Stellungnahmen/Gutachten
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16.477 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (16.477)
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Zu Regelungsvorhaben:
Zurzeit sind ambulante Leistungen in der Jugendhilfe nicht schiedsstellenfähig und auch nicht rahmenvertraglich abgesichert. Die ambulanten Leistungen im Rahmen des SGB IX sind es sehr wohl. Für den bpa ist es daher unabdingbar, dass die inklusive Jugendhilfe hier nicht hinter das SGB IX zurückfallen darf. Alle ambulanten Leistungen im SGB VIII müssen zukünftig ebenfalls unter das allgemeine Vertragsrecht fallen und somit in Rahmenverträgen geregelt sowie schiedsstellenfähig ausgestaltet werden. Des Weiteren müssen die immer noch vorhandenen Benachteiligungen nicht gemeinnütziger Träger in einer inklusiven Jugendhilfe ausnahmslos beseitigt werden. Eine inklusive Jugendhilfe ist mit exklusiven Strukturen nicht vereinbar.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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28.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Aufbewahrungsfristen für Erziehungshilfe- und Heimakten sollten angepasst werden. Für Heime sollte eine Regelung in § 47 SGB VIII erfolgen. Für ambulante Leistungen sollte in § 9b Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII bestimmt werden, dass die Erziehungshilfeakten 10 Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres der leistungsempfangenden Person aufzubewahren sind.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kompetenzvermutung für internationale Pflegekräfte
Beruflich oder akademisch ausgebildete Pflegefachkräfte aus dem Ausland mit entsprechender dreijähriger Ausbildung und mit den zur Berufsausübung erforderlichen deutschen Sprachkenntnissen sollten sofort als Pflegefachkräfte eingesetzt werden dürfen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
-
14.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Positionen zur Zukunft der Pflegeversicherung
Die Sachleistungsbeträge müssen grundsätzlich jedes Jahr automatisch dynamisiert werden. Außerdem setzt sich der bpa für eine Anhebung der Sachleistungsbeträge für die Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sowie einen einmaligen Kostenausgleich insbesondere im ambulanten Bereich ein. Die Pflegeversicherung soll entlastet werden, indem alle versicherungsfremden Leistungen künftig durch die Stellen finanziert werden, die dafür systemgetreu zuständig sind.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Begrenzung der Leiharbeit in der Pflege
Der bpa schlägt die Einführung eines Kostendeckels für die Preise, die Leiharbeitsunternehmen für Pflegekräfte in Rechnung stellen dürfen, vor. Dieser wird auf den 1,5 fachen Wert festgelegt. Die Regulierung erfolgt durch Ergänzungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 214/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege"
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BR-Drs. 214/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im SGB XI muss eine gesetzliche Grundlage für kollektive und schiedsstellenfähige Verhandlungen auf Landesebene geschaffen werden. Beschleunigung der Vergütungsverhandlungen durch eine mit einem Konfliktlösungsmechanismus ausgestattete Bundesempfehlung nach § 75 Abs. 6 SGB XI. Verlängerung der Frist zur Umsetzung von Tariferhöhungen und Erhöhungen des regional üblichen Entlohnungsniveaus auf vier Monate. Personalkosten auf der Grundlage der Tariftreueregelung dürfen nicht noch einem externen Vergleich unterworfen werden. Eine im Bereich des SGB XI vereinbarte Kostensteigerung soll im Bereich des SGB V nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden können. Auch ambulante Dienste sollen berechtigt werden für erbrachte Leistungen auch nach dem Tod des Leistungsberechtigten vergütet zu werden
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
-
05.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung beim Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
Eine Ausweitung der ohnehin schon im erheblichen Maße bestehenden bürokratischen Anforderungen an die Pflegedienste durch die Aufnahme der ambulanten Pflegeverträge in das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz lehnt der bpa ab. Zudem setzt sich der bpa für eine Entbürokratisierung der Entgelterhöhungsverfahren für die stationären Pflegeeinrichtungen ein.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Pflegeausbildungsumlage für Einrichtungen der Tagespflege
Durch die neue Berechnungsgrundlage (Belegungstage) für die Ausbildungsumlage werden die Einrichtungen der Tagespflege übermäßig belastet. Während Pflegebedürftige sich in der Regel 24 Stunden am Tag in einer vollstationären Pflegeeinrichtung aufhalten, sind in einer Tagespflegeeinrichtung die Gäste maximal acht Stunden anwesend. Zudem hat eine Tagespflege nicht 365 Tage im Jahr geöffnet, sondern durchschnittlich etwa 250 Tage. § 12 Abs. 2 PflAFinV macht allerdings bisher keinen Unterschied bei der Berechnung der Umlage. Eine Differenzierung wäre aber sachlich berechtigt und zur Stärkung der Tagespflege notwendig.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
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20.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung von 12 Monaten
Im Bereich der Assistenzausbildung in der Pflege, die nach dem Willen der Bundesregierung bundeseinheitlich geregelt werden soll, muss der Fokus auf einen niedrigschwelligen Zugang zur bestmöglichen Potentialhebung und Ressourcenschonung gelegt werden. Der Zugang in eine Pflegequalifizierung muss für viele Interessierte ermöglicht werden und die Pflegeschulinfrastruktur muss einen Kapazitätsausbau auch realistisch erreichen können. Bereits heute ist ein sich zuspitzender Lehrkräftemangel an Pflegeschulen zu verzeichnen. Daher darf die Ausbildungsdauer im Pflegeassistenzberuf von 12 Monaten in keinem Fall überschritten werden, so wie die weit überwiegende Zahl der Bundesländer die landesrechtlich geregelten Helferausbildungen bereits seit mehreren Jahrzehnten konzipiert haben.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Während die Zahl der Pflegebedürftigen seit Jahren massiv steigt, erlebt Deutschland erstmals einen Rückbau der pflegerischen Versorgungsstrukturen. Personalmangel und unzureichende Refinanzierungen haben in den letzten Jahren massiv Kapazitäten verschwinden lassen. Zehntausende Familien sind mit der Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger allein und überfordert. Nachdem Bundesgesundheitsminister Lauterbach erklärt hat, dass die aktuelle Bundesregierung außer Stande ist, die pflegerische Versorgung nachhaltig zu sichern, fordert der bpa fünf Sofortmaßnahmen, um ein weiteres Wegbrechen der Strukturen zu verhindern.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
-
31.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsbedarf beim Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
Der bpa fordert Beratungs- und Stimmrecht für die maßgeblichen Organisationen der Leistungserbringer der Pflege im G-BA. Die nach § 37 Absatz 3 Satz 4 SGB XI bestehende Möglichkeit, auf Wunsch der pflegebedürftigen Person jede zweite Beratung per Videokonferenz durchführen zu lassen, sollte entfristet werden.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungen im Tierschutzgesetz hinsichtlich Verschärfungen bei der Anbindehaltung und der Qualzucht. Die Anbindehaltung wird zwar erstmalig im Tierschutzgesetz geregelt, dabei aber gleichzeitig auf Dauer verankert. Die Anbindehaltung muss verschärft werden.
- Bereitgestellt von: Ursula Heinen-Esser – EH Strategische Beratung am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Ursula Heinen-Esser - EH Strategische Beratung
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse zur Dämpfung der Energiekosten von 03/23 bis 04/24
Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisatione nim StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologische Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.
- Bereitgestellt von: Ursula Heinen-Esser – EH Strategische Beratung am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
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BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Ursula Heinen-Esser - EH Strategische Beratung
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das ziel der Einflussnahme bezieht sich auf die Inhalte des Klinik-Atlas, die für die Standorte der Gesellschaft nicht korrekt dargestellt werden.
- Bereitgestellt von: Asklepios Kliniken Brandenburg GmbH am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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12.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schnelle Einführung des Kohlenstoffdioxid-Transport und -Speicherungs-Gesetz (KSpTG)
Unterstützung des Entwurfs des BMWK, schnelles Inkrafttreten gewünscht. Ermöglichung der CCS-Technologie als CO2-Minderungstechnologie und Regelungsrahmen für Abscheidung, Transport und Speicherung von CO2. Zudem Hinwirken auf eine kosteneffiziente Umsetzung z.B. durch die Bildung von Clustern (auch über die CMS).
- Bereitgestellt von: Equinor Deutschland GmbH am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes -
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der RED III
Quote für H2 für Industrieunternehmen gemäß Art. 22a (1) (5) RED III sollte auf nationaler Ebene umgesetzt werden, nicht auf Unternehmensebene; ggf. zu prüfen, ob Art. 22b RED III in Deutschland in Anspruch genommen werden kann, ohne den Einsatz von CO2-armem Wasserstoff zu begrenzen.
- Bereitgestellt von: Equinor Deutschland GmbH am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Insektenschutzgesetz
Natur- und Insektenschutz als eine gesamtgesellschaftliche, generationenübergreifende und existenzielle Aufgabe im Sinne von Art. 20a GG Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen etablieren und freiwillige Maßnahmen im Rahmen des kooperativen Naturschutzes als nachhaltigen Weg etablieren
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 575/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BR-Drs. 575/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
03.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einbeziehung aller Wärmeversorgungsoptionen (Wasserstoff) im Rahmen der Wärmewende
Um die Wärmewende erfolgreich zu bewältigen, braucht es die Einbeziehung aller Wärmeversorgungsoptionen, die klimafreundlich Wärme bereitstellen können. Zum gesamten Wärmemarkt zählen neben der Raumwärme (inkl. Klimakälte) auch Warmwasserbereitung sowie Prozesswärme und -kälte. Erdgas macht derzeit einen Anteil von 47,8% am Endenergieverbrauch Wärme aus. Die Wärmewende kann nur durch das Zusammenspiel verschiedener Heiztechnologien und Energieträger ermöglicht werden. Dazu gehört auch der Energieträger Wasserstoff. BDEW beschreibt, welche Optionen für Wasserstoff in den verschiedenen Sektoren des Wärmemarkts (Prozesswärme/Industrie, Gewerbe, KWK/Nah- und Fernwärme/Quartierslösungen, Einzelheizungen) bestehen, dies trägt zum Austausch in der Wärmeplanung bei.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einbeziehung aller Wärmeversorgungsoptionen (Wasserstoff) im Rahmen der Wärmewende
Um die Wärmewende erfolgreich zu bewältigen, braucht es die Einbeziehung aller Wärmeversorgungsoptionen, die klimafreundlich Wärme bereitstellen können. Zum gesamten Wärmemarkt zählen neben der Raumwärme (inkl. Klimakälte) auch Warmwasserbereitung sowie Prozesswärme und -kälte. Erdgas macht derzeit einen Anteil von 47,8% am Endenergieverbrauch Wärme aus. Die Wärmewende kann nur durch das Zusammenspiel verschiedener Heiztechnologien und Energieträger ermöglicht werden. Dazu gehört auch der Energieträger Wasserstoff. BDEW beschreibt, welche Optionen für Wasserstoff in den verschiedenen Sektoren des Wärmemarkts (Prozesswärme/Industrie, Gewerbe, KWK/Nah- und Fernwärme/Quartierslösungen, Einzelheizungen) bestehen, dies trägt zum Austausch in der Wärmeplanung bei.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Netzplanung im Rahmen der Systementwicklungsstrategie (SES)
Der BDEW unterstützt die integrierte und systemische Betrachtung von Strom, Gas und Wasserstoff im Rahmen der Systementwicklungsstrategie (SES). Es ist relevant, dass die Bereiche Strom, klimaneutrale Mobilität, Gebäude, steuerbare Kraftwerke, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Industrie gemeinsam gedacht werden, da in den Netzgebieten gegenseitige technische Abhängigkeiten zwischen Endkunden und Netzbetreibern, insbesondere bei der Transformation der Gasversorgung, bestehen. Der sektorübergreifende Transformationsansatz wird daher als zielführend erachtet.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einrichtung eines Wasserstoffnetzes
Für den Aufbau des Wasserstoffkernnetzes sind zusätzliche regulatorische Rahmenbedingungen erforderlich. Dazu gehören unter anderem ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell sowie Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff. Daneben sind für eine planmäßige Realisierung der Leitungen im Wasserstoffkernnetz gesetzliche Beschleunigungsmaßnahmen notwendig. Zur Unterstützung dieser Punkte wird eine Interessenvertretung betrieben.
- Bereitgestellt von: Nowega GmbH am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/7915
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Validierter Zwischenbericht über ein Konzept zum weiteren Aufbau des deutschen Wasserstoffnetzes
-
BT-Drs. 20/7915
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der ernährungsmedizinischen Versorgung
Die Erfassung des Ernährungszustandes, sog. Ernährungsscreening, soll im stationären Sektor flächendeckend und verpflichtend etabliert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband spezielle Lebensmittel (DIÄTVERBAND) e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
04.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der ernährungsmedizinischen Versorgung
Die Erfassung des Ernährungszustandes, sog. Ernährungsscreening, soll im stationären Sektor flächendeckend und verpflichtend etabliert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband spezielle Lebensmittel (DIÄTVERBAND) e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Vermarktungsregulierung für Muttermilchersatzprodukte
Die aktuelle Regulierung in der Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten soll unverändert erhalten bleiben und nicht durch WHO-Bestrebungen geändert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband spezielle Lebensmittel (DIÄTVERBAND) e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einschränkung der Übermittlungspflicht für Menschen ohne Aufenthaltstitel
Für Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität gilt das Menschenrecht auf Gesundheit. Sie haben einen Anspruch auf Hilfen gemäß § 4 AsylbLG, und § 6 Abs. 1 AsylbLG. Für die Gewährung dieser Leistungen sind die Sozialämter zuständig. Diese sind gemäß § 87 Abs. 2 AufenthG verpflichtet, die Ausländerbehörden zu informieren, wenn sie Kenntnis vom Aufenthalt eines Ausländers ohne Aufenthaltstitel erlangen und dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist. Aufgrund dieser Übermittlungspflicht vermeiden Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität aus Angst vor einer Abschiebung Arztbesuche und gehen nur im Notfall zum Arzt oder Ins Krankenhaus. Dies kann zu erheblichen Gefahren für die Betroffenen führen bzw. die stationären Kosten sind ungleich höher als bei rechtzeitiger Behandlung.
- Bereitgestellt von: Katholisches Forum "Leben in der Illegalität" am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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