Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (9)
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- Angegeben von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 28.06.2024
- Beschreibung: Grundsätzlich begrüßen wir die Abschaffung der 150 Euro Zollfreigrenze, da dies dazu beitragen kann Falschdeklarationen und Betrug einzudämmen. Die Abschaffung der Zollfreigrenze hätte unter anderem zur Folge, dass die im ViDA-Paket vorgeschlagene, verpflichtende Nutzung des Import One Stop Shop für alle Marktplätze bekräftigt würde. Derzeit ist der de minimis eines der gewichtigsten Argumente für Händler und Marktplätze, um den IOSS nicht zu nutzen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) am 25.06.2024
- Beschreibung: zuverlässige und effiziente Verzollungssysteme, die eine vereinfachte, zügige und kundenfreundliche Abfertigung grenzüberschreitender Transporte ermöglichen, Harmonisierung bei der Umsetzung von zollrechtlichen Regelungen in den EU-Mitgliedstaaten, Schaffung einer zentralen EU-Zollbehörde
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Klarstellung CBAM-Regelungen
Aktiv vom 27.09.2024 bis 27.03.2025
- Angegeben von: Amprion GmbH am 27.09.2024
- Beschreibung: Der von der EU eingeführte CBAM bedarf der Klarstellung und ggf. Anpassung. Mangels eindeutiger Differenzierung des Stroms und Aufnahme der AWZ in die Liste der nicht betroffenen Gebiete, könnte angenommen werden, dass Strom aus den in der AWZ gelegenen Offshore-Windparks unter den Anwendungsbereich des CBAM fällt. Würden die ÜNB als Importeure des Windstroms eingestuft, führte dies zur direkten Betroffenheit der ÜNB als Importeure des Windstroms. Amprion stellt ermittelte Regelungslücken des vorliegenden CBAM-Rahmens im Hinblick auf seine Zielsetzung vor, zeigt mögliche Lösungsansätze auf und forciert nötige Klarstellungen und Anpassungen der bestehenden Regelungen.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zollverwaltungsgesetz – ZollVG). Nicht geregelt ist ...
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- Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 06.12.2024
- Beschreibung: Ein fairer Wettbewerb erfordert die Einhaltung gleicher Vorschriften und Verpflichtungen für alle Marktteilnehmer. Dazu braucht es ein einheitliches europäisches Level Playing Field, das nur durch konsequente Umsetzung des geltenden Rechts auf europäischer und Bundesebene gewährleistet werden kann. Produkt-, Verbraucher und Lauterbarkeitsrecht müssen von allen Marktteilnehmern eingehalten, die EU-Zollreform (Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze) umgesetzt und Vollzugsdefizite zur Schaffung von Transparenz angezeigt werden. Der Ausbau personeller Kapazitäten in den Zoll- und Marktüberwachungsbehörden ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung geltender Vorschriften.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 06.12.2024
- Beschreibung: Ein fairer Wettbewerb erfordert die Einhaltung gleicher Vorschriften und Verpflichtungen für alle Marktteilnehmer. Dazu braucht es ein einheitliches europäisches Level Playing Field, das nur durch konsequente Umsetzung des geltenden Rechts auf europäischer und Bundesebene gewährleistet werden kann. Produkt-, Verbraucher und Lauterbarkeitsrecht müssen von allen Marktteilnehmern eingehalten, die EU-Zollreform (Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze) umgesetzt und Vollzugsdefizite zur Schaffung von Transparenz angezeigt werden. Der Ausbau personeller Kapazitäten in den Zoll- und Marktüberwachungsbehörden ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung geltender Vorschriften.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TenneT TSO GmbH am 27.09.2024
- Beschreibung: Der von der EU eingeführte CBAM bedarf der Klarstellung und ggf. Anpassung. Mangels eindeutiger Differenzierung des Stroms und Aufnahme der AWZ in die Liste der nicht betroffenen Gebiete, könnte angenommen werden, dass Strom aus den in der AWZ gelegenen Offshore-Windparks unter den Anwendungsbereich des CBAM fällt. Würden die ÜNB als Importeure des Windstroms eingestuft, führte dies zur direkten Betroffenheit der ÜNB als Importeure des Windstroms. Die ÜNB Amprion, TenneT und 50Hertz stellen ermittelte Regelungslücken des vorliegenden CBAM-Rahmens im Hinblick auf seine Zielsetzung vor, zeigt mögliche Lösungsansätze auf und forciert nötige Klarstellungen und Anpassungen der bestehenden Regelungen.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zollverwaltungsgesetz – ZollVG). Nicht geregelt ist ...
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- Angegeben von: 50Hertz Transmission GmbH am 26.09.2024
- Beschreibung: Sicherstellen, dass Strom aus den in der AWZ gelegenen Offshore-Windparks nicht unter den Anwendungsbereich des CBAM fällt. Ggf. ist hierfür eine Klarstellung/Anpassung der bestehenden Regelungen notwendig.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zollverwaltungsgesetz – ZollVG). Nicht geregelt ist...
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- Angegeben von: TransnetBW GmbH am 27.09.2024
- Beschreibung: Der von der EU eingeführte CBAM bedarf der Klarstellung und ggf. Anpassung. Mangels eindeutiger Differenzierung des Stroms und Aufnahme der AWZ in die Liste der nicht betroffenen Gebiete, könnte angenommen werden, dass Strom aus den in der AWZ gelegenen Offshore-Windparks unter den Anwendungsbereich des CBAM fällt. Würden die ÜNB als Importeure des Windstroms eingestuft, führte dies zur direkten Betroffenheit der ÜNB als Importeure des Windstroms. Die ÜNB stellen ermittelte Regelungslücken des vorliegenden CBAM-Rahmens im Hinblick auf seine Zielsetzung vor, zeigt mögliche Lösungsansätze auf und forciert nötige Klarstellungen und Anpassungen der bestehenden Regelungen.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zollverwaltungsgesetz – ZollVG). Nicht geregelt ist ...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Versicherer setzen sich dafür ein, dass bei der Geldwäschebekämpfung die gesellschaftsrechtlich bedingten Verantwortungsbereiche in Versicherungskonzernen berücksichtigt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 506/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) -
BT-Drs. 20/9648
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG)
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BR-Drs. 506/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- BHO [alle RV hierzu]
- FVG 1971 [alle RV hierzu]
- ZFdG 2021 [alle RV hierzu]
- KraftStG [alle RV hierzu]
- ZollVG [alle RV hierzu]
- BBG 2009 [alle RV hierzu]
- BBesG [alle RV hierzu]
- BKAG 2018 [alle RV hierzu]
- SanktDG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- GwG 2017 [alle RV hierzu]
- StVG [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]