Stellungnahmen/Gutachten
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22.829 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.829)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt die Initiative des Gesetzgebers zu einer dringend anstehenden Reform des Kindschaftsrechts, insbesondere die mit der Neuordnung der Vorschriften einhergehende Hervorhebung zentraler Rechtsinstitute und Kodifizierung von Rechtsprechung. Um eine Verbesserung des Schutzes vor Gewalt zu erreichen, fordert der DAV allerdings eine materielle und verfahrensrechtlich bessere Ausstattung der Gerichte. Außerdem fordert er, ein zeitgemäßes Kindschaftsrecht zu implementieren: Der Gesetzgeber soll die längst überkommene Trennung von Sorge- und Umgangsrecht und dem folgend auch das Sorge- und Umgangsverfahren zugunsten eines einheitlichen Rechtsinstituts der elterlichen Verantwortung aufgeben und die konkrete Ausübung einem einheitlichen kindschaftsrechtlichen Verfahren vorbehalten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Industrial Accelerator Act der Europäischen Union
Im Rahmen des Industrial Accelerator Acts muss sichergestellt werden, dass die EU im Automobilbereich konsequent auf marktverzerrende, protektionistische Maßnahmen verzichtet. Eingriffe sollten strikt auf klar definierte Ausnahmefälle und einen engen, verhältnismäßigen Rahmen beschränkt bleiben. Vorgaben auf Fahrzeug- oder Komponentenebene müssen praktikabel ausgestaltet und umsetzbar sein. Sie dürfen nicht in Konflikt mit bestehenden Freihandelsabkommen geraten.
- Bereitgestellt von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
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Adressatenkreis:
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29.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Industrial Accelerator Act der Europäischen Union
Im Rahmen des Industrial Accelerator Acts muss sichergestellt werden, dass die EU im Automobilbereich konsequent auf marktverzerrende, protektionistische Maßnahmen verzichtet. Eingriffe sollten strikt auf klar definierte Ausnahmefälle und einen engen, verhältnismäßigen Rahmen beschränkt bleiben. Vorgaben auf Fahrzeug- oder Komponentenebene müssen praktikabel ausgestaltet und umsetzbar sein. Sie dürfen nicht in Konflikt mit bestehenden Freihandelsabkommen geraten.
- Bereitgestellt von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
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Adressatenkreis:
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29.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Revision der CO2 Regulierung für Pkw und Vans
Im Rahmen der Revision der CO2-Flottengesetzgebung für Pkw und Vans werden die CO2-Reduktionsziele 2030 und 2035 überprüft. Dazu hat die Kommission einen Änderungsvorschlag dem EU-Parlament und dem Rat vorgelegt. Die Mercedes-Benz Group AG hat sich im Reviewprozess über den Verband VDA eingebracht und für Technologieneutralität, realistische Zielsetzungen und Flexibilitäten geworben.
- Bereitgestellt von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
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Adressatenkreis:
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29.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Revision der CO2 Regulierung für Pkw und Vans
Im Rahmen der Revision der CO2-Flottengesetzgebung für Pkw und Vans werden die CO2-Reduktionsziele 2030 und 2035 überprüft. Dazu hat die Kommission einen Änderungsvorschlag dem EU-Parlament und dem Rat vorgelegt. Die Mercedes-Benz Group AG hat sich im Reviewprozess über den Verband VDA eingebracht und für Technologieneutralität, realistische Zielsetzungen und Flexibilitäten geworben.
- Bereitgestellt von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
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Adressatenkreis:
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29.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Revision der CO2 Regulierung für Pkw und Vans
Im Rahmen der Revision der CO2-Flottengesetzgebung für Pkw und Vans werden die CO2-Reduktionsziele 2030 und 2035 überprüft. Dazu hat die Kommission einen Änderungsvorschlag dem EU-Parlament und dem Rat vorgelegt. Die Mercedes-Benz Group AG hat sich im Reviewprozess über den Verband VDA eingebracht und für Technologieneutralität, realistische Zielsetzungen und Flexibilitäten geworben.
- Bereitgestellt von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
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Adressatenkreis:
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29.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Revision der CO2 Regulierung für Pkw und Vans
Im Rahmen der Revision der CO2-Flottengesetzgebung für Pkw und Vans werden die CO2-Reduktionsziele 2030 und 2035 überprüft. Dazu hat die Kommission einen Änderungsvorschlag dem EU-Parlament und dem Rat vorgelegt. Die Mercedes-Benz Group AG hat sich im Reviewprozess über den Verband VDA eingebracht und für Technologieneutralität, realistische Zielsetzungen und Flexibilitäten geworben.
- Bereitgestellt von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
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Adressatenkreis:
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29.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die UN-R 148.01 regelt die technischen Anforderungen von beleuchteten Logos am Fahrzeug. Dabei ist die erlaubte leuchtende Fläche der Markenlogos auf 100 cm2 begrenzt. Dabei sind auch die nicht-leuchtenden transparenten Anteile des Logos zu berücksichtigen. Das führt dazu, dass Logos mit hoher umschlossenen transparenten Fläche aufgrund der angewandten Messmethode viel zu klein ausfallen müssten. Aus Sicht von Mercedes-Benz sollte daher die UN-R 148.01 im Rahmen einer Revision dahingehend angepasst werden, dass zukünftig nur die tatsächlich leuchtende Fläche des gesamten Logos begrenzt wird.
- Bereitgestellt von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
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Adressatenkreis:
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16.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die AKG-Kliniken setzen sich im Gesetzgebungsverfahren zum GeDIG-Regierungsentwurf dafür ein, in § 24 Absatz 3 des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG-E) eine Rechtsgrundlage für die gemeinsame Datenverarbeitung zwischen nach § 6b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) koordinierungsbeauftragten Krankenhäusern und den mit ihnen kooperierenden Krankenhäusern zu schaffen. Diese soll den Aufbau telemedizinischer Netzwerke, eine regionale Lagebildtransparenz zu Versorgungskapazitäten und Patientenströmen sowie die überregionale Zusammenarbeit koordinierender Krankenhäuser zur Qualitätssicherung erfassen, einschließlich zugehöriger Verordnungsermächtigungen für standardisierte Datensätze. Ergänzend wird eine Anpassung der Finanzierung der Koordinierungsfunktion nach § 6b KHG angestrebt.
- Bereitgestellt von: Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e. V. am 21.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die geplante Notfallreform sollte zeitlich und inhaltlich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Krankenhausreform beschlossen werden. Dabei ist auf eine konsistente Einbindung der bestehenden Notfallstufen sowie der zukünftigen Koordinierungsfunktion zu achten. Die derzeit bestehende große Unsicherheit für die Krankenhäuser über die zukünftige Ausrichtung stellt ein großes Risiko für die Sicherung der flächendeckenden Versorgung dar.
- Bereitgestellt von: Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e. V. am 21.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bei der Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) will der DEPV insbesondere bei der „Maßnahme 2.e1: Holz- und sonstige Biomasse-nutzung an Klimaschutzwirkung ausrichten“ erreichen, dass es in der Industrie keine Förderung für die Substition holzbasierten Wärmeproduktion durch elektrische Lösungen geben wird. Die Förderprogramme im Heizungsmarkt fördern nicht den Einsatz von Pellets zur Wärmeerzeugung, sondern Investitionen in Holzanlagen und erneuerbare Heizungsanlagen generell. Das gilt auch für Modul 2 der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) in Bezug auf Prozesswärmeanlagen. Wichtig ist, dass sich bei der Wärmewende weiterhin auf die Defossilisierung konzentriert wird und nicht die Dekarbonisierung im Vordergrund steht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 21.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz
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Adressatenkreis:
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18.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Windenergie auf See Gesetz (WindSeeG)
Anpassung des Ausschreibungsdesigns, Erhalt der Meeresschutzkomponente, Einführung von nicht-preislichen Kriterien mit Fokus auf Meeresökologie, Zirkularität und Klimaschutz, Umsetzung der zentralen Voruntersuchung für alle Flächen in der AWZ, Aufsetzen eines Prozesses für eine verstärkte internationalen Koordination der ökosystembasierten Meeresraumplanung, Überarbeitung der Beschleunigungsgesetzgebung im Flächenentwicklungsplan.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 21.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuckerabgabe / -steuer: Keine Abgabe auf Zucker gesüßte Getränke
Steuern bzw. Abgaben sind ineffizient im Kampf gegen Übergewicht. Die positiven Effekte auf die Gesundheit und die Übergewichtssituation sind keineswegs belegt. In UK zeigt nur eine Studie einen begrenzten Effekt bei 10- bis 11-jährigen Mädchen. Die Belastungen für den Mittelstand, der einen Großteil der Ernährungs- und Getränkewirtschaft in Deutschland ausmacht, und für die Verbraucher:innen sind dagegen handfest. Die Zuckerabgabe / -steuer konterkariert die bisherige Ernährungspolitik: die Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz (NRI) sowie das Konzept der mündigen Verbraucher:in. Statt Auswahl und Mündigkeit, nun Regulierung und Bevormundung.
- Bereitgestellt von: Süßstoff-Verband e.V. am 21.08.2026
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Adressatenkreis:
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19.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachbesserungen am EEG 2027 für starke ländliche Räume und regionale Wertschöpfung
Anschreiben an Bundestagsabgeordnete M-V mit den Zielen: Ausschreibungsvolumen für Biomasse erhöhen, Flexibilitätszuschlag auf 150 Euro/kW erhöhen, Maisdeckel streichen, Agri-PV-Bonus auf mindestens 2,5 Cent/kWh anheben, Förderung für kleine Dachanlagen erhalten, Pachtdeckel für Windanlagen streichen
- Bereitgestellt von: Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. am 21.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 470/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
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BR-Drs. 470/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung bestehender rechtlicher Regelungen - Novelle der ErsatzbaustoffV
Novelle der ErsatzbaustoffV - vollzugstaugliche Lösungen
- Bereitgestellt von: EGSH Entsorgergemeinschaft Schleswig-Holstein e.V. am 21.08.2026
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Adressatenkreis:
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06.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines deutschen Recht auf Reparaturs
Ziel ist die 1:1 Umsetzung der europäischen Richtlinie. Dabei werden vor allem Hersteller verpflichtet defekte Geräte auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zu einem angemessenen Preis und in einer angemessenen Dauer zu reparieren, wenn das Gerät bereits innerhalb der Ökodesign-Verordnung Reparaturanforderungen erfüllen muss. Zudem wird bei einer Reparatur innerhalb der Gewährleistungsfrist die Gewährleistungsfrist um 12 Monate verlängert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband reicht konkrete Änderungsvorschläge für den Gesetzesentwurf ein und fordert weite-re Schritte sowohl auf europäischer Ebene als auch im Warenkaufrecht, um Reparieren für Verbrau-cher:innen im Alltag einfacher, schneller und bezahlbarer zu machen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 21.08.2026
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Adressatenkreis:
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04.06.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung von Qualität und Verbraucherschutz bei Immobilienverwaltung
Angesichts der zunehmenden regulatorischen und technischen Anforderungen an Verwaltung, energetische Sanierung und Verbraucherschutz sind Weiterbildungen notwendig für die Sachkunde von Immobilienverwalter:innen und -makler:innen. Der vzbv fordert die Beibehaltung der Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO als zentrale Standards für Qualität und Rechtssicherheit.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 21.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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25.10.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung von Qualität und Verbraucherschutz bei Immobilienverwaltung
Angesichts der zunehmenden regulatorischen und technischen Anforderungen an Verwaltung, energetische Sanierung und Verbraucherschutz sind Weiterbildungen notwendig für die Sachkunde von Immobilienverwalter:innen und -makler:innen. Der vzbv fordert die Beibehaltung der Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO als zentrale Standards für Qualität und Rechtssicherheit.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 21.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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21.01.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherschutz, Transparenz und Rechtssicherheit beim Gebäudetyp E
Der vzbv setzt sich dafür ein, die Kostentransparenz, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz zu verbessern, um Qualitätsverluste zu vermeiden und tatsächliche Kostenersparnis für Verbraucher:innen und Mieter:innen zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 21.08.2026
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucher(vertrags)rechte digital fair gestalten
Die EU-Kommission evaluiert derzeit, inwieweit das europäische Verbraucherrecht (UGP-RL, VRRL, AGB-RL) den Herausforderungen der Digitalisierung gewappnet ist, und wird mit einem Digital Fair-ness Act (DFA) Veränderungen herbeiführen. Der vzbv setzt sich für eine verbraucherfreundliche Novellierung der betroffenen Richtlinien und ggf. Regulierung weiterer Gesetze auf europäischer und nationaler Ebene ein.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 21.08.2026
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Adressatenkreis:
-
10.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der vzbv setzt sich für eine finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung (SPV) ein. Dafür müssen ua. - die pflegebedingten Eigenanteile begrenzt, - Gesamtkonzept zur Absicherung von Pflegebedürftigkeit mit fairer Lastenverteilung erstellt; - die häusliche Pflege gestärkt und - spezialgesetzliche Regelung für ambulante Pflegeverträge eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 21.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Insolvenzschutz bei Versicherungen verbessern
Der vzbv setzt sich für die Einführung eines Sicherungsfonds für Sachversicherungen und eines Abwicklungsfonds für den gesamten Versicherungsmarkt ein.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 21.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen - (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz - VSAAG)
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BT-Drs. 21/6561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuckersteuer-Herstellerabgabe auf Süßgestränke
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung eine Süßgetränkesteuer einführt. Diese sollte von Umfang und Staffelung den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit entsprechen. Für die gesundheitliche Prävention und den Kinder- und Jugendschutz sollten Gelder in Höhe der Einnahmen in diese Bereiche zurückfließen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 21.08.2026
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Adressatenkreis:
-
24.03.2026
-
Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuckersteuer-Herstellerabgabe auf Süßgestränke
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung eine Süßgetränkesteuer einführt. Diese sollte von Umfang und Staffelung den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit entsprechen. Für die gesundheitliche Prävention und den Kinder- und Jugendschutz sollten Gelder in Höhe der Einnahmen in diese Bereiche zurückfließen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 21.08.2026
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Adressatenkreis:
-
20.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuckersteuer-Herstellerabgabe auf Süßgestränke
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung eine Süßgetränkesteuer einführt. Diese sollte von Umfang und Staffelung den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit entsprechen. Für die gesundheitliche Prävention und den Kinder- und Jugendschutz sollten Gelder in Höhe der Einnahmen in diese Bereiche zurückfließen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 21.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: