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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.636)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge zum Bürokratieabbau in für Leasing-Unternehmen im Rahmen von Nachhaltigkeitsbericherstattung und Fördermaßnahmen

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 01.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltig- keitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 20.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktiver Austausch und Vorschläge zum Bürokratieabbau in für Leasing-Unternehmen relevanten Bereichen anlässlich von FinmadiG/DORA; ZuFinG II; EU-Geldwäsche-VO; Europäische Vorhaben zur Finanzregulierung; Erfüllungsaufwand von Regelungsvorhaben

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 01.11.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Gesetz sollte mit der Maßgabe beschlossen werden, dass § 246e BauGB-E und die Änderungen zur Nachverdichtung im unbeplanten (§ 34 BauGB) und beplanten Innenbereich (§ 31 BauGB) unverzichtbare Bestandteile der Reform sind. Die Regelung zur Einschränkung der Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen nach dem WEG-Recht sollte modifiziert oder bestenfalls vollständig gestrichen werden, da hierdurch der Zweck des WEG konterkariert wird. Zudem ergibt sich daraus kein zusätzlicher Schutz für die Mieter, da diese durch das Vorkaufsrecht und den befristeten Ausschluss einer Kündigung wegen Eigenbedarfs bereits umfassend geschützt sind. Die Vorschläge zur Reaktion auf den Klimawandel werden grundsätzlich als sinnvoll erachtet, auch wenn sie das Planen verteuern und verzögern.

    • Bereitgestellt von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 01.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13091 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
    • Adressatenkreis:
      • 29.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Gesetzesinitiative zum "Gesetz zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen" des Bundesrats vom 03.07.2025 zur Änderung des §21 StVG zielt darauf ab, die Pflichten gewerblicher Fahrzeughalter bei der Führerscheinkontrolle zu vereinfachen. Fahrzeughalter sollen die Führerscheine ihrer Fahrer regelmäßig nur noch bei „konkreten Anlässen“ kontrollieren müssen. Ziel der Interessenvertretung ist die Aufklärung über die Auswirkungen des Gesetzesantrags auf die Bereiche Verkehrssicherheit, Entbürokratisierung und der Einfluss weiterer bestehender rechtlicher Vorschriften auf die Halterpflichten.

    • Bereitgestellt von: LapID Service GmbH am 31.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 312/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen
    • Adressatenkreis:
      • 31.10.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Interessenvertretung von Cansativa zielt darauf ab, eine klare und einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die den Anbau, die Logistik und die Abgabe von Cannabis in Deutschland und im europäischen Rahmen regelt. Ziel ist es, durch transparente Regelungen den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten, den Schwarzmarkt einzudämmen und die öffentliche Gesundheit und Sicherheit zu stärken.

    • Bereitgestellt von: Cansativa am 31.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Interessenvertretung von Cansativa zielt darauf ab, eine klare und einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die den Anbau, die Logistik und die Abgabe von Cannabis in Deutschland und im europäischen Rahmen regelt. Ziel ist es, durch transparente Regelungen den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten, den Schwarzmarkt einzudämmen und die öffentliche Gesundheit und Sicherheit zu stärken.

    • Bereitgestellt von: Cansativa am 31.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 15.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Klarstellung und differenzierte Anpassung der Regelungen im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) in Bezug auf ärztliche Behandlungsformen sowie die Abgabe von Medizinalcannabis durch Apotheken. Die Interessenvertretung richtet sich gegen pauschale Einschränkungen telemedizinischer Behandlungsformen und gegen die Einführung einer verpflichtenden doppelten persönlichen Kontaktpflicht. Angestrebt wird, dass die Entscheidung über eine Behandlung in Präsenz oder im Rahmen einer Videosprechstunde weiterhin im fachlichen Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte liegt und Apotheken eigenständig über die Form der Abgabe (Präsenz- oder Versandabgabe) entscheiden können.

    • Bereitgestellt von: Cansativa am 31.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Klarstellung und differenzierte Anpassung der Regelungen im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) in Bezug auf ärztliche Behandlungsformen sowie die Abgabe von Medizinalcannabis durch Apotheken. Die Interessenvertretung richtet sich gegen pauschale Einschränkungen telemedizinischer Behandlungsformen und gegen die Einführung einer verpflichtenden doppelten persönlichen Kontaktpflicht. Angestrebt wird, dass die Entscheidung über eine Behandlung in Präsenz oder im Rahmen einer Videosprechstunde weiterhin im fachlichen Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte liegt und Apotheken eigenständig über die Form der Abgabe (Präsenz- oder Versandabgabe) entscheiden können.

    • Bereitgestellt von: Cansativa am 31.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Klarstellung und differenzierte Anpassung der Regelungen im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) in Bezug auf ärztliche Behandlungsformen sowie die Abgabe von Medizinalcannabis durch Apotheken. Die Interessenvertretung richtet sich gegen pauschale Einschränkungen telemedizinischer Behandlungsformen und gegen die Einführung einer verpflichtenden doppelten persönlichen Kontaktpflicht. Angestrebt wird, dass die Entscheidung über eine Behandlung in Präsenz oder im Rahmen einer Videosprechstunde weiterhin im fachlichen Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte liegt und Apotheken eigenständig über die Form der Abgabe (Präsenz- oder Versandabgabe) entscheiden können.

    • Bereitgestellt von: Cansativa am 31.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen: Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – (KHVVG). Schaffung weiterer und Änderung vorgesehener Leistungsgruppen. Wiesbaden, 24.04.2024

    • Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) am 31.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die allgemeine Vergütung der beruflichen Betreuerinnen und Betreuer wird um durch-schnittlich 12,7 Prozent erhöht. Dieser Erhöhungsrahmen orientiert sich an den bei den Betreuungsvereinen zur Refinanzierung einer Vollzeit-Vereinsbetreuerstelle anfallenden Kosten im Vergleich zur aktuell durchschnittlichen Vergütung. Statt 60 einzelner Vergütungstatbestände soll es künftig nur noch acht Fallpauschalen in Gestalt einer Grund- und Qualifikationsstufe geben. Der Paritätische warnt zusammen mit den in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbänden: Der aktuelle Entwurf wird in der Praxis die Einnahmen der Betreuungsvereine reduzieren und damit deren Arbeitsfähigkeit gefährden. Viele Betreuungsvereine sehen in den dargelegten Vergütungsregelungen eine akute Gefahr für ihre Existenz.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 31.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14525 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
    • Adressatenkreis:
      • 21.10.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren

    • Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 31.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf des Gesetzes zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und des Schutzes vor Starkregenereignissen sowie zur Beschleunigung von Verfahren des Hochwasserschutzes
    • Adressatenkreis:
      • 31.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verbesserungen im Referentenentwurf zum Vergaberecht, insbesondere bei der Stärkung von Eigenerklärungen und die vereinfachten Nachweispflichten in der Eignungsprüfung.

    • Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 31.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf des Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 31.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem vorliegenden Entwurf eines Hochwasserschutzgesetzes III sollen der Hochwasserschutz weiter verbessert und Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zur Klimaanpassung umgesetzt werden. Das Gesetz soll den bestehenden Rechtsrahmen stärken und rechtliche Grundlagen dafür schaffen, dass Menschen, Siedlungen und Infrastruktur durch eine Verringerung der Schadenspotenziale langfristig besser vor Schäden durch Hochwasser und durch Starkregen geschützt sind.

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 31.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1084 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine entscheidende Grundlage für das Vorankommen der Energiewende ist die zügige Bearbeitung von Anträgen bzw. Ausschreibungsverfahren durch die Behörden des Bundes und der Länder. Dies betrifft auch die zeitnahe Veröffentlichung der Ausschreibungsergebnisse durch die Bundesnetzagentur (BNetzA), die jedoch immer mehr Zeit in Anspruch nimmt. Der BWE regt im Rahmen der laufenden Verhandlungen für den Bundeshaushalt 2025 eine personelle Aufstockung der BNetzA an, um die Wartezeiten bis zur Veröffentlichung der Ausschreibungsergebnisse wirksam zu verkürzen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 31.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Kritik des Paritätischen Gesamtverbandes setzt nicht an den ursprünglich geplanten Regelungen des SGB III-Modernisierungsgesetzes an, sondern insbesondere an den Verschärfungen im Bürgergeld, die über Formulierungshilfen ins Verfahren eingespeist werden. Bezüglich des SGB III sollten der Ausbau der Maßnahmen und die Kooperation mit anderen Rechtskreisen die Situation junger Menschen verbessern. Die Erweiterung des Auftrags der BA darf nicht die bestehende Unterstützung junger Menschen durch die Jugendhilfe und Jobcenter ersetzen. Zugleich hat der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung aus der Perspektive der Träger von Jugendsozialarbeit und junger Menschen Stellung bezogen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 30.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12779 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplanten Streichung des Gebotes der zeitnahen Mittelverwendung einschließlich der Rück-lagen-/Vermögensbildung in §§ 55 Abs. 1 Nr. 5, 58 Nr. 3 und 10, 62 und 63 Abs. 4 AO wird vom Verband abgelehnt. Der Verband spricht sich für die Beibehaltung des Gebots der zeitnahen Mittelverwendung aus, wobei er eine Erhöhung der geltenden Freigrenze von 45.000 € auf 100.000 € befürwortet. Zudem plädiert der Verband für eine Verlängerung der Mittelverwendungsfrist, um eine größere Flexibilität zu ermöglichen. Die Abschaffung der bestehenden Regelung würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 30.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12778 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Novellierung des EnWG und EEG adressiert eine Vielzahl an Themen, die für die Windenergie relevant sind. Der BWE setzt sich im Kontext dieser Novelle für folgende Verbesserungen ein: Beschleunigung von Netzanschlussverfahren Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Überbauung von Netzverknüpfungspunkten Präzisierung der Pflichterfüllung und der unverschuldeten Verstöße bei der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung Anpassung des Vergütungsbeginns von EE-Anlagen an ihre Realisierungsfristen Erleichterung von Stromdirektbelieferungen Anreizen von Speichern und Elektrolyseuren Ausweitung der Energy-Sharing-Regelung auf Windenergieprojekte Ausweitung des Fortschrittsberichts auf militärische Belange Schaffung von Transparenz bei der kommunalen Beteiligung durch Windparks

    • Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
    • Adressatenkreis:
      • 25.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Politische und regulative Maßnahmen sind ein wichtiger Hebel, um Investitionsrisiken zu verringern und günstige Finanzierungsbedingungen zu schaffen, was sich positiv auf die Menge und Verfügbarkeit sowie die Produktionskosten von E-Fuels auswirkt. Dazu zählen beispielsweise der Abbau administrativer Hürden, die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprogrammen, die Einrichtung von Markthochlaufförderprogrammen und generell die Verlässlichkeit und Stabilität des regulatorischen Rahmens, der die breite Verwendung von E-Fuels in sämtlichen Sektoren in einem offenen europäischen Kraftstoffmarkt ermöglicht (sog. angebotsseitige Faktoren).

    • Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 30.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 29.10.2024

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