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379 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GWB"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (379)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      VITAKO setzt sich insbesondere für eine Klarstellung und die Auflösung von Rechtsunsicherheiten im Bereich der Rechtsfragen zu „Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit“ im §108 GWB ein. Ziel ist eine gelingende und effiziente Verwaltungsdigitalisierung. Gerade das Prinzip der arbeitsteiligen Organisation innerhalb des föderalen Bundesstaats und eine problemlose Nachnutzung von EfA-Leistungen für die Umsetzung des OZG beruhen auf der Notwendigkeit einer effizienten Vergabe im öffentlichen Sektor. Vor diesem Hintergrund begrüßt VITAKO in einer eigenen Stellungnahme im Großen und Ganzen den vorliegenden Entwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz, insbesondere mit Blick auf geplante Änderungen in §108 GWB und fordert an einigen Stellen Nachbesserung und Präzisierung.

    • Bereitgestellt von: Vitako Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. am 30.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14344 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
      2. BT-Drs. 21/1934 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Zu § 97 Abs. 4 S. 3 GWB: Die Förderung des Mittelstands..., ...verteuern würde. § 108 GWB: Nach der alten Rechtsprechung..., ...der Überschrift des § 108 GWB begrüßt. Das schafft Klarheit..., ...der Zielsetzung des § 108 GWB, der bei einer Erledigung..., .... § 108 Abs. 4 Satz 2 GWB: Die Ergänzung des § 108 Abs. 4 GWB wird begrüßt, mit der nun..., ... § 108 Abs. 4 Satz 3 GWB: Ebenfalls für Klarheit..., ...begrüßt. § 108 Abs. 6 Nr. 1 GWB: Diese Regelung gibt die..., ...Abs. 6 Nr. 3 GWB ist in der Praxis schwer..., .... § 108 Abs. 6 Nr. 4 GWB: Diese Regelung entspricht..., ...durch die nach § 108 Abs. 6 GWB gegründete Kooperation ..., ...begrüßen. § 108 Abs. 7 GWB: Die Regelungen zur Betrauung..., ...Umformulierung des § 108 Abs. 7 GWB, da hierdurch im Rahmen..., ...Zweifel. § 108 Abs. 10 GWB: Im neuen Entwurf entfällt..., ...müssen. § 121 Abs. 1 GWB: Ausdrücklich begrüßt wird..., ...werden kann. § 122 Abs. 3 GWB: In der Praxis wird es ..., ... dürfen. § 122 Abs. 4 GWB: Positiv ist weiterhin,..., .... § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Vorteilhaft ist die Aufgabe..., ... läuft. § 156 Abs. 3 GWB: Es ist in der Vergangenheit..., ...entscheiden hätten. § 158ff. GWB: Die Digitalisierung der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      VITAKO setzt sich insbesondere für eine Klarstellung und die Auflösung von Rechtsunsicherheiten im Bereich der Rechtsfragen zu „Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit“ im §108 GWB ein. Ziel ist eine gelingende und effiziente Verwaltungsdigitalisierung. Gerade das Prinzip der arbeitsteiligen Organisation innerhalb des föderalen Bundesstaats und eine problemlose Nachnutzung von EfA-Leistungen für die Umsetzung des OZG beruhen auf der Notwendigkeit einer effizienten Vergabe im öffentlichen Sektor. Vor diesem Hintergrund begrüßt VITAKO in einer eigenen Stellungnahme im Großen und Ganzen den vorliegenden Entwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz, insbesondere mit Blick auf geplante Änderungen in §108 GWB und fordert an einigen Stellen Nachbesserung und Präzisierung.

    • Bereitgestellt von: Vitako Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. am 12.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14344 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
      2. BT-Drs. 21/1934 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
    • Adressatenkreis:
      • 01.11.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...) aa) zu § 97 IV S. 3 GWB Die Flexibilisierung ..., ... Begründung zu § 97 IV 3 GWB klargestellt ist, dass ..., ... Nr. 2bb zu § 97 IV S. 4 GWB Die mit dem neuen S. ..., ...Art. 1 Nr. 10 a) zu § 108 GWB Nach der alten Rechtsprechung..., ...die Überschrift des § 108 GWB geändert. Das schafft Klarheit..., ...der Zielsetzung des § 108 GWB, der bei einer Erledigung..., ...) zu § 108 Abs. 4 Satz 2 GWB Die Ergänzung des § 108 Abs. 4 GWB wird begrüßt, mit der nun..., ...) zu § 108 Abs. 4 Satz 3 GWB Ebenfalls für Klarheit..., ...bb) zu § 108 Abs. 6 Nr. 1 GWB Diese Regelung gibt die..., ...dd) zu § 108 Abs. 6 Nr. 3 GWB Zu mehr Klarheit und ..., ...ee) zu § 108 Abs. 6 Nr. 4 GWB Diese Regelung entspricht..., ...Umformulierung des § 108 Abs. 7 GWB vor: 7) Eine Betrauung..., ... Nr. 16 zu § 120a Abs. 1 GWB Grundsätzlich ist die..., ...Anforderungen nach § 120a GWB so am Markt nicht vorhanden..., ...Art. 1. Nr. 17 zu § 121 I GWB Ausdrücklich begrüßt ..., ...Art.1 Nr. 18 zu § 122 III GWB, § 48 II-VgV In der Praxis..., ...Art.1 Nr. 18 zu § 122 IV GWB Positiv ist weiterhin..., ...Art. 1. Nr. 26 zu § 158ff. GWB Die Digitalisierung der..., ... und Abs. 55 Nr. 1 und 2 GWB ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Soll privatwirtschaftlich finanzierte freie Presse in einer zunehmend von Digitalmonopolen dominierten digitalen Welt erhalten bleiben, muss auch das GWB weiter angepasst werden. Es müssen sowohl Effizienzen durch Kosteneinsparungen ermöglicht werden (insbes. effektive Ermöglichung von Kooperationen, Herabsetzung des Pressefaktors) als auch im Plattforminternet ein diskriminierungsfreier und fairer Pressevertrieb gegenüber den Digitalplattformen durchgesetzt werden (insbes. unmittelbare Geltung und Verbesserungen bzw. Konkretisierungen des § 19a II GWB, Streitbeilegungsmechanismus für gewerbliche Plattformnutzer).

    • Bereitgestellt von: MVFP Medienverband der freien Presse e.V. am 05.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 05.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kooperation. § 30 Abs. 2b GWB verfolgt diesen Gedanken..., ...Pressemultiplikator in § 38 Abs. 3 GWB weiter herabgesetzt oder..., ... Umwandlung des § 19a II GWB in ein ex lege geltendes..., ... zur Fusionskontrolle im GWB Ihrer Ansicht nach bewährt..., ...Schwellenwerte (in § 35 Abs. 1 GWB).  Anpassung der sog...., ... durch eine Änderung des GWB vermeidbar wäre?  Ja...., ...Schwellenwerte (in § 35 Abs. 1 GWB).  Anpassung der sog..., ...der Presse in § 30 Abs. 2b GWB ausdrücklich privilegiert..., ...Zudem sollte § 30 Abs. 2b GWB auf die Fusionskontrolle..., ...die Ministererlaubnis im GWB Ihrer Ansicht nach angepasst..., ...Intention des § 30 Abs. 2b GWB umsetzen zu können. ..., ...sie im Zuge der 9. und 10. GWB-Novellen zur Umsetzung ..., ...Anpassung des § 33a Abs. 2 GWB erfolgen. Zudem sollte ..., ...Erweiterung der §§ 87 ff. GWB um Ansprüche auf Basis ..., ...ausgestaltet werden. § 19a GWB ist erst in einem Fall ..., ...sie anders als §§ 19, 20 GWB und Art. 5-7 DMA nicht ..., ...bereits derzeit Lücken im GWB?  XX Ja.  Nein. ..., ...behördliche Vollzug des § 19a GWB muss mit sehr viel mehr..., ...Gesetzgebungsverfahrens zum GWB-Digitalisierungsgesetz ..., ... diskutiert, ob im § 19a GWB eine explizite Regelung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Stärkung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht einerseits und Gewährleistung einer zivilrechtlichen Durchsetzung des Verbraucherschutzes andererseits

    • Bereitgestellt von: Markenverband am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 13.06.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...1 POSITIONSPAPIER GWB-MAßNAHMENPAKET – GEZIELTE..., ... 884 -Edeka/Real 2 2. GWB-Maßnahmenpaket: Gezielte..., ...Missbrauchskontrolle Zum GWB-Maßnahmenpaket hat sich..., ...Im Rahmen der anstehenden GWB-Änderungen sollte vorrangiges..., ...Bundeskartellamt mit der 11. GWB-Novelle in § 32 f GWB vermag..., ...anstehenden Änderungen des GWB berücksichtigt werden: ..., ...Klarstellung in § 33 Abs. 4 GWB aufgenommen werden, dass..., ...Rahmen des § 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB besteht nach wie vor Unklarheit..., ... erwägen, ob § 19 Abs. 2 GWB nicht explizit durch die..., ... bzw. i.S.v. § 19 Abs. 1 GWB einen Missbrauch von Marktmacht..., ...hierzu auch Bunte/Nothdurft GWB § 19 Rn. 205 ff., 212)...., ...Sonderverhand-lungen beschränkt ist. 3. GWB-Maßnahmenpaket: Weitere...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Soll privatwirtschaftlich finanzierte freie Presse in einer zunehmend von Digitalmonopolen dominierten digitalen Welt erhalten bleiben, muss auch das GWB weiter angepasst werden. Es müssen sowohl Effizienzen durch Kosteneinsparungen ermöglicht werden (insbes. effektive Ermöglichung von Kooperationen, Herabsetzung des Pressefaktors) als auch im Plattforminternet ein diskriminierungsfreier und fairer Pressevertrieb gegenüber den Digitalplattformen durchgesetzt werden (insbes. unmittelbare Geltung und Verbesserungen bzw. Konkretisierungen des § 19a II GWB, Streitbeilegungsmechanismus für gewerbliche Plattformnutzer).

    • Bereitgestellt von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. am 05.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kooperation. § 30 Abs. 2b GWB verfolgt diesen Gedanken..., ...Pressemultiplikator in § 38 Abs. 3 GWB weiter herabgesetzt oder..., ... Umwandlung des § 19a II GWB in ein ex lege geltendes..., ... zur Fusionskontrolle im GWB Ihrer Ansicht nach bewährt..., ...“ (in § 35 Abs. 1a GWB). XX Zusätzlicher, in der..., ... durch eine Änderung des GWB vermeidbar wäre? Ja. Das..., ...“ (in § 35 Abs. 1a GWB). Zusätzlicher, in der ..., ...der Presse in § 30 Abs. 2b GWB ausdrücklich privilegiert..., ...Zudem sollte § 30 Abs. 2b GWB auf die Fusionskontrolle..., ...die Ministererlaubnis im GWB Ihrer Ansicht nach angepasst..., ...Intention des § 30 Abs. 2b GWB umsetzen zu können. 2...., ...sie im Zuge der 9. und 10. GWB-Novellen zur Umsetzung ..., ...Anpassung des § 33a Abs. 2 GWB erfolgen. Zudem sollte ..., ...Erweiterung der §§ 87 ff. GWB um Ansprüche auf Basis ..., ...ausgestaltet werden. § 19a GWB ist erst in einem Fall ..., ...sie anders als §§ 19, 20 GWB und Art. 5-7 DMA nicht ..., ...bereits derzeit Lücken im GWB? XX Ja. Nein. Weiß nicht..., ...behördliche Vollzug des § 19a GWB muss mit sehr viel mehr..., ...Gesetzgebungsverfahrens zum GWB-Digitalisierungsgesetz ..., ... diskutiert, ob im § 19a GWB eine explizite Regelung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Änderungen des § 32f GWB dürfen aufgrund ihrer Tragweite für die gesamte Wirtschaft nicht im Eilverfahren eingeführt werden, da sie erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen und Fehlanreize für Investitionen und unternehmerisches Engagement in Deutschland setzen. Eine kartellrechtlich so wichtige Norm, die dem Bundeskartellamt umfangreiche Möglichkeiten zur Marktgestaltung gäbe und den Unternehmen den Rechtsschutz massiv verkürzt, muss in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung der Wirtschaft diskutiert werden. Hierzu wäre die geplante 12. GWB-Novelle das angemessene Verfahren.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 31.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4744 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Verschärfung des § 32 f GWB - Gefahren für den Standort..., ... Erweiterung des § 32 f GWB (Art. 2 Nr. 3 des Entwurfs..., ...Bundeskartellamts, mit § 32 f GWB unternehmerische Handlungsspielräume..., ...anknüpfen. Den mit § 32 f GWB verbundenen Ansatz, die..., ...Auffassung, dass § 32 f GWB im Zuge der nächsten GWB-Novelle..., ...Änderungen des § 32 f Abs. 3 GWB soll dieser erste Schritt..., ...Rückwirkung geplant, so dass § 32f GWB auch auf bereits begonnene..., ...Verschärfungen des § 32 f GWB – wenn überhaupt – in einem..., ...Gesetzesänderung, ob jedoch § 32f GWB überhaupt geeignet wäre..., ...regulatorischen Ansatzes des § 32 f GWB ist eine ausführliche Diskussion..., ...des Art. 2 Nr. 3 zu § 32 f GWB ersatzlos aus dem vorliegenden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Änderungen des § 32f GWB dürfen aufgrund ihrer Tragweite für die gesamte Wirtschaft nicht im Eilverfahren eingeführt werden, da sie erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen und Fehlanreize für Investitionen und unternehmerisches Engagement in Deutschland setzen. Eine kartellrechtlich so wichtige Norm, die dem Bundeskartellamt umfangreiche Möglichkeiten zur Marktgestaltung gäbe und den Unternehmen den Rechtsschutz massiv verkürzt, muss in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung der Wirtschaft diskutiert werden. Hierzu wäre die geplante 12. GWB-Novelle das angemessene Verfahren.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 31.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4744 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...geplanten Änderungen des § 32 f GWB warnen. Die vorgesehenen..., ...Beitrags“ in § 32 f Abs. 3 S. 3 GWB. Ebenso soll das Kriterium..., ...Übergangsregelung des § 187 Abs. 13 GWB-E würde die Anwendung auf..., ...der Einführung des § 32 f GWB wurden verschiedene Sicherheitsmechanismen..., ...Rahmen der geplanten 12. GWB-Novelle ist aus unserer..., ...vorgeschlagenen Änderungen des § 32f GWB kritisch zu hinterfragen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Verschärfung des § 32 f GWB - Gefahren für den Standort..., ...und Erweiterung des § 32 f GWB (Art. 2 Nr. 3 des Entwurfs..., ...Bundeskartellamts, mit § 32 f GWB unternehmerische Handlungsspielräume..., ...anknüpfen. Den mit § 32 f GWB verbundenen Ansatz, die..., ... Auffassung, dass § 32 f GWB im Zuge der nächsten GWB-Novelle..., ...Änderungen des § 32 f Abs. 3 GWB soll dieser erste Schritt..., ...Rückwirkung geplant, so dass § 32f GWB auch auf bereits begonnene..., ...Verschärfungen des § 32 f GWB – wenn überhaupt – in einem..., ...Gesetzesänderung, ob jedoch § 32f GWB überhaupt geeignet wäre..., ...regulatorischen Ansatzes des § 32 f GWB ist eine ausführliche Diskussion..., ...des Art. 2 Nr. 3 zu § 32 f GWB ersatzlos aus dem vorliegenden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...12. GWB-Novelle: Territoriale ..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor. Lösung In Anlehnung..., ...könnten daher Anpassungen im GWB im Rahmen der 12. Novelle...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bitkom erachtet es als zu früh um das geltende und jüngst angepasste Wettbewerbsrecht weiter anzupassen. Der Bitkom setzt sich dafür ein, dass bestehendes und stellenweise erst noch sehr junges Recht erst seine Wirkung entfalten kann und sich eine ausgewogene Rechtspraxis und Rechtsprechung entwickeln kann, bevor neue Initiativen auf den Weg gebracht werden, die der Rechtssicherheit, Innovationsfreundlichkeit und dem Wirtschaftsstandort Deutschland abträglich sind. Insbesondere sehen wir keine Notwendigkeit, die Befugnisse des Bundeskartellamts um die Durchsetzung des Verbraucherrechts zu erweitern oder §19a GWB weiter zu verschärfen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen und schafft..., ...Legislatur absehbar – die 11. GWB-Novelle fügt sich dennoch..., ...absehen, weitere Änderungen am GWB vorzunehmen, um den neuen..., ... zur Fusionskontrolle im GWB Ihrer Ansicht nach bewährt..., ...Schwellenwerte (in § 35 Abs. 1 GWB). Anpassung der sog. „..., ... durch eine Änderung des GWB vermeidbar wäre? X Ja...., ...Schwellenwerte (in § 35 Abs. 1 GWB). Anpassung der sog. „..., ... Umsatzschwellen in § 35 GWB sollten weiter erhöht werden..., ...die Ministererlaubnis im GWB Ihrer Ansicht nach angepasst..., ...zu Verstößen gegen das GWB Verstöße zu ermitteln und..., ...sie im Zuge der 9. und 10. GWB-Novellen zur Umsetzung ..., ... insbesondere zu § 19a GWB, gestellt. 1. Haben Sie..., ...deutscher Ebene (10., 11. GWB-Novelle) wurde wg. der ..., ...Kraft getretenen § 19a GWB eine Regelung für Unternehmen..., ...bereits derzeit Lücken im GWB? Ja. X Nein. Weiß nicht..., ...Gesetzgebungsverfahrens zum GWB-Digitalisierungsgesetz ..., ... diskutiert, ob im § 19a GWB eine explizite Regelung..., .... Gründen nicht in § 19a GWB aufgenommen. Es besteht..., ... Produkten auch nach § 1 GWB sowie Art. 101 AEUV zulässig..., ...zu beantworten ist. § 19a GWB gilt nur für eine kleine...
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