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22.119 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.119)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme und zur Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt. Der bdo setzt sich dafür ein, bei der Neufassung des IVSG auf zusätzliche Eigenerklärungen von Verkehrsunternehmen zu verzichten, klarzustellen, dass keine neuen Datenerhebungs- oder Digitalisierungspflichten entstehen, Aktualisierungspflichten auf tatsächlich vorhandene und digital vorliegende Daten zu begrenzen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, wettbewerbsrelevante Daten und Lizenzmodelle wirksam zu schützen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V. am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 646/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
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BR-Drs. 646/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung, der Fahrerlaubnis-Verordnung und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Der bdo setzt sich dafür ein, den Berufszugang für Busfahrerinnen und Busfahrer zu erleichtern, insbesondere durch eine kombinierte praktische Prüfung von Fahrerlaubnis und Grundqualifikation, praxistauglichere Theorieprüfungen, Fremdsprachenoptionen auch bei der regulären Grundqualifikation, weniger Bürokratie bei Ausbildungsstätten, digitale Weiterbildung, eine Lockerung des Wohnortprinzips sowie eine rechtssichere Anerkennung ausländischer Qualifikationen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V. am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 318/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 318/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Energieeffizienzgesetzes und des Energiedienstleistungsgesetzes im Rahmen des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie. Der bdo setzt sich dafür ein, die Ausnahme des öffentlichen Verkehrs von Energieeinsparpflichten beizubehalten, den Schwellenwert für Energie- oder Umweltmanagementsysteme auf das unionsrechtliche Mindestmaß zurückzuführen, zusätzliche Belastungen mittelständischer Bustouristikunternehmen durch neue Energieauditpflichten zu begrenzen und flankierende Förder-, Beratungs- und Unterstützungsinstrumente für betroffene KMU vorzusehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V. am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Fahrlehrergesetzes, des Straßenverkehrsgesetzes, der Fahrerlaubnis-Verordnung und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sowie die Ausgestaltung der Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung. Der bdo setzt sich für eine digitale, kompetenzorientierte und entbürokratisierte Fahrschulausbildung ein. Ergänzend soll für die Klassen C/C1 und D/D1 eine freiwillige kombinierte praktische Prüfung von Fahrerlaubnisprüfung und praktischem Prüfungsteil der Grundqualifikation ermöglicht werden, ohne fachliche Anforderungen abzusenken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V. am 18.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 330/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze
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BR-Drs. 330/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Personenbeförderungsgesetzes, der Fahrerlaubnis-Verordnung und weiterer verkehrsrechtlicher Vorschriften im Rahmen des Gesetzes und der Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich. Der bdo setzt sich dafür ein, die geplante Änderung des § 39 PBefG zur Ausweitung der Anzeigepflicht bei allgemeinen Vorschriften zu verhindern, Entlastungen im Fernbus-Genehmigungsverfahren und bei der Betriebspflicht umzusetzen sowie bei § 48 FeV klarzustellen, dass Fahrerinnen und Fahrer mit den Klassen D/D1 nicht durch landesrechtliche Fachkundeanforderungen zusätzlich belastet werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V. am 18.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
03.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. VDV und bdo setzen sich dafür ein, den Berufszugang für Busfahrerinnen und Busfahrer durch eine umfassende Reform der Busführerschein- und Berufskraftfahrerqualifikation zu erleichtern. Dazu gehören die Reduzierung nationaler Zusatzanforderungen, die Vermeidung von Doppelungen in Ausbildung und Prüfung, die Integration der Grundqualifikation in die Fahrausbildung, moderne Prüfungsformate, die Anerkennung von Drittstaatenqualifikationen sowie eine klare Wahlfreiheit bei synchronen und asynchronen digitalen Lernformaten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V. am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 442/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 442/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des deutsches Verpackungsgesetzes
Mit einer kommenden (Teil-) Umsetzung der PPWR werden viele Schwerpunkte von der Bundesregierung erarbeitet werden, sowie z.B. chemisches Recycling, Mehrwegziele, Lebensmittelsicherheit
- Bereitgestellt von: Tetra Pak am 18.06.2026
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Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des deutsches Verpackungsgesetzes
Mit einer kommenden (Teil-) Umsetzung der PPWR werden viele Schwerpunkte von der Bundesregierung erarbeitet werden, sowie z.B. chemisches Recycling, Mehrwegziele, Lebensmittelsicherheit
- Bereitgestellt von: Tetra Pak am 18.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
In der Debatte um Altersbeschränkungen für digitale Dienste fordert die National Coalition Deutschland eine kinderrechtskonforme Regulierung von Plattformen. Maßnahmen zum Schutz von Kindern müssen auch ihre Rechte auf Förderung und Teilhabe berücksichtigen und an den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit ausgerichtet sein. Das Anliegen, Kinder und Jugendliche vor Risiken im digitalen Raum zu schützen, ist berechtigt, wichtig und kinderrechtlich geboten. Die vermeintliche Lösung jedoch, die in dieser Debatte immer lauter wird, Kinder aus dem Umfeld digitaler Dienste auszuschließen, ist es nicht.
- Bereitgestellt von: National Coalition Deutschland - Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention am 18.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4788
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche und Arbeitsweise der Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" -
BT-Drs. 21/5188
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/4788 - Mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche und Arbeitsweise der Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt"
-
BT-Drs. 21/4788
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzielle Stabilisierung der GKV
Die Bundesregierung will die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig sichern und zusätzliche Belastungen für Beitragszahlende vermeiden. Wichtig dafür sind strukturelle Reformen, die langfristig das System stärken und es besser machen. Die vorliegenden Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben. Die Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben werden. Pharma Deutschland setzt sich dafür ein, dass hier entsprechende Änderungen herbeigeführt werden.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 18.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Pflegeneuordnungsgesetz soll Finanzierungsgrundlagen der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren und eine bürgernahe und menschenwürdige Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in der Stadt und auf dem Land mit effizienten und nachhaltigen Versorgungsstrukturen personell und strukturell sicherzustellen. Pharma Deutschland begrüßt dieses Ziel und möchte weitere Aspekte einbringen, die mit in das Gesetz aufgenommen werden sollten.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 18.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung
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Adressatenkreis:
-
10.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des OTC-Switch-Verfahrens
Selbstmedikation sollte als tragende Säule der Gesundheitsversorgung anerkannt und ausgebaut werden, nicht zuletzt dazu, damit die Gesundheitsversorgung und die GKV finanzierbar bleiben. Ein besseres Verfahren für die OTC-Switches wäre dabei ein wichtiges Signal an die pharmazeutischen Unternehmen, in dieser Hinsicht zu investieren.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 18.06.2026
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Adressatenkreis:
-
10.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung 4. Klärstufe (Änderung der Kommunalen Abwasser-Richtlinie)
Die grundlegende Einschätzung der EU-Kommission, nach der „Humanarzneimittel und Körperpflegeprodukte die beiden Hauptverursacher schädlicher Mikroverunreinigungen“ seien, lässt sich durch wissenschaftliche Studien nicht begründen. Hierbei bleibt unberücksichtigt, dass Arzneimittel nicht mit anderen Waren und Produkten vergleichbar sind, da ihre Anwendung für die gesamte Gesellschaft von Nutzen ist. Pharma Deutschland plädiert daher für eine umfassende Änderung der Finanzierungsregelung für die 4. Klärstufe.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 15/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Neufassung)
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BR-Drs. 15/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung 4. Klärstufe (Änderung der Kommunalen Abwasser-Richtlinie)
Die grundlegende Einschätzung der EU-Kommission, nach der „Humanarzneimittel und Körperpflegeprodukte die beiden Hauptverursacher schädlicher Mikroverunreinigungen“ seien, lässt sich durch wissenschaftliche Studien nicht begründen. Hierbei bleibt unberücksichtigt, dass Arzneimittel nicht mit anderen Waren und Produkten vergleichbar sind, da ihre Anwendung für die gesamte Gesellschaft von Nutzen ist. Pharma Deutschland plädiert daher für eine umfassende Änderung der Finanzierungsregelung für die 4. Klärstufe.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 15/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Neufassung)
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BR-Drs. 15/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stoppen einer unsachgemäßen Einstufung von Natriumfluorid gemäß CLH-Verfahren (CLP-Verordnung)
Pharma Deutschland spricht sich dafür aus, eine unsachgemäße Einstufung von Natriumfluorid als CMR-Stoff und Endokriner Disruptor im Rahmen des CLH-Verfahrens zu verhindern.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 18.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stoppen einer unsachgemäßen Einstufung von Natriumfluorid gemäß CLH-Verfahren (CLP-Verordnung)
Pharma Deutschland spricht sich dafür aus, eine unsachgemäße Einstufung von Natriumfluorid als CMR-Stoff und Endokriner Disruptor im Rahmen des CLH-Verfahrens zu verhindern.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 18.06.2026
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Adressatenkreis:
-
16.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz ResStG) vom 21. Mai 2026
Mit diesem Gesetz wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, den verlässlichen Einsatz der Reserve zu ermöglichen und damit den aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen gerecht zu werden.
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMVg): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
16.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Referentenentwurf Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz Bw-IBG
Ziel des Gesetzes ist es, Investitionen in militärische Infrastruktur zu steigern und zu beschleunigen sowie flankierende Änderungen in relevanten Einzelgesetzen vorzunehmen. Die öffentliche Wasserversorgung ist direkt betroffen: Militärisch genutzte Flächen sollen weitgehend aus Wasserschutzgebieten (§ 51 WHG) ausgenommen werden, zudem sollen Behörden im Geschäftsbereich des BMVg unter bestimmten Bedingungen von Informationspflichten nach der TrinkwEGV befreit werden. Der DVGW lehnt die Herausnahme dieser Flächen aus Wasserschutzgebieten ab, da der Schutz von Trinkwasserressourcen nicht beeinträchtigt werden darf. Zudem fordert er eine präzisere Regelung der Informationsausnahmen, da effektives Risikomanagement Transparenz über potenzielle Gefährdungen erfordert.
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMVg): Entwurf des Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes
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Adressatenkreis:
-
17.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Effektive Nutzung und Auslastung des Gebäudebestands
Priorisierung des Bauen im Bestand und effektivere Nutzung des Bestands durch Anpassung der Förderprogramme, Förderung von Wohnraumagenturen auf lokaler Ebene und Entwicklung einer Muster-Umbauordnung
- Bereitgestellt von: Eine Erde. Das ökumenische Netzwerk am 18.06.2026
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Adressatenkreis:
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09.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stiftung Bildung wirkt als Themenanwältin für beste Bildung bundesweit und als gemeinnützige Spendenorganisation direkt an der Basis über das bundesweite Netzwerk des Bildungsengagements sowie der Kita- und Schulfördervereine, stärkt die Handelnden, fördert Partizipation und Vielfalt und lässt Ideen vor Ort Wirklichkeit werden. Wir stehen für ein generelles und effektives Recht auf Bildung sowie Demokratiestärkung. Unsere zentralen Werte sind Partizipation, Chancengerechtigkeit und Vielfalt in der Bildung. Die spendenfinanzierte Stiftung Bildung ist unabhängig, arbeitet überparteilich und ist als gemeinnützig und als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.
- Bereitgestellt von: Stiftung Bildung am 18.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf zur Neufassung der Rohrfernleitungsverordnung
Die geltende Rohrfernleitungsverordnung verweist vielfach auf zwischenzeitlich geaenderte Regelwerke (u. a. UVPG, Gefahrstoffverordnung), wodurch Rechtsbezuege ins Leere laufen. Zudem wurden Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen inzwischen durch die CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) neu geregelt. Zur Wiederherstellung konsistenter und anwendbarer Verweise ist eine Novellierung erforderlich. Gleichzeitig sollen Verstaendlichkeit und Vollzugstauglichkeit durch klarere, praxisnahe Vorgaben verbessert werden. Aufgrund umfassender inhaltlicher und struktureller Aenderungen erfolgt die Neuregelung als Abloeseverordnung.
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 18.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Entwurf einer Verordnung zur Neuregelung der Rohrfernleitungsverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung derEU-Methanverordnung (MER)
Gemeinsamer Appell der Verbände BDEW, DVGW, VCI und en2X für eine gezielte Anpassung der EU-Methanverordnung zur Sicherung der Energieversorgung. Die beteiligten Verbände bitten die Bundesregierung darin um ein Spitzengespräch. Ein gleichlautendes Schreiben ging an den Chef des Bundeskanzleramts, die Bundeswirtschaftsministerin und den Bundesumweltminister.
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 18.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerbsfähiger europäischer Gesellschaftsrahmen durch eine EU Inc.
Der Startup-Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung den EU-Kommissionsvorschlag vom 18.03.2026 für eine EU Inc. aktiv unterstützt, das Ambitionsniveau verteidigt und Verwässerungen entgegentritt. Angestrebt werden zudem Nachbesserungen am EU-Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (EU-ESO), eine verbindliche Ausgestaltung des zentralen EU-Registers sowie eine nationale Umsetzung, die die digitalen Versprechen einlöst (u.a. beschleunigte Steuernummernvergabe, rein digitale Verfahren, keine kostentreibenden Formerfordernisse).
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 18.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der bestehenden vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Abrechnungssystematik
Die geplante Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen wird abgelehnt. Leistungen nach Terminvermittlung oder in offenen Sprechstunden sollen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden. Die Stellungnahme bezweifelt die Aussage, dass diese Vergütungen keinen spürbaren Einfluss auf die Versorgung gehabt hätten. Es wird erwartet, dass sich der Zugang zur ambulanten Versorgung dadurch verschlechtert. Die verbliebenen extrabudgetären Leistungen sollen künftig über neue Gesamtvergütungen finanziert werden. Die Begründung des Gesetzes, dadurch angebotsinduzierte Nachfrage einzudämmen, wird zurückgewiesen.
- Bereitgestellt von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 18.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (3):
- Berufsverband Deutscher Oralchirurgen BDO e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V.
- RA Sascha Milkereit - Rechtsanwalt
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Befristungsrecht im Wissenschaftsbereich / Weiterbildung
Es mögen die Besonderheiten der doppelapprobierten MKG-Chirurgen bei den Vorgaben zur Befristungsmöglichkeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie in der Weiterbildung berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 18.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (3):
- Berufsverband Deutscher Oralchirurgen BDO e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V.
- RA Sascha Milkereit - Rechtsanwalt
-
Zu Regelungsvorhaben: