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532 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GEG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (532)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die Anforderungen aus dem GEG und WPG umsetzen zu können...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie verschiedenen Wärmeversorgungssystemen..., ...aktuellem Neubaustandard im GEG errichtet wird, würde der..., ...im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023). Das GEG entspricht..., ...geltenden Neubaustandard im GEG. 16 IREES GmbH 5 Schlussfolgerung..., ... großem Umfang durch das GEG adressiert. Es empfiehlt..., ...sich, die Anforderungen im GEG an einen klimazielkonformen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz..., ...Lösung im Einklang mit dem GEG steht (65 % Erneuerbare..., ...nicht vor. Zwar mögen das GEG wie das WPG Anreize setzen..., ...errichtet worden sei, durch das GEG „stark privilegiert“ werde..., ...Wettbewerb im Fernwärmemarkt GEG/ WPG bereits vor, wenn ..., ...zwischen einer nach dem GEG nicht mehr zulässigen (..., ... Technologie) und einer GEG-konformen Erfüllungsoption...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... geprüft werden, wie das GEG auf Grundlage der neuen..., ...Hei-zungsüberprüfung nach § 60b GEG unterziehen. Sofern die..., ...Prüfung zur Novellierung des GEG auf Grundlage der neuen..., ...Bei der Novellierung des GEG zur Umsetzung der EPBD-Vorgaben..., ...der Nennleistung im § 71a GEG, die Verpflichtung zur ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... geprüft werden, wie das GEG auf Grundlage der neuen..., ...Hei-zungsüberprüfung nach § 60b GEG unterziehen. Sofern die..., ...Prüfung zur Novellierung des GEG auf Grundlage der neuen..., ...Bei der Novellierung des GEG zur Umsetzung der EPBD-Vorgaben..., ...der Nennleistung im § 71a GEG, die Verpflichtung zur ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich für die Verbesserung, sprich Steigerung, der Antragszahlen der BEG ein, insbesondere in Bezug auf Holzheizungen. Zudem fordert der DEPV eine bessere Kommunikation in Bezug auf die BEG, sowie eine Anpassung der Auslegungsregelungen mit dem Ziel der Vereinfachung der Anträge für Antragssteller und die Branche. Im Sinne des Verbraucherschutzes sollen auch Extremsituationen wie Hochwasser berücksichtigt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 01.07.2025
    • Adressatenkreis:
      • 21.05.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...reformierenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist dabei eine wichtige...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur rechtssicheren Einführung des Gebäudetyps E. Hierzu sollen im Werkvertrags-, Verbraucherbauvertrags-, Kauf- und Mietrecht besondere Regelungen geschaffen werden, die für ausdrücklich als Gebäudetyp-E-Vorhaben bezeichnete Gebäude einen gesetzlich definierten Mindeststandard festlegen. Abweichungen von den bislang üblichen technischen Standards sollen bei Einhaltung dieses Mindeststandards keinen Mangel begründen. Zudem sollen die Informations- und Hinweispflichten vereinheitlicht und formalisiert sowie die Anwendbarkeit der Regelungen entlang der gesamten Leistungskette vom Bauvertrag bis zum Mietverhältnis klargestellt werden.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 17.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 555/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 17.12.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach dem derzeit gültigen GEG hervor. Die Rechtsprechung..., ...Wärmeschutzberechnung nach GEG, sind innovative tech-nische...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Deklarationspflicht..., ... zu anderen Vorgaben des GEG festgelegt werden, also...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich für die Verbesserung, sprich Steigerung, der Antragszahlen der BEG ein, insbesondere in Bezug auf Holzheizungen. Zudem fordert der DEPV eine bessere Kommunikation in Bezug auf die BEG, sowie eine Anpassung der Auslegungsregelungen mit dem Ziel der Vereinfachung der Anträge für Antragssteller und die Branche. Im Sinne des Verbraucherschutzes sollen auch Extremsituationen wie Hochwasser berücksichtigt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 09.05.2025
    • Adressatenkreis:
      • 06.05.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der der Förderprogramme...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Förderung des Einsatzes grüner Moleküle in der Wärmeversorgung des nicht leitungsgebundenen ländlichen Raumes

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verband Flüssiggas e. V. am 31.05.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Flüssiggas im Sinne des GEG) in Verbindung mit effizienter...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz..., ...unvermeidbarer Abwärme“ im GEG und WPG, Einheitliche Begriffsbestimmung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...giewirtschaftsrecht (EnEfG, GEIG, GEG, WPG, GWKHV/HKNRG etc.)..., ...) gleichgestellt ist (s. GEG und WPG). Diese Ausführungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aufweichungen bei EnEfG und GEG haben den Investitionsstau..., ...sogar wieder an. Werden §71 GEG, das EnEfG oder die CO2..., ...Abschwächungen in EnEfG, GEG oder CO2-Bepreisung ver-schärfen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erhöhung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) auf jährlich 3 Mrd. Euro. Das Programm ist gut gestaltet, jedoch "chronisch" unterfinanziert, nicht gesetzlich abgesichert und läuft Mitte 2028 aus. Hier gilt es langfristige Regelungen zu finden, z.B. in Form eines Wärmefördergesetzes.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bundeseinheitlich definiert (WPG, GEG, BEHG, QNG, BEW und CO2..., ...Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat in den zurückliegenden..., ...BEG). Vorschlag 14: Das GEG sollte sich ausschließlich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bundeseinheitlich definiert (WPG, GEG, BEHG, QNG, BEW und CO2..., ...Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat in den zurückliegenden..., ...BEG). Vorschlag 14: Das GEG sollte sich ausschließlich...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bundeseinheitlich definiert (WPG, GEG, BEHG, QNG, BEW und CO2..., ...Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat in den zurückliegenden..., ...BEG). Vorschlag 14: Das GEG sollte sich ausschließlich...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bundeseinheitlich definiert (WPG, GEG, BEHG, QNG, BEW und CO2..., ...Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat in den zurückliegenden..., ...BEG). Vorschlag 14: Das GEG sollte sich ausschließlich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verarbeitung von Daten – § 6 GEG und § 6b HeizkostenV >..., ...Ermächtigungsgrundlage der HeizkostenV, §6 GEG, um einen neuen Absatz ..., ...Kälte-Anlagen erweitern Das GEG (Gesetz zur Einsparung ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) An den Grundsätzen ..., ...Gebäudesektor rechtssicher gemäß dem GEG einsetzen zu können, bedarf..., ...einer Konkretisierung des GEG in dem Sinne, als dass ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) An den Grundsätzen ..., ...Gebäudesektor rechtssicher gemäß dem GEG einsetzen zu können, bedarf..., ...einer Konkretisierung des GEG in dem Sinne, als dass ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Mai 2020 hatte die DUH gegen die Bundesregierung eine Klage erhoben. Am 23. Juli hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg die Bundesregierung wegen zu hoher Luftschadstoffemissionen zu einer Überarbeitung des Na-tionalen Luftreinhalteprogramms verurteilt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils ließen die Richter eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Als Grund ihrer Entscheidung geben die Richter u.a. an, dass die Novelle des Gebäudeenergie-gesetzes (GEG) vom September 2023 in den Prognosen nicht berücksichtigt wurde, die den Betrieb von Pelletheizungen erlaubt, anders als vorher vorgesehen. Sie nahmen eine künftig höhere Feinstaubbelastung an. Daher forderte der DEPV die Bundesregierung dazu auf, Revision gegen diese Klage einzulegen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 14.11.2024
    • Adressatenkreis:
      • 07.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäudeenergie-gesetzes (GEG) vom September 2023 in ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Energieträger nach § 71 GEG zur Erzeugung der Raumwärme..., ...Herausforderungen und Ansprüchen des GEG bei der Realisierung Ihrer..., ...Gesetzeslage (Anforderungen des GEG und WPG als Minimalvorgabe..., ...Energieleistungsvertrag nach §3 Nr. 8a GEG. Damit ist nicht nur der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Energieträger nach § 71 GEG zur Erzeugung der Raumwärme..., ...Herausforderungen und Ansprüchen des GEG bei der Realisierung Ihrer..., ...Gesetzeslage (Anforderungen des GEG und WPG als Minimalvorgabe..., ...Energieleistungsvertrag nach §3 Nr. 8a GEG. Damit ist nicht nur der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Der kosten- und klimapolitische Mehrwert von Gebäudenetzen sowie dezentralen Quartiers- und Einzelobjektlösungen kommt im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen haben diese Lösungen stärker zu betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz.

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Energieträger nach § 71 GEG zur Erzeugung der Raumwärme..., ...Herausforderungen und Ansprüchen des GEG bei der Realisierung Ihrer..., ...Gesetzeslage (Anforderungen des GEG und WPG als Minimalvorgabe..., ...Energieleistungsvertrag nach §3 Nr. 8a GEG. Damit ist nicht nur der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Einsparung von Energie (GEG) derzeit nicht ausreichend..., ...ausschließt. Solange das GEG keine umfassende technologieoffene..., ...und das Zielszenario des GEG, die späteste Beendigung..., ...Berücksichtigung des Zielszenarios des GEG, die Beendigung des Einsatzes...
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