Stellungnahmen/Gutachten
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164 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GwG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (164)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Verordnung legt die technischen Übermittlungsformates und inhaltliche Mindeststandards für die Meldepflicht gemäß §§ 43, 44 GwG fest. Aus VAB-Sicht haben die Verpflichteten des Finanzsektors haben bereits jetzt umfangreiche Projekte initiiert, um die mit der Einführung von AMLR und AMLD6 verbundenen Anforderungen fristgerecht umzusetzen. Es trägt nicht zur Herbeiführung eines besseren Präventionsniveau bei, wenn auf nationaler Ebene noch neue Anforderungen für die Verpflichteten aufgestellt werden, die in der vorgeschlagenen Form vermutlich nur bis zum 9. Juli 2027 Bestand haben können. In Anbetracht dieser Gemengelage bittet der VAB darum, die Einführung der GwG-Meldeverordnung zu überdenken und mit Blick auf die anstehende europäische Regelung zurückzustellen.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 30.04.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Verbändebeteiligung GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Meldeverordnung unter dem GwG mehrfach auf Geldwäschetagungen..., ...vorliegende Entwurf für eine GwG-Meldeverordnung vor¬gestellt..., ...möglicherweise erlassenen GwG-Meldeverordnung erforderlich..., ...verwundert zudem, dass die GwG-Meldeverordnung zwar auf..., ...hatte das BMF mit Bezug zum GwG verlautbart, im Vorfeld..., ...insbesondere Anpassungen im GwG, Abstand zu nehmen. Die vorliegende GwG-Meldeverordnung würde allerdings..., ...darum, die Einführung der GwG-Melde-verordnung zu überdenken...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Identifikationsdokumente gem. § 12 GwG vor, bedarf es keiner Offenlegung..., ...Identifikation von Kunden und § 12 GwG aushebelt. Die geplante..., ...anstelle der Vorgaben des § 12 GwG identifiziert werden kann..., ...Ergänzung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG – Angaben zum wirtschaftlich..., ...Änderung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG werden die in das Transparenzregister..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG – Einsichtnahme in das ..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG-E soll eine auf Antrag ..., ...Interessen gem. § 23 Abs. 2 GwG auch für Verpflichtete ..., ...um von § 12 Abs. 3 Satz 3 GwG Gebrauch machen zu können..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG dazu führen, dass die Verpflichteten..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG nicht zielführend. Art..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG: Meldepflicht von Verpflichteten..., ...Die Überarbeitung des § 43 GwG ist zwar nur redaktioneller..., ...Meldeverpflichtung gem. § 43 GwG durchschlägt. Eine Erweiterung..., ... Satz 1 Nr. 1 Buchst. j) GwG: Finanzholding-Gesellschaften..., ...geplante Änderung von KWG und GwG dazu führen, dass bislang nicht nach dem GwG verpflichtete Gesellschaften..., .... § 50 Abs. 1 Buchst. j) GwG–E greift insoweit vor. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Identifikationsdokumente gem. § 12 GwG vor, bedarf es keiner Offenlegung..., ...Identifikation von Kunden und § 12 GwG aushebelt. Die geplante..., ...anstelle der Vorgaben des § 12 GwG identifiziert werden kann..., ...Ergänzung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG – Angaben zum wirtschaftlich..., ...Änderung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG werden die in das Transparenzregister..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG – Einsichtnahme in das ..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG-E soll eine auf Antrag ..., ...Interessen gem. § 23 Abs. 2 GwG auch für Verpflichtete ..., ...von § 12 Abs. 3 Satz 3 GwG Gebrauch machen zu können..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG dazu führen, dass die Verpflichteten..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG nicht zielführend. ..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG: Meldepflicht von Verpflichteten..., ...Die Überarbeitung des § 43 GwG ist zwar nur redaktioneller..., ...Meldeverpflichtung gem. § 43 GwG durchschlägt. Eine Erweiterung..., ... Satz 1 Nr. 1 Buchst. j) GwG: Finanzholding-Gesellschaften..., ...geplante Änderung von KWG und GwG dazu führen, dass bislang nicht nach dem GwG verpflichtete Gesellschaften..., ...§ 50 Abs. 1 Buchst. j) GwG–E greift insoweit vor. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Identifikationsdokumente gem. § 12 GwG vor, bedarf es keiner Offenlegung..., ...Identifikation von Kunden und § 12 GwG aushebelt. Die geplante..., ...anstelle der Vorgaben des § 12 GwG identifiziert werden kann..., ...Ergänzung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG – Angaben zum wirtschaftlich..., ...Änderung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG werden die in das Transparenzregister..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG – Einsichtnahme in das ..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG-E soll eine auf Antrag ..., ...Interessen gem. § 23 Abs. 2 GwG auch für Verpflichtete ..., ...um von § 12 Abs. 3 Satz 3 GwG Gebrauch machen zu können..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG dazu führen, dass die Verpflichteten..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG nicht zielführend. Art..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG: Meldepflicht von Verpflichteten..., ...Die Überarbeitung des § 43 GwG ist zwar nur redaktioneller..., ...Meldeverpflichtung gem. § 43 GwG durchschlägt. Eine Erweiterung..., ... Satz 1 Nr. 1 Buchst. j) GwG: Finanzholding-Gesellschaften..., ...geplante Änderung von KWG und GwG dazu führen, dass bislang nicht nach dem GwG verpflichtete Gesellschaften..., .... § 50 Abs. 1 Buchst. j) GwG–E greift insoweit vor. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Identifikationsdokumente gem. § 12 GwG vor, bedarf es keiner Offenlegung..., ...Identifikation von Kunden und § 12 GwG aushebelt. Die geplante..., ...anstelle der Vorgaben des § 12 GwG identifiziert werden kann..., ...Ergänzung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG – Angaben zum wirtschaftlich..., ...Änderung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG werden die in das Transparenzregister..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG – Einsichtnahme in das ..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG-E soll eine auf Antrag ..., ...Interessen gem. § 23 Abs. 2 GwG auch für Verpflichtete ..., ...von § 12 Abs. 3 Satz 3 GwG Gebrauch machen zu können..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG dazu führen, dass die Verpflichteten..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG nicht zielführend. Art..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG: Meldepflicht von Verpflichteten..., ...Die Überarbeitung des § 43 GwG ist zwar nur redaktioneller..., ...Meldeverpflichtung gem. § 43 GwG durchschlägt. Eine Erweiterung..., ... Satz 1 Nr. 1 Buchst. j) GwG: Finanzholding-Gesellschaften..., ...geplante Änderung von KWG und GwG dazu führen, dass bislang nicht nach dem GwG verpflichtete Gesellschaften..., ...§ 50 Abs. 1 Buchst. j) GwG–E greift insoweit vor. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Identifikationsdokumente gem. § 12 GwG vor, bedarf es keiner Offenlegung..., ...Identifikation von Kunden und § 12 GwG aushebelt. Die geplante..., ...anstelle der Vorgaben des § 12 GwG identifiziert werden kann..., ...Ergänzung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG – Angaben zum wirtschaftlich..., ...Änderung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG werden die in das Transparenzregister..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG – Einsichtnahme in das ..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG-E soll eine auf Antrag ..., ...Interessen gem. § 23 Abs. 2 GwG auch für Verpflichtete ..., ...von § 12 Abs. 3 Satz 3 GwG Gebrauch machen zu können..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG dazu führen, dass die Verpflichteten..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG nicht zielführend. Art..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG: Meldepflicht von Verpflichteten..., ...Die Überarbeitung des § 43 GwG ist zwar nur redaktioneller..., ...Meldeverpflichtung gem. § 43 GwG durchschlägt. Eine Erweiterung..., ... Satz 1 Nr. 1 Buchst. j) GwG: Finanzholding-Gesellschaften..., ...geplante Änderung von KWG und GwG dazu führen, dass bislang nicht nach dem GwG verpflichtete Gesellschaften..., ...§ 50 Abs. 1 Buchst. j) GwG–E greift insoweit vor. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der bisherigen Ausgestaltung des Verdachtsmeldeverfahrens bis zur Geltung der EU-Antigeldwäscheregeln 2027, jedenfalls aber Anpassung verschiedener Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Gewährleistung effektiver und rechtssicherer Verdachtsmeldeverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 04.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV)
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Verordnung ist § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Der Entwurf stellt einen..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...GwGMeldV über die nach dem GwG zu erfassenden Daten hinaus..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Wortlaut § 43 Abs. 1 S. 2 GwG erfasst die Angabe einer..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... Meldepflicht nach § 44 GwG ggf. an die FIU weiter...., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... dafür, den Wortlaut des GwG beizubehalten. Die gewählte..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG (also mittels eID) identifiziert..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...nicht aus § 45 Abs. 5 S. 1 GwG, der nur Regelungen zur..., ...Auswirkungen der geplanten GwG-Meldeverordnung auf die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der bisherigen Ausgestaltung des Verdachtsmeldeverfahrens bis zur Geltung der EU-Antigeldwäscheregeln 2027, jedenfalls aber Anpassung verschiedener Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Gewährleistung effektiver und rechtssicherer Verdachtsmeldeverfahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 03.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV)
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Verordnung ist § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Der Entwurf stellt einen..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...GwGMeldV über die nach dem GwG zu erfassenden Daten hinaus..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Wortlaut § 43 Abs. 1 S. 2 GwG erfasst die Angabe einer..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Meldepflicht nach § 44 GwG ggf. an die FIU weiter...., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... dafür, den Wortlaut des GwG beizubehalten. Die gewählte..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Nach den Vorschriften des GwG besteht bisher keine Ver..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...nicht aus § 45 Abs. 5 S. 1 GwG, der nur Regelungen zur..., ... wirkungen der geplanten GwG-Meldeverordnung auf die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der bisherigen Ausgestaltung des Verdachtsmeldeverfahrens bis zur Geltung der EU-Antigeldwäscheregeln 2027, jedenfalls aber Anpassung verschiedener Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Gewährleistung effektiver und rechtssicherer Verdachtsmeldeverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 20.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV)
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Adressatenkreis:
-
30.04.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Verordnung ist § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Der Entwurf stellt einen..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...GwGMeldV über die nach dem GwG zu erfassenden Daten hinaus..., ...Ermächtigungsnorm des § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Zu den Einzelheiten verweisen..., ...Wortlaut § 43 Abs. 1 S. 2 GwG erfasst die Angabe einer..., ...Meldepflicht nach § 44 GwG ggf. an die FIU weiter...., ...Anwendungsbereich des § 43 Abs. 1 S. 1 GwG („Tatsachen die darauf ..., ... dafür, den Wortlaut des GwG beizubehalten. Die gewählte..., ...wirtschaftlich Berechtigten nach dem GwG, wobei nicht jede eine..., ...Verdachtsmeldung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 3 GwG handelt, sollte diese..., ...12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG (also mittels eID) identifiziert..., ...Identifizierungspflicht nach § 10 GwG besteht, liegen diese ..., ...Nach den Vorschriften des GwG besteht bisher keine Verpflichtung..., ...nicht aus § 45 Abs. 5 S. 1 GwG, der nur Regelungen zur..., ...Übrigen nach § 30 Abs. 1 GwG zur Entgegennahme und Verarbeitung..., ...Auswirkungen der geplanten GwG-Meldeverordnung auf die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der bisherigen Ausgestaltung des Verdachtsmeldeverfahrens bis zur Geltung der EU-Antigeldwäscheregeln 2027, jedenfalls aber Anpassung verschiedener Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Gewährleistung effektiver und rechtssicherer Verdachtsmeldeverfahren.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 03.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV)
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Verordnung ist § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Der Entwurf stellt einen..., ...GwGMeldV über die nach dem GwG zu erfassenden Daten hinaus..., ...Ermächtigungsnorm des § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Zu den Einzelheiten verweisen..., ...Wortlaut § 43 Abs. 1 S. 2 GwG erfasst die Angabe einer..., ...eigenen Meldepflicht nach § 44 GwG ggf. an die FIU weiter...., ...Anwendungsbereich des § 43Abs. 1 S. 1 GwG („Tatsachen die darauf ..., ... dafür, den Wortlaut des GwG beizubehalten. Die gewählte..., ...wirtschaftlich Berechtigten nach dem GwG, wobei nicht jede eine ..., ...Verdachtsmeldung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 3 GwG handelt, sollte diese im..., ... § 12 Abs. 1Satz 1 Nr. 2 GwG (also mittels eID) identifiziert..., ...Identifizierungspflicht nach § 10 GwG besteht, liegen diese Informationen..., ...Nach den Vorschriften des GwG besteht bisher keine Verpflichtung..., ...nicht aus § 45 Abs. 5 S. 1 GwG, der nur Regelungen zur..., ...Übrigen nach § 30 Abs. 1 GwG zur Entgegennahme und Verarbeitung..., ...Auswirkungen der geplanten GwG-Meldeverordnung auf die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen im Entwurf einer GwG-Meldeverordnung
Die Verordnung legt die technischen Übermittlungsformates und inhaltliche Mindeststandards zur Erfüllung der Meldepflicht nach §§ 43, 44 GwG fest. Im Lichte der europäischen Harmonisierung des Geldwäscherechts haben die Verpflichteten des Geldwäschegesetzes bereits jetzt umfangreiche Projekte initiiert, um die europarechtlichen Vorgaben fristkonform umzusetzen. Eine nationale Verordnung müsste voraussichtlich zum 9. Juli 2027 außer Kraft treten, weil dann europäische Vorgaben unmittelbar anwendbar werden. Unter Berücksichtigung der europäischen Regelungen sollte die Einführung der seit 2018 angedachten GwG-Meldeverordnung überdacht und zurückgestellt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V. am 14.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...der in § 45 Abs. 5 Satz 1 GwG normierten Ermächtigungsgrundlage..., ...sich aus § 45 Abs. 5 Satz 1 GwG. Bereits im Rahmen des ..., ... im Sinne von § 1 Abs. 4 GwG eingegangen wird, weil ..., ...Regelung des § 10 Abs. 6a GwG macht zudem deutlich, dass..., ...im Sinne von § 10 Abs. 6a GwG auch keinerlei Einholung..., ...Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG. Eine Rechtsverordnung..., ...im Sinne von § 43 Abs. 1 GwG stehen. Mit Bezugnahme..., ...nach § 43 Abs. 1 oder § 44 GwG elektronisch zu erfolgen..., ... § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 GwG anbieten. Selbst wenn das..., ...43 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 GwG ergeben, Der Wortlaut ..., ... § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 GwG erbracht werden, sofern..., ... § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 GwG und der Bedingung gemacht..., ...Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 GwG die jeweiligen Angaben ..., ...Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe e) GwG. Über den Namen hinaus ..., ...Abs. 1 GwG, wenn die betreffende natürliche..., ...§ 2 Abs. 1 Nr. 14 und 16 GwG in Ermangelung von Daten..., ... im Sinne von § 1 Abs. 4 GwG als auslösendes Ereignis..., ... im Sinne von § 1 Abs. 5 GwG bezweckt werden soll. Es..., ... nach § 45 Abs. 1 Satz 1 GwG angebotenen generellen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Identifikationsdokumente gem. § 12 GwG vor, bedarf es keiner Offenlegung..., ...Identifikation von Kunden und § 12 GwG aushebelt. Die geplante..., ...anstelle der Vorgaben des § 12 GwG identifiziert werden kann..., ...Ergänzung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG – Angaben zum wirtschaftlich..., ...Änderung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG werden die in das Transparenzregister..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG – Einsichtnahme in das ..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG-E soll eine auf Antrag ..., ...Interessen gem. § 23 Abs. 2 GwG auch für Verpflichtete ..., ...von § 12 Abs. 3 Satz 3 GwG Gebrauch machen zu können..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG dazu führen, dass die Verpflichteten..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG nicht zielführend. Art..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG: Meldepflicht von Verpflichteten..., ...Die Überarbeitung des § 43 GwG ist zwar nur redaktioneller..., ...Meldeverpflichtung gem. § 43 GwG durchschlägt. Eine Erweiterung..., ... Satz 1 Nr. 1 Buchst. j) GwG: Finanzholding-Gesellschaften..., ...geplante Änderung von KWG und GwG dazu führen, dass bislang nicht nach dem GwG verpflichtete Gesellschaften..., ...§ 50 Abs. 1 Buchst. j) GwG–E greift insoweit vor. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der bisherigen Ausgestaltung des Verdachtsmeldeverfahrens bis zur Geltung der EU-Antigeldwäscheregeln 2027, jedenfalls aber Anpassung verschiedener Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Gewährleistung effektiver und rechtssicherer Verdachtsmeldeverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 16.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV)
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Verordnung ist § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Der Entwurf stellt einen..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...GwGMeldV über die nach dem GwG zu erfassenden Daten hinaus..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Wortlaut § 43 Abs. 1 S. 2 GwG erfasst die Angabe einer..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... Meldepflicht nach § 44 GwG ggf. an die FIU weiter...., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... dafür, den Wortlaut des GwG beizubehalten. Die gewählte..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG (also mittels eID) identifiziert..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...nicht aus § 45 Abs. 5 S. 1 GwG, der nur Regelungen zur..., ...Auswirkungen der geplanten GwG-Meldeverordnung auf die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der bisherigen Ausgestaltung des Verdachtsmeldeverfahrens bis zur Geltung der EU-Antigeldwäscheregeln 2027, jedenfalls aber Anpassung verschiedener Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Gewährleistung effektiver und rechtssicherer Verdachtsmeldeverfahren.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV)
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Verordnung ist § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Der Entwurf stellt einen..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...GwGMeldV über die nach dem GwG zu erfassenden Daten hinaus..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Wortlaut § 43 Abs. 1 S. 2 GwG erfasst die Angabe einer..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...eigenen Meldepflicht nach § 44 GwG ggf. an die FIU weiter...., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... dafür, den Wortlaut des GwG beizubehalten. Die gewählte..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... § 12 Abs. 1Satz 1 Nr. 2 GwG (also mittels eID) identifiziert..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...nicht aus § 45 Abs. 5 S. 1 GwG, der nur Regelungen zur..., ...Aus-wirkungen der geplanten GwG-Meldeverordnung auf die...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der bisherigen Ausgestaltung des Verdachtsmeldeverfahrens bis zur Geltung der EU-Antigeldwäscheregeln 2027, jedenfalls aber Anpassung verschiedener Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Gewährleistung effektiver und rechtssicherer Verdachtsmeldeverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV)
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Verordnung ist § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Der Entwurf stellt einen..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...GwGMeldV über die nach dem GwG zu erfassenden Daten hinaus..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Wortlaut § 43 Abs. 1 S. 2 GwG erfasst die Angabe einer..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...eigenen Meldepflicht nach § 44 GwG ggf. an die FIU weiter...., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... dafür, den Wortlaut des GwG beizubehalten. Die gewählte..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... § 12 Abs. 1Satz 1 Nr. 2 GwG (also mittels eID) identifiziert..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...nicht aus § 45 Abs. 5 S. 1 GwG, der nur Regelungen zur..., ...Aus-wirkungen der geplanten GwG-Meldeverordnung auf die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV fordert eine Änderung des § 2 Geldwäschegesetzes (GwG) mit dem Ziel, zugelassene Berufsausübungsgesellschaften künftig als Verpflichtete nach § 2 GwG einzuordnen und zugleich festzulegen, dass einzelne Berufsträger nicht mehr als natürliche Personen Verpflichtete sind, wenn das Mandatsverhältnis mit der Berufsausübungsgesellschaft besteht. Daneben empfiehlt der DAV, auch die Regelungen für die Syndikusrechtsanwälte durch § 2 Abs. 2 S. 3 GwG –neu entsprechend anzupassen. „Soweit Rechtsanwälte bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern beschäftigt sind, die Verpflichtete sind, sind nur die Arbeitgeber Verpflichtete. Ist der Arbeitgeber nicht Verpflichteter, so ist auch der angestellte Rechtsanwalt nicht Verpflichteter.“
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 10.10.2024
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Adressatenkreis:
-
30.09.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...als Verpflichtete nach § 2 GwG“ (BRAK-Stellungnahme Nr..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG) mit dem Ziel, zugelassene..., ...als Verpflichtete nach § 2 GwG einzuordnen und zugleich..., ...einer solchen Änderung des GwG sinnvollerweise schon jetzt..., ...dass diese Rechtslage das GwG zudem an schon bisher geltendes..., ...arbeiten. Da gemäß § 50 Nr. 3 GwG i.V.m. § 33 Abs. 3 Nr. ..., ...ihren Sitz hat, § 50 Nr. 3 GwG i.V.m. § 33 Abs. 3 Nr. ..., ...Verpflichtetenbegriff nach GwG Nach den derzeitigen Bestimmungen des GwG sind Rechtsanwälte Verpflichtete nach dem GwG, soweit die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG vorliegen. Die Rechtsanwaltskammern..., ...2020 mit § 10 Abs. 1 Nr. 8a GwG eine Ausnahmeregelung ins GwG eingefügt wurde für Syndikusrechtsanwälte, die bei gemäß § 2 GwG verpflichteten Unternehmen..., ...als Verpflichtete nach dem GwG angesehen. b) Verpflichtetenbegriff..., ...Geldwäscherichtlinie in § 3 Abs. 2 GwG übertragen als „[b]ei juristischen..., ... geforderte Änderung des GwG würde vielmehr die gesetzliche..., ...vorgeschlagenen Änderungen des GwG (S. 5 der Stellungnahme..., ...werden: § 2 Abs. 2 Satz 3 GwG-neu „Soweit Rechtsanwälte..., ...Verpflichteter.“ § 10 Abs 8a GwG müsste gestrichen werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die mit dem Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz geplante Erweiterung der BaFin-Geldwäscheaufsicht auf Versicherungs-Holdinggesellschaften, deren bußgeldbewehrte Registrierungspflicht und die Ausweitung des Prüfungsmandats des Jahresabschlussprüfers auf geldwäscherechtliche Pflichten von Versicherungs-Holdinggesellschaften sollten gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
30.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des Geldwäschegesetzes (GwG) führen jedoch u.a. durch..., ...müssten kurzfristig an das GwG-Regime unter BaFin-Aufsicht..., ...bisher von wesentlichen GwG-Pflichten befreit waren..., ...§ 2 Abs. 1 Nr. 7b und 7c GwG-E erfasst; im ZFG-E fehlt..., ... Abs. 1 Nr. 7 lit. a)-d) GwG. Unabhängig davon ergibt..., ...§ 1 Abs. 24 S. 1 Nr. 1 GwG und als solche für die ..., ...parallele Anwendung von GwG und EU-Geldwäschepaket...., ...i.V.m. § 50 Nr. 1 lit. j) GwG-E erweitert den von der..., ... II). § 2 Abs. 1 Nr. 7a GwG-E würde allerdings nur ..., ...der BaFin beaufsichtigte GwG-Verpflichtetenkreis nur..., ...müssten kurzfristig an das GwG angepasst werden. Soweit..., ...bisher von wesentlichen GwG-Pflichten befreit waren..., ... AMLR, eine vollständige GwG-konforme Organisation ..., ... (§ 5 GwG). Ab dem 10. Juli 2027 ..., ...keine Verpflichteten des GwG sind. Geldwäscherechtlich..., ...Abs. 1 Nr. 7 lit. a)-d) GwG. Ungeachtet dessen ergibt..., ...fehlende Erstreckung der GwGPflichten auf den Betrieb..., ...§ 1 Abs. 24 S. 1 Nr. 1 GwG und als solche für die ..., ... neuen § 51 Abs. 5c S. 1 GwG-E haben sich Verpflichtete..., ...i.V.m. § 56 Abs. 2 Nr. 9 GwG-E sollte daher gestrichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...Korrespondenzbankbeziehung nach § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG darstellen, sondern ist..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Seite 12..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den ..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ...4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG)
Der VIB sieht Bedarf an gesetzlichen Klarstellungen und Verhältnismäßigkeitsprüfungen im Zusammenhang mit der Ausweitung von Pflichten nach § 25n KWG sowie um die Vereinbarkeit und Terminologie bei den Verdachtsmeldepflichten nach § 43 GwG und § 261 StGB.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet sind. Wir..., ...in § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GwG mit Bezug zu Verdachtsmeldungen..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG die Formulierung „aus einer..., ...Taten nennt (vgl. § 1 Abs. 1 GwG: „Geldwäsche im Sinne dieses..., ...Bestimmungen, einschließlich § 43 GwG. Artikel 69 AMLR 5 enthält..., ...begrenzten Fortgeltung des § 43 GwG für einen Zeitraum von ..., ...Inkonsistenzen im Verhältnis von GwG und § 261 StGB zu vermeiden...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich für eine praktikable und rechtssichere Ausgestaltung der geplanten GwG-Meldeverordnung ein, in der einheitliche Mindeststandards für die Übermittlung von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen an die FIU festgelegt werden sollen. So sollen unnötige Doppelaufwände für die Verpflichteten vermieden, unverhältnismäßige Risiken ausgeschlossen und die Meldepflichten nach §§ 43 Abs. 1 , 44 GwG klar und verhältnismäßig ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 30.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...konsultierten Entwurf einer GwG-Meldeverordnung Die..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Pflichten für die nach dem GwG Verpflichteten aus unserer..., ...Verdachtsmeldungen nach § 43 Abs. 1, 44 GwG an die Financial Intelligence..., ...konsultierte Verordnungsentwurf der GwG-Meldeverordnung sollte ..., ...Meldepflicht nach §§ 43, 44 GwG - trotz einer erfolgten..., ... nach § 56 Abs. 1 Nr. 69 GwG eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Informationelle Selbstbestimmung wirtsch. Berechtigter bei Maßgaben zum Transparenzregister wahren
Die Umsetzung des Anti Money Laundering Package der EU muss auf verhältnismäßige Weise erfolgen. Mit Blick auf das Transparenzregister gilt dies insbesondere für den Anforderungskatalog der Eintragung personenbezogener Daten wirtschaftlich Berechtigter/Eigentümer sowie für die Beschränkung des Jedermann-Zugangs zum Register. Der Grundrechtsschutz verlangt eine legislative Ausgestaltung des „berechtigtes Interesses“ (EuGH 2022), welche die schutzwürdigen Interessen der Eintragungspflichtigen hinreichend berücksichtigt. Im Rahmen des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes [ZFG] müssen hinreichende Anforderungen an das Bestehen eines „berechtigten Interesses“ und an dessen Nachweis gesetzt werden. Außerdem sind hinreichende verfahrensrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen zu verankern.
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
31.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vertretungsberechtigung (§ 18a GwG-E) 6 2. Erweiterung der..., ...Geburtsort (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 GwG-E) 6 3. Ausgestaltung ..., ...Transparenzregister (§§ 23, 23a GwG-E) 7 4. Einsichtnahme ..., ...berechtigtem Interesse (§ 23a GwG-E) 8 a) Journalismus, ..., ...Einsichtnahme (§ 23 Abs. 2 GwG-E) 10 a) Zugangssperre..., ...Sicherungsmaßnahmen (§ 23 Abs. 8 GwG) 11 7. Erfordernis einer..., ...einschlägigen Regelungen des GwG aufgehoben werden – dies..., ... eine einzelne Angabe im GwG ergänzt wird, die wenig..., ... in § 23a GwG-E aufgeführten Fallgruppen..., ...alle Staatsangehörigkeiten) GwG sowie auf die Anga-ben ..., ... Gruppen des § 23 Abs. 1 GwG zu differenzieren. Die ..., ...Interesses“ nach § 23a Abs. 2 GwG-E eine klar konturierte..., ...Einsichtnahme (§ 23 Abs. 2 GwG-E) Mit Blick auf fehlende..., ...der in § 23 Abs. 2 Satz 2 GwG genannten Straftaten zu..., ...ohne Antrag § 23 Abs. 2 GwG (alte und neue Fassung)..., ...Der Straftatenkatalog der GwG-Norm im Entwurf umfasst..., ...Katalogs des § 23 Abs. 2 GwG um die Tatbestände der ..., ...darf laut § 23 Abs. 8 S. 8 GwG-E lediglich zu Funktion..., ...Abs. 8, S. 3 Ziff. 4 und 5 GwG. Dies ist auch dringend..., .... § 23a Abs. 2 Ziff. 1-3 GwG-E eine Gebühr in Höhe der...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zwar gehören Rechtsdienstleister nicht zu den Verpflichteten nach § 2 Geldwäschegesetz (GwG), wenn ihre Tätigkeit sich in der Erbringung von Inkassodienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erschöpft. Eine Verpflichtung zahlreicher Mitglieder des Vereins folgt bei Kataloggeschäften allerdings aus § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 10, 11 GwG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 2 Geldwäschegesetz (GwG), wenn ihre Tätigkeit sich..., ...2 Abs. 1 S. 1 Nr. 10, 11 GwG. Verpflichtete haben ..., ...Videoidentifizierung für die Prüfung nach GWG zur Verfügung steht. III..., ...ersichtlich, ist nach § 50 GwG immer nur eine Aufsichtsbehörde..., ...Verpflichteten nach § 2 Abs. 1 GwG immer nur sein, dass ..., ...Anwendungshinweisen nach § 51 Absatz 8 GwG ausschließt. 5 Frankfurt...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhinderung von Geldwäsche prüfen (GwG-Prüfung). o Bei sehr kleinen..., ...zu 400 Mio. Euro kann die GwG-Prüfung in zweijährigem..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung grundsätzlich allen..., ...Erleichterung dar, da die jährliche GwG Prüfung gerade in kleinen..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung gut vertretbar,...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhinderung von Geldwäsche prüfen (GwG-Prüfung). o Bei sehr kleinen..., ...zu 400 Mio. Euro kann die GwG-Prüfung in zweijährigem..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung grundsätzlich allen..., ...Erleichterung dar, da die jährliche GwG Prüfung gerade in kleinen..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung gut vertretbar,...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein "Viertes Bürokratieentlastungsgesetz"
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines befreienden IFRS-Einzelabschlusses in Deutschlan und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhinderung von Geldwäsche prüfen (GwG-Prüfung). o Bei sehr kleinen..., ...zu 400 Mio. Euro kann die GwG-Prüfung in zweijährigem..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung grundsätzlich allen..., ...Erleichterung dar, da die jährliche GwG Prüfung gerade in kleinen..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung gut vertretbar,...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht zielführend..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir eine ..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Der Grund hierfür..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ...Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den Ausführungen..., ...Anpassung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ...Korrespondentenbegriff des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG auch die Beziehung zwischen..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ... 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...Korrespondenzbankbeziehung nach § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG darstellen, sondern ist..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Seite 12..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den ..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ...4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden. ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht zielführend..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir eine ..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Seite 12 von 13 Stellungnahme..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ...Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den Ausführungen..., ...Anpassung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ...Korrespondentenbegriff des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG auch die Beziehung zwischen..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ... 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht zielführend..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir eine ..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Seite 12 von 13 Stellungnahme..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ...Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den Ausführungen..., ...Anpassung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ...Korrespondentenbegriff des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG auch die Beziehung zwischen..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ... 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht zielführend..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir eine ..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Seite 12 von 13 Stellungnahme..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ...Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den Ausführungen..., ...Anpassung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ...Korrespondentenbegriff des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG auch die Beziehung zwischen..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ... 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhinderung von Geldwäsche prüfen (GwG-Prüfung). o Bei sehr..., ...400 Mio. Euro kann die GwG-Prüfung in zweijährigem..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung grundsätzlich allen..., ...Erleichterung dar, da die jährliche GwG Prüfung gerade in kleinen..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung gut vertretbar,...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung
Die durch das BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW) gesetzten und bewährten Sicherheitsstandards dürfen nicht -bewusst oder unbewusst- dergestalt verschärft werden, dass die Nutzbarkeit des Videoidentifizierungsverfahrens praktisch unmöglich gemacht wird. Die Nutzung darf nicht von der gleichzeitigen Bereitstellung eines Verfahrens zur Überprüfung eines elektronischen Identitätsnachweises abhängig gemacht werden. Die Nutzung des Videoidentifizierungsverfahrens muss zudem dauerhaft sichergestellt werden. Es muss klargestellt werden, dass auch die Zugänglichmachung der Identifizierungsdaten aus einer verordnungskonform durchgeführten Videolegitimation durch einen anderen Verpflichteten möglich und zulässig ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
16.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sorgfaltspflicht dürfen keine über § 17 GwG hinausgehenden Beschränkungen..., ...23.06.2017 wurde in § 13 Absatz 2 GwG die Möglichkeit geschaffen..., ...nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 GwG dient ausschließlich der..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GwG) steht selbstständig und..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GwG). Das Gesetz schreibt den..., ...auf § 13 Absatz 2 Nummer 2 GwG gestützte Rechtsverordnung..., ...selbst im Rahmen des § 17 GwG zur Durchführung der Sorgfaltspflichten..., ... in den Grenzen des § 17 GwG hinsichtlich der Erfüllung..., ...(in der Terminologie des GwG „Dritter“ im Sinne des...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf beim Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG)
Anpassungen beim SteFEG erforderlich, u.a.: - keine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen - Anhebung der GWG-Grenze von 800 auf 2.500 Euro - Änderungen der Regelungen zum Sammelposten - dauerhafte Einführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter - Überprüfung der Werte für Grundfreibetrag und Eckwerte des Tarifs - Abschaffung des Solidaritätszuschlags - weitere Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärungen - Ablehnung der Steuerfreiheit von Zuschlägen bei Mehrarbeit - weitere Anhebung der Umsatz- und Gewinngrenzen für die Buchführungspflicht - Reform des Grunderwerbsteuerrechts, insb. Begünstigung von Kapitalgesellschaften
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 04.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
-
BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Dokumentationspflichten für GWG, Streichung des § 6 Abs..., ...geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Wert von mehr..., ...Einkommensteuer“ zur Neugestaltung der GWG-Regelungen um (vgl. Abschlussbericht..., ... ein Gleichlauf zwischen GWG und solchen Wirtschaftsgütern..., ...kann. Eine Anhebung der GWG-Grenze, wie ebenfalls von..., ...inflationsbedingte Anpassung der GWG-Grenze von 800 Euro auf..., ...betragsmäßige Anhebung der GWG-Grenze zumindest auf 1.000..., ...regt er eine Anhebung der GWG-Grenze von 800 Euro auf..., ...der Sofortabschreibung als GWG und der Aufnahme in den..., ...der Sofortabschreibung als GWG und der Bildung eines Sammelpostens..., ...geforderten Anhebung der GWG-Grenze sollten die Betragsgrenzen..., ...steuerlichen Regelungen zu GWG und Sammelposten in die...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Vorschriften zu Sammelanderkonten im Geldwäschegesetz
Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen die Vorschriften zur Führung von Sammelanderkonten für Rechtsanwälte im Geldwäschegesetz präzisiert werden. Ziel ist die Klarstellung der Behandlung von Fremdgeldern, insbesondere in Bezug auf die Identifikationspflichten und die Meldepflichten der kontoführenden Institute. Zudem soll eine Regelung zur anlasslosen Prüfung dieser Konten durch Aufsichtsbehörden – durch die Kammern (§ 73a BRAO-E) – geschaffen werden. Dabei werden die Anforderungen an Rechtsanwälte hinsichtlich der Offenlegung und Dokumentation von Mandantengeldern neu bestimmt. Die Änderung betrifft insbesondere die §§ 2, 10 und 11 des Geldwäschegesetzes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8674
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
-
BT-Drs. 20/8674
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...hierdurch die Aufsicht im GWG zu verankern. Der Deutsche..., ...sinnvoller, als eine Regelung im GWG, bei der eine Abstimmung..., ...BMF erfolgen muss. Das GwG gewährt den RAKs bereits..., ...Verpflichtete im Sinne des GwG sind. Hierzu gehört auch..., ...anlasslose Prüfung, die das GwG für die jeweilige Aufsicht..., ...vorsieht. Eine Änderung im GwG wäre eher systemfremd, ..., ... von § 2 Abs.1 Ziffer 10 GwG plötzlich alle Rechtsanwälte..., ... wäre ein Systembruch im GwG, da das Sammelanderkonto..., ...die EU-Verordnung wird das GwG in den nächsten 3 Jahren..., ... notwendig (§ 43a Abs. 7 GwG: wer Fremdgeld sofort überweist..., ...nach dem Zivilrecht und dem GwG bleiben Gelder der Mandanten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung
Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung, allgemein zu den Themen Melde- und Berichtswesen, aufsichtsrechtlich erforderte Dokumentation, Überregulierung, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit (bzw. deren Fehlen), Verwaltungsaufwand in den Aufsichtsbehörden, EU-Regularien und sog. Goldplating, sowie Darstellung konkreter Einzelvorschläge, unter anderem bzgl. CRR, CRD, KWG, GroMiKV, PrüfbV, FinaRisikoV, MaRisk, GwG, Abgabenordnung, Einlagensicherungsgesetz, BörsG, IFR&IFD, WpHG/MiFID, InstitutsVergV.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 27.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...: § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GwG Problem/Belastung: - In..., ...des § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GwG stehen, leiden. - Der..., ...Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 43 GwG über das Ziel hinaus. ..., ...nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GwG. Gemäß unserem Vorschlag..., ...der vollen Bezeichnung des GwG zu entnehmen ist: „Gesetz..., ...: § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GwG ist wie folgt anzupassen..., ... an die Vorschriften des GwG Zuständige(s) Ministerium..., ...deutsche Geldwäschegesetz (GwG) nicht. - Für die Identifizierung..., ... und 2 und § 13 Absatz 1 GwG). Zwar stellt der Anwendungserlass..., ...abweichend von den §§ 12 und 13 GwG auch auf der Grundlage ..., ...Identifizierung gemäß § 13 Abs. 1 GwG ebenfalls nicht möglich..., ...Ausweispapieres (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 GwG) oder anhand einer Prüfung..., ...des § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 GwG auch auf die Identifizierung..., ...Verweises auf § 13 Abs. 1 GwG und eventuell zu ergehende..., ...Rechtsverordnungen nach § 13 Abs. 2 GwG bei den wirtschaftlich ..., ... Verweis auf § 13 Abs. 1 GwG, der für eine Überprüfung..., ...11 Abs. 5 und § 12 Abs. 3 GwG. Die Gewissheit über die..., ...erheben (§ 11 Abs. 5 S. 1 GwG). Auch die Informationen..., ...verpflichtend (§ 11 Abs. 5 S. 2 GwG). Daran anschließend wird..., ...Kontenwahrheit durch Verweis auf § 13 GwG vorgeschrieben werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf schreibt einen deutschen Alleingang der BaFin fort, der bei grenzüberschreitend tätigen deutschen Verpflichteten bereits verschiedene digitale Geschäftsmodelle verhindert hat. Ziel der lobbyistischen Maßnahme ist es, grenzüberschreitende Identifizierungen im Binnenmarkt auch für Kunden in Deutschland zu ermöglichen. Deshalb sollte der deutsche Verordnungsgeber bereits jetzt - vor einer unmittelbaren Anwendbarkeit europäischer Regelungen zur Durchführung von geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten (§ 21 Abs. 2 S. 1 GwVideoIdentV-E) - die Anforderungen an die in anderen Mitgliedsstaaten schon etablierten und bewährten Standards anpassen.
- Bereitgestellt von: Digital Lending Association e.V. am 03.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verpflichtete im Sinne des GwG sind, machen wir in diesem..., ...Gemäß § 17 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GwG muss bei der Ausführung..., ...Vorschriften des deutschen GwG entsprechen. Die von Verpflichteten...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der BaFin unterstehenden GwG-Verpflichteten aufrecht..., ...fördern. Damit können sowohl GwG-Verpflichtete als auch ..., ...Identifizierung gemäß § 12 Abs. 1 GwG anbietet.“ Zudem halten..., ...nach § 10 Abs. 1 Nummer 1 GwG verwendet werden kann...., ...Videoidentifizierungsverfahren für die weiteren GwG-Verpflichteten nicht zugelassen..., ...das auch rechtlich in § 12 GwG gleichbehandelt wird. ..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG widerspiegeln und insbesondere..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG sein wird (Wand DuD 2024..., ...Vorgaben des § 8 Abs. 2 S. 6 GwG das dienste- und kartenspezifische..., ... In Kombination mit § 8 GwG ergibt sich aus der Regelung..., ...Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4, S. 2 GwG gelten. Für die reine..., ...auch eine Anpassung des § 8 GwG erforderlich, um eine ..., ..., zumal § 8 Abs. 2 S. 2 GwG die Aufzeichnungen von ..., ...Anwendungsbereich des § 8 GwG unterstellt. Zudem weisen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der BaFin unterstehenden GwG-Verpflichteten aufrecht..., ...fördern. Damit können sowohl GwG-Verpflichtete als auch ..., ...Identifizierung gemäß § 12 Abs. 1 GwG anbietet.“ Zudem halten..., ...nach § 10 Abs. 1 Nummer 1 GwG verwendet werden kann...., ...Videoidentifizierungsverfahren für die weiteren GwG-Verpflichteten nicht zugelassen..., ...das auch rechtlich in § 12 GwG gleichbehandelt wird. ..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG widerspiegeln und insbesondere..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG sein wird (Wand DuD 2024..., ...Vorgaben des § 8 Abs. 2 S. 6 GwG das dienste- und kartenspezifische..., ... In Kombination mit § 8 GwG ergibt sich aus der Regelung..., ...Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4, S. 2 GwG gelten. Für die reine..., ...auch eine Anpassung des § 8 GwG erforderlich, um eine ..., ..., zumal § 8 Abs. 2 S. 2 GwG die Aufzeichnungen von ..., ...Anwendungsbereich des § 8 GwG unterstellt. Zudem weisen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der BaFin unterstehenden GwG-Verpflichteten aufrecht..., ...fördern. Damit können sowohl GwG-Verpflichtete als auch ..., ...Identifizierung gemäß § 12 Abs. 1 GwG anbietet.“ Zudem halten..., ...nach § 10 Abs. 1 Nummer 1 GwG verwendet werden kann...., ...Videoidentifizierungsverfahren für die weiteren GwG-Verpflichteten nicht zugelassen..., ...das auch rechtlich in § 12 GwG gleichbehandelt wird. ..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG widerspiegeln und insbesondere..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG sein wird (Wand DuD 2024..., ...Vorgaben des § 8 Abs. 2 S. 6 GwG das dienste- und kartenspezifische..., ... In Kombination mit § 8 GwG ergibt sich aus der Regelung..., ...Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4, S. 2 GwG gelten. Für die reine..., ...auch eine Anpassung des § 8 GwG erforderlich, um eine ..., ..., zumal § 8 Abs. 2 S. 2 GwG die Aufzeichnungen von ..., ...Anwendungsbereich des § 8 GwG unterstellt. Zudem weisen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der BaFin unterstehenden GwG-Verpflichteten aufrecht..., ...fördern. Damit können sowohl GwG-Verpflichtete als auch ..., ...Identifizierung gemäß § 12 Abs. 1 GwG anbietet.“ Zudem halten..., ...nach § 10 Abs. 1 Nummer 1 GwG verwendet werden kann...., ...Videoidentifizierungsverfahren für die weiteren GwG-Verpflichteten nicht zugelassen..., ...das auch rechtlich in § 12 GwG gleichbehandelt wird. ..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG widerspiegeln und insbesondere..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG sein wird (Wand DuD 2024..., ...Vorgaben des § 8 Abs. 2 S. 6 GwG das dienste- und kartenspezifische..., ... In Kombination mit § 8 GwG ergibt sich aus der Regelung..., ...Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4, S. 2 GwG gelten. Für die reine..., ...auch eine Anpassung des § 8 GwG erforderlich, um eine ..., ..., zumal § 8 Abs. 2 S. 2 GwG die Aufzeichnungen von ..., ...Anwendungsbereich des § 8 GwG unterstellt. Zudem weisen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
16.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der BaFin unterstehenden GwG-Verpflichteten aufrecht..., .... Damit kön- nen sowohl GwG-Verpflichtete als auch ..., ...Identifizierung gemäß § 12 Abs. 1 GwG anbietet.“ Zudem halten..., ...nach § 10 Abs. 1 Nummer 1 GwG verwendet werden kann...., ...deoidentifizierungsverfahren für die weiteren GwG-Verpflichteten nicht zugelassen..., ...das auch rechtlich in § 12 GwG gleichbehandelt wird. ..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG widerspiegeln und insbesondere..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG sein wird (Wand DuD 2024..., ...Vorgaben des § 8 Abs. 2 S. 6 GwG das dienste- und kartenspezifische..., ...In Kombi- nation mit § 8 GwG ergibt sich aus der Regelung..., ...Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4, S. 2 GwG gelten. Für die reine..., ...auch eine Anpassung des § 8 GwG erforderlich, um eine ..., ..., zumal § 8 Abs. 2 S. 2 GwG die Aufzeichnungen von ..., ...Anwen- dungsbereich des § 8 GwG unterstellt. Zudem weisen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
16.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der BaFin unterstehenden GwG-Verpflichteten aufrecht..., .... Damit kön- nen sowohl GwG-Verpflichtete als auch ..., ...Identifizierung gemäß § 12 Abs. 1 GwG anbietet.“ Zudem halten..., ...nach § 10 Abs. 1 Nummer 1 GwG verwendet werden kann...., ...deoidentifizierungsverfahren für die weiteren GwG-Verpflichteten nicht zugelassen..., ...das auch rechtlich in § 12 GwG gleichbehandelt wird. ..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG widerspiegeln und insbesondere..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG sein wird (Wand DuD 2024..., ...Vorgaben des § 8 Abs. 2 S. 6 GwG das dienste- und kartenspezifische..., ...In Kombi- nation mit § 8 GwG ergibt sich aus der Regelung..., ...Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4, S. 2 GwG gelten. Für die reine..., ...auch eine Anpassung des § 8 GwG erforderlich, um eine ..., ..., zumal § 8 Abs. 2 S. 2 GwG die Aufzeichnungen von ..., ...Anwen- dungsbereich des § 8 GwG unterstellt. Zudem weisen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV nimmt Stellung zum Entwurf der Änderungsverordnung zur GwGMeldV-Immobilien. Er fordert die Beibehaltung des Schwellenwerts für Barzahlungen von 10.000 €, eine praktikable Gestaltung der Meldepflichten für Notare sowie eine präzisere Fassung der Meldepflichten für Abweichungen vom Verkehrswert und Weiterveräußerungen. Zudem sollen Zahlungen über Notaranderkonten von der Meldepflicht ausgenommen werden. Die Definition abzulösender Gläubiger und die Gleichstellung der weiblichen Form im Verordnungstext sollen klargestellt werden. Änderungen betreffen § 6 Abs. 1, 2, 4 sowie § 4 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 und § 7 GwGMeldV-Immobilien.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
22.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...folgenden Anmerkungen zu § 6 GwG MeldV-Immobilien-Entwurf: I. § 6 Abs. 1 GwG MeldV-Immobilien-Entwurf..., ... b) i. V. m. Ziff. 2 f) GWG-MeldV sind damit all jene..., ...auf…". II. § 6 Abs. 2 GwG MeldV-Immobilien-Entwurf...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen im Entwurf einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV)
Im Rahmen der Konsultation des Referentenentwurfs erfolgt eine Stellungnahme, die auf die Anpassung einzelner Regelungen abzielt. Die Begriffsbestimmungen in § 2 GwVideoIdentV sollen erweitert, um eine Konkretisierung zu bewirken. Hieraus ergeben sich Folgeanpassungen in der Mehrheit der nachfolgenden Regelungen. Es werden Anpassungen vorgeschlagen, um die Konformität der Rechtsverordnung mit den Regelungsvorgaben des Geldwäschegesetzes sicherzustellen. Die vorgesehene Übergangsperiode für das Inkrafttreten soll konkretisiert und angemessen erweitert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V. am 23.05.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
16.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) geschaffen werden soll..., ...von § 13 Absatz 2 Satz 2 GwG treffen. Das Beispiel ..., ...Anwendungshinweise nach § 51 Absatz 8 GwG” erfolgt ist. Zudem werden..., ...allein nach § 50 Nummer 9 GwG auf Ebene des Bundes- und..., ...Terrorismusfinanzierung gemäß § 15 Absatz 2 GwG vorliegen. Die Prüfung..., ...Terrorismusfinanzierung gemäß § 15 Absatz 2 GwG vorliegen. Das Geldwäschegesetz..., ... Sinne von § 15 Absatz 2 GwG gekoppelt werden. Die Regelung..., ...1 Nummer 3, Satz 2 und 3 GwG erfolgte durch das Transparenzregister..., ... Sinne von § 15 Absatz 2 GwG steht hingegen im Widerspruch..., ...die generelle Norm des § 8 GwG abgestellt werden. Die ..., ... von § 17 Absatz 1 und 5 GwG durchgeführten Videoidentifizierungen..., ...nach § 17 Absatz 1 Satz 3 GwG die alleinige Verantwortung..., ...Identifizierung muss nach § 8 Absatz 4 GwG für die Dauer der Geschäftsbeziehung..., ...anwendbaren Regeln des § 8 GwG nicht erforderlich und ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung
Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung, allgemein zu den Themen Melde- und Berichtswesen, aufsichtsrechtlich erforderte Dokumentation, Überregulierung, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit (bzw. deren Fehlen), Verwaltungsaufwand in den Aufsichtsbehörden, EU-Regularien und sog. Goldplating, sowie Darstellung konkreter Einzelvorschläge, unter anderem bzgl. CRR, CRD, KWG, GroMiKV, PrüfbV, FinaRisikoV, MaRisk, GwG, Abgabenordnung, Einlagensicherungsgesetz, BörsG, IFR&IFD, WpHG/MiFID, InstitutsVergV.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 04.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des Geldwäschegesetzes (GwG). Dies erfolgt unabhängig..., ... Schwellenwerten, die im GwG oder in anderen Gesetzen..., ... Abs. 1 Nr. 1, 11 Abs. 4 GwG Problem/Belastung: - Institute..., ... gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG in bestimmten Fällen erheblichen..., ...Transaktion die nach dem GwG Verpflichteten zum Zweck..., ...Identifizierung gemäß § 11 Abs. 4 GwG von der auftretenden Person..., ... Norm: § 7 Abs. 5 Satz 1 GwG Problem/Belastung: - Nach § 7 Abs. 5 Satz 1 GwG muss der Geldwäschebeauftragte..., ...Norm des § 7 Abs. 5 S. 1 GwG im Vorgriff auf die ab ..., ...Anpassung des § 7 Abs. 5 S. 1 GwG vor: „Der Geldwäschebeauftragte..., ...Einführung einer zu späten GwG-Meldeverordnung Zuständige..., ...Norm: Referentenentwurf der GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Ermächtigungsgrundlage im GwG war am 26. Juni 2017. Es..., ...darum, die Einführung der GwG-Meldeverordnung zu überdenken...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhinderung von Geldwäsche prüfen (GwG-Prüfung). o Bei sehr kleinen..., ...zu 400 Mio. Euro kann die GwG-Prüfung in zweijährigem..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung grundsätzlich allen..., ...Erleichterung dar, da die jährliche GwG Prüfung gerade in kleinen..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung gut vertretbar,...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein "Viertes Bürokratieentlastungsgesetz"
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines befreienden IFRS-Einzelabschlusses in Deutschlan und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhinderung von Geldwäsche prüfen (GwG-Prüfung). o Bei sehr kleinen..., ...zu 400 Mio. Euro kann die GwG-Prüfung in zweijährigem..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung grundsätzlich allen..., ...Erleichterung dar, da die jährliche GwG Prüfung gerade in kleinen..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung gut vertretbar,...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu Geldwäscheverdachtsmeldungen
Wir begrüßen, dass die Verordnung im Vergleich zu dem bislang geltenden Merkblatt „Allgemeine Anforderungen“ eine höhere Verbindlichkeit, Klarheit und rechtliche Sicherheit schafft. Der Verordnungstext ist nachvollziehbar und klar formuliert. Vor diesem Hintergrund bestehen keine materiellen Anmerkungen zum Verordnungsentwurf. Unter Berücksichtigung der Praxisanforderungen an ein funktionales und rechtssicheres Meldeverfahren regen wir an, dass das vorgesehene elektronische Meldeverfahren mit einer umfassenden, clientseitigen Formularvalidierung ausgestattet wird. Wir empfehlen die Einführung eines systematisch validierten und nutzerfreundlichen Eingabeprozesses, der bereits vor Versand einer Meldung klar und nachvollziehbar auf fehlende oder fehlerhafte Eingaben hinweist.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 20.05.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhinderung von Geldwäsche prüfen (GwG-Prüfung). o Bei sehr..., ...400 Mio. Euro kann die GwG-Prüfung in zweijährigem..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung grundsätzlich allen..., ...Erleichterung dar, da die jährliche GwG Prüfung gerade in kleinen..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung gut vertretbar,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhinderung von Geldwäsche prüfen (GwG-Prüfung). o Bei sehr kleinen..., ...zu 400 Mio. Euro kann die GwG-Prüfung in zweijährigem..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung grundsätzlich allen..., ...Erleichterung dar, da die jährliche GwG Prüfung gerade in kleinen..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung gut vertretbar,...
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Zu Regelungsvorhaben: