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18.391 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.391)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung der Änderungen im Environmental Omnibus zur Aussetzung des Bevollmächtigten-Systems
Wir wollen die Aussetzung des Bevollmächtigten-Systems des EU Environmental Omnibus in der EU-Verordnung verhindern.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 15.04.2026
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wie fordern ein ambitioniertes Textilgesetz für Deutschland.
Die Ausgestaltung einer deutschen Textil-EPR sollte folgende Aspekte beinhalten: Verbindliche Umweltziele, eine Wirksame Ökomodulation, Transformationsfonds (für Re-Use, Reparatur, Sharing etc.), Volle Herstellerverantwortung (inkl. Onlinehandel, keine Kostenabwälzung), Transparenz & Beteiligung (klare Kontrolle, Einbindung aller Akteur:innen). Neues Textilgesetzt soll geschaffen werden, für Umsetzung der Richtlinie 2025/1892 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie), die Eckpunkte des BMUKN liegen vor.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 15.04.2026
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Adressatenkreis:
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25.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung des HochseeSchG zur Umsetzung des UN Hochseeschutzabkommen
Das UN-Hochseeschutzabkommen regelt die Einrichtung von Meeresschutzgebieten in der Hochsee, verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen, die gerechte Teilung von Erlösen aus marinen genetischen Ressourcen und den Aufbau von Kapazitäten sowie einen Technologietransfer zwischen allen Vertragsländern. Trotz seiner Schlüsselrolle bei den jahrzehntelangen Verhandlungen hat Deutschland es versäumt, das Abkommen zum Inkrafttreten am 17. Januar 2026 zu ratifizieren. Die DUH fordert die Abgeordneten des Bundestags auf, den am 26.Februar vorliegenden Gesetzesentwürfen zuzustimmen. Ein positives Votum ist notwendig, damit Deutschland an der ersten globalen Hochseeschutzkonferenz teilnehmen und vollständig an der Gestaltung der Rahmenbedingungen mitwirken kann.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 15.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3543
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzgesetz - HochseeSchG)
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BT-Drs. 21/3543
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Primärarztsystem: Psychische Erkrankungen erfordern flexible Regelungen
In der Diskussion um die genaue Ausgestaltung des Primärarztsystems ist es der DGPPN wichtig, die Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen mitzudenken.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde am 15.04.2026
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Adressatenkreis:
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13.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Um das Risiko für Gewalttaten durch Menschen mit psychischen Erkrankungen zu senken, empfiehlt die medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie DGPPN in einem neuen Positionspapier insbesondere den Ausbau der Versorgungsstrukturen, der Eingliederungshilfe und der Sozialpsychiatrischen Dienste.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde am 15.04.2026
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Adressatenkreis:
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05.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 15.04.2026
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Adressatenkreis:
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13.04.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- JuSchG [alle SG hierzu]
- UWG 2004 [alle SG hierzu]
- AlkStG [alle SG hierzu]
- TabStG 2009 [alle SG hierzu]
- BierStG 2009 [alle SG hierzu]
- AlkStV [alle SG hierzu]
- BierStV 2010 [alle SG hierzu]
- TabStV 2010 [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStG 2009 [alle SG hierzu]
- TabakerzV [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStV 2010 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für eine systematische Luftraumintegration von Flugwindenergieanlagen in Deutschland
Nach der Aufnahme der Flugwindenergie (FWE) in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im April 2024 müssen nun die Regularien zur Luftverkehrssicherheit, die Integration in den Luftraum sowie die allgemeinen Genehmigungsverfahren gezielt an die Anforderungen von Flugwindenergieanlagen (FWEA) angepasst werden, ohne dabei die Sicherheit in der Luft und am Boden zu beeinträchtigen. Dazu hat der Sektor Ende 2024 in einem Positionspapier generelle Forderungen aufgestellt. Das vorliegende Dokument vertieft einige der dort genannten Aspekte. Aus Sicht des FWE-Sektors sollten FWEA einen übergeordneten oder mindestens gleichberechtigten Zugang zum Luftraum bekommen, da sie im „überragenden öffentlichen Interesse“ erneuerbaren Strom produzieren.
- Bereitgestellt von: Airborne Wind Europe AISBL am 15.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 525/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Höhenwindenergie
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BR-Drs. 525/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Erhöhung der Vergütung von FWE-Strom im EEG
Die derzeitige EEG-Vergütung für Strom von Flugwindenergieanlagen (FWEA) ist zu niedrig, um Projekte wirtschaftlich zu betreiben. Nach der jetzigen Formel erhalten Anlagenbetreiber etwa 11 ct€/kWh. Der Vorschlag ist, die Berechnungsgrundlage dahingehend zu ändern, dass für eine begrenzte Anzahl von Jahren dieser Wert etwa verdoppelt wird, bevor er dann jährlich abgesenkt wird. Dazu werden drei verschiedene Vorschläge gemacht, wie dies umgesetzt werden könnte.
- Bereitgestellt von: Airborne Wind Europe AISBL am 15.04.2026
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Adressatenkreis:
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15.04.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) schneller in Versorgung bringen
Die 1. DiPAV-ÄndVO stellt einen wichtigen Schritt dar, um digitale Pflegeanwendungen schneller in die Versorgung zu bringen und die häusliche Pflege nachhaltig zu stärken. Entscheidend wird jedoch sein, die vorgesehenen Erleichterungen durch klare und praxistaugliche Regelungen zu flankieren, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten und das Innovationspotenzial voll auszuschöpfen.
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 15.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Erste Verordnung zur Änderung der Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung (1. DiPAV-ÄndVO) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Primärversorgung wird zu einem interprofessionellen, niedrigschwelligen und dauerhaft verfügbaren System (24/7) weiterentwickelt, das über strukturierte Ersteinschätzung und koordinierte Steuerung die Patientenversorgung organisiert. Dabei übernehmen auch qualifizierte Pflegefachpersonen zentrale Aufgaben im Erstkontakt, in der Koordination sowie in Prävention und Versorgung, mit dem Ziel, Zugänge zu verbessern, Fehlversorgung zu reduzieren und die Qualität der Versorgung zu steigern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Pflegerat am 15.04.2026
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Adressatenkreis:
-
23.03.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
AMNOG zur Flexibilisierung der Nutzenbewertung und Erstattungssystematiken für neuartige Therapien
Pfizer setzt sich im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren und Reformdiskussionen zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) dafür ein, dass sich der innovative Charakter neuartiger, insbesondere onkologischer Therapien, in den rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen der Nutzenbewertung und der Erstattungsbetragsverhandlungen widerspiegelt. Bestehende Verfahren sollen überprüft und weiterentwickelt werden, um die Anwendbarkeit innovativer Erstattungsmodelle zu ermöglichen. Zudem bringt Pfizer Positionen zur Ausgestaltung der Umsatzschwelle für Arzneimittel zur Behandlung seltener Erkrankungen im Kontext des GKV Finanzstabilisierungsgesetzes ein.
- Bereitgestellt von: Pfizer Pharma GmbH am 15.04.2026
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Adressatenkreis:
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04.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
AMNOG zur Flexibilisierung der Nutzenbewertung und Erstattungssystematiken für neuartige Therapien
Pfizer setzt sich im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren und Reformdiskussionen zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) dafür ein, dass sich der innovative Charakter neuartiger, insbesondere onkologischer Therapien, in den rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen der Nutzenbewertung und der Erstattungsbetragsverhandlungen widerspiegelt. Bestehende Verfahren sollen überprüft und weiterentwickelt werden, um die Anwendbarkeit innovativer Erstattungsmodelle zu ermöglichen. Zudem bringt Pfizer Positionen zur Ausgestaltung der Umsatzschwelle für Arzneimittel zur Behandlung seltener Erkrankungen im Kontext des GKV Finanzstabilisierungsgesetzes ein.
- Bereitgestellt von: Pfizer Pharma GmbH am 15.04.2026
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Adressatenkreis:
-
04.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Nationalen Geburtenregisters
In Deutschland ist die Datenlage rund um die Geburt unvollständig und zersplittert. An vielen Stellen fehlt die Grundlage für eine international anschlussfähige Versorgungsforschung und eine umfassende Qualitätsbewertung. Dem stehen Versorgungsdefizite gegenüber, wie eine im Vergleich hohe Rate an Tot- und Fehlgeburten. Über viele Bereiche wissen wir nichts oder zu wenig, so bleibt die Müttersterblichkeit unklar, ambulante Qualitätssicherungsdaten und Befragungen zum Erleben der Schwangeren und Mütter fehlen ganz. Dieser Beitrag schlägt ein Geburtenregister als Lösung vor, das in mehreren Schritten aufgebaut werden kann und auf der Zusammenführung und Ergänzung der vorhandenen Daten beruht.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. am 15.04.2026
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Adressatenkreis:
-
13.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Geplante vorzeitigen Beendigung der Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure
Die BNetzA hat am 16.1.2026 im Rahmen des AgNes Verfahrens (Allgemeines Netzentgeltsystematik Strom) Orientierungspunkte für künftige Speichernetzentgelte vorgelegt. Grundlage sind § 29 Abs.1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die §§ 21 und 21a EnWG. Die BNetzA plant, ihre Abweichungskompetenz zu nutzen, um § 118 Abs. 6 EnWG vorzeitig zu beenden. Im Zentrum steht dabei die geplante Neuregelung für elektrische Speicher, insbesondere Batteriespeicher. Zudem beabsichtigt die BNetzA in diesem Zusammenhang die bisherige Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure vorzeitig zu beenden, die ebenfalls im § 118 Abs. 6 EnWG geregelt ist. Eigentliches Fristende wäre der 31.12.2028, ein vorzeitiges Ende von Seiten der BNetzA ist für den 31.12.2026 vorgesehen.
- Bereitgestellt von: MB Energy Holding GmbH & Co.KG am 14.04.2026
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Adressatenkreis:
-
14.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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16.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Der Eintrag bezieht sich auf die in der Bundestagsdrucksache 21/555 verabschiedete Entschließung des Deutschen Bundestages zur Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte sowie die Außer-Haus-Verpflegung. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks spricht sich gegen eine entsprechende Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung aus.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 14.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/555
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/327 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/555
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Wir sehen die mit der NIS-2-Umsetzung verbundene Chance zur Erreichung einer harmonisierten IT-Sicherheitsregulierung als vertan an. Deutschland behalte nun neben seiner fragmentierten IT-Sicherheitsarchitektur, seiner fragmentierten Cybersicherheitsstrategie auch eine fragmentierte IT-Sicherheitsregulierung.
- Bereitgestellt von: interface - Tech analysis and policy ideas for Europe e.V (ehem. Stiftung Neue Verantwortung e.V.) am 14.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
08.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Revision des Cybersecurity Acts (CSA)
Wir setzen uns für eine europäische Cybersicherheitsgestzgebung ein, die die Umsetzung bestehender Regeln und Gesetze prorisiert sowie für klare Zuständkitkeiten sorgt. Insbesondere fordern wir, die strategische Ausrichtung und das Aufgabenspektrum der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) zu überarbeiten.
- Bereitgestellt von: interface - Tech analysis and policy ideas for Europe e.V (ehem. Stiftung Neue Verantwortung e.V.) am 14.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aktive Cyberabwehr im Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit
Zur Lösung zentraler struktureller Probleme (fragmentierter Zuständigkeit, fehlender Governance, unzureichende Resilienzstärkung) empfiehlt interface: - Systematische Evaluierung der messbaren Sicherheitsgewinne für jede Maßnahme der Cyberabwehr - Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen durch Beschränkung auf das notwendige Minimum - Verfassungsrechtliche Klarheit durch klare Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern - Operative Plattform mit allen relevanten Behörden für Effizienzgewinne - Koordination zwischen BKA, BPol, BSI, BND und Länderpolizeien mit Abstimmungs- und Konfliktlösungsmechanismen - Personelle Kapazitäten im BSI gezielt ausbauen - Transparenz- und Schutzmechanismen ausbauen bezüglich Beschaffung, Nutzung und Verwaltung von Schwachstellen, Werkzeugen, und Maßnahmen.
- Bereitgestellt von: interface - Tech analysis and policy ideas for Europe e.V (ehem. Stiftung Neue Verantwortung e.V.) am 14.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetzesentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regulierung des Ticketzweitmarktes
Regulierung des Ticketzweitmarktes zum Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken, durch: - Klare Verkäuferidentifikation - Transparenz zu Ticketmerkmalen - Angabe des Original- und Begrenzung des Wiederverkaufspreises - Verbindliches „Notice-and-Takedown“-Verfahren - Begrenzung des Wiederverkaufspreises
- Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 14.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitszuweisung für ÖbVI zur Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem WEG
Aktuell sind nur Baubehörden für die Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zuständig. Es wird angestrebt, dass daneben eine Zuständigkeit der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) eingeführt wird. Es werden zudem weitere Vorschläge zur Verbesserung und Modernisierung des WEG vorgeschlagen: zur Ausgestaltung der Pläne für die Abgeschlossenheitsbescheinigung, zur Ausgestaltung der Teilungserklärung sowie zum Nachweis der Ausdehnung von Wohnungseigentum im Grundbuch und Liegenschaftskataster.
- Bereitgestellt von: Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI) am 14.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sollen ambitionierte Ziele für die Reduktion der Treibhausgasemissionen im Gebäude- und Energiesektor erreicht werden. Gerade vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass der seit Jahren bestehende Sanierungsstau im deutschen Wohngebäudebestand ein zentrales Hemmnis für das Erreichen der Klimaziele darstellt. Derzeit hemmen insbesondere fehlendes Eigenkapital und ein unzureichender individueller Nutzen für Eigentümer:innen und Verwalter:innen die Modernisierung ineffizienter und fossiler Heizungsanlagen. Hier bietet das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung die Chance, durch gezielte regulatorische und förderpolitische Impulse wirksame Anreize zu setzen und bestehende Marktbarrieren abzubauen.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
EEG: Gebäude-Photovoltaik muss zentrale Säule der Energiewende bleiben
Im Rahmen der EEG-Novelle muss für Kleinanlagen/Dach-PV ein Förder- bzw. Vergütungsanspruch im EEG erhalten bleibt und keine verpflichtende Direktvermarktung für diese Anlagengruppe eingeführt wird. Es werden klare Regelungen zur Fortführung der Einspeisevergütung/Abnahme für Kleinanlagen, zu Schwellenwerten/Anwendungsbereich, zu Übergangs- und Bestandsschutzregelungen sowie zu vereinfachten administrativen Pflichten für Betreiber angestrebt.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit für Kundenanlagen schaffen
Der BGH hat im Mai 2025 auf Grundlage eines zuvor ergangenen Urteils des EuGHs zur Kundenanlage entschieden. Die daraus folgende Neuauslegung hat massive negative Auswirkungen auf die bisher regulierungsfreie und damit wenig Kosten verursachende Stromversorgung in Immobilien, Gewerbe, Industrie und Kommunen. Sie gefährdet zudem das Fundament der bewährten betrieblichen Praxis, da die Konstrukte nun als regulierte Verteilnetze gelten könnten. Dadurch drohen massive wirtschaftliche Verwerfungen. Dies belastet und gefährdet sowohl Energiewende und Klimaschutz als auch die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen. Die Bundesregierung muss hier zeitnah für mehr Rechtssicherheit sorgen.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
KWKG: gleichwertige Behandlung von dezentralen Anlagen bis 500 kW
Die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im kleineren und mittleren Leistungssegment bis 500 kW unterstützt, sichert ab und treibt die Energiewende insbesondere im Bereich der Wärme- und Stromversorgung von Bestandsgebäuden, Quartieren sowie der Industrie voran. Dabei sind KWK-Anlagen im Energiemix bereits heute, aber auch in Zukunft dezentrale, stromgeführte Kraftwerke, die mit höchster Effizienz bedarfsgerecht Strom bereitstellen und bei Nachfrage Nutzwärme liefern. Sie stellen sicher, dass Strom zum Antrieb von elektrischer Wärmeerzeugung auch dann zur Verfügung steht, wenn das Angebot regenerativen Stroms gering ist. Daher darf es keine Benachteiligungen für dezentrale KWK-Anlagen bis 500 kW geben.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der AVBFernwärmeV für die Umsetzung der Wärmewende
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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