Stellungnahmen/Gutachten
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18.770 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.770)
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2025
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BPC bewertet den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes“ des BMG vom 18. Juni 2025 als nicht zielführend und in Teilen unverhältnismäßig. Die vorgeschlagenen Regelungen stehen aus Sicht des BPC im Widerspruch zu übergeordneten gesundheitspolitischen Zielen wie Versorgungssicherheit, Patientenschutz und der Digitalisierung des Gesundheitswesens, insbesondere durch die Förderung der Telemedizin. Die vorgesehenen Änderungen würden faktisch zu einem pauschalen Verbot der telemedizinischen Versorgung sowie des Versandhandels von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken führen, zulasten der Patient:innen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Beschaffung der Bundeswehr
Die von der Bundesregierung angestrebten Veränderungen sollen so ausgestaltet werden, dass die Beschaffung bei innovativen, mittelständischen, neu in den Markt eingetretenen Unternehmen erleichtert wird und den schnellen Innovationszyklen bei der Entwicklung neuartiger Waffensysteme im Beschaffungsprozess Rechnung getragen wird. Dies betrifft insbesondere §14 des Gesetzentwurfes. Die Schaffung einer Firmenqualifizierung, die Integration automatisierter Produkt-Updates und -Upgrades in den Beschaffungsprozess sowie die Überarbeitung solcher Regelungen zur persönlichen Amtshaftung, die bisher die Beschaffung neuartiger Systeme regelmäßig hemmen, sollten insbesondere in Betracht gezogen werden.
- Bereitgestellt von: ALP - Advanced Level Politics GmbH am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 377/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
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BR-Drs. 377/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin]
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- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) 2025 für das Übergangsjahr 2026
EFET Deutschland begrüßt das im nationalen Emissionshandelssystem angelegte und durch den ETS II vorgesehene Cap & Trade System mit Freihandelsphase ab 2027. Wir kritisieren jedoch die Ausgestaltung des Cap & Trade-Systems in Deutschland für das Übergangsjahr 2026, insbesondere im Hinblick auf Versteigerungstermine, Mengensteuerung, Transparenzpflichten und Preisgestaltung. Der Verband fordert Änderungen am VO-Entwurf, u.a. planbare Auktionskalender, angemessene Nachkaufregelungen, vollständige Marktinformationen sowie eine wöchentliche Versteigerung ab 2027 zur Sicherstellung fairer Marktbedingungen.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbändeschreiben zur Umsetzung der EU-Methanverordnung in den EU-Mitgliedstaaten
Energy Traders Europe und andere Verbände fordern in einem gemeinsamen Schreiben einen klaren, koordinierten Aktionsplan zur Umsetzung der EU-Methanverordnung. Ziel ist es, Zuständigkeiten von Mitgliedstaaten, EU-Kommission und Industrie zu klären sowie Herausforderungen bei Erdgas- und Rohölimporten effektiv zu adressieren. Angeregt werden u.a. eine einheitliche Übergangsfrist mit Grandfathering-Regelungen sowie eine koordinierte Umsetzung und Durchsetzung unter Einbeziehung aller relevanten Akteure, gestützt durch die EU-Kommission und ACER. EFET Deutschland unterstützt die Empfehlungen und möchte die Bundesregierung dazu bewegen, diese bei der Umsetzung der EU-Verordnung in Deutschland zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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09.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für die Förderung des Energiehandels in offenen, transparenten und liquiden Großhandelsmärkten ein. In der Stellungnahme schlagen wir zu ausgewählten Punkten des Gesetzentwurfs Änderungen vor. Wir sehen die geplanten Regelungen zur Umsetzung der REMIT-Verordnung bedenklich, da die vorgesehene Regelung weit über die EU-Regulierung hinausgeht. Es ist unverhältnismäßig, versehentliches Verhalten mit Bußgeld zu belegen. Damit die Eingrenzung des Anwendungsbereichs der neuen Hedging-Verpflichtung nicht ins Leere läuft, ist eine Klarstellung nötig. Die Überprüfung und eine Anordnung von Preisabsicherungsstrategien durch die BNetzA sollten nur in begründeten Fällen stattfinden. Zudem schlagen wir vor, die Abschaffung der Gasspeicherumlage auch im EnWG zu verankern.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlungen zur Überarbeitung der europäischen CACM-Verordnung
Der Verband der Energiehändler setzt sich für eine Effizienzsteigerung und eine höhere Liquidität der europäischen Day-Ahead- und Intraday-Märkte ein. Die Bundesregierung soll bewogen werden, in das Komitologieverfahren zu CACM 2.0 folgende Überlegungen einzubeziehen: Bei der Überarbeitung der CACM-Verordnung sollte der kontinuierliche Handel als primäres Instrument für den Intraday-Markt und komplexe Day-Ahead-Produkte zur Flankierung der Energiewende beibehalten werden. Zudem sollten Fallback-Verfahren für die Marktkopplung sowie die Behandlung von Drittstaaten reformiert werden. Durch Änderungen soll außerdem mehr Transparenz bei Interventionen der Übertragungsnetzbetreiber sowie bei deren Beiträgen zur Berechnung der Übertragungskapazitäten geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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30.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Positionspapier zu Überlegungen zur Einführung eines Industriestrompreises
Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, für energieintensive Unternehmen, die anderweitig nicht entlastet werden können, im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten einen Industriestrompreis einzuführen. Zwar sind angesichts des wirtschaftlichen Drucks solche Überlegungen nachvollziehbar, einige Gründe sprechen jedoch gegen die Einführung eines Industriestrompreises. Aus Sicht von EFET Deutschland ist es wichtig, Verzerrungen des Strommarktes und damit einhergehende Mehrkosten für alle Stromverbraucher zu vermeiden. Der Strommarkt ist nicht das richtige Instrument für Entlastungen und Markteingriff riskiert, den Strommarkt und EE-Ausbau zu schwächen. Dies sowie was bei einer Einführung zu beachten wäre ist im Positionspapier dargelegt.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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16.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1788 (Teil des Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets)
EFET D äußert sich zur Umsetzung von Art. 31 Abs. 3 der EU-Richtlinie 2024/1788, der langfristige Gaslieferverträge ohne CCS ab 20250 verbietet. In den Antworten auf einen Fragenkatalog des BMWE wirbt der Verband für eine präzise und harmonisierte Umsetzung, um Marktverzerrungen und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Kritisiert werden u.a. unklare Anwendungsbereiche, mögliche Einschränkungen der Vertragsfreiheit und die Vorfestlegungen auf technologische Erfüllungsoptionen und Beschränkung der Lösungsoptionen auf ganz bestimmte Anwendungsfälle und Geschäftsmodell. EFET D plädiert für flexible Ausgestaltung der Erfüllungsoptionen für die unterschiedlichen Marktakteure, Bestandsschutz und realistische Umsetzungsfristen zur Wahrung von Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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19.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: