Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (37)
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- Angegeben von: VLSP* Fachverband für queere Menschen in der Psychologie e.V. am 30.07.2025
- Beschreibung: Erhalt des SBGG in der jetzigen Form.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BiNe - Bisexuelles Netzwerk e.V. am 27.05.2024
- Beschreibung: Das kürzlich beschlossene Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist ein wesentlicher Fortschritt gegenüber dem abgeschafften TSG für trans und nichtbinäre Menschen. Dennoch enthält es Aspekte, die weiterhin diskriminierend sind und von einem generellen Misstrauen gegenüber der Selbstbestimmungsfähigkeit von trans und nichtbinären Menschen zeugen. Diese Aspekte sollen verbessert und durch diskriminierungsfreie Regelungen ersetzt werden.
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- Angegeben von: PrOut@Work-Foundation am 26.05.2025
- Beschreibung: Das Ende 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz ist eine lange überfällige Errungenschaft, die der mehrfach vom BVerfG festgestellten Verfassungswidrigkeit des TSG und der damit einhergehenden Notwendigkeit einer neuen rechtlichen Regelung Rechnung trägt. Durch die Vereinfachung der Änderung des Personenstandseintrags wurden demütigende und diskriminierende Verfahren für trans* Personen in großen Teilen abgeschafft. Wir fordern deshalb die künftige Bundesregierung auf, das SBGG beizubehalten, um somit das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung von trans*, inter* und nicht-binären Menschen weiter zu stärken und Arbeitgeber_innne Rechts- und Prozesssicherheit zu gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Trans-Kinder-Netz e.V. am 12.02.2025
- Beschreibung: Sicherstellung der Berücksichtigung der besonderen Bedarfe und Rechte minderjähriger Kinder und Jugendlicher in Bezug auf die geschlechtliche Selbstbestimmung und die Verhinderung einer Einschränkung oder Abschaffung des SBGG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11004
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9049 - Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/11004
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) am 19.06.2024
- Beschreibung: Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) soll trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen erleichtern. Am 12. April 2024 vom Bundestag verabschiedet, ersetzt es das Transsexuellengesetz (TSG). Volljährige können ihren Geschlechtseintrag und Vornamen unter bestimmten Voraussetzungen ändern lassen. Für Minderjährige gelten spezielle Regelungen, die elterliche Zustimmung voraussetzen. Das Gesetz regelt die rechtlichen Folgen der Änderungen, etwa in Bezug auf Quoten, Sport, medizinische Behandlungen und Strafvollzug. Es sieht auch Maßnahmen gegen Diskriminierung und Offenbarungsverbot früherer Geschlechtseinträge vor. Ein Entschädigungsfonds für frühere Diskriminierungen ist geplant.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Rechtshilfe für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen e. V., kurz TIN-Rechtshilfe e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Bedingungen im SBGG für trans*, inter* und nicht-binäre Personen
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag
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Abstammungsrecht, Berücksichtung trans* Personen
Aktiv vom 02.06.2024 bis 03.01.2025
Wieder aktiv seit 11.06.2025
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e.V. am 02.06.2024
- Beschreibung: Anerkennung eines durch das SBGG geänderten Personenstands einer Person in Abstammungsurkunden mit berichtigtem Namen und Geschlecht.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Geschlecht zählt am 04.06.2024
- Beschreibung: Aufhebung des sog. Selbstbestimmungsgesetzes
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Lesbisches Aktionszentrum (LAZ) reloaded e.V. am 13.05.2024
- Beschreibung: Ziel: Die Aufhebung, zumindest Abänderung des SBGG wegen verfassungsrechtlicher Bedenken (Art. 3 (2), 5 (1) GG) zur Verteidigung von FrauenLesben- und Mädchenrechten zu erreichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 195/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BR-Drs. 195/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Selbstbestimmungsgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.12.2025
- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) möchte die Koalition einen Kerngedanken des Grundgesetzes, den Schutz der geschlechtlichen Identität, umsetzen, indem Menschen künftig die Möglichkeit haben sollen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen diskriminierungsfrei ändern zu können. Die Diakonie bringt ihre Position in der Ausgestaltung ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...den Geschlechtseintrag (SBGG) Die Diakonie Deutschland..., ...den Geschlechtseintrag (SBGG) noch erheblichen Änderungsbedarf...
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- Angegeben von: MinaS (Menschen im nichtbinären und agender Spektrum) am 24.06.2024
- Beschreibung: Es soll eine Änderung des beschlossenen Gesetzes in verschiedenen Punkten erwirkt werden. Das explizit erwähnte Hausrecht muss in seiner Auswirkung geklärt werden und ggf. mit AGG und allgemeinem Persönlichkeitsrecht in Einklang gebracht werden. Der Schutz von TIN*-Personen ohne Aufenthaltstitel (zB. im Asylverfahren) muss verbessert werden. Die Regelung zum Passgesetz, die zwei hinsichtlich des Geschlechts unterschiedliche Pässe nur für Personen mit einer ärztlich attestierten Intergeschlechtlichkeit vorsieht, muss ausgeweitet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland e.V. am 02.08.2024
- Beschreibung: In dem Gesetzesvorhasben werden Gespräche mit Abgeordneten des Bundestages geführt, welche die Wirkungen und Auswirkungen der Regelungen für die entsprechenden Menschen haben und wie diese abgemildert bzw. gestärkt werden können. Die wird in unterschiedlichen Formaten durchgeführt. Onlineveranstaltungen, Podiumsdiskussionen, öffentliche Auftritte sowie persönliche Gepräche.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Ängste aus. Ziel eines SBGG muss sein, die Existenz..., ...öffentliche Debatte um das SBGG-E hat in den letzten Monaten..., ...diesem Hausrecht (§6 Abs.2 SBGG-E) auch cis-geschlechtliche..., ...Eigenversicherung (§ 2 Abs. 2 SBGG) lehnt der TIAM e.V. jedoch..., ...entspricht (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 SBGG) ist nicht tragbar. Im ..., ...zu überprüfen (§2 Abs 2 SBGG). Bei intergeschlechtlichen..., ...Begründung zu § 2 Abs. 2 SBGG ausgeführt, das Standesamt..., ...Betreuer In §3 Abs. 1 SBGG-E sollen Minderjährige ..., ... entsprechend würde das SBGG für diese Gruppe an Menschen..., ...nach den Bestimmungen des SBGG“ zu ergänzen. Zu §4..., ...solchen Frist ist auch im SBGG nicht angezeigt. Dies zeigt..., ...TIAM e.V. lehnt es ab, im SBGG eine Regelung aufzunehmen..., ...klarstellender Natur sein. Das SBGG treffe selbst keine neuen..., ...dienen. Dabei bietet das SBGG überhaupt keine Veranlassung..., ...zur Quote im Rahmen des SBGG sollte daher darauf abzielen..., ...In der Begründung zu §8 SBGG-E werden strafrechtliche..., ...mit der Waffe.“ (S50 des SBGG-E) Jedoch darf nach Art..., ...Bußgeldvorschriften des SBGG sollten daher unbedingt..., ...ein Antragsverfahren nach SBGG umzustellen. Die Dauer ..., ...sollten auch §§ 13 und 14 SBGG in den Geltungsbereich ...
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- Angegeben von: Arbeitskreis Geschlechtsbasierte Rechte der Frau am 21.04.2024
- Beschreibung: Wahrung der geschlechtsbasierten Rechte von Frauen und Mädchen, Erhalt von Lesbenräumen und Frauenräumen. Dieses Gesetz erlaubt es Männern, sich durch bloße Eintragung im Melderegister zur Frau zu erklären. Wenn zwischen Männern und Frauen nicht mehr unterschieden werden kann, kann es auch keine Beseitigung von Benachteiligungen von Frauen geben. Dieses Gesetz verunmöglicht Artikel 3 GG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 23.07.2025
- Beschreibung: Durch eine Änderungsverordnung soll im Bereich des Meldewesens ermöglicht werden, bei Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages nach SBGG, Daten zu Vornamen und Geschlechtseintrag so zu übermitteln, dass neben dem neuen Geschlechtseintrag auch der bisherige Geschlechtseintrag übermittelt und gespeichert wird. Dies soll der Nachvollziehbarkeit der Identität der betroffenen Personen z.B. für die Datenstelle der Rentenversicherung und Bundeszentralamt für Steuern, §§ 6 und 9 2. BMeldDÜV dienen. Die Stellungnahme macht deutlich, dass dies ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und die Intimsphäre der betroffenen Person bzw. Personen einer hoch vulnerablen und schutzbedürftigen Gruppe darstellt und unverhältnismäßig ist.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...vor der Änderung nach § 2 SBGG (Datenblatt 0702), das ...
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- Angegeben von: Frauen Aktion München am 21.04.2024
- Beschreibung: Wahrung geschlechtsbasierter Rechte von Frauen und Mädchen, Erhaltung von Lesbenräumen. Dieses Gesetz erlaubt es Männern, sich juristisch zur Frau erklären. Hierdurch können sie jeden Raum betreten, der Frauen vorbehalten ist. Dieses Gesetz verunmöglicht Art 3 GG Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Wenn zwischen Männern und Frauen nicht mehr unterschieden werden kann, kann es keine Beseitigung von Nachteilen geben, es erhöht die Nachteile.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Interessen von Familien im SBGG beachten: trans* Kinder und trans* Elternteile
Aktiv vom 17.05.2024 bis 29.09.2025
- Angegeben von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 17.05.2024
- Beschreibung: Als eaf vermissen wir einen Fokus auf die Begleitung und Beratung des Systems Familie. Neben dem offiziellen, deklarativen Schritt der (kleinen oder großen) Lösung stehen der Umsetzung im Alltag viele Hürden im Weg. Hier hoffen wir, dass das Gesetz nachgebessert wird und Beratungsstrukturen für direkt betroffene Familienmitglieder (Eltern und Kinder von trans* Personen) ausgebaut und auf finanziell sichere Füße gestellt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: PrOut@Work-Foundation am 26.05.2025
- Beschreibung: Die Regeln der ASVO schreibt für Sanitäreinr. und Umkleiden für größere Betriebe vor, dass diese eine geschlechtergetrennte Nutzung gewährleisten müssen. Dies kollidiert mit dem Arbeitsschutzrecht, wenn nicht-binären Personen keine entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Wir fordern deshalb das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, in einem ersten Schritt die Arbeitsstättenverordnung anzupassen. Bei gewerblichen Neubauten müssen die Rechtsansprüche von Menschen, welche sich aus der „dritten Option“ und dem SBGG oder dem AGG ableiten, gewährleistet werden, indem neben Toiletten für Männer und Frauen auch verpflichtend eine ausreichende Anzahl an Räumlichkeiten ohne Geschlechtsvorbehalt (Unisex) festgeschrieben wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Rona Duwe am 15.04.2025
- Beschreibung: Das Projekt zielt auf die Abschaffung eines selbst bestimmten Geschlechtseintrags, bzw. auf eine Änderung, die die geschlechtsbasierten Rechte von Mädchen und Frauen sicherstellt und den Kinderschutz gewährleistet.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ausnahmekatalogs in § 6 Abs. 1 des SBGG, nach dem rechtlich jeweils...
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- Angegeben von: Sonntags-Club e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der rechtlichen und gesellschaftlichen Stellung von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, mit dem Ziel der Gleichstellung und Gleichbehandlung
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...den Geschlechtseintrag (SBGG) Berlin, den 25.05.2023..., ...Richtung dar, dass das SBGG einem auf Selbstbestimmung..., ...Geschlechtsidentitäten im SBGG, ohne den vormaligen Ver..., ... sich in § 10 Absatz II SBGG ein klarer, gesetzlicher..., ...ausgeführt. 1. In § 3 SBGG sollten auch Jugendliche..., ... (Abschnitt 1) 2. § 4 SBGG sollte so geändert werden..., ... 4.2) 6. § 6 Absatz 4 SBGG sollte so geändert werden..., ...Abschnitt 6) 8. Der § 9 SBGG zur Wehrpflichtigkeit im..., ...(Abschnitt 5) 9. § 11 SBGG sollte so angepasst werden..., ...keine Änderung nach dem SBGG anstreben. (Abschnitt 8..., ...nur den Namen nach dem SBGG geändert haben, sollten..., ...standsregister nach § 4 SBGG als entmündigend. Auch..., ...rechtfertigen, dass das SBGG in dieser Hinsicht eine..., ...da nach dem Entwurf des SBGG, Name und Personenstand..., ... § 2 Absatz 2 Ziffer 2. SBGG versichern, sich der ..., ...der Vornamen) Der § 6 SBGG regelt die Wirkung der ..., ... (§ 11 SBGG) stehen in starker Abhängigkeit..., ....“ Unmittelbar an § 8 SBGG schließt § 11 SBGG zum ..., ... nicht nach dem SBGG vorgenommen werden, besteht..., .... § 10 I HS 2 SBGG eröffnet Ausnahmen bei ...
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- Angegeben von: Trans-Kinder-Netz e.V. am 28.08.2025
- Beschreibung: Ziel ist die Verhinderung einer diskriminierenden, Schutzrechte von Kindern und Jugendlichen verletzenden Verordnung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Offenbarungsverbot des SBGG. Wir fordern das Bundesinnenministerium...
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- Angegeben von: Deutscher Bundesjugendring e.V. am 22.07.2024
- Beschreibung: Junge Menschen ab 14 Jahren müssen ohne die Zustimmung ihrer Eltern die Erklärung über die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihres Vornamens abgeben können. Daher ist es nur konsequent ihnen auch die Mündigkeit in der Entscheidung über die eigene geschlechtliche Identität zuzugestehen. Abschaffung der Wartefristen Das Offenbarungsverbot sollte keine Ausnahmen enthalten, auch um die Selbstbestimmung junger Menschen und die Anerkennung der eigenen Identität zu stärken. Die Entscheidung zu einer Auskunft über ehemalige Eintragungen muss bei der betroffenen Person liegen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Regelungen: § 3 (1) SBGG Aus der Sicht junger Menschen..., ...erforderliche Erklärung nach § 2 SBGG nicht ohne Zustimmung der..., ...nicht widerspricht (§ 3 (1) SBGG). Ein solches gerichtliches..., ...Regelung des § 3 (1) S. 2 SBGG aus Sicht junger Menschen..., ...entscheiden können. § 2 SBGG Die Notwendigkeit einer..., ...dem Standesamt nach § 2 SBGG stellt eine zusätzliche..., ...insgesamt fraglich. § 4 SBGG Die zusätzliche Frist ..., ...der Eintragung nach § 4 SBGG vorgesehen ist, erscheint..., ... Die Sperrfrist aus § 5 SBGG ist bereits eine ausreichende..., ...zusätzliche Regelung nach § 4 SBGG als nicht erforderlich erscheint. § 9 SBGG Auch die Regelung des § 9 SBGG ist Ausdruck eines grundlegenden..., ...verweigern, kein Platz. § 9 SBGG kann somit ersatzlos entfallen. § 11 (1) SBGG Die Regelung aus § 11 (1) SBGG bleibt mit Blick auf die..., ... sich, dass die in § 11 SBGG verwiesenen abstammungsrechtlichen..., ...reformbedürftig sind. § 13 (2) SBGG Aus Sicht von jungen Menschen..., ...eigenen Eltern nach § 13 (2) SBGG als verfehlt. Für die ..., ...Ausnahmeregelung aus § 13 (2) SBGG ist daher aus Sicht des...
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- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 28.05.2024
- Beschreibung: Die Regelungen zur Änderung d. Geschlechtseintrages u. der Vornamen bei Abweichung d. Geschlechtseintrags im Verhältnis zur Geschlechtsidentität sollen vereinheitlicht u. eine selbstbestimmte Änderung d. Geschlechtsidentität geregelt werden. Widersprüche u. Unklarheiten d. bislang maßgebl. TSG, die durch die Entscheidungen des BVerfG zur punktuell. Verfassungswidrigkeit einzelner Voraussetzungen entstanden sind, sollen aufgelöst u. ausgewogen geregelt werden. Die Neuregelung dürfte insb. für Insolvenzverfahren natürl. Personen bedeutsam werden. Der VID zeigt die mit den Änderungen verbundenen insolvenzrechtl. Implikationen auf, wozu neben den Veröffentlichungen im Insolvenzportal auch der Umgang d. Insolvenzverwalters mit den (geänderten) Daten der Schuldner zählt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TSG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Geschlechtseintrag, nachfolgend SBGG-E) steht gleichermaßen ..., ... Im Einzelnen I. § 6 SBGG-E Wirkungen der Änderung..., ... Vornamen § 6 Abs. 1 SBGG-E sieht vor, dass der jeweils..., ...Schuldners. II. § 10 SBGG-E Änderung von Registern..., ...Dokumenten 1. § 10 Abs. 1 SBGG-E (amtliche Register) ..., ...Satz 2). § 10 Abs. 1 SBGG-E, so die Entwurfsbegründung..., ...Registers“ in § 10 Abs. 1 SBGG-E erfasst sein. Die ..., ... des § 13 Abs. 1 Satz 1 SBGG-E nach § 13 Abs. 4 SBGG-E..., ... Abs. 5 Satz 1 Nr. 1-10 SBGG-E informiert die zuständige..., ...InsO). 2. § 10 Abs. 2 SBGG-E (Dokumente) Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 SBGG-E kann die Person zudem..., ...§ 13 Abs. 1 SBGG-E regelt, dass die bis ..., ... des § 13 Abs. 1 Satz 1 SBGG-E bestehen (nur) dann, ..., ... des § 13 Abs. 1 Satz 2 SBGG-E im Einzelnen eingegangen..., ...den Möglichkeiten des § 2 SBGG-E Gebrauch macht, genau..., ... 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SBGG-E. Eine Verletzung des..., ...nach § 13 Abs. 1 Satz 1 SBGG-E glaubhaft gemacht wird..., ...Tatbestand des § 13 Abs. 1 SBGG-E ausgeschlossen ist, „..., ... 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SBGG-E: „Satz 1 gilt nicht..., ...gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 SBGG-E die bisherigen Einträge...
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- Angegeben von: Rechtshilfe für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen e. V., kurz TIN-Rechtshilfe e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Einflussnahme auf die Reform des Abstammungsrechts zur Verbesserung der Rechte für trans*, inter* und nicht-binäre Personen
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... 1 sowie Abs. 3 und 4 SBGG geschaffen werden, die ..., ...Selbstbestimmungsgesetz war in § 13 Abs. 5 SBGG-E eine eben solche pauschale..., .... 1 sowie Abs. 3 und 4 SBGG geschaffen werden, die ..., ...Selbstbestimmungsgesetz war in § 13 Abs. 5 SBGG-E eine eben solche pauschale..., .... 1 sowie Abs. 3 und 4 SBGG geschaffen werden, die ..., ...Selbstbestimmungsgesetz war in § 13 Abs. 5 SBGG-E eine eben solche pauschale..., .... 1 sowie Abs. 3 und 4 SBGG geschaffen werden, die ..., ...Selbstbestimmungsgesetz war in § 13 Abs. 5 SBGG-E eine eben solche pauschale...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.09.2025
- Beschreibung: Der DAV unterstützt ausdrücklich die Neujustierung der sog. Dreiererklärung (§ 1595a BGB-E), Beteiligung des Kindes im Erkenntnisverfahren nach § 1600 Abs. 3 S. 2 BGB-E iVm § 175 Abs. 2 FamFG-E, 2. Chance, Elternstelle zu werden, wenn eine zunächst sperrende sozial-familiäre Beziehung beendet wird (§ 185 Abs. 2 FamFG-E) und die Sperrwirkung der Anerkennung nach Einleitung eines Feststellungsverfahrens (§ 1594 Abs. 5 BGB-E). Gleichzeitig fordert er eine Erweiterung des Referentenentwurfs um die gebotene Gleichstellung im Abstammungsrecht: Mehrelternschaft, Elternschaft gleichgeschlechtlicher Ehepartner
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...vorgesehene Evaluierung des SBGG steht dem nicht entgegen..., ...Befund hat nichts mit dem SBGG zu tun, welches nicht zwischen..., ...Evaluierungsergebnissen zum SBGG begründet werden. Denn ...
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- Angegeben von: LSVD+ - Verband Queere Vielfalt am 27.06.2024
- Beschreibung: Ersetzung des sogenannten Transexuellengesetzes und von Personenstandsgesetz §45b durch ein diskriminierungsfreies Selbstbestimmungsgesetz zur möglichen Nutzung durch alle trans*, nicht-binären und intergeschlechtlichen Menschen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
-
BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) [/de/ct/10653-Regierungsentwurf..., ...zum-Selbstbestimmungsgesetz-SBGG] - Selbstbestimmungsgesetz...