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404 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »digitale gewalt« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (404)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DKG setzt sich für eine praxistaugliche Reform der ambulanten Notfallversorgung ein. Kritisiert werden insbesondere die unzureichende und nicht verursachungsgerechte Refinanzierung von Leistungen in Integrierten Notfallzentren, die vorgesehene Verlagerung vertragsärztlicher Sicherstellungsverantwortung auf Krankenhäuser, die hohe Komplexität und fehlende Verzahnung mit digitalen Reformvorhaben sowie unklare Patientensteuerung. Gefordert werden eine auskömmliche Finanzierung der Vorhaltekosten, klare Verantwortlichkeiten, realistische digitale Strukturen, eine eigenständige Rettungsdienstreform und staatlich finanzierte Schutzmaßnahmen gegen Gewalt in Notaufnahmen.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 15.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6808 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... vielerorts fehlenden digitalen Infrastruktur, die für..., ...aufzuziehen, sondern die digitale Struktur für die Kommunikation..., ... Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Anforderungen an eine digitale Bedarfseinschätzung, ..., ...hier soll es zu einer digitalen Ersteinschätzung kommen..., ...medizinischen Notfallrettung und digitalen Kooperation im Rahmen..., ...und das Risiko von Gewaltvorkommnissen weiter erhöhen...., ...für (eskalierende) Gewaltsituationen, das aufgrund ..., ...auf die zunehmende Gewaltentwicklung unter anderem mit..., ...Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen von Gewaltprävention für das Krankenhauspersonal..., ...Verpflichtungen für die digitalen Vorkehrungen und insbesondere..., ... telefonischen bzw. digitalen Ersteinschätzung in ..., ...Missbrauch oder anderen Gewaltvorkommnissen, Vertrauen und ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DKG setzt sich für eine praxistaugliche Reform der ambulanten Notfallversorgung ein. Kritisiert werden insbesondere die unzureichende und nicht verursachungsgerechte Refinanzierung von Leistungen in Integrierten Notfallzentren, die vorgesehene Verlagerung vertragsärztlicher Sicherstellungsverantwortung auf Krankenhäuser, die hohe Komplexität und fehlende Verzahnung mit digitalen Reformvorhaben sowie unklare Patientensteuerung. Gefordert werden eine auskömmliche Finanzierung der Vorhaltekosten, klare Verantwortlichkeiten, realistische digitale Strukturen, eine eigenständige Rettungsdienstreform und staatlich finanzierte Schutzmaßnahmen gegen Gewalt in Notaufnahmen.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 15.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6808 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... vielerorts fehlenden digitalen Infrastruktur, die für..., ...aufzuziehen, sondern die digitale Struktur für die Kommunikation..., ... Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Anforderungen an eine digitale Bedarfseinschätzung, ..., ...hier soll es zu einer digitalen Ersteinschätzung kommen..., ...medizinischen Notfallrettung und digitalen Kooperation im Rahmen..., ...und das Risiko von Gewaltvorkommnissen weiter erhöhen...., ...für (eskalierende) Gewaltsituationen, das aufgrund ..., ...auf die zunehmende Gewaltentwicklung unter anderem mit..., ...Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen von Gewaltprävention für das Krankenhauspersonal..., ...Verpflichtungen für die digitalen Vorkehrungen und insbesondere..., ... telefonischen bzw. digitalen Ersteinschätzung in ..., ...Missbrauch oder anderen Gewaltvorkommnissen, Vertrauen und ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Indikatoren häuslicher Gewalt begrüßenswert 6 Benennung..., ... von häuslicher Gewalt bei der Definition des..., ...Wünschenswerte Erweiterung auf digitale Gewaltformen 9 Unvollständige..., ... bei Gewalt zum Schutz des gewaltbetroffenen..., ... gewaltbetroffener Kinder. Bisher undeutliche..., ...Lichte des Themas häusliche Gewalt und der Gewaltbetrof-fenheit..., ...definiert. Dazu muss auch digitale Gewalt gehören. Bei der..., ...des Gewaltschutzgesetzes gekoppelt wird...., ...gewalttätigen Konflikte oder dessen..., ... anderen Personen gewalttätig geworden ist (Nummer..., ... oder häusliche Gewalt wird aufgrund von Sorge..., ... Gewalt abzusehen. Das Problem..., ... von häuslicher Gewalt bei der Definition des..., ..., wird um indirekte Gewaltformen wie miterlebte Partnerschaftsgewalt..., ...Wünschenswerte Erweiterung auf digitale Gewaltformen Angesichts..., ...Jugendlicher, wären noch digitale Gewaltformen gegen Kinder..., .... 3 Nr. 5 BGB-E muss „digitale Gewalt“ hineinge-lesen..., ... selbst ergeben, wenn digitale Gewalt als weitere Gewaltform..., ... vor Übergriffen und (digitaler) Gewalt sowie davor,..., ...hat gezeigt, dass auch digitale Ex-Partnerschaftsgewalt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) legt anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der UN-Sicherheitsratsresolution 1325 ein Policy Paper zu Gleichberechtigung in der Außenpolitik vor. Der djb ruft die Bundesregierung auf, das 25-jährige Jubiläum von 1325 zum Umsetzungssprung zu nutzen: Rechte schützen, Gewalt vorbeugen, Rechenschaft herstellen – für eine Außenpolitik, die Frieden und Gerechtigkeit wirklich möglich macht.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 23.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... oder massenhafter Gewaltanwendung, etwa Völkermord,..., ...sind. Sexualisierte Kriegsgewalt wird gezielt eingesetzt..., ...geschlechtsspezifische Gewalt in allen Kernverbrechen..., ... andere Form sexueller Gewalt von vergleichbarer Schwere..., ...um geschlechtsbezogene Gewalt, die in Haftanstalten ..., ...bei, dass diese Form der Gewalt im Vergleich zu anderen..., ...infolge sexualisierter Gewalt in bewaffneten Konflikten..., ...Begehung sexualisierter Gewalt als Kriegswaffe, sowie..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt eingesetzt werden.[37]..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt. Art. 27 der 4. Genfer..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt und „schwerwiegende[r] gewalttätige[r] Handlungen gegen..., ...geschlechtsspezifische Gewalt oder schwerwiegende gewalttätige..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt oder schwerwiegende gewalttätige..., ... das Risiko häuslicher Gewalt erhöhen.[79] Diese ..., ... Gewalt (Istanbul-Konvention)...., ...geschlechtsspezifischer Gewalt, Asylanträge aufgrund ..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt erst möglich geworden ..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Migrantinnen und..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt erhalten.“[109] Zu ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Angestrebt wird eine bundesweite Stärkung der sexuellen Aufklärung junger Menschen und der Prävention von STIs. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die Bundesebene die Länder und weitere zuständige Akteure dieses Thema unterstützen können. Dies kann insb. durch gesundheitspolitische Entscheidungen und Programme des Bundes erfolgen, etwa im Rahmen der Präventionsstrategie des BMG. Weitere Ansatzpunkte sind: Förderung von Informations- und Präventionsangeboten sowie eine bessere Vernetzung von Bund, Ländern, Fachorganisationen und Beratungsstellen. Ziel ist eine zeitgemäße, altersgerechte und evidenzbasierte Aufklärung, die die Gesundheitskompetenz junger Menschen stärkt und zur Prävention von STI, ungewollten Schwangerschaften, sexualisierter Gewalt und Desinformation beiträgt.

    • Bereitgestellt von: Reckitt Benckiser Deutschland GmbH am 24.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Schwangerschaften, sexueller Gewalt und Desinformation. Zudem..., ...Jugend- Familien- und Digitalpolitik. Bund, Länder, Schulen..., ...Beratungsangebote an die digitalen Lebensrealitäten junger..., ...Schutz vor sexualisierter Gewalt und Missbrauch • Körperwissen..., ...Pornografie, Sexting und digitalen Grenzverletzungen •..., ...Jugend-, Familien- und Digitalpolitik. 4. Erkenntnisse ..., ...Schülervertretung und digitaler Aufklärung zusammen...., ...informieren sich zunehmend digital • Schule bleibt zentral..., ...Grenzen und Schutz vor Gewalt • digitaler Medienkompetenz..., ...altersgerecht formuliert sein • digitale Realitäten wie Social..., ...Pornografie, Sexting und digitale Grenzverletzung einbeziehen..., ... und NGOs mobile und digitale Beratungsangebote • ..., ...Jugend-, Familien- und Digitalpolitik. Um hier enger zusammenzuarbeiten..., ...zunehmenden Bedeutung digitaler Informationsräume braucht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Absolute Antragsdelikte, vor allem Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen, sollten künftig als relative Antragsdelikte ausgestaltet werden. HateAid spricht sich zudem dafür aus, dass in diesen Fällen den Betroffenen keine Widerspruchsmöglichkeit in Bezug auf die Strafverfolgung eingeräumt wird. Denn ähnlich wie bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl auf offener Straße, steht eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Betroffenen hinaus gestört ist. Mithin sollte die Strafverfolgung nicht zur Disposition der Betroffenen stehen.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Konsequent gegen digitale Gewalt – Für ein sicheres..., ...Anlaufstellen für Betroffene von digitaler Gewalt 1. Reform der..., ...des Verbrauchers. Der Digital Services Act hat europaweit..., ...Anlaufstellen für Betroffene von digitaler Gewalt Das Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden oft allein..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Traditionellen..., ...die nötige Expertise im digitalen Bereich, um den Bedürfnissen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu..., ...für Menschenrechte im digitalen Raum ein und engagiert..., ...politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen..., ...unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt konkret durch..., ...bei Hasskriminalität im digitalen Raum zu stärken. Zu ...
    • Titel der Bundesgesetze
      ...Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...innerfamiliäre und Partnerschaftsgewalt gegen Frauen und..., ...in Mädchenbildung oder digitale Bildung von Frauen entgehen...
    • Kurztitel der Bundesgesetze
      ......, ...Gewaltschutzgesetz...
    • Titel der Bundesgesetze
      ...Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und ist in Zeiten des digitalen Wandels und der Transformation..., ...sexualisierte Diskriminierung, Gewalt und Machtmissbrauch stärken...
    • Kurztitel der Bundesgesetze
      ......, ...Gewaltschutzgesetz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Zugang, digitalen Kompetenzen der Kinder..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...zugänglich sind.15 c. Fazit digitale Lebenswelten Die digitale..., .../digitaleducation/accessible-digital-textbooks..., ...Schutz vor Risiken und Gewalt Digitale Räume bieten..., ...Gewalt ist und bleibt Gewalt Die Gewalterfahrungen von Kindern in digitalen..., ...UNICEF-Studie “Childhood in a Digital World, Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ... Gewalt und Ausbeutung aus. Dabei..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ... Juni). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ... Juni). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Digitalisierung hat in den letzten Jahrzehnten unsere gesamte Lebenswelt in einem beispiellosen Ausmaß verändert. Sie beeinflusst grundlegend, wie wir arbeiten und unser Leben gestalten. Sie hat tiefgreifende Auswirkungen auf unsere Wahrnehmung der Welt und die Art, wie wir kommunizieren. Auch aus den Handlungsfeldern der AWO ist die Digitalisierung dementsprechend nicht mehr wegzudenken. Alle Einrichtungen und Gliederungen der AWO stehen hier vor Herausforderungen, aber auch vor großen Chancen. Ob Unterstützung in der Pflege, Vergabe von Kita-Plätzen, Beratungsangebote oder im bürgerschaftlichen Engagement – überall bringt die Digitalisierung Veränderungen mit sich.

    • Bereitgestellt von: AWO Bundesverband e.V. am 09.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Warum wird die AWO digitalpolitisch aktiv? Die Pflicht zur Digitalpolitik Die Digitalisierung..., ...eintreten. In einer digitalen Welt, die zu großen ..., ...Eckpfeiler unserer digitalpolitischen Arbeit. Es legt ..., ...Digitale Teilhabe Digitale Teilhabe..., ...Internet, Endgeräten und digitalen Diensten haben müssen..., .... Digitale Teilhabe ist Voraussetzung..., ...Eck-pfeiler unserer Digitalpolitik. Gerade Menschen ..., ...Zugang zu notwendigen digitalen Technologien oder es..., ... von digitaler Teil-habe inzwischen..., ...mitgedacht wird. Eine digitale Grundausstattung sowie..., ... umfasst sein, um ein digitales Existenzminimum für ..., .... Digitale Gewalt und Diskriminierung..., .... Digitale Gewalt umfasst verschiedene..., ...Umfeld statt. Viele Formen digitaler Gewalt richten sich ..., ...und Unterstützung gegen digitale Gewalt zu schaffen. Betroffenen digitaler Ge-walt müssen praktische..., ...Jugend-hilfe-Einrichtungen zum Umgang mit digitaler Gewalt qualifiziert ..., ...zäh-len beispielsweise digitale Nachhilfe, virtuelle ..., ... prüfen wir alle digitalpolitischen Forderungen der ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...tierschutzethisch relevante Gewaltmuster. Rechtlich ist jeweils..., ...rechtsstaatlicher Verfahren. Digitale Selbstjustiz Online-Formen..., ...Fälle, dass Empörung in digitalen Räumen schnell in Täterjagd..., ...wirtschaftlicher Nutzung, Gewalt oder Verdachtsfälle im..., ...Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung zu ..., ...Perspektive: Tierquälerei, Gewaltkontexte und Sozialdynamik..., ...und zwischenmenschlicher Gewalt ist komplex. Seriöse ..., ...Verbindung von familiärer Gewalt und Tierquälerei beschreibt..., ...Beweis für zukünftige Gewalt gegen Menschen überinterpretiert..., ...Einzelfallprüfung. 7. Digitale Selbstjustiz und mediale Eskalation Digitale Selbstjustiz wird in ..., ...stattfindet. Arbeiten zu digital vigilantism unterscheiden..., ...Sabotage, Erpressung oder Gewalt gegen Tiere münden. Lomitas..., ...und rufen Sie nicht zu Gewalt auf. Hinweise, Videos ..., ...rechtsstaatlich halten. Digitale Selbstjustiz als eigenes..., ... kippen. Digital-vigilantism-Forschung..., ...vermeiden. Die Täter sollen Gewalt erfahren. Rechtsstaatliche..., ... keine außerrechtliche Gewalt entsteht. Die dokumentierten..., ...fehlender Transparenz und digitaler Eskalation. Eine Reform..., ...Loveluck, The many shades of digital vigilantism / Typology...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Erstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person sollten explizit unter Strafe gestellt werden. Darüber hinaus sollten Apps – in der Regel sogenannte „Face Swap Apps“ – sowie KI-Bildgeneratoren für die Erstellung pornografischer Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person haftbar gemacht werden können.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Konsequent gegen digitale Gewalt – Für ein sicheres..., ...Anlaufstellen für Betroffene von digitaler Gewalt 1. Reform der..., ...des Verbrauchers. Der Digital Services Act hat europaweit..., ...Anlaufstellen für Betroffene von digitaler Gewalt Das Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden oft allein..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Traditionellen..., ...die nötige Expertise im digitalen Bereich, um den Bedürfnissen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu..., ...für Menschenrechte im digitalen Raum ein und engagiert..., ...politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen..., ...unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt konkret durch..., ...bei Hasskriminalität im digitalen Raum zu stärken. Zu ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach derzeitiger Gerichtspraxis und Anwendung europäischen Rechts (EuGVVO) werden Nutzende, die juristisch gegen Online-Plattformen vorgehen, oftmals an Gerichte im europäischen Ausland verwiesen. Hintergrund ist der europäische Verbraucherbegriff. Doch Nutzende nehmen bei der Nutzung eines solchen Dienstes unterschiedliche Rollen ein und entsprechen daher häufig nicht mehr der europäischen Definition des Verbrauchers. Die europäischen Zuständigkeitsregeln müssen angepasst werden, um diese Überschneidung der Rollen von Nutzenden und Verbrauchern widerzuspiegeln. Wir empfehlen die Schaffung eines Gerichtsstands für Nutzende von Online-Diensten am jeweiligen Wohnsitz. Hierbei könnte sich an der Regelung von Art.79 Abs.2 DSGVO orientiert werden.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Konsequent gegen digitale Gewalt – Für ein sicheres..., ...Anlaufstellen für Betroffene von digitaler Gewalt 1. Reform der..., ...des Verbrauchers. Der Digital Services Act hat europaweit..., ...Anlaufstellen für Betroffene von digitaler Gewalt Das Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden oft allein..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Traditionellen..., ...die nötige Expertise im digitalen Bereich, um den Bedürfnissen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu..., ...für Menschenrechte im digitalen Raum ein und engagiert..., ...politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen..., ...unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt konkret durch..., ...bei Hasskriminalität im digitalen Raum zu stärken. Zu ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Digitalisierung hat in den letzten Jahrzehnten unsere gesamte Lebenswelt in einem beispiellosen Ausmaß verändert. Sie beeinflusst grundlegend, wie wir arbeiten und unser Leben gestalten. Sie hat tiefgreifende Auswirkungen auf unsere Wahrnehmung der Welt und die Art, wie wir kommunizieren. Auch aus den Handlungsfeldern der AWO ist die Digitalisierung dementsprechend nicht mehr wegzudenken. Alle Einrichtungen und Gliederungen der AWO stehen hier vor Herausforderungen, aber auch vor großen Chancen. Ob Unterstützung in der Pflege, Vergabe von Kita-Plätzen, Beratungsangebote oder im bürgerschaftlichen Engagement – überall bringt die Digitalisierung Veränderungen mit sich.

    • Bereitgestellt von: AWO Bundesverband e.V. am 09.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Warum wird die AWO digitalpolitisch aktiv? Die Pflicht zur Digitalpolitik Die Digitalisierung..., ...eintreten. In einer digitalen Welt, die zu großen ..., ...Eckpfeiler unserer digitalpolitischen Arbeit. Es legt ..., ...Digitale Teilhabe Digitale Teilhabe..., ...Internet, Endgeräten und digitalen Diensten haben müssen..., .... Digitale Teilhabe ist Voraussetzung..., ...Eck-pfeiler unserer Digitalpolitik. Gerade Menschen ..., ...Zugang zu notwendigen digitalen Technologien oder es..., ... von digitaler Teil-habe inzwischen..., ...mitgedacht wird. Eine digitale Grundausstattung sowie..., ... umfasst sein, um ein digitales Existenzminimum für ..., .... Digitale Gewalt und Diskriminierung..., .... Digitale Gewalt umfasst verschiedene..., ...Umfeld statt. Viele Formen digitaler Gewalt richten sich ..., ...und Unterstützung gegen digitale Gewalt zu schaffen. Betroffenen digitaler Ge-walt müssen praktische..., ...Jugend-hilfe-Einrichtungen zum Umgang mit digitaler Gewalt qualifiziert ..., ...zäh-len beispielsweise digitale Nachhilfe, virtuelle ..., ... prüfen wir alle digitalpolitischen Forderungen der ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gegenstand ist die von der Europäischen Kommission am 17. Juli 2025 eröffnete öffentliche Konsultation zum Digital Fairness Act (https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/14622-Digital-Fairness-Act_en) zur Modernisierung digitaler Verbraucherrechte, insbesondere zu manipulativen Designs, intransparenter Personalisierung und dem Schutz Minderjähriger als Verbraucher. Die Beteiligung dient dazu, Erfahrungen der USK aus dem deutschen Jugendmedienschutz, der regulierten Ko- und Selbstregulierung, der Alterskennzeichnung digitaler Spiele sowie der Bewertung von Inhalts- und Nutzungsrisiken in das Konsultationsverfahren einzubringen.

    • Bereitgestellt von: USK - Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle gGmbH am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 20.10.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Folgenabschätzung des Gesetzes über digitale Fairness Berlin, den..., ...Folgenabschätzung des Gesetzes über digitale Fairness Am 17. Juli..., ...geplanten Gesetz über digitale Fairness (Digital Fairness..., ...Binnenmarkt zu stärken, digitale Fairness zu fördern und..., ...Kinder und Jugendliche im digitalen Raum besser zu schützen..., ... Gestaltungsmerkmale“ digitaler Produkte zu fördern...., ... und altersgerecht an digitaler Spielkultur teilhaben..., ...organisiert regelmäßig digitale Elternabende zum Thema..., .... Die im Digital Fairness Act adressierten..., ...Inhaltsrisiken (z.B. Gewaltdarstellungen) werden seither..., ... den Zielsetzungen des Digital Fairness Act, geht in..., ... präventive Bewertung digitaler Inhalte und Funktionen..., ... der Konsultation zum „Digital Fairness Act“ den Schutz..., ...solcher Mechanismen in digitalen Umgebungen, die von ..., ...mittels der Gestaltung digitaler Benutzeroberflächen ..., ...Unterhaltungsangebote wie digitale Spiele. Aus Sicht der..., ...Interaktionsformen in digitalen Produkten in den Blick..., ... Möglichkeit zum Kauf digitaler Zusatzinhalte in Spielen..., ...sind, die Chancen der digitalen Welt wahrzunehmen“. ..., ...Teilhabe und Befähigung im digitalen Raum wahrt. ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei der Ausschreibung von Leistungen für Fahrdienste zu berücksichtigende und zu refinanzierende Anforderungen: Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderung während Fahrten mit Beförderungsdiensten vor Gewalt und sexuellen Übergriffen. Schulungen für Fahrzeugführer*innen von Fahrdiensten zum Schutz der beförderten Menschen mit Behinderung vor Gewalt. Selbstbestimmte Mobilität z. B. durch einen Anspruch auf Mobilitätsassistenz. Angemessene Fahrzeiten bei Fahrten zu Schule & WfbM. Sichere Beförderung von Rollstuhlfahrer*innen. Ergänzung des § 83 SGB IX um einen Leistungsanspruch der hauptsächlich befördernden Sorgeberechtigten zur Deckung des behinderungsbedingten Mehraufwands bei der Beförderung von minderjährigen Kindern mit Behinderung. Streichung des § 8 Abs. 3 S. 4 PBefG.

    • Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Betroffenen. 1. Schutz vor Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...hohen Risiko ausgesetzt, Gewalt und sexuelle Übergriffe..., ...versetzen und hierdurch gewalttätiges Verhalten auslösen. Gewalt in diesen Settings ist..., ...Risikofaktoren, die Gewaltvorkommnisse in derartigen Situationen..., ...Beförderungsdiensten vor Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...Bundesministerium für Digitales und Verkehr in Auftrag..., ...Bundesministerium für Digitales und Verkehr in Auftrag..., ... nicht hinreichend vor Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...schwert. 1. Schutz vor Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...Haltestellen des ÖPNV kann es zu Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...Verkehrsmitteln des ÖPNV vor Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...Verkehrsbetriebe des ÖPNV über Gewaltschutzkonzepte verfügen müssen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Sicherung der Lebensgrundlage und der Zugang zu medizinischer sowie psychotherapeutischer Versorgung ist für Betroffene von Menschenhandel essentiell. Die Beratungspraxis zeigt jedoch, dass für die Gruppe der von Menschenhandel betroffenen Unionsbürger*innen häufig Schwierigkeiten beim Leistungsbezug bestehen. Gründe dafür sind, dass aufgrund der Freizügigkeitsberechtigung kein Aufenthaltstitel vorgelegt werden kann und spezielle Vorschriften von den Jobcentern nicht oder mit hohen Anforderungen angewendet werden. Betroffene Unionsbürger*innen müssen Sozialleistungsbezüge erhalten, um sich hinreichend genug erholen und stabilisieren zu können. Der KOK setzt sich für die Verbesserung der rechtlichen Stellung von Betroffenen von Menschenhandel und die Durchsetzung ihrer Rechte ein.

    • Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Recht auf Absehen von Strafe für Betroffene von Menschenhandel, das sogenannte Non-Punishment Prinzip (NPP), ist Ausdruck eines betroffenen-zentrierten und menschenrechtsbasierten Ansatzes bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Es soll Betroffene des Menschenhandels vor der Bestrafung für rechtswidrige Handlungen schützen, die im Zuge oder als Folge des Menschenhandels begangen wurden. Anders als die restriktive Umsetzung des NPP in Deutschland i.S.d. § 154c Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) es vorsieht, zielt der Grundsatz der Straffreiheit grundsätzlich auf alle rechtswidrigen Handlungen (Straf-, Einwanderungs-, Verwaltungs- und Zivildelikte) und unabhängig von der Schwere der Straftat ab. Daher muss die StPO diesbezüglich angepasst werden.

    • Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Betroffene von Menschenhandel müssen schnell und unbürokratisch medizinisch / therapeutisch versorgt werden. Ein flächendeckendes Versorgungssystem besteht nicht. Der KOK setzt sich für eine umfassende, gesundheitliche Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel ein. Ungewollt schwangere Betroffene muss der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch ermöglicht werden. Der KOK setzt sich deshalb für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ein. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht zudem für geflüchtete Betroffene oftmals nur ein eingeschränkter Zugang zur Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzen. Der KOK plädiert dafür, dass AsylbLG außer Kraft zu setzen und Geflüchtete in das reguläre Sozialleitungssystem zu integrieren.

    • Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...drakonische Strafen. Diese Gewalt ist Ausdruck des patriarchalen..., ...dadurch nicht einmal mehr digital an Bildung, Austausch..., ...Klasse betrachtet und gewaltsam unterdrückt. Es besteht..., ...die Macht illegal und gewaltsam übernommen hat und ..., ...Taliban-Regimes: Die effektive Herrschaftsgewalt der Taliban in Afghanistan..., ...systematischer Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt sind. 3. Anerkennung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir begrüßen das unverjährbare Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung,die Stärkung des Kindeswohls,die Anerkennung vielfältiger Familienformen sowie die Berücksichtigung häuslicher Gewalt im Sorge-und Umgangsrecht. Die Lebensrealitäten binationaler, migrantischer und transnationaler Familien müssen stärker berücksichtigt werden. Notwendig sind traumasensible Schutzmechanismen in Abstammungsverfahren,eine Kindeswohlauslegung, die Mehrsprachigkeit, kulturelle Identität, grenzüberschreitende Bindungen einbezieht und barrierefreie Informationen. Zudem braucht es Schutz vor missbräuchlicher Kontrolle durch Sorge-und Umgangsregelungen, Erleichterungen in Pass-und Ausländerangelegenheiten, diskriminierungssensible Standards im Kinderschutz und die Anerkennung transnationaler Familienstrukturen

    • Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 15.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
      • 09.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Erfahrungen sexualisierter Gewalt, Folter, politischer Verfolgung..., ...wenn Anhaltspunkte für Gewalt-, Flucht-, Verfolgungs..., ... dazu führen, dass von Gewalt, Verfolgung oder Zwang..., ...Schutz vor miterlebter Gewalt, auf Beteiligung an Entscheidungen..., ...vollständig zu verstehen. In von Gewalt geprägten Beziehungen ..., ...Kontrollzwangs und der psychischen Gewalt, um den*die migrantischen..., ...Trainingskursen oder Gewaltpräventionsmaßnahmen innerhalb einer..., ... Schutz vor häuslicher Gewalt im Umgangsrecht (§ 1632..., ...Entwurfs, da er häusliche Gewalt erstmals ausdrücklich ..., ...anerkennt, dass häusliche Gewalt nicht unmittelbar gegen..., ...Berücksichtigung des Miterlebens von Gewalt zwischen den Eltern schließt..., ...unmittelbares Ziel der Gewalt war, jedoch den Auswirkungen häuslicher Gewalt im familiären Umfeld ausgesetzt..., ...Neuregelungen zu häuslicher Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht..., ...Umgang nach häuslicher Gewalt, ausdrücklich. Sie sind..., ...Umgangskontakte für gewaltbetroffene Elternteile und Kinder..., ... vorausgegangener Gewaltbeziehungen unzumutbar sein ..., ...die Dynamiken häuslicher Gewalt sowie der Sicherstellung..., ...auszugestalten, dass auch digitale Kommunikationsformen ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Computerspiele mit gewaltverherrlichenden Inhalten sind ..., ...Voraussetzung dafür, dass digitale Spiele in Deutschland..., ...auch die Merkmale Gewaltverherrlichung und Verletzung ..., ...geprüft. Titel, die gewaltverherrlichend sind oder die Würde..., ...Definition frei von Gewaltverherrlichung und frei von menschenwürdeverletzenden..., ...etwa der Darstellung von Gewalt gemäß § 131 StGB, wird..., ...kein Kennzeichen. Für digitale Spiele, die als Telemedien..., ...folglich sicher, dass Gewaltverherrlichung und andere Verletzungen..., ...das Spiel keine gewaltverherrlichenden Inhalte enthält..., ... welche Inhalte gewaltverherrlichend oder menschenwürdeverletzend..., ...der USK, der Stiftung Digitale Spielekultur, der esports...
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