Stellungnahmen/Gutachten
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105 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"ArbZG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (105)
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, um der Dynamik der heutigen Arbeitswelt und den Flexibilitätsansprüchen der Arbeitnehmenden zu entsprechen. - Erhöhung der täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden, unter Beibehaltung der gesetzlichen Ruhezeit von 11 Stunden - Anhebung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden, flankiert durch: - eine Begrenzung auf 100 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen - eine Pflicht zum Freizeitausgleich binnen drei Monaten oder finanzielle Vergütung im selben Monat
- Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 28.10.2025
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Adressatenkreis:
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21.05.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexiblere Möglichkeiten im Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit von Angestellten vor. Dieser Rahmen ist für einige Bereiche der Veranstaltungswirtschaft zu starr. Wir benötigen moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Wochen- oder Monatsarbeitszeit, maximale Tagesarbeitszeit, saisonale Besonderheiten und Wochenendregelungen, flexibilisierung des Jugendarbeitschutzgesetzes in Anlehnung an die Gastronomie. Wir benötigen ein flexibles und unbürokratisches Arbeitszeitgesetz, dass es unseren Betrieben ermöglicht, den Anforderungen einer zeitgemäßen und nachhaltigen Event-Produktion gerecht zu werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz hat für uns dabei weiterhin oberste Priorität und steht nicht in Frage.
- Bereitgestellt von: Live Musik Kommission Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. am 08.10.2025
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Adressatenkreis:
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23.06.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Arbeitszeitrecht flexibler, d.h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestalten
Das deutsche Arbeitszeitrecht muss flexibler, d. h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestaltet werden. Alle Möglichkeiten der Flexibilisierung, die die europäischen Vorgaben zulassen, müssen genutzt werden, z. B. eine Wochenhöchstarbeitszeit anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Das Arbeitszeitrecht muss alle europarechtlich zulässigen Möglichkeiten der Flexibilisierung nutzen, insbesondere muss der Wechsel von der täglichen hin zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit erfolgen. Auch eine eventuelle Regulierung der Arbeitszeiterfassung muss die europarechtlichen Freiräume nutzen und z. B. solche Beschäftigte ausnehmen, die ihre Arbeitszeiten selbst gestalten können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes im Sinne der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Arbeitszeitrecht flexibler, d.h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestalten
Das deutsche Arbeitszeitrecht muss flexibler, d. h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestaltet werden. Alle Möglichkeiten der Flexibilisierung, die die europäischen Vorgaben zulassen, müssen genutzt werden, z. B. eine Wochenhöchstarbeitszeit anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Das Arbeitszeitrecht muss alle europarechtlich zulässigen Möglichkeiten der Flexibilisierung nutzen, insbesondere muss der Wechsel von der täglichen hin zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit erfolgen. Auch eine eventuelle Regulierung der Arbeitszeiterfassung muss die europarechtlichen Freiräume nutzen und z. B. solche Beschäftigte ausnehmen, die ihre Arbeitszeiten selbst gestalten können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Schaffung von mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen durch die Ermöglichung einer wöchentlichen anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Ziel ist es, den Anforderungen moderner Arbeitsprozesse und individueller Lebensmodelle gerecht zu werden.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Sektkellereien e.V. (VDS) am 23.12.2025
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines modernen Arbeitszeitrechts
Der Deutsche Schaustellerbund e.V. fordert gemeinsam mit 28 Verbänden, zeitnah die rechtlichen Voraussetzungen für eine wöchentliche anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Schaustellerbund e.V. am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, um der Dynamik der heutigen Arbeitswelt und den Flexibilitätsansprüchen der Arbeitnehmenden zu entsprechen. - Erhöhung der täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden, unter Beibehaltung der gesetzlichen Ruhezeit von 11 Stunden - Anhebung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden, flankiert durch: - eine Begrenzung auf 100 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen - eine Pflicht zum Freizeitausgleich binnen drei Monaten oder finanzielle Vergütung im selben Monat
- Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 28.10.2025
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Adressatenkreis:
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16.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Arbeitszeitflexibilisierung und Tarifbindung
Die restriktiven Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes schränken insb. KMU ein, den Wünschen der Arbeitnehmer*innen entgegenzukommen. Wir regen daher eine behutsame Novellierung des Arbeitszeitgesetzes an. Wir fordern: Wochenarbeitszeit, gelegentliche Ausweitung Höchstarbeitszeit, Reduzierung der Mindestruhezeit, keine Reform, die sich auf tarifliche Öffnungsklauseln beschränkt. Gerade im Mittelstand sind Tarifverträge historisch und gegenwärtig fremd und werden es aller Voraussicht nach auch künftig sein.
- Bereitgestellt von: Verband der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. am 29.07.2025
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Adressatenkreis:
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24.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, um der Dynamik der heutigen Arbeitswelt und den Flexibilitätsansprüchen der Arbeitnehmenden zu entsprechen. - Erhöhung der täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden, unter Beibehaltung der gesetzlichen Ruhezeit von 11 Stunden - Anhebung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden, flankiert durch: - eine Begrenzung auf 100 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen - eine Pflicht zum Freizeitausgleich binnen drei Monaten oder finanzielle Vergütung im selben Monat
- Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 28.07.2025
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: