Stellungnahmen/Gutachten
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18.771 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.771)
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Zu Regelungsvorhaben:
Handlungsempfehlungen für die Nutzung Sozialer Medien durch Kinder und Jugendliche
Die Nutzung sozialer Medien ist für einen Großteil der Kinder und Jugendlichen in Deutschland längst alltäglich. Viele von ihnen zeigen dabei ein riskantes, manche sogar ein suchtartiges Nutzungsverhalten. Zwar kann die Nutzung sozialer Medien durchaus positive Effekte für Heranwachsende haben – bei intensiver Nutzung können jedoch negative Auswirkungen auf das psychische, emotionale und soziale Wohlbefinden auftreten. Im Diskussionspapier schlagen die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler deshalb die Anwendung des Vorsorgeprinzips vor. In dem Papier „Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ geben sie Handlungsempfehlungen, um Kinder und Jugendliche vor negativen Folgen sozialer Medien zu schützen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 02.10.2025
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Gewaltschutzgesetzes durch ganzheitliche Maßnahmen
- Bereitgestellt von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 02.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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18.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Verordnung für Kurzzeitvermietung zeitnah, reibungslos und unbürokratisch umsetzen
Ziel ist es, eine effektive und erfolgreiche Umsetzung der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung insbesondere im Hinblick auf digitale Registrierungsverfahren, zu begleiten und zu unterstützen (Umsetzung bis Frühjahr 2026). Angestrebt wird ein bundesweit technisch einheitlichen Rahmen für Registrierungsverfahren, um Fragmentierung und bürokratische Lasten zu minimieren. Hierzu sollen Potenziale der Digitalisierung genutzt werden, um Markttransparenz für Behörden zu schaffen, Verwaltungsprozesse zu verschlanken, Bürokratie abzubauen und gleichzeitig das Potential der Kurzzeitvermietung bestmöglich zu nutzen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Ferienhausverband e.V. am 02.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetzes (Änderungsgesetz zum Digitale-Dienste-Gesetz und weiteren Gesetzen)
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast für Förderbanken
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene zur Vermeidung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG, der Umsetzung von EU-Richtlinien in deutsches Recht sowie in weiteren Bereichen der Bankenregulierung und -aufsicht. Petita umfassen den Ausschluss von Förderbanken aus dem LSI-Stresstest, Aufnahme von Förderbanken in den vereinfachten IKT Risikomanagementrahmen nach DORA, Beibehaltung des Risikogewichts von 20% für Forderungen von Förderbanken an andere Institute im Rahmen des Durchleitungsgeschäfts, keine überschießende CSRD-Umsetzung, Einstufung von Förderbanken als anderweitig und potenziell systemrelevant, Ausnahme von Förderbanken aus dem ESG-Meldewesen, Bagatellgrenzen bei der Anzeigepflicht mittelbar gehaltener Beteiligungen von Förderbanken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.10.2025
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Adressatenkreis:
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01.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes (2025)
Sicherstellung der Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht mit größtmöglicher Rechtssicherheit. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Planungssicherheit, einer vereinfachten Berichterstattung, Nutzung der Ermessensspielräume und Mitgliedstaatenwahlrechte, rechtlichen Klarstellungen, realistischen technischen Anforderungen sowie abgestimmten Übergangsregelungen zur nationalen Umsetzung der CSRD.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
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Adressatenkreis:
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01.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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24.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)
Der Entwurf zum Dritten Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vernachlässigt den erheblichen illegalen Handel. Nach Verbandsschätzungen entfallen rund 50 Prozent des Marktes für Einweg E Zigaretten auf illegale Ware. Diese Problematik bleibt bislang politisch weitgehend unbeachtet und führt dazu, dass der legale Handel unrechtmäßig mit Entsorgungs- und Kostenlasten belastet wird. Wir fordern daher, dass Politik und Vollzugsbehörden durch konsequente Durchsetzung bestehender Gesetze, engmaschige Kontrollen und wirksame Sanktionen gegen den illegalen Handel vorgehen. Verbote von Einweggeräten oder die Einführung einer Pfandpflicht lehnen wir ab.
- Bereitgestellt von: Verband des eZigarettenhandels (VdeH) am 02.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1506
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
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BT-Drs. 21/1506
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- ElektroG2015ÄndG 1 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Vorfinanzierung von Insolvenzgeld zur Arbeitsplatz- und Unternehmensstabilisierung
Der VID setzt sich für den Erhalt der Insolvenzgeldvorfinanzierung ein. Dieses Instrument gewährleistet den sozialen Schutz der Arbeitnehmer im Insolvenzfall und stabilisiert zugleich betroffene Unternehmen, um Sanierungschancen zu sichern. Eine Abschaffung würde die Verunsicherung von Arbeitnehmern verstärken, Unternehmensfortführungen erschweren und damit auch volkswirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Der Verband verfolgt daher das Ziel, die Insolvenzgeldvorfinanzierung dauerhaft abzusichern und rechtlich gegen Abschaffungsinitiativen zu verteidigen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 02.10.2025
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Vorfinanzierung von Insolvenzgeld zur Arbeitsplatz- und Unternehmensstabilisierung
Der VID setzt sich für den Erhalt der Insolvenzgeldvorfinanzierung ein. Dieses Instrument gewährleistet den sozialen Schutz der Arbeitnehmer im Insolvenzfall und stabilisiert zugleich betroffene Unternehmen, um Sanierungschancen zu sichern. Eine Abschaffung würde die Verunsicherung von Arbeitnehmern verstärken, Unternehmensfortführungen erschweren und damit auch volkswirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Der Verband verfolgt daher das Ziel, die Insolvenzgeldvorfinanzierung dauerhaft abzusichern und rechtlich gegen Abschaffungsinitiativen zu verteidigen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 02.10.2025
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Vorfinanzierung von Insolvenzgeld zur Arbeitsplatz- und Unternehmensstabilisierung
Der VID setzt sich für den Erhalt der Insolvenzgeldvorfinanzierung ein. Dieses Instrument gewährleistet den sozialen Schutz der Arbeitnehmer im Insolvenzfall und stabilisiert zugleich betroffene Unternehmen, um Sanierungschancen zu sichern. Eine Abschaffung würde die Verunsicherung von Arbeitnehmern verstärken, Unternehmensfortführungen erschweren und damit auch volkswirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Der Verband verfolgt daher das Ziel, die Insolvenzgeldvorfinanzierung dauerhaft abzusichern und rechtlich gegen Abschaffungsinitiativen zu verteidigen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 02.10.2025
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Vorfinanzierung von Insolvenzgeld zur Arbeitsplatz- und Unternehmensstabilisierung
Der VID setzt sich für den Erhalt der Insolvenzgeldvorfinanzierung ein. Dieses Instrument gewährleistet den sozialen Schutz der Arbeitnehmer im Insolvenzfall und stabilisiert zugleich betroffene Unternehmen, um Sanierungschancen zu sichern. Eine Abschaffung würde die Verunsicherung von Arbeitnehmern verstärken, Unternehmensfortführungen erschweren und damit auch volkswirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Der Verband verfolgt daher das Ziel, die Insolvenzgeldvorfinanzierung dauerhaft abzusichern und rechtlich gegen Abschaffungsinitiativen zu verteidigen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 02.10.2025
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Adressatenkreis:
-
02.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: