Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.983)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des Klimaschutzprogramms des BMUKN so zu ändern, dass rechtlich verbindliche Klimaziele und sektorale Transformationspfade mit wirksamen Instrumenten hinterlegt werden: konsequente CO2-Bepreisung mit sozialer Rückverteilung (Klimageld), Abbau klimaschädlicher Subventionen; Förder- und Finanzierungsprogramme für erneuerbare Energien, Effizienz und klimaneutrale Schlüsseltechnologien sowie verbindliche Klima- und Gemeinwohlkriterien in öffentlicher Beschaffung, Besteuerung und Kreditvergabe (z. B. auf Basis einer Gemeinwohl-Bilanz).

    • Bereitgestellt von: Gemeinwohl-Ökonomie Deutschland e.V. am 23.02.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der IDF spricht sich klar für die Beibehaltung der bisherigen sich bestens bewährten Fahrschüler-ausbildung aus. Die Inhalte bisher gültigen Fahrschülerausbildungsordnung dürfen keinesfalls anwachsen. Sollten Änderungen vorgenommen werden, ist ein klares Augenmerk auf die zu bestellenden Gutachter zu richten, dass diese nicht – wie in der Vergangenheit offensichtlich erfolgt – Ergebnisse präsentieren, die zu Lasten objektiver Aussagen wirtschaftliche Interessen widerspiegeln

    • Bereitgestellt von: Interessenverband Deutscher Fahrlehrer e.V. am 23.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Besteuerung von Erbschaften ist kompliziert. Die Erhebungskosten sind hoch, insbesondere wenn zu den Kosten der Finanzverwaltung auch diejenigen der Steuerpflichtigen, die sich nicht in den reinen Deklarationskosten erschöpfen, hinzugerechnet werden. Vermögenswerte von Familienunternehmen sind regelmäßig in Maschinen, Assets und Patenten gebunden und daher illiquide, sichern aber mit Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum unseren Wohlstand. Um diesen nicht zu gefährden, müssen Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer unbedingt weiterhin ausgenommen werden. Mögliche Reformoptionen für Deutschland: 1. Erbschaftsteuer abschaffen (wie Schweden, Österreich) 2. Kinder und Ehegatten vollständig freistellen 3. Minimum: Betriebsvermögen treffsicher entlasten

    • Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 23.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Kolationsvertrag der Bundesregierung wurde die Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vereinbart. Seit 2006 ist das AGG in Kraft. In 18 Jahren Praxiserfahrung sind die Schwächen des AGG hinlänglich bekannt. Das Gesetz schützt nicht alle von Diskriminierung Betroffenen, es ist nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche und die Durchsetzung des Rechts ist für viele und in vielen Fällen kaum möglich. Als zivilgesellschaftliche Organisationen im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit und Communityorganisationen, die die Interessen von Diskriminierung betroffener Personen vertreten, möchten wir mit unseren langjährigen Erfahrungen und der Expertise zum Diskriminierungsschutz die anstehende Reform unterstützen und fordern eine umfassende Novellierung des Gesetzes.

    • Bereitgestellt von: Bündnis AGG Reform - Jetzt! am 23.02.2026
    • Adressatenkreis:
      • 06.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Gesundheit von Verbraucher:innen soll besser vor Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) geschützt werden. Dazu ist sowohl eine Beschränkung der Verwendung in verbrauchernahen Produkten notwendig als auch die Regulierung der Produktion und industriellen Anwendung, da PFAS auch über die Nahrung und über das Trinkwasser Verbraucher:innen belasten. Die Bundesregierung sollte sich daher, auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse, für eine umfassende PFAS-Beschränkung auf EU-Ebene einsetzen.

    • Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 23.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Zugang zu qualifizierten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen soll für alle einschlägigen Zielgruppen flächendeckend gewährleistet werden. Ziel ist die Schaffung eines Rechtsanspruches auf Schuldnerberatung für alle betroffenen Verbrauchergruppen - zeit- und ortsnah sowie unentgeltlich. Die in der aktuellen EU-Verbraucherkreditrichtlinie verlangte Sicherstellung entsprechender Angebote durch die Mitgliedstaaten muss in deutsches Recht umgesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 23.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 436/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
      2. BT-Drs. 21/1847 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
      3. BT-Drs. 21/2774 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15 - Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
    • Adressatenkreis:
      • 23.06.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Ziel, Anerkennungsverfahren effizienter zu gestalten und so dringend benötigte Fachkräfte schneller in die Versorgung zu integrieren, wird grundsätzlich begrüßt. Dies darf jedoch nicht auf Kosten der Ausbildungsqualität, der Patientensicherheit und der fachlichen Prüfstandards geschehen. Eine gesetzliche Klarstellung der Zuständigkeiten, die Beibehaltung der Prüfungshoheit bei den Länderkammern, die klare gesetzliche Definition der Prüfkriterien, die realistische Bemessung des Prüfungsumfangs sowie der Verzicht auf partielle Berufserlaubnisse und unangemessene Härtefallregelungen sind hierfür unerlässlich.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 23.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
    • Adressatenkreis:
      • 11.08.2025

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