Stellungnahmen/Gutachten
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18.426 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.426)
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Zu Regelungsvorhaben:
Altersvorsorge für Selbstständige
Die BAGSV bringt sich in die Beratungen der Alterssicherungskommission zur Weiterentwicklung der Altersvorsorge ein. Im Fokus stehen praxistaugliche Lösungen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen. Zentrale Punkte sind eine mögliche Altersvorsorgepflicht nur für künftige Selbstständige, eine faire Reform der Beitragsbemessung, die Vermeidung von Scheinselbstständigkeitsrisiken sowie die Öffnung moderner Vorsorgeinstrumente auch für Selbstständige. Ziel ist ein kohärentes, flexibles und gerechtes System, das Gründungen nicht behindert, Wettbewerbsfähigkeit stärkt und Altersvorsorge nachhaltig verbessert.
- Bereitgestellt von: BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände am 17.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das VGG ist der regulatorische Rahmen für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften. Mit Schreiben vom 15.12.2025 hat das BMJV angekündigt, eine Evaluierung des VGG vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: VG Musikedition am 17.03.2026
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Adressatenkreis:
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28.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Beibehaltung der bestehenden Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie die Verhinderung ihrer Abschwächung im Rahmen des RESourceEU-Aktionsplans der Europäischen Kommission. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass bestehende Gewässerschutzstandards und Zielvorgaben unverändert fortgelten.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 17.03.2026
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Adressatenkreis:
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16.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs
Die Initiative verfolgt das Ziel, einen Gesamtüberblick über aktuelle Branchenthemen im Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehr zu geben. Dazu gehören insbesondere der Start des ÖPNV-Modernisierungspaktes, die Reform der Trassenpreissystematik, die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Infrastrukturprojekten, die Gewährleistung von Sicherheit im Öffentlichen Personenverkehr, die Gewinnung von Personal und Fachkräften, die Förderung der Umstellung der Linienbusflotten auf alternative Antriebe, die Absenkung der Energiekosten, die Korridorsanierung im Eisenbahnverkehr oder auch die Aufstockung der ÖPNV-Finanzierung durch Bund und Länder.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 17.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 442/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BR-Drs. 442/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handlungsempfehlungen zur pragmatischen Ausgestaltung des Automotive Omnibus
Eine Einfrierung des PHEV-Utility Faktors sollte im Automotive Omnibus eine zentrale Zielsetzung sein, um das Potential dieser wichtige Transformationstechnologie zur Dekarbonisierung für OEMs und Kunden nutzen zu können. Eine M1E-Fahrzeugkategorie 'Small Affordable Vehicle' sollte technologieneutral sein, damit (bestehende) HEVs, PHEVs und Multi-Energie-Fahrzeuge regulatorisch nicht ausgeschlossen sind, da diese einen entscheidenden Beitrag für eine bezahlbare Mobilität leisten können.
- Bereitgestellt von: Toyota Motor Europe NV/SA am 17.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 17.03.2026
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Adressatenkreis:
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27.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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05.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Umsetzungsfristen nach der Prospektverordnung (EU (VO) 2017/1129)
Wir setzen uns dafür ein, dass die derzeitige Umsetzungsfrist gemäß dem EU-Listing Act zur Anpassung der ProspektVO (VO (EU) 2017/1129) im Hinblick auf Prospektformat und Reihenfolgevorgaben (insb. Art.4 Abs. 3 VO (EU) 2024/2809) verlängert und eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten nach Veröffentlichung aller relevanten Rechtsakte auf Level 2 gewährt wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 17.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 16.03.2026
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Adressatenkreis:
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27.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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05.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs
Die Initiative verfolgt das Ziel, einen Gesamtüberblick über aktuelle Branchenthemen im Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehr zu geben. Dazu gehören insbesondere der Start des ÖPNV-Modernisierungspaktes, die Reform der Trassenpreissystematik, die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Infrastrukturprojekten, die Gewährleistung von Sicherheit im Öffentlichen Personenverkehr, die Gewinnung von Personal und Fachkräften, die Förderung der Umstellung der Linienbusflotten auf alternative Antriebe, die Absenkung der Energiekosten, die Korridorsanierung im Eisenbahnverkehr oder auch die Aufstockung der ÖPNV-Finanzierung durch Bund und Länder.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 16.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 442/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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BR-Drs. 442/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs
Die Initiative verfolgt das Ziel, einen Gesamtüberblick über aktuelle Branchenthemen im Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehr zu geben. Dazu gehören insbesondere der Start des ÖPNV-Modernisierungspaktes, die Reform der Trassenpreissystematik, die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Infrastrukturprojekten, die Gewährleistung von Sicherheit im Öffentlichen Personenverkehr, die Gewinnung von Personal und Fachkräften, die Förderung der Umstellung der Linienbusflotten auf alternative Antriebe, die Absenkung der Energiekosten, die Korridorsanierung im Eisenbahnverkehr oder auch die Aufstockung der ÖPNV-Finanzierung durch Bund und Länder.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 16.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 442/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BR-Drs. 442/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.03.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs
Die Initiative verfolgt das Ziel, einen Gesamtüberblick über aktuelle Branchenthemen im Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehr zu geben. Dazu gehören insbesondere der Start des ÖPNV-Modernisierungspaktes, die Reform der Trassenpreissystematik, die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Infrastrukturprojekten, die Gewährleistung von Sicherheit im Öffentlichen Personenverkehr, die Gewinnung von Personal und Fachkräften, die Förderung der Umstellung der Linienbusflotten auf alternative Antriebe, die Absenkung der Energiekosten, die Korridorsanierung im Eisenbahnverkehr oder auch die Aufstockung der ÖPNV-Finanzierung durch Bund und Länder.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 16.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 442/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BR-Drs. 442/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 16.03.2026
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Adressatenkreis:
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27.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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05.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 16.03.2026
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Adressatenkreis:
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27.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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05.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
Beibehaltung der bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Indexmiete (keine Begrenzung der Änderungen auf 3,5%). Beibehaltung der Wirksamkeit der (hilfsweisen) ordentlichen Kündigung bei Zahlungsverzug der Mietenden. Keine gesetzliche Definition der "Mietverträge zum vorübergehenden Gebrauchs" als solche mit einer Dauer von maximal 6 Monaten. Keine gesetzliche Vermutung für die Begrenzung der Höhe des Möblierungszuschlags auf 5% der Wohnungsmiete. Übergangsregelung für die Geltendmachung der Kosten des Heizungstauschs bei der Staffelmiete. Im Fall der Begrenzung der Veränderung von Indexmieterhöhungen: Bestandsschutz für bestehende Mietverträge.
- Bereitgestellt von: Wohnen im Eigentum e.V. am 16.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung der Ladeinfrastruktur/E-Mobilität in Wohnungseigentümergemeinschaften
Bessere Berücksichtigung der Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Förderung von Ladeinfrastruktur/E-Mobilität durch längere Antragsfristen und verlässlichere und planbare Förderabrufe.
- Bereitgestellt von: Wohnen im Eigentum e.V. am 16.03.2026
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Adressatenkreis:
-
15.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit
- Keine verpflichtende zentrale Anbindung der SzA-Systeme an das BSI ohne klare gesetzliche Vorgaben zu Art, Zweck und Umfang der Datenübermittlung. - Präzise gesetzliche Festlegung der übertragenen Daten statt nachgelagerter BSI‑Spezifikationen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. - Eingriffsbefugnisse von Bundesbehörden begrenzen: nur bei klar definierten Gefahrenstufen, nach Ultima‑Ratio‑Prinzip und immer unter Einbindung der Betreiber. - Keine aktiven Eingriffe in KRITIS‑Systeme über unklare oder zusätzliche Zugriffspfade; Wahrung der etablierten Sicherheitsprinzipien (Betreiberhoheit, Protokollierung, kontrollierte Fernzugriffe). - Threat Hunting nur freiwillig, kooperativ und transparent; Offenlegung der Indikatoren und enge Abstimmung mit bestehenden SzA‑Systemen.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 16.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetzesentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
16.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf enthält Maßnahmen wie die Digitalisierung des Theorieunterrichts und Erleichterungen für die praktische Fahrausbildung. Er setzt Impulse zur Fachkräftesicherung, Modernisierung und Entbürokratisierung im gewerblichen Güterverkehr.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) am 16.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anwendung hochwertiger, internationaler CO2-Zertifikate im europäischen Emissionshandelssystem
Die Integration hochwertiger internationaler CO2-Zertifikate nach Art. 6.4 des Pariser Abkommens in das EU-ETS I und II ist angeraten, um die Zielstellung des ETS zu unterstützen - ökologisch glaubwürdig, ökonomisch effizient und sozial ausgewogen. Art. 6.4 bietet einen robusten Qualitätsstandard, der den Einsatz solcher Zertifikate verlässlich absichern kann. Derzeit ist die Nutzung hochwertiger CO2-Zertifikate im EU-ETS jedoch ausgeschlossen, obwohl eine Verbindung zwischen dem freiwilligen Kohlenstoffmarkt und dem EU-Emissionshandel politisch gewollt ist.
- Bereitgestellt von: SEFE Securing Energy for Europe am 16.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bei Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie sollte im Rahmen der Entsorgung von Alttextilien insbesondere eine transparente, bürokratiearme Organisation geplant werden, die sich nach Herstellern richtet und die Bevollmächtigte für Hersteller aus Drittstaaten vorsieht.
- Bereitgestellt von: Otto GmbH & Co. KGaA am 16.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anwendung hochwertiger, internationaler CO2-Zertifikate im europäischen Emissionshandelssystem
Die Integration hochwertiger internationaler CO2-Zertifikate nach Art. 6.4 des Pariser Abkommens in das EU-ETS I und II ist angeraten, um die Zielstellung des ETS zu unterstützen - ökologisch glaubwürdig, ökonomisch effizient und sozial ausgewogen. Art. 6.4 bietet einen robusten Qualitätsstandard, der den Einsatz solcher Zertifikate verlässlich absichern kann. Derzeit ist die Nutzung hochwertiger CO2-Zertifikate im EU-ETS jedoch ausgeschlossen, obwohl eine Verbindung zwischen dem freiwilligen Kohlenstoffmarkt und dem EU-Emissionshandel politisch gewollt ist.
- Bereitgestellt von: SEFE Securing Energy for Europe am 16.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollte folgende Ziele verfolgen: Sicherstellung eines funktionierenden Vollzugs der EPBD Vermeidung von Vollzugslücken nach Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG Einbindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als hoheitliche Prüfinstanz Aufbau eines nationalen Gebäudekatasters gemäß Artikel 22 EPBD Sicherstellung der Inspektionspflichten gemäß Artikel 23 EPBD Beitrag zur Datengrundlage der Renovierungsstrategie gemäß Artikel 13 EPBD
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 16.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verfahren und Strukturen für klinische Studien in der EU und Deutschland verbessern (EU Biotech Act)
- Verkürzung der Genehmigungsfristen für klinische Prüfungen von zentraler Bedeutung, hierfür ist jedoch eine ausreichende technische Unterstützung durch das EU Portal erforderlich - Forderung nach einer unabhängigen Evaluation des EU Portals unter Einbeziehung aller Nutzergruppen - Konsequente Einbeziehung der nationalen Ethik-Kommissionen bei ausreichenden Fristen bei der Validierung von Teil 1 des AR - Forderung nach einer Überprüfung des Alignments zwischen Teil I und Teil II des AR. - Überprüfung des risikobasierten Schemas für „low-intervention“ und „minimal-intervention“ clinical trials - Kritik an angedachter Änderung des neuen Artikel 93 Abs. 8 in der CTR: Bürokratischer Mehraufwand
- Bereitgestellt von: Initiative Studienstandort Deutschland (ISD) am 16.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Tabakerzeugnisgesetz und Tabakerzeugnisverordnung
Der VdeH setzt sich für ein angemessene Regulierung von E-Zigaretten und Liquids ein. Regulierung muss für uns auf das auf wissenschaftlichen Fakten basieren und das Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction/THR) in angemessener Weise widerspiegeln. Je geringer ein Produkt schädlich ist, umso geringer sollte es reguliert werden. Dies gilt vor allem für die E-Zigarette. Zusätzliche Regulierungen und Verbote von Aromen und Inhaltsstoffen von Liquids lehnen wir über den geltenden gesetzlichen Rahmen hinaus ab.
- Bereitgestellt von: Verband des eZigarettenhandels (VdeH) am 16.03.2026
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Adressatenkreis:
-
24.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 16.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.03.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (13):
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- JuSchG [alle SG hierzu]
- UWG 2004 [alle SG hierzu]
- AlkStG [alle SG hierzu]
- TabStG 2009 [alle SG hierzu]
- BierStG 2009 [alle SG hierzu]
- AlkStV [alle SG hierzu]
- BierStV 2010 [alle SG hierzu]
- TabStV 2010 [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStG 2009 [alle SG hierzu]
- TabakerzV [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStV 2010 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 16.03.2026
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Adressatenkreis:
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05.03.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- JuSchG [alle SG hierzu]
- UWG 2004 [alle SG hierzu]
- AlkStG [alle SG hierzu]
- TabStG 2009 [alle SG hierzu]
- BierStG 2009 [alle SG hierzu]
- AlkStV [alle SG hierzu]
- BierStV 2010 [alle SG hierzu]
- TabStV 2010 [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStG 2009 [alle SG hierzu]
- TabakerzV [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStV 2010 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben: