf branchenspezifische Standards sollte verzichtet werden.
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt weiterhin den Versuch, das IRG grundlegend zu reformieren und in diesem Zuge zu vereinfachen und zu systematisieren, sowie den grenzüberschreitenden Rechtsschutz zu stärken. Positiv hervorzuheben ist, dass der Entwurf insgesamt präziser und übersichtlicher als das aktuelle IRG ist. Auch wurden aktuelle EuGH-Rechtsprechung und aktuelle europäische Rechtsinstrumente umgesetzt und der Entwurf enthält einige Stärkungen und Klarstellungen von Verfahrensrechten. Der DAV bedauert jedoch den im Vergleich zum Strafprozess sowie auch im internationalen Vergleich leider nach wie vor mangelhaften Rechtsschutz, der im Vergleich zum vorherigen Referentenentwurf sogar noch weiter verkürzt wurde.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):