Stellungnahmen/Gutachten
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18.391 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.391)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Erstellung des nationalen Widerherstellungsplans: Ausgewogene Anwendung der NRR
Die Erstellung des deutschen Wiederherstellungsplans zur Anwendung der EU Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (NRR) muss ambitionierte ökologische Ziele mit zunehmenden Flächenansprüchen in Einklang bringen. Der Plan darf keine faktischen Vorwirkungen oder Ausschlusswirkungen entfalten, die andere wesentliche Nutzungen – insbesondere die standortgebundene Rohstoffgewinnung – verdrängen. Die Gesteinsindustrie ist ein zentraler Partner bei der Zielerreichung: Sie liefert unverzichtbare mineralische Rohstoffe für Energiewende, Leitungsbau, Wohnungsbau, Verkehrsinfrastruktur und Klimaschutzmaßnahmen und trägt durch Renaturierung, ökologische Aufwertung und „Natur auf Zeit“ bereits heute signifikant zur Biodiversität bei.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 09.02.2026
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Adressatenkreis:
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07.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
UmwRG Novelle praxistauglich ausrichten
Das Umwelt Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) wirkt als prozessuales Steuerungsinstrument erheblich auf Dauer, Planbarkeit und Investitionssicherheit rohstoffbezogener Verfahren, insbesondere bei UVP pflichtigen Vorhaben und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen. MIRO fordert eine klare Missbrauchsprüfung, eine stärkere Bindung des gerichtlichen Prüfprogramms an substantiierte Rügen, eine Klagebefugnis mit lokaler Präsenz, ein verlässliches Fristenregime mit zusätzlichen Beschleunigungsinstrumenten sowie das Entfallen der Aufschiebenden Wirkung von Wiederspruch und Anfechtungsklage gegen Gewinnungsvorhaben der Gesteinsindustrie.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 09.02.2026
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Adressatenkreis:
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07.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Privilegierung von Recycling- und schwimmenden Photovoltaikanlagen im Außenbereich
MIRO fordert eine gezielte Anpassung des § 35 BauGB. Recyclinganlagen sollen im Außenbereich privilegiert werden, da Rohstoffgewinnungsstätten optimal integrierte Standorte bieten. Zudem soll die Nutzung solarer Strahlungsenergie insbesondere auf ehemaligen Rohstoffgewinnungsstätten, Deponien, Brach- und Konversionsflächen sowie auf Baggerseen (schwimmende PV-Anlagen) privilegiert werden. Dadurch entfallen aufwändige Bauleitplanverfahren, Verfahrensdauern werden verkürzt und die Energiewende beschleunigt, ohne zusätzlichen Flächendruck auszulösen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 09.02.2026
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Adressatenkreis:
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07.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Als Voraussetzung für die Fahrzeug-Typzulassung schreibt die UNECE-Regelung155 (UN R155) in ihrer aktuellen Fassung Fahrzeugherstellern den Betrieb eines Cybersecurity-Managementsystems (CSMS) bis zum End of Life (EoL) eines Fahrzeugtyps vor. Dies ist faktisch nicht umsetzbar. Der VDA fordert daher auch zum Schutz der Kunden die Einführung eines „End of Cybersecurity Supports (EoCSS)“ in die UN R155 mit einer aktiven Cybersecurity-Supportphase bis zum EoCSS und einer passiven Beobachtungspflicht zwischen EoCSS und EoL; mit dem Ziel, dass sich dies auch in den europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen der Typgenehmigung wiederfindet.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 09.02.2026
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Adressatenkreis:
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07.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im CLP-Verfahren zur harmonisierten Einstufung (CLH) soll Silica als zielorgan-toxischer Stoff mit STOT RE1 eingestuft werden. CLP bewertet stoffspezifische Gefahren wie Reizung oder Sensibilisierung. Bei partikulären Materialien wie Silica beruhen die toxikologischen Effekte jedoch auf allgemeinen Partikeleigenschaften (z.B. Staub), nicht auf stofftypischen Gefahren. Evonik und andere Unternehmen sehen daher den CLH-Ansatz als ungeeignet und akzeptieren höchstens eine Einstufung des einatembaren Anteils als STOT RE1. Da Behörden dies ablehnen, wurden wissenschaftliche Erkenntnisse dem BMWE zur Unterstützung vorgelegt.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 09.02.2026
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Adressatenkreis:
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06.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des geplanten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz ApoVWG
Die im vorliegenden Referentenentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG aufgeführten Änderungen sind wie folgt abzulehnen bzw. zu ändern: 1. die Rezeptfreie Abgabe von Antibiotika in Apotheken ist abzulehnen, um eine indikationsgerechte Anwendung sicherzustellen und die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen zu verhindern 2. Im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des § 24 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) soll der bisherige Arztvorbehalt in Bezug auf die Durchführung patientennaher Schnelltests auf das Adenovirus, Influenzaviren, das Norovirus, Respiratorische Synzytial Viren (RSV) und das Rotavirus in Apotheken aufgehoben werden
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie e.V. (BÄMI e.V.) am 09.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Versorgung mit mineralischen Rohstoffen ist geologisch gesehen auf Jahrzehnte möglich, jedoch zunehmend durch überlange und komplexe Genehmigungsverfahren gefährdet. Erforderlich sind verbindliche Fristen mit Genehmigungsfiktion, die Integration und Standardisierung der Umweltprüfungen, eine flächendeckende Digitalisierung der Verwaltungsabläufe sowie eine Straffung von Instanzenzug im Klageverfahren, aufschiebender Wirkung und gerichtlicher Prüftiefe.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 09.02.2026
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Adressatenkreis:
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07.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte und praktikable Umsetzung des EU Soil Monitoring Law im Bundes Bodenschutzgesetz
Die nationale Umsetzung des Soil Monitoring Law (SML) erfolgt vor dem Hintergrund eines bereits gut ausgebauten bodenschutzrechtlichen Systems. Die Umsetzung sollte daher strikt 1:1 erfolgen, ohne zusätzliche materielle oder verfahrensrechtliche Anforderungen zu schaffen. Doppelstrukturen, neue Berichtspflichten oder parallele Erhebungssysteme sind zu vermeiden. Hochwertige heimische Lagerstätten müssen weiterhin verlässlich nutzbar bleiben; neue Klassifizierungen oder Bewertungsmaßstäbe mit faktischer Ausschlusswirkung sind auszuschließen. Die Praxis des dynamischen Umgangs mit Böden – einschließlich Umlagerung, Rekultivierung und Verfüllungen – ist anzuerkennen und konsistent in der BBodSchV auszugestalten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 09.02.2026
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Adressatenkreis:
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07.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
allgemeine Empfehlungen zur Industrie- und Energiepolitik
Allgemeine Empfehlungen zur Energie- und Industriepolitik betreffend den Mittelstand
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 09.02.2026
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Adressatenkreis:
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09.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Wärmelieferverordnung
Ziel ist es, durch Novelle der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) eine grundsätzliche Regelung zur Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter zu erreichen. Dabei soll die durch ein Zusammenspiel des § 556c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit der WärmeLV geltende sogenannte Warmmietenneutralität (Kostenneutralität") angepasst werden, so dass eine Umstellung des Heizungssystems von Eigenversorgung auf gewerbliche Wärmelieferungen keine wirtschaftliche Benachteiligung mehr im Vergleich zum Umstieg auf eine andere Art der Eigenversorgung - insbesondere in Mietswohngebäuden - bedeutet.
- Bereitgestellt von: Mainova AG am 09.02.2026
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Adressatenkreis:
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05.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
bestehende KlärschlammVO-Umsetzung der P-Recycling-Verpflichtung
Die bestehende Frist sollte im angemessenen Rahmen verlängert werden, da derzeit noch keine Technik flächendeckend zur Verfügung steht. Die bestehende Möglichkeit der Zwischenlagerung von Klärschlammaschen würde hohen Flächenbedarf und viel Bürokratie erfordern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. am 09.02.2026
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Adressatenkreis:
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21.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
es wird ein effizientes Wirkungsmonitoring gefordert, um die Trinkwasserressource zu schützen
- Bereitgestellt von: Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. am 09.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): Zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Market Integration and Supervision Package (MISP)
Der Bundesverband deutscher Banken begrüßt das Vorhaben der Europäischen Kommission, Europa durch einen tiefen und leistungsfähigen Kapitalmarkt wettbewerbsfähig zu machen. Im Fokus der privaten Banken stehen die Vorschläge, die die Post-Trade-Infrastrukturen und deren Angebote betreffen. Begleitet werden die inhaltlichen Vorschläge der Europäischen Kommission zudem von Überlegungen, die Marktaufsicht teilweise bei der ESMA zu bündeln. Eine Zentralisierung der Aufsicht ist aus Sicht der privaten Banken kein Selbstzweck, sondern die Konsequenz aus einer marktgetriebenen Konsolidierung und Vertiefung der Märkte.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 09.02.2026
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Adressatenkreis:
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09.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der ´geförderten Altersvorsorge
Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt 2023 auf Basis der Empfehlungen der Fokusgruppe pAV einen Gesetzentwurf zur Reform der Riesterrente vorzulegen. Der VöV begrüßt eine solche Reform und setzt sich insbesondere für eine Absenkung der verpflichtenden Beitragsgarantien, ein Festhalten an lebenslangen Renten als Fördervoraussetzung sowie Wettbewerbsgleichheit zwischen Versicherungswirtschaft und anderen Produktanbietern ein.
- Bereitgestellt von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 09.02.2026
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Adressatenkreis:
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10.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Düngegesetz Stellungname nach Einräumung der Möglichkeit durch BMLEH, Ref. 711
Vor dem Hintergrund einer vermutlich bald anstehenden grundsätzlichen Überarbeitung des Düngerechts bitten wir darum, aktuell nur zwingend erforderliche Änderungen am Düngegesetz vorzunehmen. Begriffsdefinitionen an nur einer Stelle des Düngerechts. Im uns vorliegenden Entwurf sollte eine Reihe von Begriffsdefinitionen korrigiert bzw. konkretisiert werden. Eine einheitliche Definition oder ein Verweis auf eine Definition für Kompost im Düngegesetz und auch der Düngeverordnung ist geboten. Wir unterbreiten einen Vorschlag für eine solche Definition, die aber noch mit weiteren Fachexperten der Bundesländer abzustimmen wäre.
- Bereitgestellt von: Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) am 09.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): Zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erste Verordnung zur Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf zur Ersten Verordnung zur Änderung der Vorsorgeregister- Verordnung. Ziel der Einflussnahme ist die sachgerechte Ausgestaltung der Regelungen zur Nutzung des Zentralen Vorsorgeregisters, insbesondere zur Einbeziehung von Betreuungsvereinen als institutionelle Nutzer, zur elektronischen Hinterlegung von Vorsorgedokumenten sowie zu Zuständigkeiten, Verfahren und rechtlichen Rahmenbedingungen der Registereintragung und - nutzung.
- Bereitgestellt von: SKM Bundesverband e.V. am 09.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Erste Verordnung zur Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)
Stellungnahmen zum Krankenhausanpassungsgesetz im Rahmen der Verbändebeteiligung
- Bereitgestellt von: BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. am 08.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Zukunftspakt Pflege der Bund-Länder-Kommission
Stellungnahme der BAGSO zum Beschluss „Zukunftspakt Pflege“ der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
- Bereitgestellt von: BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. am 08.02.2026
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Adressatenkreis:
-
30.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fondsrisikobegrenzungsgesetz - Risikomischung bei Bürgerenergieprojekten
Anbietern von geschlossenen Fonds soll es erleichtert werden Bürgerbeteiligungen im Bereich der Erneuerbaren Energien anzubieten.
- Bereitgestellt von: Auricher Werte GmbH am 07.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
03.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Fondsrisikobegrenzungsgesetz - Risikomischung bei Bürgerenergieprojekten
Anbietern von geschlossenen Fonds soll es erleichtert werden Bürgerbeteiligungen im Bereich der Erneuerbaren Energien anzubieten.
- Bereitgestellt von: Auricher Werte GmbH am 07.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der vzbv setzt sich für eine finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung (SPV) ein. Dafür müssen ua. - die pflegebedingten Eigenanteile begrenzt, - Gesamtkonzept zur Absicherung von Pflegebedürftigkeit mit fairer Lastenverteilung erstellt; - die häusliche Pflege gestärkt und - spezialgesetzliche Regelung für ambulante Pflegeverträge eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 06.02.2026
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Adressatenkreis:
-
29.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
ETS-Benchmarkverschärfung stoppen
Wir zweifeln sehr an der Datenlage, die der aktuellen Benchmark-Verschärfung im Rahmen des EU-ETS1 zu Grunde liegt. Die EU-Kommission muss daher für 2026-2030 einen Benchmarkfreeze vornehmen oder ausschließlich die gesetzlich vorgegebene Mindestverschärfung der Benchmarks anwenden. Deutschland muss hier Einfluss nehmen, sonst scheitert der angekündigte Entlastungsplan der Bundesregierung mittels Verlängerung der freien Zuteilung. Sollten die Benchmarks verschärft werden, gibt es faktisch keine freien Zuteilungen mehr. Für Evonik und den überwiegenden Teil der Industrie ist der Wärmebenchmark von großer Bedeutung. Der geltende Wärmebenchmark ist jedoch bereits heute unrealistisch, da die Erfüllungsoptionen wie Verfügbarkeit von Biomasse und treibhausgasarmer Wasserstoff fehlen.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 06.02.2026
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Adressatenkreis:
-
05.02.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Höherauslastung von Stromnetzen und ihr Einfluss auf Fernleitungsnetze
Bei diesem Regelungsvorhaben zielt FNB Gas darauf ab, dass die Neuregelungen im Bereich der Höherauslastung (§§ 49a und 49b EnWG) nicht zu Lasten der FNB sowie ihrer Schutz- und Sicherungsmaßnahmen gehen. Die den Betreibern von Übertragungsnetzen bis 31. März 2027 gestattete temporäre Höherauslastung im Höchstspannungsnetz verursacht oder verstärkt elektromagnetische Beeinflussungen, die von Betreibern betroffener technischer Infrastrukturen, wie den FNB, zu dulden sind. Der ÜNB muss dem Betreiber betroffener Infrastrukturen aber die Kosten für die aufgrund der Höherauslastung anfallenden betrieblichen, organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen erstatten (§ 49a Abs. 3 EnWG).
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 06.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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Adressatenkreis:
-
17.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Höherauslastung von Stromnetzen und ihr Einfluss auf Fernleitungsnetze
Bei diesem Regelungsvorhaben zielt FNB Gas darauf ab, dass die Neuregelungen im Bereich der Höherauslastung (§§ 49a und 49b EnWG) nicht zu Lasten der FNB sowie ihrer Schutz- und Sicherungsmaßnahmen gehen. Die den Betreibern von Übertragungsnetzen bis 31. März 2027 gestattete temporäre Höherauslastung im Höchstspannungsnetz verursacht oder verstärkt elektromagnetische Beeinflussungen, die von Betreibern betroffener technischer Infrastrukturen, wie den FNB, zu dulden sind. Der ÜNB muss dem Betreiber betroffener Infrastrukturen aber die Kosten für die aufgrund der Höherauslastung anfallenden betrieblichen, organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen erstatten (§ 49a Abs. 3 EnWG).
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 06.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
Adressatenkreis:
-
27.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Höherauslastung von Stromnetzen und ihr Einfluss auf Fernleitungsnetze
Bei diesem Regelungsvorhaben zielt FNB Gas darauf ab, dass die Neuregelungen im Bereich der Höherauslastung (§§ 49a und 49b EnWG) nicht zu Lasten der FNB sowie ihrer Schutz- und Sicherungsmaßnahmen gehen. Die den Betreibern von Übertragungsnetzen bis 31. März 2027 gestattete temporäre Höherauslastung im Höchstspannungsnetz verursacht oder verstärkt elektromagnetische Beeinflussungen, die von Betreibern betroffener technischer Infrastrukturen, wie den FNB, zu dulden sind. Der ÜNB muss dem Betreiber betroffener Infrastrukturen aber die Kosten für die aufgrund der Höherauslastung anfallenden betrieblichen, organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen erstatten (§ 49a Abs. 3 EnWG).
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 06.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
Adressatenkreis:
-
27.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: