Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.829)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW setzt sich für ein kosteneffizientes Strommarktdesign und wettbewerbsfähige Strompreise ein. Der BDEW fordert die Beibehaltung der einheitlichen deutschen Stromgebotszone und lehnt deren Aufteilung ab. Bei der Netzentgeltreform fordert der BDEW eine einfache und kostenreflexive Systematik mit einem Kapazitätspreis als zentralem Baustein. Einspeiseentgelte und volldynamische Arbeitspreise lehnt der BDEW ab und setzt sich stattdessen für zeitvariable Netzentgelte und netzdienliche Flexibilitätsanreize ein. Ein Industriestrompreis soll allenfalls zielgenau und variabel ausgestaltet werden. Zudem fordert der BDEW die Senkung der Stromsteuer für alle Verbrauchsgruppen auf das europäische Mindestmaß.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 01.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, die mit dem Registerzensuserprobungsgesetz (RegZensErpG) begonnene Weiterentwicklung der Zensusmethodik hin zu einem register- basierten Verfahren fortzuführen, bei dem die Zensusdaten aus bereits der Verwaltung und Statistik vorliegenden Daten und "weitestgehend ohne Befragungen" gewonnen würden. Mit dem RegZensErpG sei laut BMI bereits eine rechtliche Grundlage für die Erprobung von Ver- fahren für eine zukünftig registerbasierte Ermittlung der Bevölkerungszahlen geschaffen worden; darauf fußt der vorliegende Gesetzesentwurf laut BMI. Der Gesetzentwurf schließe an die im Registerzensuserprobungsgesetz geregelte Methodik an und setze erfolgreich erprobte Verfahren um, heißt es in der Erläuterung des Gesetzentwurfes.

    • Bereitgestellt von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 01.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern für ein Gesetz zur Einführung eines Registerzensus
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      E.ON unterstützt die EEG-Novelle 2027 in ihrer Ausrichtung auf eine stärkere Marktintegration erneuerbarer Energien, sieht jedoch Anpassungsbedarf bei Ausgestaltung und Umsetzbarkeit. Wichtig sind ein einfaches, rechtssicheres und PPA-freundliches Förder- und Abschöpfungsdesign sowie eine klare Trennung von Förderlogik und marktbasierten Vermarktungsformen. Zudem braucht es massentaugliche, digitalisierte Prozesse für die Direktvermarktung, insbesondere für Kleinanlagen. Übergangsregelungen müssen Investitionssicherheit gewährleisten, Erlösausfälle vermeiden und konsistent mit Reformen zu Messwesen, Netzentgelten und Flexibilität sein. Pauschale Mess- und Steuerpflichten sowie starre Leistungsbegrenzungen lehnt E.ON ohne nachweisbaren Mehrwert ab.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 01.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Thüga begrüßt die Zielsetzung der EEG-Novelle 2027, erneuerbare Energien stärker in Markt und System zu integrieren sowie Flexibilität und Kosteneffizienz zu erhöhen. Gleichzeitig wird Nachbesserungsbedarf gesehen, damit die Reform praxistauglich bleibt und den weiteren EE-Ausbau nicht gefährdet. Insbesondere müssen Direktvermarktungspflichten, Abschöpfungsmechanismus, Resilienz-Ausschreibungen, Speicherintegration und kommunale Beteiligung so ausgestaltet werden, dass Investitions- und Planungssicherheit gewahrt bleiben, keine unnötigen IT- und Abwicklungsaufwände entstehen und die Regelungen mit Netz- und Messwesen konsistent verzahnt werden.

    • Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 01.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Regelungsvorhaben betrifft die Ausgestaltung der Exilmedienförderung im Bundeshaushalt. Ziel der Interessenvertretung ist, dass Kernfinanzierung, Notfallhilfen und struktureller Aufbau von Exilredaktionen künftig durch mehrjährige Verpflichtungsermächtigungen abgesichert werden, anstatt wie bisher auf Basis einzelner Jahreszusagen bewilligt zu werden. Betroffene Gesetze/Verordnungen ist Haushaltsgesetz (Bundeshaushaltsplan) 2027, sobald im Register verfügbar – bis dahin wurde hier ersatzweise Haushaltsgesetz 2026 angegeben. Hinweis: Bezug ausdrücklich auf die anstehende Haushaltsaufstellung 2027 und das Element der Mehrjährigkeit (Verpflichtungsermächtigung nach § 38 BHO).

    • Bereitgestellt von: JX Fund gGmbH am 01.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 30. Juni 2026. SEND begrüßt das Ziel der Vereinfachung, wendet sich aber gegen die Streichung derjenigen Vorschriften, die den Vergabestellen die Leistungsseite des Zuschlagskriteriums bislang ausdrücklich benannt haben. Ziel ist es, wirkungsbezogene Zuschlagskriterien, die Zugänglichkeit der Leistung und die Qualität des eingesetzten Personals im Verordnungstext zu erhalten sowie erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V. am 01.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 28.08.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 30. Juni 2026. SEND begrüßt das Ziel der Vereinfachung, wendet sich aber gegen die Streichung derjenigen Vorschriften, die den Vergabestellen die Leistungsseite des Zuschlagskriteriums bislang ausdrücklich benannt haben. Ziel ist es, wirkungsbezogene Zuschlagskriterien, die Zugänglichkeit der Leistung und die Qualität des eingesetzten Personals im Verordnungstext zu erhalten sowie erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V. am 01.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 28.08.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Zuge des europäischen Green Deal arbeitet die EU-Kommission an einheitlichen Kriterien zur Feststellung, wann mineralische Bau- und Abbruchabfälle bzw. daraus hergestellte Baustoffe nicht mehr als Abfall gelten. Das Joint Research Center der EU-KOM arbeitet aktuell einen konkreten Vorschlag aus. Der BMKE bringt sich in diesen Prozess ein, um eine möglichst unkomplizierte und mit den nationalen Rahmenbedingungen harmonisierte Umsetzung entsprechender EoW-Kriterien zu ermöglichen. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass keine Doppeluntersuchungen ergänzend zu den Anforderungen der Güteüberwachung der ErsatzbaustoffV erforderlich werden und eine hohe Konformität mit den Vorgaben der ErsatzbaustoffV erreicht wird.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 01.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 14.08.2026

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