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6 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"ZollVG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (6)
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung beim Carbon Border Adjustment Mechanism (CABM) bewirken
Der von der EU eingeführte CBAM bedarf der Klarstellung und ggf. Anpassung. Mangels eindeutiger Differenzierung des Stroms und Aufnahme der AWZ in die Liste der nicht betroffenen Gebiete, könnte angenommen werden, dass Strom aus den in der AWZ gelegenen Offshore-Windparks unter den Anwendungsbereich des CBAM fällt. Würden die ÜNB als Importeure des Windstroms eingestuft, führte dies zur direkten Betroffenheit der ÜNB als Importeure des Windstroms. Die ÜNB Amprion, TenneT und 50Hertz stellen ermittelte Regelungslücken des vorliegenden CBAM-Rahmens im Hinblick auf seine Zielsetzung vor, zeigt mögliche Lösungsansätze auf und forciert nötige Klarstellungen und Anpassungen der bestehenden Regelungen.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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30.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zollverwaltungsgesetz – ZollVG). Nicht geregelt ist ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung beim CBAM erwirken
Sicherstellen, dass Strom aus den in der AWZ gelegenen Offshore-Windparks nicht unter den Anwendungsbereich des CBAM fällt. Ggf. ist hierfür eine Klarstellung/Anpassung der bestehenden Regelungen notwendig.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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30.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zollverwaltungsgesetz – ZollVG). Nicht geregelt ist...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Auswirkungen von CBAM auf Offshore-Windstrom
Der von der EU eingeführte CBAM bedarf der Klarstellung und ggf. Anpassung. Mangels eindeutiger Differenzierung des Stroms und Aufnahme der AWZ in die Liste der nicht betroffenen Gebiete, könnte angenommen werden, dass Strom aus den in der AWZ gelegenen Offshore-Windparks unter den Anwendungsbereich des CBAM fällt. Würden die ÜNB als Importeure des Windstroms eingestuft, führte dies zur direkten Betroffenheit der ÜNB als Importeure des Windstroms. Die ÜNB stellen ermittelte Regelungslücken des vorliegenden CBAM-Rahmens im Hinblick auf seine Zielsetzung vor, zeigt mögliche Lösungsansätze auf und forciert nötige Klarstellungen und Anpassungen der bestehenden Regelungen.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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30.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zollverwaltungsgesetz – ZollVG). Nicht geregelt ist ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der von der EU eingeführte CBAM bedarf der Klarstellung und ggf. Anpassung. Mangels eindeutiger Differenzierung des Stroms und Aufnahme der AWZ in die Liste der nicht betroffenen Gebiete, könnte angenommen werden, dass Strom aus den in der AWZ gelegenen Offshore-Windparks unter den Anwendungsbereich des CBAM fällt. Würden die ÜNB als Importeure des Windstroms eingestuft, führte dies zur direkten Betroffenheit der ÜNB als Importeure des Windstroms. Amprion stellt ermittelte Regelungslücken des vorliegenden CBAM-Rahmens im Hinblick auf seine Zielsetzung vor, zeigt mögliche Lösungsansätze auf und forciert nötige Klarstellungen und Anpassungen der bestehenden Regelungen.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
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30.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zollverwaltungsgesetz – ZollVG). Nicht geregelt ist ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerb auf Online-Plattformen fair gestalten
Ein fairer Wettbewerb erfordert die Einhaltung gleicher Vorschriften und Verpflichtungen für alle Marktteilnehmer. Dazu braucht es ein einheitliches europäisches Level Playing Field, das nur durch konsequente Umsetzung des geltenden Rechts auf europäischer und Bundesebene gewährleistet werden kann. Produkt-, Verbraucher und Lauterbarkeitsrecht müssen von allen Marktteilnehmern eingehalten, die EU-Zollreform (Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze) umgesetzt und Vollzugsdefizite zur Schaffung von Transparenz angezeigt werden. Der Ausbau personeller Kapazitäten in den Zoll- und Marktüberwachungsbehörden ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung geltender Vorschriften.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
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10.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DAV lehnt Ausweitung der Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie Strafverschärfungen ab.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt den Gesetzesentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ab, vor allem die damit verbundenen Ausweitungen im materiellen Strafrecht (§ 9 SchwarzArbG RefE) sowie die Erweiterungen der Ermittlungsbefugnisse einschließlich der Übertragung von Aufgaben und Rechten einer Anklagebehörde auf die FKS (§ 14a SchwarzArbG RefE) und die Erweiterung des Straftatenkatalogs insbesondere um den § 9 SchwarzArbG RefE im Anwendungsbereich des § 100a StPO.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
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BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- SchwarzArbG 2004 [alle SG hierzu]
- StPO [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- UStG 1980 [alle SG hierzu]
- WRegG [alle SG hierzu]
- MiLoG [alle SG hierzu]
- ArbSchG [alle SG hierzu]
- AEntG 2009 [alle SG hierzu]
- AÜG [alle SG hierzu]
- SGB 1 [alle SG hierzu]
- SGB 4 [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- SGB 6 [alle SG hierzu]
- SGB 7 [alle SG hierzu]
- BKAG 2018 [alle SG hierzu]
- ZFdG 2021 [alle SG hierzu]
- ZollVG [alle SG hierzu]
- AufenthG 2004 [alle SG hierzu]
- GewO [alle SG hierzu]
- FKSDVO [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben: