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1.158 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.158)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...in das Recht nach Art. 6 GG sowie in das Persönlichkeitsrecht..., ...daher sinnvoller und Art. 6 GG entsprechender, die bestehenden..., ... auf Familie nach Art. 6 GG. Die vorgesehenen Regelungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sozialstaatsgebots in Artikel 20 Abs. 1 GG zu aufzuweichen, lehnt die..., ...eine Ergänzung von Art. 20 GG für Personen ohne deutsche..., ...Ewigkeitsgarantie in Artikel 79 Abs. 3 GG verbietet es dem Gesetzgeber..., ...Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG, das jedem Hilfebedürftigen..., ... gegen Artikel 79 Abs. 3 GG verstoßen. Das Bundesverfassungsgericht..., ...können. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Greenpeace fordert eine umfassende Novellierung des Bundeswaldgesetztes, damit ein ambitionierter Beitrag der Waldentwicklung in Deutschland für die LULUCF Zielerreichung des Klimaschutzgesetzes durch neue Regulierungen für eine extensive Waldbewirtschaftung erreicht werden kann.

    • Bereitgestellt von: Greenpeace e.V. am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...verfassungsrechtlich von Art. 20a GG erfasst. Der Klimabeschluss..., ...scharf gestellt – „Art. 20a GG ist eine justiziable Rechtsnorm..., ...Klimaschutzgebots aus Art. 20a GG. Dieses gibt dem Gesetzgeber..., ...natürliche Klimaschutz(Art. 20a GG, § 3a KSG) verlangt den ..., ...aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 29 GG, hier besteht allerdings..., ...Länder (Art. 72 Abs. 3 Nr. 2 GG). Der Bund kann für (manche..., ...Bodenrecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG – u.a. das Baugesetzbuch..., ...Erzeugung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 17 GG) und das Recht der Raumordnung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 31 GG). Letzteres erlaubt allerdings..., ...Länder (Art. 72 Abs. 3 Nr. 4 GG). Im Zusammenhang mit dem..., ... (Art. 74 Abs. 1 Nr. 24 GG), die auch für das KSG selbst..., ...Umsetzung liegt gemäß Art. 83 GG grundsätzlich bei den Ländern..., ...Konnexitätsprinzip, Art. 104a GG). Daher sind effektive ..., ...Recht auch ein neuer Art 14a GG zur Verankerung einer besonderen..., ...(Art. 20a Grundgesetz – GG) verpflichtet ist, trägt..., ...Uhle, 105. EL August 2024, GG Art. 72, beck-online 69..., ...werden und eine mit Art 14 GG vereinbare Lösung für die..., ...aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 14 GG. Selbst wenn Enteignungen..., ...Konnexitätsprinzips (Art. 104a GG) häufig bei den Ländern ..., ...Katalog des Art. 91a Abs. 1 GG um eine weitere übergreifende...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...verfassungsrechtlich von Art. 20a GG erfasst. Der Klimabeschluss..., ...scharf gestellt – „Art. 20a GG ist eine justiziable Rechtsnorm..., ...Klimaschutzgebots aus Art. 20a GG. Dieses gibt dem Gesetzgeber..., ...natürliche Klimaschutz(Art. 20a GG, § 3a KSG) verlangt den ..., ...aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 29 GG, hier besteht allerdings..., ...Länder (Art. 72 Abs. 3 Nr. 2 GG). Der Bund kann für (manche..., ...Bodenrecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG – u.a. das Baugesetzbuch..., ...Erzeugung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 17 GG) und das Recht der Raumordnung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 31 GG). Letzteres erlaubt allerdings..., ...Länder (Art. 72 Abs. 3 Nr. 4 GG). Im Zusammenhang mit dem..., ... (Art. 74 Abs. 1 Nr. 24 GG), die auch für das KSG selbst..., ...Umsetzung liegt gemäß Art. 83 GG grundsätzlich bei den Ländern..., ...Konnexitätsprinzip, Art. 104a GG). Daher sind effektive ..., ...Recht auch ein neuer Art 14a GG zur Verankerung einer besonderen..., ...(Art. 20a Grundgesetz – GG) verpflichtet ist, trägt..., ...Uhle, 105. EL August 2024, GG Art. 72, beck-online 69..., ...werden und eine mit Art 14 GG vereinbare Lösung für die..., ...aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 14 GG. Selbst wenn Enteignungen..., ...Konnexitätsprinzips (Art. 104a GG) häufig bei den Ländern ..., ...Katalog des Art. 91a Abs. 1 GG um eine weitere übergreifende...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG uneingeschränkt gelten und..., ...Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S.2 GG und die allgemeinen Regeln..., ... nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG uneingeschränkt gelten und...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die Länder durch Art. 106a GG vor Einschränkungen in der..., ...Regionalisierungsmittel nach Art. 106a GG „für den Öffentlichen ..., ... ÖPNV i. S. V. Art. 106a GG) und es ist nicht nachvollziehbar...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Anwaltverein fordert Änderungen in der Organisation der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA), insbesondere zur Verbesserung der Aktenführung und Akteneinsicht. Beanstandet werden strukturelle Mängel bei deutschen Delegierten Europäischen Staatsanwälten, die Beschuldigtenrechte einschränken. Probleme bestehen in der unvollständigen und verzögerten Akteneinsicht (§ 147 StPO, Art. 5 Abs. 4 EMRK), der unübersichtlichen Aktenstruktur sowie Verzögerungen bei Untersuchungshaft (§ 121 StPO). Zudem wird eine regionale Zuweisung von Verfahren und eine Überarbeitung der Kompetenzverteilung innerhalb der EuStA gefordert.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 06.11.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... des über Art. 20 Abs. 3 GG gesicherten Rechtsstaatsprinzips..., ...Beschuldigten (Art. 103 Abs. 2 GG). Dieser findet seine Ausformung..., ...rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 2 GG), des Rechts des Art. 5 ..., .... 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) ist nach der Rechtsprechung..., ... Ehe und Familie (Art. 6 GG) gebieten zur Aufrechterhaltung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestags am 23. Juni 2025 zum Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigtenspricht spricht IRAP Europe sich gegen die Aussetzung aus und plädiert für die Einhaltung grund- und menschenrechtlicher Vorgaben. Durch Einführung einer Stichtagsregelung sollen Personen von der Aussetzung des Familiennachzugs ausgenommen werden, denen bereits der subsidiäre Schutzstatus erteilt wurde. Auch während der Aussetzung soll effektiver Zugang zu Einzelfallüberprüfungen nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts gegeben sein.

    • Bereitgestellt von: International Refugee Assistance Project Berlin gGmbH am 29.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/321 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...von Verstößen gegen Art. 6 GG und Art. 8 EMRK führen. ..., ...Vertrauensgrundsatz, Art. 20 Abs. 3 GG, und wird in der Praxis ..., ...könne im Hinblick auf Art. 6 GG und Art. 8 EMRK auch auf..., ... dem wegen der zu Art. 6 GG und Art. 8 EMRK entwickelten..., ...Zusammenleben aus Art. 6 GG und Art. 8 EMRK zu verletzen..., ...und des BVerfG zu Art. 6 GG und Art. 8 EMRK. Dies wird..., ...Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Vertrauensschutz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wohnimmobilien obsolet macht. Art. 15 GG ist der konkurrierenden ..., ...gesetzliche Regelung, die Art. 15 GG konkretisiert und dabei ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Familienbund hält es für richtig, am Abstammungsprinzip festzuhalten, also am geltenden Grundprinzip, dass dem Kind die biologischen Eltern auch als rechtliche Eltern zugeordnet werden. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthält das „Gebot, möglichst eine Übereinstimmung von leiblicher und rechtlicher Elternschaft zu erreichen“. Denn Eltern sind im Sinne des Grundgesetzes zunächst diejenigen Menschen, die einem Kind das Leben gegeben haben, da sie „von Natur aus grundsätzlich bereit und berufen sind, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen“. Von diesem Grundsatz können klar begrenzte Ausnahmen zugelassen werden, die aber den Grundsatz als solchen und dessen Richtigkeit nicht in Frage stellen. Der Familienbund befürwortet eine moderate Fortentwicklung des geltenden Rechts.

    • Bereitgestellt von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 19.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14263 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Die Grund-rechtsnorm schützt..., ...nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG können für ein Kind nur ..., ...Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) und – im Fall einer sozial-familiären..., ...der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) berufen kann. Umgekehrt..., .... 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Hier kann es aus Sicht..., ...Vaters (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) erlöschen mit der Volljährigkeit..., ...Familiengrundrecht (Art. 6 Abs. 1 GG) schützt in erster Linie..., ... der Ehe“ (Art. 6 Abs. 1 GG) spricht dafür, die Ehe ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband bezieht mit Blick auf die BTW 2025 und die anstehende Legislaturperiode Position. Er empfiehlt eine Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel, die Versorgung mit Wohnraum zu erhöhen und den Zugang breiter Bevölkerungsschichten zu erschwinglichem Wohnraum zu verbessern. Vorgeschlagen werden Änderungen in folgenden Politikfeldern: 1. Stärkerer Fokus auf Wohneigentumsbildung als Wohnraumschaffer; 2. Unterstützung beim Eigenkapitalaufbau; 3. Selbstgenutztes Wohneigentum als festen Bestandteil der Altersvorsorge etablieren; 4. Grunderwerbsteuer zum Instrument der Wohneigentumsförderung machen; 5. Bauland mobilisieren und Bauen erleichtern – aber auch: Leerstand vermeiden, Regionen stärken; 6. Nachhaltigkeit im Gebäudesektor – ökologisch und sozial; 7. EU-Vorgaben mit Augenmaß umsetzen.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 24.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...aus Art. 105 und Art. 106 GG ergibt. Die gezielte Förderung..., ... in Einklang mit Art. 14 GG, dessen Eigentumsgarantie..., ...ein Schutzgut des Art. 6 GG. Die Differenzie-rung zwischen..., ...Folgeerwerben ist nach Art. 3 Abs. 1 GG gerechtfertigt, da sie einem..., ...liegt gemäß Art. 105 Abs. 2 GG grundsätzlich beim Bund,...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...aus Art. 105 und Art. 106 GG ergibt. Die gezielte Förderung..., ... in Einklang mit Art. 14 GG, dessen Eigentumsgarantie..., ...ein Schutzgut des Art. 6 GG. Die Differenzierung zwischen..., ...Folgeerwerben ist nach Art. 3 Abs. 1 GG gerechtfertigt, da sie einem..., ...liegt gemäß Art. 105 Abs. 2 GG grundsätzlich beim Bund,...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Berufsausübung (Art. 12 GG) und auf eine gleichheitsgerechte..., ...gesetzliche Regelung (Art. 3 GG) Rechnung getragen. Sachliche...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG fest, da der Bund in diesem..., ...Gestaltungsfreiheit aus Art. 12 GG der Vorhabenträger eingegriffen..., ... aus Art. 84 Abs. 1 S. 7 GG zu beachten. Empfohlen wird..., ...Schranke des Art. 104a Abs. 1 GG zu beachten ist. Die ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine moderne, innovationsfördernde Staatsorganisation schafft die Grundlage für lebenswerte und resiliente Städte und Regionen und stärkt damit das Vertrauen in staatliches Handeln. Die Modernisierungsagenden Bund und Föderal müssen eine Reihe von strukturellen Reformmaßnahmen zur Verbesserung der föderalen Zusammenarbeit, zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, zur Ermöglichung eines effektiven, resilienten staatlichen Handelns sowie zur Neuausrichtung der digitalpolitischen Governance enthalten.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.09.2025

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...insbesondere Artikel 91c GG – erlaubt zwar eine Zusammenarbeit..., ...eine Reform des Artikel 91c GG gestärkt werden, um verbindliche..., ... Reform des Artikel 91c GG die direkte finanzielle ..., ...Anpassung des Artikel 91c GG ist dem Anhang zu entnehmen..., ...zur Reform des Artikel 91c GG eine Modernisierungsagenda..., ...des Artikel 104b Absatz 2 GG erfolgen. Dieser regelt ..., ...Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91a GG ist denkbar. Eine Reform..., ...Zuständigkeit soll gemäß Artikel 28 GG weiterhin bei den Kommunen..., ...Erweiterung von Artikel 91c GG, Artikel 104b GG oder die..., ...Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91a GG.2  Mittel gezielt nach..., ...IT Aktueller Artikel 91c GG Reformvorschlag Zielsetzung..., ...Erweiterung des Artikel 91c GG Absatz X (neu): „Der Bund...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach Artikel 19 Absatz 4 GG führen. Aus gleichem Grund..., ... aus Artikel 20 Absatz 3 GG nicht. Je weitreichender..., ...V. m. Artikel 1 Absatz 1 GG, das Recht auf informationelle..., ...V. m. Artikel 1 Absatz 1 GG und die allgemeine Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Absatz 1 GG werden mildere Mittel, wie..., ... des Artikel 19 Absatz 4 GG gerichtlich überprüfen zu..., ...nach Artikel 19 Absatz 4 GG. Die Verantwortlichkeit ..., ...i.V.m. Artikel 1 Absatz 1 GG, sowie die einfachgesetzlichen..., ... d. Artikel 104 Absatz 1 GG, sondern um eine Freiheitsentziehung..., ...nach Artikel 104 Absatz 2 GG. Hier sei vermerkt, dass..., ...nach Artikel 104 Absatz 2 GG. Vielmehr ist eine Anhörung..., ... nach Artikel 2 Absatz 2 GG besondere Bedürfnisse der..., ...Mensch darf nach Artikel 1 GG zum bloßen Objekt staatlichen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Berufsausübung (Art. 12 GG) und auf eine gleichheitsgerechte..., ...gesetzliche Regelung (Art. 3 GG) Rechnung getragen. Sachliche...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eigentumsbildung ermöglichen durch Senkung der Grunderwerbsteuer für selbstnutzende Ersterwerber einer Wohnimmobilie. Gefordert wird eine vollständig wegfallende oder stark reduzierte Grunderwerbsteuer für Ersterwerber bis zu einer Wertschwelle, die regional differenziert gestaltet werden kann, zudem eine Portabilitätsregelung, mit der beim Verkauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie die bereits gezahlte Grunderwerbsteuer auf den Kauf einer neuen selbstgenutzten Immobilie angerechnet wird. Der KSD e.V. ist Mitunterzeichner des vom ifs Institut Wohneigentum initiierten Papieres.

    • Bereitgestellt von: KSD Katholischer Siedlungsdienst e.V. am 26.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...aus Art. 105 und Art. 106 GG ergibt. Die gezielte Förderung..., ... in Einklang mit Art. 14 GG, dessen Eigentumsgarantie..., ...ein Schutzgut des Art. 6 GG. Die Differenzie-rung zwischen..., ...Folgeerwerben ist nach Art. 3 Abs. 1 GG gerechtfertigt, da sie einem..., ...liegt gemäß Art. 105 Abs. 2 GG grundsätzlich beim Bund,...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Art. 6 Abs. 1 und 2 S. 1 GG dar, wonach die Familie ..., ...Bildungszugang (Art. 3 Abs. 1 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip..., ...Förderauftrag (Art. 20 Abs. 1 GG) und bedarf einer grundlegenden..., ...unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Familienbund hält es für richtig, am Abstammungsprinzip festzuhalten, also am geltenden Grundprinzip, dass dem Kind die biologischen Eltern auch als rechtliche Eltern zugeordnet werden. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthält das „Gebot, möglichst eine Übereinstimmung von leiblicher und rechtlicher Elternschaft zu erreichen“. Denn Eltern sind im Sinne des Grundgesetzes zunächst diejenigen Menschen, die einem Kind das Leben gegeben haben, da sie „von Natur aus grundsätzlich bereit und berufen sind, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen“. Von diesem Grundsatz können klar begrenzte Ausnahmen zugelassen werden, die aber den Grundsatz als solchen und dessen Richtigkeit nicht in Frage stellen. Der Familienbund befürwortet eine moderate Fortentwicklung des geltenden Rechts.

    • Bereitgestellt von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 01.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14263 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...“ . Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthält das „Gebot, möglichst..., ...Grundgeset-zes (Art. 3 Abs. 1 GG) – hat der Bundesgerichtshof..., ...gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützt. Das Grundgesetz..., ...seien. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG schützt den biologischen..., ...steht gem. Art. 6 Abs. 1 GG die tatsäch-liche Lebens..., ...El-ternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG), andererseits auf den besonderen..., ...der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) (siehe oben II.1.). Der..., ...Elternteil (Art. 6 Abs. 2 GG) unverhältnismäßig beeinträch-tigt..., ...Grundgesetzes (Art. 6 Abs. 2 GG). Es ist nicht ersicht-lich..., ...Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) muss bei häuslicher Ge-walt..., ...Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) haben. 11. Stärkung ..., ...Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG begründet.“ Daher ist ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... obsolet macht. Art. 15 GG ist der konkurrierenden ..., ...gesetzliche Regelung, die Art. 15 GG konkre-tisiert und dabei...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... obsolet macht. Art. 15 GG ist der konkurrierenden ..., ...gesetzliche Regelung, die Art. 15 GG konkre-tisiert und dabei...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... obsolet macht. Art. 15 GG ist der konkurrierenden ..., ...gesetzliche Regelung, die Art. 15 GG konkre-tisiert und dabei...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, ein ausreichendes Angebot an ambulanten und stationären Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Dieser Sicherstellungsauftrag umfasst verfassungsrechtlich zwingend eine entsprechende Planungspflicht. Dieser Planungspflicht sind die Länder bislang nicht nachgekommen. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) sieht sich vor diesem Hintergrund anlässlich aktueller Klinikfusionen, bei denen sich evangelische und katholische Träger zusammenschließen, veranlasst, den Versorgungsauftrag von Kliniken bei Schwangerschaftsabbrüchen erneut verfassungsrechtlich einzuordnen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gewissensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG auch aus dem ärztlichen ..., ...geschützt ist (Art. 12 Abs. 1 GG), sondern für die Einzelnen..., ...Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG noch die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG können so verstanden werden..., ...geltenden Gesetzen“, Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3..., ... [36]Morlok, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2013, Art. 4 Rn..., ... i. V. m. Art. 12 Abs. 1 GG. [38]Morlok, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2013, Art. 4 Rn...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... obsolet macht. Art. 15 GG ist der konkurrierenden ..., ...gesetzliche Regelung, die Art. 15 GG konkre-tisiert und dabei...
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