Regelungsvorhaben
Änderung des MedCanG
Angegeben von:
Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (R004318)
am
30.09.2025
Beschreibung:
Der BPC bewertet den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes“ des BMG vom 18. Juni 2025 als nicht zielführend und in Teilen unverhältnismäßig. Die vorgeschlagenen Regelungen stehen aus Sicht des BPC im Widerspruch zu übergeordneten gesundheitspolitischen Zielen wie Versorgungssicherheit, Patientenschutz und der Digitalisierung des Gesundheitswesens, insbesondere durch die Förderung der Telemedizin. Die vorgesehenen Änderungen würden faktisch zu einem pauschalen Verbot der telemedizinischen Versorgung sowie des Versandhandels von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken führen, zulasten der Patient:innen.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 14.07.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
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SG2509300233 (PDF - 14 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.06.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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