Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

18.770 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche ohne Suchbegriff gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.770)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BPC bewertet den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes“ des BMG vom 18. Juni 2025 als nicht zielführend und in Teilen unverhältnismäßig. Die vorgeschlagenen Regelungen stehen aus Sicht des BPC im Widerspruch zu übergeordneten gesundheitspolitischen Zielen wie Versorgungssicherheit, Patientenschutz und der Digitalisierung des Gesundheitswesens, insbesondere durch die Förderung der Telemedizin. Die vorgesehenen Änderungen würden faktisch zu einem pauschalen Verbot der telemedizinischen Versorgung sowie des Versandhandels von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken führen, zulasten der Patient:innen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. am 30.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die von der Bundesregierung angestrebten Veränderungen sollen so ausgestaltet werden, dass die Beschaffung bei innovativen, mittelständischen, neu in den Markt eingetretenen Unternehmen erleichtert wird und den schnellen Innovationszyklen bei der Entwicklung neuartiger Waffensysteme im Beschaffungsprozess Rechnung getragen wird. Dies betrifft insbesondere §14 des Gesetzentwurfes. Die Schaffung einer Firmenqualifizierung, die Integration automatisierter Produkt-Updates und -Upgrades in den Beschaffungsprozess sowie die Überarbeitung solcher Regelungen zur persönlichen Amtshaftung, die bisher die Beschaffung neuartiger Systeme regelmäßig hemmen, sollten insbesondere in Betracht gezogen werden.

    • Bereitgestellt von: ALP - Advanced Level Politics GmbH am 30.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 377/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
    • Adressatenkreis:
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Energy Traders Europe und andere Verbände fordern in einem gemeinsamen Schreiben einen klaren, koordinierten Aktionsplan zur Umsetzung der EU-Methanverordnung. Ziel ist es, Zuständigkeiten von Mitgliedstaaten, EU-Kommission und Industrie zu klären sowie Herausforderungen bei Erdgas- und Rohölimporten effektiv zu adressieren. Angeregt werden u.a. eine einheitliche Übergangsfrist mit Grandfathering-Regelungen sowie eine koordinierte Umsetzung und Durchsetzung unter Einbeziehung aller relevanten Akteure, gestützt durch die EU-Kommission und ACER. EFET Deutschland unterstützt die Empfehlungen und möchte die Bundesregierung dazu bewegen, diese bei der Umsetzung der EU-Verordnung in Deutschland zu berücksichtigen.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 09.07.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für die Förderung des Energiehandels in offenen, transparenten und liquiden Großhandelsmärkten ein. In der Stellungnahme schlagen wir zu ausgewählten Punkten des Gesetzentwurfs Änderungen vor. Wir sehen die geplanten Regelungen zur Umsetzung der REMIT-Verordnung bedenklich, da die vorgesehene Regelung weit über die EU-Regulierung hinausgeht. Es ist unverhältnismäßig, versehentliches Verhalten mit Bußgeld zu belegen. Damit die Eingrenzung des Anwendungsbereichs der neuen Hedging-Verpflichtung nicht ins Leere läuft, ist eine Klarstellung nötig. Die Überprüfung und eine Anordnung von Preisabsicherungsstrategien durch die BNetzA sollten nur in begründeten Fällen stattfinden. Zudem schlagen wir vor, die Abschaffung der Gasspeicherumlage auch im EnWG zu verankern.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband der Energiehändler setzt sich für eine Effizienzsteigerung und eine höhere Liquidität der europäischen Day-Ahead- und Intraday-Märkte ein. Die Bundesregierung soll bewogen werden, in das Komitologieverfahren zu CACM 2.0 folgende Überlegungen einzubeziehen: Bei der Überarbeitung der CACM-Verordnung sollte der kontinuierliche Handel als primäres Instrument für den Intraday-Markt und komplexe Day-Ahead-Produkte zur Flankierung der Energiewende beibehalten werden. Zudem sollten Fallback-Verfahren für die Marktkopplung sowie die Behandlung von Drittstaaten reformiert werden. Durch Änderungen soll außerdem mehr Transparenz bei Interventionen der Übertragungsnetzbetreiber sowie bei deren Beiträgen zur Berechnung der Übertragungskapazitäten geschaffen werden.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 30.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, für energieintensive Unternehmen, die anderweitig nicht entlastet werden können, im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten einen Industriestrompreis einzuführen. Zwar sind angesichts des wirtschaftlichen Drucks solche Überlegungen nachvollziehbar, einige Gründe sprechen jedoch gegen die Einführung eines Industriestrompreises. Aus Sicht von EFET Deutschland ist es wichtig, Verzerrungen des Strommarktes und damit einhergehende Mehrkosten für alle Stromverbraucher zu vermeiden. Der Strommarkt ist nicht das richtige Instrument für Entlastungen und Markteingriff riskiert, den Strommarkt und EE-Ausbau zu schwächen. Dies sowie was bei einer Einführung zu beachten wäre ist im Positionspapier dargelegt.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      EFET D äußert sich zur Umsetzung von Art. 31 Abs. 3 der EU-Richtlinie 2024/1788, der langfristige Gaslieferverträge ohne CCS ab 20250 verbietet. In den Antworten auf einen Fragenkatalog des BMWE wirbt der Verband für eine präzise und harmonisierte Umsetzung, um Marktverzerrungen und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Kritisiert werden u.a. unklare Anwendungsbereiche, mögliche Einschränkungen der Vertragsfreiheit und die Vorfestlegungen auf technologische Erfüllungsoptionen und Beschränkung der Lösungsoptionen auf ganz bestimmte Anwendungsfälle und Geschäftsmodell. EFET D plädiert für flexible Ausgestaltung der Erfüllungsoptionen für die unterschiedlichen Marktakteure, Bestandsschutz und realistische Umsetzungsfristen zur Wahrung von Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 19.09.2025

        • Bundesregierung:

Nach oben blättern