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- Registernummer: R000995
- Ersteintrag: 23.02.2022
- Letzte Änderung: 26.06.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 26.06.2025
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Torstraße 610119 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493024088660
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E-Mail-Adressen:
- kontakt@usk.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Wirtschaftliche Tätigkeit, Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/2420.001 bis 30.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,20
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Elisabeth Secker
- Lorenzo von Petersdorff
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Gesamtzahl der Mitglieder:
47 Mitglieder am 31.12.2024, davon:
- 1 natürliche Person
- 46 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- Media:net Berlinbrandenburg e.V.
- IHK Berlin
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Interessen- und Vorhabenbereiche (5):
Familienpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Kultur; Digitalisierung; Internetpolitik
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche. Sie ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz des Bundes als auch unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder als zuständige Selbstkontrolle anerkannt. Im klassischen USK-Prüfverfahren nach dem Jugendschutzgesetz erteilen staatliche Vertreter auf Empfehlung von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen die Alterskennzeichen. Darüber hinaus vergibt die USK ihre Alterskennzeichen auch innerhalb des internationalen IARC-Systems für Online-Spiele und Apps. Die Tätigkeit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle ist gemäß Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt. Im Rahmen der Tätigkeit einer gesetzlich anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle nach Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ist gesetzlich vorgesehen (vgl. § 20 JMStV), dass sich Unternehmen im Rahmen einer Selbstverpflichtung einer solchen Selbstkontrolle anschließen können, um nachhaltig und zugunsten eines hohen Jugendschutzniveaus zu kooperieren. Dies führt zu jugendschutzrechtlichen Verpflichtungen, aber auch zu jugendschutzrechtlichen Privilegierungen solcher Unternehmen. Es handelt sich somit um ein unmittelbar jugendschutzrechtlich-spezifisches Mitgliedschaftsmodell zur Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks. Zahlreiche Unternehmen haben sich der USK als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und besonders eng zu kooperieren. In diesem Kontext bringt die USK ihre Expertise in Jugendschutzfragen auch gegenüber politischen Stakeholdern ein, z.B. im Rahmen von Stellungnahmen, Gesprächen oder Veranstaltungen sowie im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus engagiert sich die USK im Rahmen verschiedener Initiativen im Bereich der Medienbildung etwa durch Digitale Elternabende oder dem Elternratgeber Digitale Spiele.
Die Interessenvertretung bezieht sich aktuell nicht auf die konkrete Änderung bestehender oder den Erlass neuer Gesetze oder Verordnungen.
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
250.001 bis 260.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24